Ablauf des Habilitationsverfahrens

Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis gemäß

   § 103 UG 2002

(gemäß  Richtlinien des Senats)

  

Es wird empfohlen, vorab ein Gespräch mit  der Dekanin/dem Dekan über das Habilitationsvorhaben und die
angestrebte Venia zu führen.

 Einzureichende Unterlagen laut  Merkblatt

 

  Habilitationsantrag im Büro des Vizerektors für Forschung
auf elektronischem Wege
(zusätzlich das Ansuchen mit Originalunterschrift und 1 gedrucktes Exemplar der Schriftlichen Arbeit)

 Senat: Einsetzen der Kommission und Bestellung der Gutachter:innen

 Konstituierende Sitzung der Kommission (serviciert durch die  zuständige FSS)
Aussendung der Schriftlichen Arbeiten an die Gutachter:innen

 Eingang und Auflage der Gutachten

Beschlussfassung der Habilitationskommission
Übermittlung an das Büro des Vizerektors für Forschung

 Ausstellung des Bescheides durch den Zentralen Rechtsdienst

 Bescheidübergabe durch den Vizerektor für Forschung


Nach Abschluss des Verfahrens (optional)

 öffentlicher Vortrag aus dem Bereich des Habilitationsfaches

elektronische Veröffentlichung der Habilitationsschrift 

Einladung zur offiziellen Habilitationsfeier


Rückfragen & Beratung

Büro des Vizerektors für Forschung
Karriereentwicklung und Qualitätssicherung in der Forschung

Dr. Gunna Weingartner
+43 512 507 20108
gundula.weingartner@uibk.ac.at

Adresse
Universitätshauptgebäude
Innrain 52, Zi. 1031
A-6020 Innsbruck 

Bürozeiten
Montag - Donnerstag: 9 - 15 Uhr

Antragstellung

Büro des Vizerektors für Forschung
Sekretariat

Jaqueline Klotz
+43 512 507 20101
forschung@uibk.ac.at

Adresse
Universitätshauptgebäude
Innrain 52, Zi. 1038
A-6020 Innsbruck 

Bürozeiten
Montag - Donnerstag: 7.30 - 15 Uhr
Termine nach Vereinbarung

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