Open Access Publikationsförderung

Nicht alle Open Access Zeitschriften erheben Publikationsgebühren für die Veröffentlichung von Artikeln, so erhalten insbesondere nicht-kommerzielle Verlage vielfach eine institutionelle Förderung. Viele Verlage und Zeitschriften setzen aber als Geschäftsmodell bei Open Access auf Publikationsgebühren (article processing charges (APC)). Um die Wissenschafterinnen und Wissenschafter der Universität Innsbruck finanziell und organisatorisch zu unterstützen, steht ein zentraler Publikationsfonds zur Kofinanzierung dieser Gebühren in Open Access Zeitschriften zur Verfügung.

Die Vergabe der Fördermittel aus dem Publikationsfonds der Universität Innsbruck erfolgt unter Berücksichtigung der nachstehenden Vergaberichtlinien über das Vizerektorat für Forschung.

  1. Gefördert werden Publikationen in Open Access Journals, die im Directory of Open Access Journals (DOAJ)gelistet sind und geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung (wie zum Beispiel ein Peer Review) durchführen. Der Artikel muss nach Erscheinen sofort frei zugänglich und seine Verbreitung erlaubt sein.
  2. Nicht gefördert werden Publikationen, die im Rahmen von Projekten verfasst wurden, die eine OA-Förderung vorsehen (z.B. EU- und FWF-Projekte). Ebenso wird der Freikauf von Artikeln aus prinzipiell subskriptionspflichtigen Zeitschriften nicht gefördert („Hybride Journale“). Darunter fallen auch Aufsätze in sogenannten Mirror Journals, die als Open-Access-Ableger von Closed-Access-Zeitschriften zwar im DOAJ gelistet sind, im Wesentlichen aber eine spezielle Form von hybriden Journalen darstellen.
  3. Gefördert werden maximal drei Publikationen pro Jahr und Autor/in bzw. Arbeitsgruppe.
  4. Die maximale Förderhöhe durch den Publikationsfonds beträgt 1.000 Euro, wobei eine Teilfinanzierung durch die Fakultät, das Institut und/oder die Arbeitsgruppe obligatorisch ist. Der Publikationsfonds verdoppelt also die von der Fakultät, dem Institut und/oder der Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellten Mittel bis zu einem Betrag von maximal 1.000,- Euro.
  5. Der/die Erstautor:in, Submitting Author bzw. Corresponding Author ist Angehörige:r der Universität Innsbruck. Dies ist durch die Angabe einer entsprechenden Affiliation zur Universität Innsbruck klar ersichtlich.
  6. Die Förderung durch die Universität Innsbruck wird in einem Acknowledgement auf dem Paper erwähnt.
  7. Alle von der Universität Innsbruck geförderten Open Access-Artikel werden ins Repositorium für Publikationen der Universität Innsbruckhochgeladen. Für den Eintrag der Publikation in die FLD-Datenbank ist der/die Autor:in verantwortlich.

Bitte beachten Sie, dass die Publikationsgebühren für Monografien und Sammelbände (book processing charges (BPC)) nicht zur Gänze gefördert werden können. Eine Förderung im Sinne der Vergabekriterien und der genannten maximalen Förderhöhe ist jedoch möglich und wird im Einzelfall geprüft.


Im Rahmen des FWF-Programmes "Buchpublikationen" fördert der FWF u. a. Open Access Monografien und Sammelbände bis maximal 22.000 Euro.

Es genügt ein formloser Antrag an Forschung@uibk.ac.at. Beizulegen sind ein Kostenvoranschlag inkl. Manuskript oder die Publikationsrechnung sowie (falls bereits vorhanden) die Angabe des DOI.

Die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol hat mit vielen Verlagen Vereinbarungen getroffen, die es den Universitätsangehörigen ermöglichen, ihre Forschungsergebnisse kostenlos in renommierten (Subskriptions-)Zeitschriften Open Access zu publizieren. Die Übersicht aller Vereinbarungen inkl. der inkludieren Zeitschriften und jeweils geltenden Bedingungen ist hier abrufbar. Bitte beachten Sie, dass für FWF-Artikel noch zusätzliche Bedingungen gelten, was die Lizenz und das Acknowledgement inkl. Grant-DOI betrifft.

Rückfragen zu Verlagvereinbarungen

Universität- und Landesbibliothek Tirol
Abt. E-Medien


Lisa Hofer
Mag. Erika Pörnbacher, MSc

+43 512 507 31038, 2405
ulb-emedien@uibk.ac.at

Open-Access-Publikationen, die aus FWF-Projekten hervorgehen, werden ab 1. Jänner 2024 direkt über die Universität Innsbruck gefördert und können nicht mehr beim FWF beantragt werden.

Hier finden Sie Details zu den Vergabekriterien

Informationen zum sogenannten Predatory Publishing sowie Hilfestellungen, wie Sie ein seriöses von einem unseriösen Journal unterscheiden können, finden Sie unter   www.uibk.ac.at/ulb/services/predatorypublishing.html


Rückfragen & Beratung

Open Access-Koordinationsstelle
Universität- und Landesbibliothek Tirol

Dr. Barbara Laner (karenziert)
Vertretung: Lisa Hofer

+43 512 507 31038
open-access@uibk.ac.at

Adresse
Universitäts- und Landesbibliothek Tirol
Innrain 52
6020 Innsbruck

https://www.uibk.ac.at/de/open-access/
https://www.uibk.ac.at/de/open-access/policy/

Antragstellung

Büro des Vizerektors für Forschung

Jaqueline Klotz

+43 512 507 20101
forschung@uibk.ac.at

Adresse
Universitätshauptgebäude
Innrain 52, Zi. 1038
6020 Innsbruck

Bürozeiten
Montag - Donnerstag: 7.30 - 15 Uhr

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