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Mehr über vergangene Aktivitäten unseres Instituts finden Sie hier.
Digital Service Act tritt in Kraft - ITZR-Expert:innen beantworten Pressefragen 

Mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) tritt am 17. Februar 2024 in Österreich ein EU-Rechtsakt in Kraft, der wesentliche Veränderungen für Online-Plattformen mit sich bringt. Die EU legt mit dem Digital Services Act (DSA) strengere Regeln für den digitalen Raum fest.

 

Der Digital Services Act soll die digitale Umgebung in sozialen Medien, auf digitalen Marktplätzen, in Suchmaschinen oder Reiseportalen für alle Nutzer:innen sicherer und transparenter gestalten. Dazu gelten für Online-Dienste in der gesamten EU künftig strengere Regeln und Vorschriften, was den Umgang mit Hassrede und Betrug, Tracking von Nutzer:innen-Daten zu Werbezwecken oder der Gestaltung von Algorithmen betrifft. Kurze Zeit später, ab dem 7. März 2024, gilt zudem der Digital Markets Act (DMA) in der EU, der die Marktmacht von großen Tech-Konzernen wie Alphabet (Google), Microsoft, Apple oder Meta einschränken soll. Außerdem wird in den nächsten Tagen ein neuer Rechtsakt zu Künstlicher Intelligenz (AI Act) final beschlossen werden.

Clara Rauchegger und Matthias C. Kettemann vom Institut für Theorie und Zukunft des Rechts befassen sich seit Jahren intensiv mit der EU-Gesetzgebung für den digitalen Raum und stehen als Expert:innen zur Verfügung.

Rückfragen: 
Clara Rauchegger
+43 512 507 39758
Clara.Rauchegger@uibk.ac.at


Matthias C. Kettemann
+43 512 507 81605
Matthias.Kettemann@uibk.ac.at

 

 


 

ITZR-Forschung untersucht Wirkung der Covid-Maßnahmen auf Demokratie 

Zwei ForscherInnen des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts (ITZR) untersuchten, wie sich die Covid-Maßnahmen auf Demokratien in Europa auswirkten und vergleichen sie mit Maßnahmen, die in den USA umgesetzt wurden.

 

  

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COVID-19 hat sowohl das öffentliche als auch das private Leben weltweit beeinflusst, mit anhaltenden sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Viele Unternehmen haben trotz Staatshilfen die Krise nicht überstanden, und die Arbeitsweise sowie die Ausbildung haben sich durch digitale Technologien wie Online-Meetings und Homeoffice grundlegend gewandelt. Die Behörden ergriffen schnell Maßnahmen, bei denen die Exekutive oft eine zentrale Rolle spielte, während die Legislative eingeschränkt war. Die Effektivität dieser Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die demokratische Rechtsstaatlichkeit werden in diesem Beitrag überprüft.

Matthias Kettemann und Caroline Böck untersuchten in diesem Forschungspapier die Folgen der Pandemiemaßnahmen für die Demokratie in europäischen Ländern, besonders in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Schweden, und verglichen sie mit Maßnahmen in den USA, um für zukünftige Pandemien bessere Strategien zu entwickeln.

Hier geht es zum Forschungspapier. 

Rückfragen:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard)
Professur für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts und Institutsleiter 
matthias.kettemann@uibk.ac.at



Innsbrucker Videoüberwachungsprojekt beendet 

Nach ORF-Recherchen, die das Institut wissenschaftlich begleitet hat, wurden 27 Kameras nun abgebaut.

Ein Jahr haben MitarbeiterInnen des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts einen Redakteur des ORF Tirol wissenschaftlich dabei begleitet, die datenschutzrechtlichen Grundlagen der Videoüberwachung in Teilen der Innsbrucker Innenstadt zu hinterfragen. Mit Erfolg: Nun werden die 27 Kameras in der Innsbrucker Innenstadt, mit denen BesucherInnen-Frequenzanalysen durchgeführt wurden, abgebaut. Innsbruck Marketing hat sich nun entschlossen, das Projekt einzustellen.

"Ich finde das ist ein schönes Beispiel dafür, wie Wissenschaft und Medien gemeinsam positiven gesellschaftlichen Wandel, hier etwas weniger Überwachung, bewirken können", so der Leiter des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts. 

Auch die Straßenzeitung 20er hat das Thema aufgegriffen und einen Artikel inklusive Interview mit Matthias Kettemann verfasst. 


Rückfragen:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard)
Professur für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts und Institutsleiter 
matthias.kettemann@uibk.ac.at

 


Neue Regeln für eine neue Technik? 

Dieser Frage geht Prof. Dr. Malte Kramme im gerade erschienenen Future Law Working Paper nach.

 

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Wie es der Rechtswissenschaft gelingen kann die technischen Entwicklungen rund um ChatGPT und Co in regulatorische Bahnen zu lenken, damit beschäftigt sich Prof. Dr. Malte Kramme in seinem Artikel "Regulierung von ChatGPT & Co.: Neue Regeln für eine neue Technik?, der in der jüngsten Ausgabe der Future Law Working Papers erschienen ist. 

Hier geht es zum Artikel.  

Alle weiteren Future Law Working Papers finden Sie hier. 

 


Alles, was Recht ist - Gesammelte Blogbeiträge stehen bereit 

Unter dem Motto "Alles, was Recht ist" steht ein regelmäßig im "DerStandard" erscheinender Blog, der von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, unter reger Mitarbeit des Instituts für Zukunft und Theorie des Rechts, betreut wird.

 

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Die gesammelten Blogartikel der Jahre 2022/2023 finden Sie in dieser Ausgabe der Future Law Working Papers. In den Beiträgen wird ein großes Spektrum an aktuellen, spannenden rechtswissenschaftlichen Themen behandelt. 

Wenn Sie über Rechtsthemen auf dem Laufenden bleiben wollen, besuchen Sie unseren Blog auf "DerStandard"

Hier geht es zum Future Law Working Paper.  

Alle weiteren Future Law Working Papers finden Sie hier. 



 

Digitaler Humanismus und EU-Digitalregulierung 

Lehrbuch zum Digitalen Humanismus mit Innsbrucker Beteiligung erschienen

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In einem Open Access verfügbaren Lehrbuch zum Digitalen Humanismus haben Matthias C. Kettemann und Martin Müller sich in ihrem Beitrag damit auseinandergesetzt, wie die einzelnen Rechtsakte der europäischen Digitalregulierung Elemente des Digitalen Humanismus umsetzen. Dies zeigt sich etwa im Einbezug von Grundrechten in der Plattformregulierung oder der rechtlichen Anforderung zu mehr Fairness in der Digitalökonomie.

 



Work meets Jus - Erste Schritte Richtung Karriere mache 
Direkt bei der Karriereveranstaltung des Rechtswissenschaftlichen Dekanats am 2. Februar Praktikumsplatz oder Berufseinstieg sichern.
 

Am 02.02.2024 findet Work meets Jus, die Karriereveranstaltung des Rechtswissenschaftlichen Dekanats statt. Interessierte können sich bis zum 12.01.2024 bei bis zu drei Partnern (CHG Czernich Rechtsanwälte, Gasser Partner Rechtsanwälte, Hypo Tirol Bank AG, E+H Rechtsanwälte, Marxer Partner Rechtsanwälte, Schwärzler Rechtsanwälte, Schramm Öhler Rechtsanwälte) via kurzem E-Mail mit Lebenslauf und Studienerfolgsnachweis an jus-alumni@uibk.ac.at bewerben und sich vielleicht schon einen Praktikumsplatz oder den Einstieg in das Berufsleben sichern!

Bei der Veranstaltung Work meets Jus können Bewerbungsgespräche mit potentiellen Arbeitgebern geführt werden. Zudem besteht die Chance, sich über die Karrieremöglichkeiten in einigen Unternehmen schlau zu machen.

 

Was darf KI? Diskutieren Sie mit ExpertInnen zu diesem Thema 
DiSCussion: Künstliche Intelligenz (KI) kann mittlerweile verblüffend viel, macht aber auch viele Fehler. Mit der verstärkten gesellschaftlichen Nutzung von KI-Anwendungen, wie zum Beispiel ChatGPT, sind nicht nur Chancen verbunden, sondern auch Risiken. Welche Regeln nötig sind, um die KI-Entwicklung zu lenken, wird in einer "DiSCussion" erörtert.

Donnerstag, 11. Jänner 2024
Uhrzeit:  18:00–19:45 Uhr
Veranstaltungsort: Stadtbibliothek Innsbruck, Amraser Straße 2, 6020 Innsbruck

Nach kurzen Vorträgen von Univ.-Prof. Matthias C. Kettemann, Professor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts
und Leiter des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts, sowie Univ.-Prof.in Anne Siegetsleitner, Professorin für Praktische
Philosophie und Leiterin des Instituts für Philosophie, sollen zentrale Fragen zum Thema KI diskutiert werden.

 


Research and teaching on digital technology law – an exchange

Das von STARS Starting Grant geförderte Projekt „EU digital regulation and technical standardisation“ wird am 10. Jänner von Dr. Annalisa Volpato von der Universität Padua am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts DiSC vorgestellt. Neben der Projektvorstellung wird die Vortragende einen ersten Erfahrungsbericht zum neuen, interdisziplinären Studium "Recht und Technologie" geben.  

Vortragende: Assistant Professor Dr Annalisa Volpato

Department of Public, International and European Union Law, University of Padua, Italy

Termin: Mittwoch, 10. Jänner 2024, 9.00 bis 10.30 Uhr

Ort: Institut für Theorie und Zukunft des Rechts, Innrain 15, Open Space Area

Sprache: Englisch

 


Rethinking Peace and Conflict in the Age of AI
Das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts und der UNESCO-Lehrstuhl für Friedensforschung an der Universität Innsbruck laden gemeinsam mit dem Fachbeirat Ethik der Künstlichen Intelligenz der Österreichischen UNESCO-Kommission zu einer Podiumsdiskussion.

Thema der Diskussion wird es sein, die Schnittstellen von Künstlicher Intelligenz sowie Friedens- und Konfliktforschung zu beleuchten. Als Ausgangspunkt dient die UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz (2021).

PROGRAMM

Eröffnung
Univ.-Prof. Dr. Bernhard A. Koch, LL.M.
Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Universität Innsbruck 

Christine Maaß, BSc
Referentin für Wissenschaft und Forschung, Österreichische UNESCO-Kommission

Podiumsdiskussion
Ass.-Prof.in Dr.in Rina M. Alluri
Leiterin des Forschungszentrums für Friedens- und Konfliktforschung & UNESCO-Lehrstuhl für Friedensforschung,
Universität Innsbruck
Univ.-Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard)
Leiter des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts,
Universität Innsbruck & Vize-Vorsitzender des Fachbeirats Ethik der KI der Österreichischen UNESCO-Kommission

Moderation:
Univ.-Prof.in Dr.in Sabine Köszegi


Meinungsäußerungsfreiheit unter der Lupe
Wie es um die Meinungsäußerungsfreiheit im jeweiligen Land bestellt ist, verrät ein Klick auf die Weltkarte.

Felicitas Rachinger und Prof. Matthias C. Kettemann verfassten den Österreich-Bericht zu einer globalen Studie, in der die rechtlichen Entwicklungen im Zeitraum von 2015 bis 2022 im Bereich der Meinungsäußerungsfreiheit weltweit untersucht wurden. Die Ergebnisse der Studie werden auf einer interaktiven Weltkarte abgebildet, die frei zugänglich ist. Die Karte kann hier abgerufen werden, ein Klick auf das jeweilige Land leitet weiter zum jeweiligen Länder-Bericht. 


Cybersicherheit macht Schule
Innsbrucker Projekt entwickelt Toolbox für den Bildungssektor

Schulen das Rüstzeug zu geben, sich vor Cyberangriffen zu schützen, dafür sorgt ab 1. Dezember 2023 das Projekt EnCycLEd, das im Rahmen des Erasmus+ Programms durchgeführt wird und vom Institut für Theorie und Zukunft des Rechts auf die Dauer von drei Jahren koordiniert wird. Insgesamt wird das Projekt mit einer Summe von 400.000 Euro von der EU gefördert.

Cyberattacken gegen zivile Einrichtungen in der Ukraine haben massiv zugenommen und die Zivilbevölkerung leidet darunter sehr. Insbesondere vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendlich müssen gegenüber Gefahren des Cyberraums – Spionage-Angriffe, Desinformationen –sensibilisiert werden. Ziel des Projekt ist es, das Wissen und das Bewusstsein für Cybersicherheit zu fördern und Schüler:innen und Lehrkräfte darin zu schulen, digitale Schlüsselqualifikationen und -kompetenzen zu entwickeln.

Worum geht es?

Woran erkenne ich eine Cyberattacke? Was kann ich selbst tun? Wie kann ich anderen helfen, sich sicherer online zu bewegen? Darum soll das Projekt Schule machen: Kinder und Jugendliche zu befähigen, eigenständig zu handeln, ist eine Maßnahme, die langfristig wirkt und die Resilienz der Bevölkerung insgesamt stärkt. Das Projekt richtet sich an die Sekundarstufe sowie berufsbildende Schulen zunächst in der Ukraine. Die ausgearbeiteten Materialien, die zunächst auf Englisch entwickelt werden, können dann aber weltweit genutzt werden. Die Lehrer:innen sind wichtige Multiplikatoren und bekommen das Rüstzeug, ihre Schüler:innen nachhaltig auszubilden. 

Dabei wird auf die hochrangige Expertise der Hochschul- und Cybersicherheitsexperten des europäischen Projektkonsortiums zurückgegriffen. „Wir nutzten bestehende Synergien und unsere Vernetzung mit Cybersicherheitsforscher:innen in ganz Europa, um hier Lehrmaterialien für die nächste Generation der Internetnutzer:innen zu entwickeln“, freut sich Institutsleiter Prof. Matthias C. Kettemann.

Cybersicherheit rückt in Schulen in den Fokus

Im Zuge von EnCycLEd wird zunächst eine Studie über den Bildungsbedarf in Bezug auf das Bewusstsein für Cybersicherheit und die Bereitschaft zur Entwicklung von Lehrplänen für Sekundar- und berufsbildenden Schulen durchgeführt werden. Darüber hinaus ist ein Pilotprogramm mit den Partnerschulen zur Erprobung der entwickelten Toolkits geplant. Das Projekt in Innsbruck koordinieren wird Dr. Astrid Bötticher, eine Extremismus- und Technologieexpertin: „Resilienz ist ein wichtiges Anliegen, um Extremismus und Terrorismus zu bekämpfen. Autokratische Staaten und Diktaturen verwenden Cyberattacken immer öfter, um demokratische Zivilgesellschaften zu destabilisieren. Dabei ist der Angriff auf Bildungsinstitutionen perfide und trifft die Jüngsten. Der Aufbau von Resilienz gerät deshalb immer mehr in den Fokus. Ein wichtiges Mittel ist die transparente Information und Bildung der Bevölkerung über Möglichkeiten, Cyberattacken zu erkennen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Das Projekt EnCycLED vereint dieses Ziel mit einem wichtigen gesellschaftspolitischen Anliegen: den Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber zielgerichteten Attacken durch autokratische und extremistische Akteure“, so Bötticher.

Durchgeführt wird das Projekt von der Universität Innsbruck in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg, Schulen und Universitäten in der Ukraine sowie in Griechenland.

Besonders stark greift das Projekt zurück auf die Daten, die im Rahmen des European Repository on Cyber Incidents (EuRepoC) erarbeitet werden. Martin Müller, der das Innsbrucker EuRepoC-Team organisiert, sieht große Mehrwerte: „Die Open-Source-Datenbank zu Analysen von Cyberattacken hilft bei der Einordnung von Cybervorfällen und ist eine gute Grundlage für die Ausarbeitung von Unterrichtsmaterialien für Schulen“.

Zum Institut: Das Institut für Theorie und Zukunft des Recht ist das zehnte und jüngste Institut der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Rund 15 Mitarbeiter:innen und 15 Doktorand:innen arbeiten an Recht- und Regulierungsfragen sozialen und ökologischer Nachhaltigkeit, an der Governance digitaler Transformationsprozesse und an der Förderung eines inklusiven Rechts. Prof. Kettemann leitet Projekte zur digitalen Förderung demokratischer Resilienz, zur demokratischen Rückbindung von Plattformregeln und zur Förderung von Cybersicherheit. Am Institut angesiedelt sind auch das Innsbruck Quantum Ethics Lab und das Digital Diversity Law Lab.

Kontakt:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LLM (Harvard)

Institut für Theorie und Zukunft des Rechts

Universität Innsbruck, Innrain 15, 6020 Innsbruck

+43 512 507 81605

Matthias.Kettemann@uibk.ac.at


Neue Mitarbeiterin startet am Institut durch
Wir freuen uns mit Astrid Bötticher eine neue Mitarbeiterin bei uns begrüßen zu dürfen.

Astrid Bötticher ist als Projektleiterin seit dem 1. Dezember 2023  für das neugestartete Projekt "EnCycLEd - Enhancing Cybersecurity Literacy in Education" zuständig. 

 


Mit Qualität unterhalten: Institut zeigt Zukunftsperspektiven für attraktiven öffentlichen Rundfunk auf

Caroline Böck, Matthias C. Kettemann und Meryem Vural haben im Auftrag des ORF untersucht, warum Unterhaltung zum öffentlich-rechtlichen Angebot gehören soll

Neben Information, Bildung, Sport und Kultur ist der Bereich der Unterhaltung ein wichtiger integraler Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Das hat auch gute Gründe: Menschen nutzen Medien ganzheitlich, denn sie wollen mitfühlen, mitfiebern und Anregungen erhalten. Dabei sind Unterhaltungsformate kein reiner Zeitvertreib. Vielmehr sind sie geeignet für eine breite Masse persönliche und gesellschaftliche Fragestellungen eingängig aufzubereiten. Um diese Wirkung zu erzielen, gilt es zu klären, was "gute" Unterhaltung auszeichnet. Sind Qualitätskriterien, bestimmte Anforderungen und No-Gos identifizierbar?

Diese Fragen werden im digitalen Zeitalter um so virulenter, wenn man den Einfluss global agierender Konzerne auf die Mediennutzung aufgrund ihres umfangreichen (Unterhaltungs-)angebots bedenkt. Können öffentlich rechtliche Medienhäuser dem etwas entgegensetzen und auch im Unterhaltungsbereich weiterhin wichtige Akzente setzen? Welche Rahmenbedingungen sind gerade im digitalen Zeitalter notwendig, um qualitätsorientierte Unterhaltungsformate zu produzieren?

Mit diesen und weiteren Fragen haben sich Caroline Böck, Matthias C. Kettemann und Meryem Vural mit anderen internationalen Expert:innen im Rahmen der ORF Public Value Jahresstudie 2023 beschäftigt. Ziel ist es dabei gewesen, Handlungsoptionen für öffentlich-rechtliche Medien zu identifizieren, um sie damit zukunftsfähig zu machen.

Rückfragen:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard)
Professur für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts und Institutsleiter 
matthias.kettemann@uibk.ac.at


Sexarbeit – verbieten oder liberalisieren?

Der Frage "Sexarbeit in Österreich: Ist eine andere rechtliche Regulierung nötig" geht Meryem Vural in einem Blog-Beitrag nach.
Zukunftsrechts-Doktorandin Meryem Vural analysiert im Fakultätsblog, welche Entwicklungen sich in Europa hinsichtlich Sexarbeit abzeichnen und wie unterschiedlich in verschiedenen Ländern die Herangehensweise an dieses Thema ist. Wo die Vor- und die Nachteile der Modelle liegen und ob Österreich das bestehende Recht ändern sollte. Im Zentrum steht die Frage, ob eine Legalisierung von Sexarbeit Ausdruck oder Gefährdung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung sein kann.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in diesen Artikeln:

"Was gegen ein Verbot von Sexkauf spricht"

"Sexarbeit in Österreich: Ist eine andere rechtliche Regulierung nötig?"

 


Tirol-heute-Beitrag: Gefahren im Netz erkennen und vermeiden
Internetbetrug ist ein großes Thema: Immer mehr Kriminelle versuchen mit unterschiedlichen Betrugsmaschen, auch unter Zuhilfenahme von KI Menschen in die Falle zu locken. Um nicht Opfer solcher Betrügereien zu werden, hilft vor allem eines: Vorsicht! Zu mehr Sensibilität für die Gefahren im Netz, ruft Prof. Matthias Kettemann bei "Tirol heute" auf.

Professor Kettemann vom Institut für Theorie zu Zukunft des Rechts, klärte am Dienstag, 10. Oktober in "Tirol heute" über Internetbetrug sowie dessen Vermeidung auf.

Zu einem „gerüttelt Maß an Misstrauen“ rät, Matthias Kettemann. Zudem sei es sehr wichtig, auf der Höhe der Zeit zu bleiben, denn die Kriminellen seien das schließlich auch. Er verweist dabei auch auf das Angebot der Volkhochschulen, die gute Angebote in dieser Hinsicht böten. Außerdem ruft er ins Gedächtnis, dass jeder verantwortlich für seine Familie sei –

für Kinder, Eltern und Großeltern – und mit diesen über die Gefahren im Netz sprechen solle.

Dank KI treten Kriminelle professioneller auf, sogar Stimmen könnten inzwischen täuschend echt nachgemacht werden, warnt der Experte. Gleichzeit hilft die KI die BetrügerInnen zu erkennen. Sie helfe der Polizei, Internetplattformen und würde der Virenabwehr einen Kick geben, um Betrug abzuwehren.

Mehr zum Thema Internet erfahren Sie in diesem Artikel:

Rückfragen:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard)
Professur für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts und Institutsleiter
matthias.kettemann@uibk.ac.at

 


Zwei interessante Artikel im ELSA Austria Law Review erschienen
Meryem Vural und Katharina Gächter tragen in der aktuellen Ausgabe der ELSA Austria Law Review Wichtiges zu zentralen Fragen des Europarechts bei:
Meryem Vural vom Institut für Theorie und Zukunft des Rechts beleuchtet in einem Artikel die Wirksamkeit der europäischen Rechtsstaatlichkeitskondionalität.

Katharina Gächter, die bis vor kurzem an unserem Institut arbeitete, widmet sich in der neusten Ausgabe dem Thema: Mitgliedstaatliche Umsetzung von Schiedssprüchen im mitgliedsstaatlichen Rechtsdurchsetzungssystem im Hinblick auf das Urteil des EuGH in der Rechtssache Prestige.

Hier gelangen Sie zu den Artikeln.



Neuer Kurs: Künstliche Intelligenz aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet
Meryem Vural und Katharina Gächter tragen in der aktuellen Ausgabe der ELSA Austria Law Review Wichtiges zu zentralen Fragen des Europarechts bei:
Meryem Vural vom Institut für Theorie und Zukunft des Rechts beleuchtet in einem Artikel die Wirksamkeit der europäischen Rechtsstaatlichkeitskondionalität.

Auch das Zukunftsrechts-Institut beteiligt sich an erstem Uni-Kurs zur generativen KI, der interdisziplinär vom Digital Science Center (DiSC) im Wintersemester 2023/2024 angeboten wird. Ass.-Prof. Rauchegger und Prof. Kettemann werden Lehreinheiten zu Ethik, Recht und Regulierung von ChatGPT und Co gestalten.
Ziel ist es, Studierenden aller Fachrichtungen ein grundlegendes Verständnis für die Prinzipien dieser Technologie und ihre weitreichenden Auswirkungen auf verschiedene Bereiche zu vermitteln.

Vortragende aus elf verschiedenen Disziplinen schließen Bildungslücken und schaffen Verknüpfungen zwischen den einzelnen Vorlesungseinheiten.

Der Kurs besteht aus zwei Teilen: Einerseits aus Einheiten zur Funktionsweise der generative KI sowie zu den Prinzipien, nach welchen sie arbeitet. Der zweite Teil widmet sich den Implikationen der generativen KI – wie ethischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, bildungsbezogenen und politischen Konsequenzen der KI.

Mehr Informationen finden Sie hier!



Kommentar zum Metaverse
Mit einem Kommentar zum Metaverse-Recht beteiligen sich Caroline Böck, Martin Müller und Prof. Matthias Kettemann an dem neuen Rechtshandbuch „Metaverse“ des Verlags Nomos.
Das Werk von "Metaverse" herausgegeben von Hans Steege und Kuuya J. Chibanguza gibt Antworten auf die zahlreichen juristischen Herausforderungen, die sich bei Aktivitäten in Metaversen ergeben. Es ist praxisnah geschrieben und enthält wertvolle Handlungsanweisungen, um den rechtlichen Anforderungen im Metaverse gerecht zu werden. Erforderliches Grundlagenwissen wird vermittelt und zum besseren Verständnis werden auch Themen aus anderen Disziplinen betrachtet, wie z.B. Ethik, Technik, Ökonomie. Zahlreiche Expertinnen und Experten bereichern diesen Band mit ihrem Fachwissen aus dem Regulierungsrecht (AGB, Plattformen), zum Thema Künstliche Intelligenz, Internationales Privatrecht, Datenschutzrecht, Geistiges Eigentum (Urheber-, Marken- und Patentrecht), Medienrecht (Jugendschutz, Mediennutzung), Kartell- und Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht (insb. Kauf, Pacht, Leasing, Miete, Schenkung, Leihe), Verbraucherschutzrecht, Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht, Versicherungsrecht, Rechtsdienstleistungen und anwaltliches Berufsrecht, Rechtsschutz u.v.m.

Hier geht es zum Buch!



Der ideale Wegbegleiter ins Jus-Studium ist erhältlich

Das Lehrbuch "Grundlagen des Rechts" von Michael Ganner, Matthias C. Kettemann und Caroline Voithofer ist im Verlag Österreich erschienen und ab sofort erhältlich.
Zum Inhalt des Buches:

Mit prägnanten Zusammenfassungen, praxisnahen Beispielen und lernorientierten Hilfsmitteln vermitteln die Autor:innen Grundlagen der Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie. Komplexe Gebiete des Rechts werden verständlich und greifbar gemacht. Die Expert:innen aus Rechtsphilosophie, -theorie und -soziologie sowie Kriminologie haben es geschafft, dass das Buch eine Brücke zwischen abstrakten Theorien und ihrer konkreten Anwendung bildet. Tiefgreifende Fragen zu Recht und Gerechtigkeit werden gestellt und es wird erkundet, wie dadurch das moderne Rechtssystem geprägt wird. Das Layout wurde speziell für Studierende konzipiert, somit ist es der ideale Begleiter für den Start ins Jus-Studium.

Hier geht es zum Buch!

 


 

Rund 300 Wissenschaftler:innen diskutierten in Innsbruck Zugänge zum Recht

Fünfter Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen

  • Das Programmwurde hier veröffentlicht. Eine nach Tracks geordnete Übersicht der Sessions finden Sie hier

Vom 21. bis 23. September  fand der fünfte Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen in Innsbruck statt. “Zugang zum Recht” ist ein klassisches rechtssoziologisches Thema und war Ausgangspunkt für den interdisziplinären Kongress im September 2023, auf dem aktuelle Überlegungen sowie Debatten rund um „Zugänge zum Recht“ und „zugängliche Rechte“ vorgestellt wurden – gerade vor dem Hintergrund aktueller Krisen und Herausforderungen (Wirtschaft, Klima, Gesundheit, Migration etc.) und technologischer Entwicklungen (allen voran Digitalisierung und Mediatisierung). Dabei geht es um die Zugänglichkeit des Rechts im sozialen Sinne genauso wie um theoretische und methodische Zugänge der Rechtsforschung. Die Zugänglichkeit des Rechts ist, wie empirische Studien immer wieder zeigen, für Menschen abhängig von Herkunft, sozialer Schicht, Geschlecht, Behinderung etc. in sehr unterschiedlichem Maße gegeben.

Hier kommen Sie zur offiziellen Seite des Rechtssoziologiekongress.

 


Wer setzt die Regeln im Metaversum?
Ordnungsansätze für immersive Welten liefern Matthias C. Kettemann, Martin Müller und Caroline Böck in einem spannenden Artikel.

„Wir werden im Metaversum fast alles tun können, was innerhalb unserer Vorstellungskraft liegt: [Bekannte] und Familie treffen, arbeiten, lernen, spielen, shoppen, Inhalte erstellen“, erklärt Metas Mark Zuckerburg seine Vision, „– und völlig neue Dinge, die wir uns […] noch gar nicht vorstellen können.“

Doch wer setzt die Regeln für die Governance der Metaverse; und die Governance in den Metaversen? Diesen aus demokratietheoretischer Sicht nicht einfach zu beantwortenden, aber essenziellen Fragen gehen Matthias C. Kettemann, Martin Müller und Caroline Böck in folgenden Artikel nach und liefern Ordnungsansätze für immersive Welten.

Hier gelangen Sie zum Artikel.

 


Darf Ihr Auto sagen, wie oft Sie im Fitnessstudio sind?

Neues Forschungsprojekt an der Uni Innsbruck untersucht wie autonome Fahrzeuge Daten clever und datenschutzsensibel nutzen können.

 

Der Doktorand Henry Ogunrinde hat bei der Audi AG ein Projekt zum Mobilitätsdatenschutz eingeworben, das er am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts durchführen wird. Bis 2025 wird er an datenschutzrechtlichen Herausforderungen forschen, die eine autonome und vernetzte Mobilität mit sich bringt.

Unsere Autos werden immer smarter und produzieren immer mehr Daten. Das ist nicht grundsätzlich schlecht: „Für die Mobilität der Zukunft braucht es innovative Beförderungskonzepte und flexiblere Mobilitätsangebote“, so Prof. Matthias C. Kettemann, Leiter des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts: „Datenintensive autonome Fahrzeuge werden eine zentrale Rolle einnehmen.“

Um diese autonomen Fahrzeuge aber sicher und effektiv einzusetzen, braucht es ein cleveres Management der von autonomen Autos produzierten Datenströme. „Die Besonderheit dieser Fahrzeugdaten: Das sind zum Großteil personenbezogene Daten“, so der Jurist und Doktorand Henry Ogunrinde, der mit seinem Forschungsprojekt die Audi AG überzeugte. „Da geht es um Fragen wie: ‚Wohin bin ich gefahren? Wie lange bin ich dort gestanden? Bei welchem Geschäft halte ich? Besuche ich ein Krankenhaus?‘“

„Das macht diese Daten für viele Unternehmen auch so interessant“, so Institutsleiter Prof. Kettemann – und stellt damit eine Gefahr für die informationelle Selbstbestimmung von uns allen dar.“  Nicht ohne Grund, haben nationale und der europäische Gesetzgeber Daten mit Personenbezug unter besonderen Schutz gestellt – etwa in der DSGVO.

Ohne Daten geht es aber nicht: „Die gesellschaftliche Akzeptanz von autonomen und vernetzten Fahrzeugen hängt ganz wesentlich davon ab, wie gut es Unternehmen künftig gelingt, einen angemessenen Ausgleich zwischen der technisch notwendigen Datenverarbeitung, und dem Recht auf Privatsphäre zu finden,“ sagt der Münchner Henry Ogunrinde, der schon ein Jahrzehnt Erfahrung im Mobilitätsrechtsbereich an die Uni Innsbruck mitbringt.

In dem Projekt, das am 15. September startet, wird er nun Lösungsmöglichkeiten erarbeiten, wie clevere Autos datenschutzsensibel vorgehen können – damit nicht jeder weiß, dass man vor dem Eisstand länger gehalten hat als auf dem Parkplatz vom Fitnessstudio. 

Zum Institut: Das Institut für Theorie und Zukunft des Recht ist das zehnte und jüngste Institut der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. 20 Mitarbeiter:innen und 15 Doktorand:innen arbeiten an Recht- und Regulierungsfragen sozialen und ökologischer Nachhaltigkeit, an der Governance digitaler Transformationsprozesse und an der Förderung eines inklusiven Rechts. Prof. Kettemann leitet Projekte zur digitalen Förderung demokratischer Resilienz, zur demokratischen Rückbindung von Plattformregeln und zur Förderung von Cybersicherheit. Am Institut angesiedelt sind auch das Innsbruck Quantum Ethics Lab und das Digital Diversity Law Lab.

Rückfragen:

Universität Innsbruck, Institut für Theorie und Zukunft des Rechts 

Henry Ogunrinde, LL.M.
Henry.Ogunrinde@student.uibk.ac.at

Univ.-Prof. Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard)
Professur für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts  und Institutsleiter 
matthias.kettemann@uibk.ac.at

 


Empfehlungssysteme im Fokus
Caro Böck und Martin Müllers untersuchen, was Plattformen erfolgreich macht. Der neue Fachbeitrag der beiden InstitutsMitarbeiter:innen ist in der renommierten ZfDR erschienen.

Empfehlungssysteme stellen die „Erfolgsformel“ von Onlineplattformen dar, weil sie es Nutzenden ermöglichen, die Informationsmenge im Internet zu bewältigen. Gleichzeitig werden sie für mitverantwortlich für bedrohliche Phänomene wie Echokammern angesehen. Mehrere Normen des Digital Services Acts (DSA) setzten sich daher mit dem Einsatz dieser Systeme auseinander, die zunächst dargestellt werden. Den Schwerpunkt bildet eine kritische Auseinandersetzung mit dem Adressatenkreis und der Einordnung in die bisherige Rechtslage. Begrüßenswert sind etwa die Reduzierung des „Profilings“ und die mögliche Mitigation systemischer Risiken auf sehr großen Online-Plattformen. Zu kritisieren sind die unklare Behandlung von Online-Suchmaschinen ebenso wie eine Zunahme wenig förderlicher Transparenzvorschriften.

Hier kommen Sie zum vollständigen Beitrag.

 


Neue Referentin verstärkt Zukunftsrechts-Team
Frau Heidrun Weiglhofer ist als neue Referentin ab 1. September tätig
 
Das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts hat sich seit 2021 erheblich weiterenwickelt - von Clara Rauchegger als einzigem Institutsmitglied bis zur heutigen Größe von bald 20 Mitarbeiter:innen. "Dass alles so reibungslos lief ist zu einem ganz wesentlichen Teil Eileen van Dongen zu verdanken", sagt Institutsleiter Prof. Kettemann. Umsichtig und tatkräftig hat sie das Institut zwei Jahre lang betreut und verwaltet. Am 1.9. verlässt Eileen van Dongen nun das Institut, um sich einem anderen Zukunftsthema zu widmen und wird im Bereich Öko-Marketing promovieren. 

Aber das Institut wird auch in Zukunft von einer Referentin koordiniert, der das Denken in Zukunftsthemen und die Kommunikation von wissenschaftlichen Messages leicht fällt: Am 1.9. startet Maga. Heidrun Weiglhofer. "Wir freuen uns sehr über unsere neue Referentin", sagt Institutsleiter Prof. Kettemann: "Ihr akademischer Background in der Politikwissenschaft, kombiniert mit ihrer langjährigen praktischen Erfahrung in der Werbebranche, passen sehr gut zum Institut. Frau Weiglhofers Kompetenzen machen sie zu einer wichtigen Ergänzung unseres Institutsprofils." Die Institutsmitglieder freuen sich auf die Zusammenarbeit.
 

DSA tritt für große Internetplattformen in Kraft: Prof. Kettemann im Interview

Neue Rechte für Internetuser:innen und Pflichten für große Plattformen: Beck-Kommentar mit starker Institutsbeteiligung erscheint 2024

Das Interview mit Matthias Kettemann bei Deutsche Welle TV über "Kampf gegen Hass und Hetze im Netz: Digital Services Act in Kraft" kann hier nachgeschaut werden. Zusätzlich wird 2024 im Beck-Verlag das Werk "Digital Services Act/Digital Markets Act (DSA/DMA), an dem sich das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts stark beteiligt hat, veröffentlicht werden. Hier kann bereits ein Blick hineingeworfen werden. 


Klima-Fehlinformationen und genderbezogene Desinformation gefährden die Demokratie

Prof. Kettemann veröffentlicht neues Arbeitspapier zu Maßnahmen gegen Desinformation zu Klima und Gender

Gemeinsam mit Cathleen Berger, Charlotte Freihse, Katharina Mosene und Vincent Hofmann veröffentlicht Matthias C. Kettemann ein Paper, in dem analysiert wird, wie Klima-Fehlinformationen und geschlechtsspezifische Desinformation Demokratien und den gesellschaftlichen Wandel bedrohen. Der Beitrag ist hier nachzulesen. 



Neues Future Law Working Paper zu den Folgen der Pandemie für demokratische Diskurse

Caroline Böck als Mitherausgeberin

Caroline Böck ist Mitherausgeberin eines Future Law Working Papers zu den Folgen der Pandemie auf Gewaltenteilung im Rahmen des REGROUP-Projekts. 


Handbuch Verbraucherrecht - Veröffentlichung von Malte Kramme
Das Handbuch Verbraucherrecht wurde im Carl Heymann Verlag veröffentlicht.

Malte Kramme freut sich über das Eintreffen des gedruckten Buches "Handbuch Verbraucherrecht" und dankt allen, die dazu beigetragen haben, ganz besonders den Autorinnen und Autoren, dem Team vom Verlag und allen helfenden Händen im Hintergrund.

Handbuch Verbraucherrecht


 


KI und entwicklungsorientierte Information Governance
Zwei neue Beiratsposten für Prof. Kettemann

Institutsleiter Prof. Kettemann wurde im Juni in den neu geschaffenen Beirat der UNESCO-Kommission Österreichs für KI und den Beirat des "Information for Development"-Programms der UNESCO berufen.


Prof. Kettemann trägt am Europa-Forum Wachau zur Internetregulierung vor


Unter dem Generalthema „Building a Resilient, Green and Competitive Europe” wollen Expert:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gemeinsam über Probleme sprechen.

Das 27. Europa-Forum Wachau findet vom 22. bis 24. Juni 2023 statt. Unter dem Generalthema „Building a Resilient, Green and Competitive Europe” wollen hochrangige Gästen aus Politik, Wirtschaft, Kultur, Medien und Diplomatie wesentliche Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union diskutieren und relevante europäische Themen aufgreifen. 

Prof. Kettemann beteiligt sich an einem Round-table talk mit Bundesministerin Karoline Edtstadler. Danach folgen Reden u.a. vom bulgarischen Präsidentin, der italienischen Ministerpräsidentin und Bundeskanzler Karl Nehammer. 


Vortrag bei der 8. Tagung GRUR Junge Wissenschaft (23./24. Juni 2023)

Felicitas Rachinger zum Thema "Ungleichbehandlung von Inhalten marginalisierter Personen in Online-Kommunikationsräumen"

Am 23. und 24.06.2023 widmet sich die 8. Tagung GRUR Junge Wissenschaft (Kolloquium zum Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht) dem Generalthema „Plattformen – Grundlagen und Neuordnung des Rechts digitaler Plattformen“.

Felicitas Rachinger vom Institut für Theorie und Zukunft des Rechts wird mit einem Beitrag zum Thema „Ungleichbehandlung von Inhalten marginalisierter Personen in Online-Kommunikationsräumen“ vertreten sein. 

Hier kommen Sie zum Tagungsprogramm. 


Staatssekretär Florian Tursky diskutiert am Institut die Zukunft der KI-Regulierung

Welche KI-Regulierung braucht Österreich - und was kann die Wissenschaft dazu beitragen?

Vizrektorin Häntschel-Erhart, Dekan Walter Obwexer, Studiendekan Berhard Koch, DiSC-Chef Justus Piater und Institutsmitglieder eruierten am 21. Juni, wie Wissenschaft und Politik enger zusammenarbeiten können, um die großen Zukunftsfragen beantworten zu können. Zentrale Themen waren unter andem die KI-Regulierung, der Aufbau nationaler und regionaler (EU) Umsetzungsregime zur Sicherung von Grundwerten in der digitalen Konstellation.


Ringvorlesung: Internationalisierung und Digitalisierung - Internationalisierung des Rechts im digitalen Zeitalter

Dem ersten Österreichischen Digitalrechtstag als Auftakt folgt nun eine Ringvorlesung mit vier spannenden Vorträgen zu diesem Thema.

Der Anspruch der digitalen Welt war es, uns zu verbinden. Auch das Recht, zumal das internationale Recht, wird als Mittel gesehen, gemeinsame Interessen zu verfolgen und diese dann zu verwirklichen. Beide Ansätze stehen in der Kritik: die digitale Welt fragmentiert, Staaten bauen digitale Mauern auf, und das Recht löst sein Versprechen, Ordnung und Zusammenhalt zu schaffen im digitalen Zeitalter nur unvollständig ein. Ist das Recht in der Digitalität in der Krise? Sind mehr (oder bessere) private oder öffentliche, regionale oder internationale Normen gefragt? Oder müssen wir nur das bestehende Recht besser systematisieren?

Vor dem Hintergrund der europäischen Regelungswelle im Digitalen will eine zweijährige Ringvorlesung (SS2023-WS24/25) Antworten auf diese Fragen geben und die Rolle des Rechts als Instrument zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammen­halts und der Realisierung gemeinsamer Interessen im internationalen Kontext ausleuchten. Das erste Semester (SS 2023) ist großen einführenden Fragen gewidmet, während die Veranstaltungen ab WS 2023/2024 auf exemplarische Regime scharfstellen.


Auftaktveranstaltung: 1. Österreichisches Digitalrechtstag
 

Die Rolle europäischen Digitalrechts im globalen Internet: Die EU-Regulierung von digitalen Diensten, Märkten, Daten und Algorithmen als Motor oder Herausforderung des Rechts der Digitalität vor dem Hintergrund globaler Reformen der Digitalordnung

Datum: Montag, 27. März und Dienstag, 28. März 2023, ganztägig 
Ort: Universität Innsbruck, Innrain 52 (Christoph-Probst-Platz), Aula

Weitere Informationen 


Ringvorlesung: Internationalisierung und Digitalisierung - Herausforderungen für das Recht

1. Ordnung ohne Recht: Welche Gefahren bergen smarte Systeme? 
Datum:
Montag, 08. Mai 2023, 15:30 - 17:00 Uhr 
Ort: Universität Innsbruck, Hörsaal 6
Vortragender: Prof. Dr. Klaus Günther (Universität Frankfurt am Main)

 


2. Datenschutz ohne Grenzen: Die Expansion des Datenschutzrechts als Herausforderung für den Rechtsstaat
Datum:
Montag, 22. Mai 2023, 15:30 - 17:00 Uhr 
Ort: Universität Innsbruck, Hörsaal 4
Vortragender: Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M. (Edinburgh), Universität Kassel



3. Parlamente für die Plattformen: Steht den sozialen Medien eine demokratische Wende bevor?
Datum:
Montag, 12. Juni 2023, 15:30 - 17:00 Uhr 
Ort: Universität Innsbruck, Hörsaal 6
Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard), Universität Innsbruck



4. Machtfaktor Infrastruktur: Von Informationshegemonien zu pluralen Suchmaschinenlandschaften in Europa
Datum:
Montag, 26. Juni 2023, 15:30 - 17:00 Uhr 
Ort: Universität Innsbruck, Hörsaal 6
Vortragende: Mag.a Dr.in Astrid Mager, Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institut für Technikfolgen-Abschätzung



Future Law Working Papers 

Die zwei neuen Future Law Working Papers beleuchten das Zusammenspiel von Recht, Technik und Nachhaltigkeit. 

Malte Kramme und ein Autor:innenteam um Quantum Humanities Network-Leiterin Astrid Bötticher untersuchen in zwei Papers, wie Recht und Politik nachhaltig gestaltet werden kann. 
 
Die Future Law Working Papers wurden 2022 ins Leben gerufen, um Spitzenforschung zu rechtlichen Themen im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Zukunft ein Forum zu bieten. Herausgegeben wird die Reihe von den leitenden Mitgliedern des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts: Matthias C. Kettemann, Malte Kramme, Clara Rauchegger und Caroline Voithofer.

Mit Analysen gegen Attacken: Cybersicherheitsexpert:innen trafen sich an der Uni Innsbruck

Von 11. bis 12. Mai 2023 zum Thema "Neue Bedrohungen, neue Methoden, neue
Normen: Aktuelle Entwicklungen in
Cybersecurity Theorie und Recht"

Ob Cyberattacken gegen die Ukraine, Online-Erpressungen von Krankenhäusern oder Spähkampagnen gegen zivilgesellschaftliche Gruppen: Moderne Netzwerke bergen nicht nur viele Potenziale, sondern auch einige Gefahren, die von Staaten wie nichtstaatlichen Akteuren ausgehen können. Aber wer sind die gefährlichsten Player online? Welchen Staaten sind sie zuzuschreiben? Wie sind ihre Cyberangriffe politisch zu bewerten und welche technischen Tools werden in welchen Angriffen verwendet? Diesen Fragen widmeten sich EuRepoC – das European Repository on Cyber-Incidents, an dem die Universität Innsbruck beteiligt ist. 

 

Am Freitag, 12.5., trafen sich nun zum ersten Mal 20 Expert:innen für Cybersicherheit auf Einladung von Professor Matthias C. Kettemann, Leiter des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts, an der Universität Innsbruck. Gemeinsam wollten sie klären, was die Wissenschaft im Kampf gegen Cyberattacken beitragen kann.  

 EuRepoc Logo

 

Seit seinem Start 2022 (Pressemitteilung) widmet sich das Projekt zur völkerrechtlichen Analyse von Cybervorfällen und dem Aufbau einer Datenbank von Cyberattacken und "bad actors". Projektmitarbeiter Martin Müller analysiert täglich Cyberattacken und ordnet diese rechtlich ein: "Besonders herausfordernd ist, dass viele Staaten zwar unter Cyberattacken leiden, das Recht aber hier noch viel Spielraum lässt: Die wenigsten Staaten schreiben etwa klar zu, wen sie als verantwortlich für Cybervorfälle sehen - hier bringen wir mehr Klarheit in die Staatenpraxis". 

Der Workshop fand am Freitag, 12. Mai, von 9 bis 16.30 Uhr, im UNO-Saal der Universität Innsbruck statt (Innrain 52, Hauptgebäude, 2. Stock)

Hier finden Sie das Programm. 

Rückfragen:

Prof. Dr. Matthias C. Kettemann - matthias.kettemann@uibk.ac.at

Ref. iur. Martin Müller – martin.mueller@uibk.ac.at



PLATTFORM://DEMOKRATIE

Demokratie im Internet: Plattformräte als Beratungsinstrument für soziale Medien

Hamburg, Berlin, Innsbruck, 04. Mai 2023 – Ein Forschungsteam veröffentlicht politische Handlungsempfehlungen für die Umsetzung von unabhängigen Gremien zur Kontrolle von Social-Media-Plattformen. Es hat ein Jahr lang untersucht, wie demokratische Werte und die Menschenrechte im digitalen Raum geschützt werden können. Die Wissenschaftler*innen schlagen sogenannte Plattformräte  (eng: Social Media Council/SMC) als sinnvolles Beratungsinstrument für private Plattformunternehmen vor. Sie können die Interessen von Bürger*innen, Industrie und Politik bei wichtigen Entscheidungsfragen in Punkten wie Diskriminerung, Meinungsfreiheit oder Desinformation vertreten. Das Forschungsprojekt “Plattform://Demokratie” wird von der Stiftung Mercator gefördert und vom Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI), dem Alexander von Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft (HIIG) und dem Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck durchgeführt. 

 

  
  Alles über dieses Projekt.

  Forschungsergebnisse und politische Handlungsempfehlungen

  

 

 

plattform-demokratie

© Jeremy Bezanger













 

 







"Abstammungsrecht im Umbruch" - eine neue Veröffentlichung von Felicitas Rachinger

In der neuen Ausgabe der Zeitschrift für Kritik, Recht, Gesellschaft "juridikum" wird ein Artikel von der Dissertantin und Universitätsassistentin veröffentlicht.

Die Dissertantin und Universitätsassistentin Mag.a Felicitas Rachinger beschäftigt sich in einem Beitrag in der neuen Ausgabe des "juridikum" mit einer Entscheidung des VfGH (VfGH 30.6.2022, G 230/2021-20) und möglichen Neuerungen im Abstammungsrecht.

Hier kommen Sie zum Beitrag. 

Juridicum Artikel Felicitas Rachinger

Drei neue Veröffentlichungen vom Institutsleiter Matthias C. Kettemann  

Wer hat die Macht auf Online-Plattformen? Was ist bei Mastodon (und im Fediverse) anders? Was ist der Vorteil von dezentralen Plattformen? 

Diesen und weiteren Fragen geht Matthias Kettemann in "Dezentral, dynamisch, demokratisch: Sind föderierte Plattformen wie Mastodon besser?" nach. Der Artikel ist veröffentlicht durch die Bundeszentrale für Politische Bildung und kann hier nachgelesen werden. 

In einem weiteren Artikel schreibt Matthias Kettemann zusammen mit Cathleen Berger, Charlotte Freihse, Vincent Hofmann und Katharina Mosene über "Dezentralisierung als Demokratisierung: Mastodon statt Plattformmacht".

Gemeinsam mit Paddy Leerssen und Amélie P. Heldt veröffentlicht Matthias Kettemann einen Sammelwerksbeitrag in "Challenges and perspectives of hate speech research": "Europe’s law and policy on social media research access."

 
 


Zukunftrechtsinstitut ruft am Tag der Pressfreiheit zum Schutz der Presse vor dem Staat und dem Schutz der Presse durch den Staat auf

Die Pressefreiheit als grundrechtlich geschütztes Gut ist zentraler Bestandteil jeder Demokratie. Staaten sollen keinen Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte verbreitet werden – oder auch nicht verbreitet werden. Gleichzeitig hat der Staat aber auch Maßnahmen zum Schutz von Presse und Journalist:innen zu ergreifen.

Besonders in der digitalen Welt haben soziale Medien eine enorme Reichweite und Bedeutung erlangt. Ohne selbst „Presse“ zu sein, ermöglichen sie es, dass Menschen ihre Meinung frei äußern und Informationen sich schnell verbreiten können. Gleichzeitig bergen sie jedoch auch Gefahren, insbesondere wenn sie zur Verbreitung von Falschinformationen und Propaganda genutzt werden oder wenn Empfehlungsalgorithmen nur auf ökonomische Ziele und nicht gesellschaftliche Werte optimiert werden.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir uns für eine freie und unabhängige Berichterstattung einsetzen und uns gegen Angriffe auf die Pressefreiheit und Meinungsfreiheit zur Wehr setzen – offline wie online. Und online dafür einzutreten, dass Medieninhalte auf sozialen Medien fair verteilt werden. Auch Vielfalt ist ein Wert; auch die demokratische Willensbildung ist zu schützen.

Gerade am Tag der Pressefreiheit müssen wir uns dafür einsetzen, dass Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit frei und unabhängig ausüben können.

Die Pressefreiheit ermöglicht es Journalistinnen und Journalisten, über Themen zu berichten, die von öffentlichem Interesse sind, und kritische Stimmen zu Wort kommen zu lassen. Sie können Missstände aufdecken und Regierungen und Institutionen zur Rechenschaft ziehen. Eine starke Presse kann somit dazu beitragen, die Machtbalance in der Gesellschaft auszugleichen und die Freiheit und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Eine Einschränkung der Pressefreiheit führt zu einer Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit und damit zu einer Einschränkung der demokratischen Grundrechte.


Zum Thema Cyberkonflikte - Martin Müller als Projektmitarbeiter bei EuRepoC

Im Tagesspiegel Background werden monatlich Erkenntnisse über Cyberkonflikte evaluiert. Martin Müller ist Mitarbeiter beim Projekt European Repository of Cyber Incidents (EuRepoC), welches zum Ziel hat, Informationen und Wissen über Cyberkonflikte zu sammeln. Hier kann der "März im Rückblick" nachgelesen werden, um Überblick über aktuellste Cyberoperationen und zentrale Trends zu erlangen. 



"An welche Grenzen stößt unser Wachstum?"

Wie viel Wachstum verträgt die Erde noch? Dieser Frage ging der Club of Rome vor 50 Jahren nach. Heute geht Malte Kramme der Frage nach, was uns der Bericht zu den "Grenzen des Wachstums" jetzt noch zu sagen hat - in der Zeit des digitalen Wandels. 

Im ersten Teil seines Artikels, der bereits im Standard veröffentlicht wurde, geht es um eine Bestandsaufnahme. Im zweiten Teil wird danach gefragt, wie die Digitalwirtschaft gestaltet sein muss, damit ihre Wirtschaftsleistung ökologisch nachhaltig erbracht werden kann.  

Standardartikel Malte

Foto: Getty Images/tommy


Caroline Voithofer als Mitherausgeberin des Handbuchs "Sorgearbeit, Sorgebeziehungen und das Recht – Caring and the law“

Nach einem intensiven Autor*innen-Workshop Anfang März wird das Handbuch Sorgearbeit, Sorgebeziehungen und das Recht – Caring and the law Ende dieses Jahres 2023 open access bei Springer veröffentlicht.

Am 2./3. März 2023 fand ein Autor*innenworkshop gefördert vom Schweizer Nationalfonds in Genf statt.  Im Rahmen dieses Workshops wurden die Beiträge für das Handbuch
„Handbuch Sorgearbeit, Sorgebeziehungen und das Recht – Caring and the law“ einem intensivem Peer-Review-Diskussionsprozess unterzogen. Aus multidisziplinären Perspektiven wird im Handbuch der Frage nachgegangen, welche Beiträge das Recht dabei leisten kann, Sorgebeziehungen anzuerkennen oder gar seinerseits sorgsam zu wirken. Die Herausgeberinnen Michelle Cottier, Kirsten Scheiwe und Caroline Voithofer (am Bild) sind optimistisch, dass das Handbuch bis Ende des Jahres open access via Springer zur Verfügung stehen wird.


Autor:innenworkshop

Caroline Voithofer, Michelle Cottier, Kirsten Scheiwe am Genfer See


Tagungsbericht der Tagung zur Nachhaltigkeit im Spiegel des Rechts

Am. 24. Und 25. Oktober 2022 fand die von Univ.-Prof. Dr. Malte Kramme organisierte Tagung zur Nachhaltigkeit im Spiegel des Rechts an der Universität Innsbruck statt. All jene, die nicht daran teilnehmen konnten, können nun im Veranstaltungsbericht in der Zeitschrift Nachhaltigkeitsrecht (NR 2023, S. 117 – 123) nachlesen, welche brisanten Themen im Rahmen der Veranstaltung aufgegriffen wurden. In Kürze erscheint außerdem der entsprechende Tagungsband, im welchem die Vorträge ausführlich dargestellt werden.

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Kommentar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) von Dr. Daniel Berg und Univ.-Prof. Dr. Malte Kramme

Seit 1.1.2023 sind deutsche Großunternehmen dazu verpflichtet, bestimmte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten einzuhalten. Damit soll schweren Menschenrechts- und Umweltschutzverletzungen bei Zulieferbetrieben entgegengewirkt werden. Was das für die deutschen (und mittelbar auch für die österreichischen) Unternehmen bedeutet, wird in dem brandaktuellen Kommentar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) von Dr. Daniel Berg und Univ.- Prof. Dr. Malte Kramme praxisnah dargestellt.

 

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Die Rolle europäischen Digitalrechts im globalen Internet

Die EU-Regulierung von digitalen Diensten, Märkten, Daten und Algorithmen als Motor oder Herausforderung des Rechts der Digitalität vor dem Hintergrund globaler Reformen der Digitalordnung. Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung. Alle Informationen finden Sie auf DIGITALRECHTSTAG.AT.

 

Schwerpunktthema: Die Rolle europäischen Digitalrechts im globalen Internet: Die EU-Regulierung von digitalen Diensten, Märkten, Daten und Algorithmen als Motor oder Herausforderung des Rechts der Digitalität vor dem Hintergrund globaler Reformen der Digitalordnung

Vorprogramm: für Wissenschaftler*innen, die in frühen Stadien ihrer Karriere im Bereich des Digitalrechts forschen, im Vorfeld des Digitalrechtstags (Montag, 27. März, von 9.00-12.00)

Organisation: Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck im Rahmen des Schwerpunktbereichs Internationalisierung und Digitalisierung

  Das vorläufige Programm finden Sie hier.

Alle Informationen lesen Sie auf www.digitalrechtstag.at

  Montag, 27. März 2023, ab 09:00 Uhr | Dienstag, 28. März 2023, ab 08:30 Uhr, in der Aula, 1. Stock, Innrain 52 (Hauptgebäude)

  Anmeldung unter: Anmeldeformular. Um Anmeldung bis 15.03.2023 wird gebeten.



Erscheinen von (Co)-Kommentierung von Ass.-Prof.in Voithofer

(Co)-Kommentierung von Artikel 6 BRK und Art 33 BRK gemeinsam mit Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Ganner

Im Band "UNO-Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen", veröffentlicht durch den Stämpfli Verlag, ist eine (Co)-Kommentierung von Artikel 6 BRK und Art 33 BRK von Ass.-Prof.in Caroline Voithofer in Zusammenarbeit mit Prof. Mag. Dr. Michael Ganner erschienen.

   Hier geht es zum Buch.


Neuer Doktorand am Institut

Andrea De Coppi ist Jurastudent an der Universität von Udine in Italien. Er schreibt seine Masterarbeit über die internationale Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung. Im Dezember 2021 hielt er einen Vortrag über die italienische Covid-19-App Immuni im Seminar "Rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen von Covid-19", das gemeinsam mit der Universität Klagenfurt organisiert wurde. Im Juli 22 nahm er an einem Erasmus-Programm mit dem Titel "Arbeit und Technologie in der EU" in Jaca, Spanien, mit Studenten der Universitäten von Udine, Zaragoza und Toulouse teil.

Willkommen im Team!

Andrea de Coppi


Uni-Förderung für drei Forscherinnen der ReWi

19. Januar 2022

Das Early Stage Funding Programm fördert insgesamt 30 Projekte mit circa 170.000 Euro. Ziel des Förderungsprogramms ist, Dissertant*innen und Early Postdocs die Durchführung eines eigenen Forschungsprojektes zu ermöglichen. Nach zweimaliger Ausschreibung im Jahr 2022 wird das Förderungsprogramm, welches vom Vizerektorat für Forschung ausgeht, auch im Jahr 2023 weitergeführt.

Unter den 30 ausgewählten Forschungsprojekten befinden sich drei von Forscherinnen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät: Mag. Dr. Bernadette Zelger, LL.M. (QMUL), Dissertantin und Projektmitarbeiterin Ref. iur. Caroline Böck und Dissertantin und Universitätsassistentin Mag.a, LL.B. Meryem Vural. Die drei Projekte und ihre Forscherinnen werden hier kurz vorgestellt.


Mag. Dr. Bernadette Zelger, LL.M. (QMUL) forscht über die „Beschränkungen des Erwerbs von Zweitwohnungen als Lösungsansatz für Wohnraumknappheit als gesamtgesellschaftliche Herausforderung – Eine unionsrechtliche Analyse“.

Wohnraum scheint, vor dem Hintergrund ökonomischer Krisen und der damit einhergehenden wachsenden Inflation, begehrter denn je. Kapitalflucht von Investoren in sog „Betongold“ geschieht dabei nicht selten zum Leidwesen der lokalen Bevölkerung, für die, aufgrund der durch die Nachfrage steigenden Preise, der Erwerb eines Eigenheims in weite und unerreichbare Ferne zu rücken scheint.

Während Grundverkehrsgesetze vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union einen Erwerb von inländischen Immobilien nicht österreichischer Staatsbürger an gewisse Voraussetzungen knüpfte, gelten diese Besonderheiten nunmehr lediglich im Verhältnis zu Drittstaatsangehörigen. Aufgrund der EU-Grundfreiheiten und dem damit einhergehenden Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot sind EU- und EWR-Bürger österreichischen Staatsbürgern beim Erwerb von Immobilien gleichgestellt. Das führt zu einer Erweiterung der potenziellen Nachfrage und – aufgrund der Knappheit der Ressource aufgrund realer Gegebenheiten – somit zu Preissteigerungen. Dem gegenüber steht das Bedürfnis einer lokalen Bevölkerung, Wohnraum für sich in Anspruch nehmen zu können. Bei entsprechender Wohnraumknappheit führt dies, aufgrund des begrenzten Angebots, unvermeidbar zu Spannungen der widerstreitenden Interessen.

Vor diesem Hintergrund gibt es seitens der nationalen Gesetzgeber, in Österreich aufgrund gegebener Zuständigkeit auf Ebene der Länder, Versuche, den Erwerb von Immobilien an das Erfordernis eines Wohnsitzes, oder aber an einen Genehmigungsvorbehalt seitens lokaler Behörden und einer prozentualen Beschränkung von Zweitwohnsitzen zu knüpfen. Dies ist aus unionsrechtlicher Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Kapitalverkehrsfreiheit, jedoch nicht ganz unproblematisch. Die rechtlichen Implikationen beabsichtigt das gegenständliche Projekt näher zu analysieren.

 

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Dissertantin und Projektmitarbeiterin Ref. iur. Caroline Böck forscht zu „Die Rechtsstellung von EWR-Angehörigen im Auslieferungsverkehr mit Drittstaaten“. Auslieferungsverfahren, wie der Fall Julian Assange ziehen breite mediale Aufmerksamkeit auf sich. Dies liegt mitunter an der grundsätzlich fehlenden Entscheidungsmacht eines Staates über fremde Staatsangehörige und einem konkreten Rechtsrahmen, was zu einzelfallabhängigen sowie teils kontroversen Entscheidungen führt. Anders ist dies bei Auslieferungsverfahren über eigene Staatsangehörige. Hier gilt grundsätzlich die Maxime: Verfolgte genießen in ihrem Herkunftsstaat einen umfassenden Auslieferungsschutz. Dadurch wird der Herkunftsstaat gezwungen, solche Auslieferungsanträge abzulehnen.

Das Zusammenrücken in Europa zur Europäischen Union (EU) sowie zum Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) führt nunmehr dazu, dass Personen nicht nur in eigene und fremde Staatsangehörige eingeteilt werden dürfen. Es sind neue Kategorien, wie die Unionsbürgerschaft sowie der EWR-Angehörigkeit entstanden, die eigene Rechte für ansässige Bürger mit sich bringen. Dazu gehören besonders das Recht auf Freizügigkeit sowie das Verbot von Diskriminierung, welche das nationale Staatsangehörigkeitsrecht beeinflussen. Wie weitreichend dieser Schutzgehalt ist, wird – auch im Auslieferungsrecht – fortlaufend neu definiert.

Gerade die Frage, inwieweit der nationale Auslieferungsschutz auch für Unionsbürger sowie EWR-Angehörige gelten muss, ist somit von erheblicher rechtlicher Brisanz. Es ist also zu klären, ob diese Personengruppen ausgeliefert werden dürfen, wenn sie in der EU oder dem EWR, aber außerhalb des Heimatstaates verhaftet werden.

Für Unionsbürger bestehen zumindest grobe, durch den EuGH vorgegebene Richtlinien. Forschung und Judikatur bezüglich EWR-Angehöriger beschränkt sich stand jetzt indes auf ein Mindestmaß, weshalb ich die Rechtsstellung der EWR-Angehörigen im Auslieferungsverkehr mit Drittstaaten im Rahmen des Early-Stage Funding 2022 genauer untersuchen möchte. Das Projekt würde dadurch einen neuen Beitrag zur Stärkung der Rechte von EWR-Angehörigen leisten.

 

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Dissertantin und Universitätsassistentin Mag.a, LL.B. Meryem Vural forscht über „Sind Prominente online gleicher als andere? Rechtsfragen der Ungleichbehandlung einflussreicher Sprecher*innen (Influencer*innen) auf Online-Kommunikationsplattformen“.

Digitale Kommunikationsräume sind der „neue“ Schauplatz für politische und gesellschaftliche Diskurse und ermöglichen Meinungsäußerung, -austausch und -bildung. Damit haben sich auch die Medienrepertoires und Nutzungspraktiken großer Bevölkerungsteile verschoben. Spätestens seit der Corona-Pandemie ist deutlich, in welchem Ausmaß sogenannte „Influencer*innen“ (= Personen mit einer großen Reichweite auf mindestens einer Social-Media-Plattform; prominente Person) Einfluss auf politische Debatten haben können. Daher wurden und werden diese gezielt eingesetzt, um politische Ziele zu verwirklichen bzw umzusetzen. Problematisch wird es, wenn sogenannte Influencer*innen Desinformation oder Hate Speech verbreiten. Um diesem Problem entgegenzuwirken, haben einzelne Länder wie Österreich und Deutschland reagiert, indem Gesetze zur Regulierung von Plattformen erlassen wurden; in Österreich das Kommunikationsplattformengesetz (KoPl-G) und in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Auf EU-Ebene enthalten der kürzlich verabschiedete DSA (Gesetz über digitale Dienste) und DMA (Gesetz über digitale Märkte) und der Verordnungsvorschlag für ein Gesetz über künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act; AIA) die grundlegenden Normen für die EU-weite Plattformregulierung. Darüber hinaus hat jede Plattform „Gemeinschaftsstandards“, an die sich die jeweiligen User*innen halten müssen und bei deren Verstoß ein Deplatforming (Ausschluss von der Plattform), ein Shadowbanning (Nichtweiterverbreitung der Inhalte) oder ein Entmonetarisieren der Inhalte drohen kann. Diesen Folgen in der Plattformpraxis ist gemein, dass Influencer*innen regelmäßig an weniger strengen Maßstäben gemessen werden. Die Plattformen beurteilen die Handlungen von Influencer*innen dem Anschein nach vergleichsweise weniger streng und privilegieren ihre Kommunikate. Ist das rechtmäßig?

Meryem Vural

 


Die Notwendigkeit von empirischer Forschung für die Realisierung der Gleichheitsversprechungen des Rechts

Ein Vortrag von Dr. Caroline Voithofer auf der Vortragsveranstaltung des Forschungsverbundes für Sozialrecht und Sozialpolitik (FoSS) der Hochschule Fulda und der Universität Kassel, am 24.01.2023.

 Hier finden Sie die Einladung.

 Hier lesen Sie mehr über diesen Vortrag.


Was ändert sich im Völkerrecht durch die Digitalisierung?

Digital Transformations in Public International Law

Di., 11. Oktober 2022, 12:08
Prof. Kettemann hat gemeinsam mit Kolleg*innen vom MPIL Heidelberg einen Sammelband herausgeben, in denen Autor*innen sich der Frage widmen, wie sich das Völkerrecht im der Digitalität verändert. Das Buch ist Open Access verfügbar (Link im Artikel).

Hier finden Sie alle Informationen zu diesem Sammelband.

Der Sammelband ist Open Access verfügbar: klicken Sie einfach auf den Link oben, dann "Jetzt lesen" und schon sehen Sie die Inhalte des ganzen Sammelbandes.

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Dürfen Plattformen Politiker*innen das Wort verbieten?

Regulierung von Kommunikationsplattformen Aktuelle Fragen der Umsetzung

Di., 11. Oktober 2022, 12:12
Felicitas Rachinger hat gemeinsam mit Prof. Kettemann und Marie-Therese Sekwenz (WU Wien) in einem vom VfGH-Präsidenten Christoph Grabenwarter herausgegebenen Sammelband (Manz 2022) die Frage untersucht, welche Grenzen "Deplatforming" in Österreich hat.

Hier finden Sie alle Informationen zu diesem Sammelband.

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Entscheidungsbesprechung zu OGH 30.06.2022, 4 Ob 102/22m

21. Dezember 2022

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift JMG besprechen Emanuel Ponholzer und Caroline Voithofer die Entscheidung des OGH vom 30.6.2022, 4 Ob 102/22m, wonach (Kassen-)Ärzt:innen die Behandlung einer Patientin:eines Patienten nur sehr eingeschränkt ablehnen dürfen. Dazu zählen ua Gründe, die im Verhalten oder in der Person des Patienten:der Patientin gelegen sind. Führen diese zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Vertrauensbeziehung zwischen Arzt:Ärztin und Patient:in, wie es in gegenständlicher E der Fall war, darf die (Weiter-)Behandlung zulässigerweise abgelehnt werden.
 
 


Quantum Constitutionalism Workshop: Law and Governance for the Quantum Age

7. und 8. November 2022

Das Insitut für Theorie und Zukunft des Rechts hat Anfang November im Haus der Wissenschaft in Bremen den “Quantum Constitutionalism Workshop: Law and Governance for the Quantum Age” mitorganisiert. Dem Ruf zum Workshop sind internationale Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Fachbereichen gefolgt. Gegenstand dieses interdisziplinären Workshops sind Fragen rund um die vordringende Quantentechnologie. Nicht nur die technologischen Entwicklungen, sondern gerade deren Wirkung auf die Menschen sowie die Gesellschaft und ethische sowie rechtliche Fragestellungen in diesem Bereich wurden diskutiert. Konkret stellten sich etwa Fragen, wie mit Fehlentscheidungen von Quantencomputern zukünftig umzugehen sei und wie Menschen auf quantenbasierte Entscheidungen reagieren bzw. diese umsetzen. Repräsentiert wird das Institut von Caroline Böck, welche im Rahmen der Veranstaltung einen Input zu „New Governance in Quantum Technologies“ liefern wird.




Antrittsvorlesung Prof. Malte Kramme

Welche Qualität können Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, wenn sie Online-Suchmaschinen (zB Google) verwenden?

Seit Anfang dieses Jahres gelten EU-weit neue Regelungen zu Gewährleistungsrechten von Verbrauchern bei Verträgen über digitale Leistungen. Auch wenn man „nur“ mit seinen Daten „zahlt“, kann man im Gegenzug die gleiche Qualität der Leistungen erwarten, wie wenn man mit Geld bezahlt. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Folgen die neuen Regeln für Frage haben, welche Qualität Suchmaschinen aufweisen müssen.

Der Beitrag wurde in dem Sammelband Schmidt-Kessel/Möllnitz (Hrsg.), Grundfragen der Digitalvertragsrechts (Verlag Mohr Siebeck) veröffentlicht.


 

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EuRepoC-Launch

7. November 2022

Mit einer feierlichen Eröffnungsveranstaltung startete am vergangenen Montag das „European Repository of Cyber Incidents (EuRepoC)“, eine Datenbank zur Dokumentation und Analyse von Cybervorfällen.

Von Innsbrucker Seite steht das Projekt unter der Leitung von Prof. Matthias C. Kettemann, der von Martin Müller (Universitätsassistent), Johanna Erler, Tanja Šušak und Lisa-Maria Riedl (studentische Mitarbeiterinnen) unterstützt wird. Ein wesentlicher Fokus der Datenbank liegt darauf, die Daten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und so zu einer Demokratisierung des Wissens beizutragen. Mit der Eröffnung ging gleichzeitig die Webseite online, die unter folgendem Link zu finden ist.

 


Antrittsvorlesung Prof. Malte Kramme

4. November 2022

Das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts gratuliert seinem Mitglied und hoch geschätzten Kollegen, Univ.- Prof. Dr. Malte Kramme, herzlichst zu seiner besonders gelungenen Antrittsvorlesung zum Thema "Mensch und Maschine bei der Rechtsanwendung"!

Malte Kramme führte auf bemerkenswert verständliche Art und Weise in die doch recht komplexen technischen Grundlagen aktueller und zukünftiger digitaler Rechtsanwendungsinstrumente ein und betonte dabei das wichtige Zusammenspiel zwischen menschlicher und maschineller Arbeit. Sein Vortrag zeigte auch die aktuell noch bestehenden Grenzen digitaler und KI-basierter Rechtsanwendung auf. Dabei illustrierte Malte Kramme anschaulich, wieso die juristische Sprache nur schwierig in Programmcode "übersetzt" werden kann. Insbesondere rechtlich komplexe Sachverhalte würden das technisch Mögliche derzeit (noch) ausloten, was der Vielzahl an möglichen Entscheidungswegen geschuldet sei.

Der Zukunft der Rechtsanwendung blickt Malte Kramme aber durchaus positiv entgegen, wobei er zu bedenken gibt, dass der Weg zum markttauglichen "Subsumptionsautomat" noch ein sehr weiter sei! Die Juristinnen und Juristen werden also weiterhin eine sehr bedeutende Rolle in der Rechtsanwendung spielen, sind aber jetzt gefragt, den technischen Wandel aktiv mitzugehen!

Vielen Dank, lieber Malte Kramme, für den tollen Einblick in dieses zukunftsträchtige Thema!

 


 “Solche Schwierigkeiten hat der Mann vom Lande nicht erwartet;
das Gesetz soll doch jedem und immer zugänglich sein, denkt er...”
Franz Kafka, Vor dem Gesetz

Call for Papers: Zugänge zum Recht – zugängliche Rechte?

“Zugang zum Recht” ist ein klassisches rechtssoziologisches Thema und ̶ im Plural ̶ Ausgangspunkt für den interdisziplinären Kongress im September 2023, auf dem aktuelle Überlegungen sowie Debatten rund um „Zugänge zum Recht“ und „zugängliche Rechte“ vorgestellt werden können – gerade vor dem Hintergrund aktueller Krisen und Herausforderungen (Wirtschaft, Klima, Gesundheit, Migration) und technologischer Entwicklungen (Stichwort: Digitalisierung). Dabei geht es um die Zugänglichkeit des Rechts im sozialen Sinne genauso wie um theoretische und methodisch Zugänge der Rechtsforschung. Die Zugänglichkeit des Rechts ist, wie empirische Studien immer wieder zeigen, für Menschen unterschiedlicher Herkunft, sozialer Klasse, Geschlecht, mit Behinderung etc. in sehr unterschiedlichem Maße gegeben. Thematisch werden in ca neun Konferenzsträngen folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Wissen über Recht, Wissen im Recht, Wissen für das Recht
  • Rechtssubjektivität und Rechtssubjekte
  • (Nicht-)Mobilisierung von Recht und Rechten
  • Zugänge zum Strafrecht
  • Zugang zu sozialen Rechten, Zugang zum Sozialrecht
  • Globale Zugänge zum Recht
  • Gerichte in der Krise
  • Umwelt im Recht
  • Societal Security – Gesellschaftliche Sicherheit, Sicherheitsgefühl und der Zugang zum Recht  

Darüber hinaus können aber auch Beiträge aus der interdisziplinären Rechtsforschung eingereicht werden, die sich mit anderen Themen beschäftigen. Wissenschaftler:innen aus allen Disziplinen sind eingeladen, ihre theoretischen Perspektiven und empirischen Forschungs-ergebnisse im Bereich der interdisziplinären Forschung zum Recht vorzutragen und zur Diskussion zu stellen.


Link zum Call for Papers: https://www.recht-und-gesellschaft.info/innsbruck2023/CfP.html

Einreichung möglich bis 16.01.2023


Für laufend aktualisierte Informationen
Kontakt: rechtssoziologie2023@uibk.ac.at
Webseite: www.recht-und-gesellschaft.info/innsbruck2023

 

Beteiligte Organisationen:

  • Arbeitskreis Politik und Recht, Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft
  • Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit
  • Forschungskomitee Rechtssoziologie und Rechtswirklichkeitsforschung der Schweizer Gesellschaft für Soziologie
  • Integrative Research Institute Law & Society (LSI), Humboldt-Universität zu Berlin
  • Institut für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie, Universität Innsbruck, Innsbruck/Wien
  • Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck
  • Institut für Theorie und Zukunft des Recht, Universität Innsbruck
  • Sektion „Recht & Gesellschaft“ der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie
  • Sektion Rechtssoziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie
  • Vereinigung für Recht und Gesellschaft

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.recht-und-gesellschaft.info/innsbruck2023/



Tagung zur Nachhaltigkeit im Spiegel des Rechts

24. und 25. Oktober 2022

Die erste Tagung des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck widmete sich der Nachhaltigkeit im Spiegel des Rechts. Die Nobelpreisträgerin Dr. Renate Christ war Gast der Tagung. Sie war Leiterin des Sekretariats des UNO-Weltklimarates (IPCC), als dieser 2007 zusammen mit Al Gore mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde. Expertinnen und Experten aus ganz verschiedenen rechtlichen Teildisziplinen gingen im Zuge der Tagung der Frage nach, wie sich rechtliche Rahmenbedingungen auf die Nachhaltigkeit auswirken. 

Leisten Sie einen Beitrag zur Sicherung der (künftigen) Lebensgrundlagen oder setzen sie gar Fehlanreize? An welcher Stelle sollte der Gesetzgeber nachjustieren? Dabei wurde nicht nur die ökologische, sondern auch die soziale sowie ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit in den Blickpunkt gerückt.

Vortragende aus dem Völker-, Europa-, Verfassungs-, Verwaltungs-, Zivil- und Unternehmensrecht stellten spannende Thesen auf, die die große Verantwortung des Rechts im Bereich der Nachhaltigkeit aufzeigten. Ziel der Tagung war es, einen Beitrag dazu zu leisten, die Nachhaltigkeit in den einzelnen Teilrechtsgebieten gedanklich zu verankern und sie dadurch als rechtliche Querschnittsmaterie weiter zu etablieren.

 




Das Tagungsprogramm und weitere Informationen zu der Tagung und den Referent*innen finden Sie hier:

 Die Tagungsbroschüre
 Unsere Veranstaltungsseite

 

 

Sponsoren

Wir bedanken uns bei unseren Förderern für ihre freundliche Unterstützung:

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Making AI-based decisions more sustainable

15. November 2022

The Department for Theory and Future of Law is dedicated to excellence in teaching, research and knowledge transfer in the law of sustainability, the norms of digital transforamtion and in critical approaches to law. To connect the Department's researchers to cutting-edge research efforts, the Department has set up a global Fellows programme. This week, Chiara Grieco, a PhD student from the University of Salento, is the first one to join the Department as inaugural Junior Future Fellow. 

After Chiara's law degree at the University of Foggia, she took the bar exam and became a teaching assistant in Philosophy of Law in Foggia.

Her thesis project is part of her home university's international doctoral program on Law and Sustainability. She researchers the use of AI tools in support of good judicial decision-making. In Innsbruck she will work with department members on ethical and legal issues of to computational law in judicial settings and to the trans-human paradigm of justice. 

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FutureLaw Konferenz zum Thema "Legal Tech"

9. November 2022

Univ.- Prof. Dr. Malte Kramme und die beiden UniversitätsassistentInnen Maria Paulmichl und Emanuel Ponholzer besuchten diese Woche den FutureLaw Kongress zum Thema "Legal Tech". Die drei Team-Mitglieder des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts vertraten dort die Universität Innsbruck und präsentierten spannende Forschungsarbeiten und Lehrveranstaltungen des eigenen Instituts zu den Themen Digitalisierung, Legal Tech und Künstlicher Intelligenz. Mit einem eigens für die Veranstaltung konzipierten Kongress-Poster konnten sie auf den Innsbrucker Schwerpunkt im Digitalisierungsbereich aufmerksam machen.


 

FutureLaw Legal Tech

 


 “Solche Schwierigkeiten hat der Mann vom Lande nicht erwartet;
das Gesetz soll doch jedem und immer zugänglich sein, denkt er...”
Franz Kafka, Vor dem Gesetz

Call for Papers: Zugänge zum Recht – zugängliche Rechte?

“Zugang zum Recht” ist ein klassisches rechtssoziologisches Thema und ̶ im Plural ̶ Ausgangspunkt für den interdisziplinären Kongress im September 2023, auf dem aktuelle Überlegungen sowie Debatten rund um „Zugänge zum Recht“ und „zugängliche Rechte“ vorgestellt werden können – gerade vor dem Hintergrund aktueller Krisen und Herausforderungen (Wirtschaft, Klima, Gesundheit, Migration) und technologischer Entwicklungen (Stichwort: Digitalisierung). Dabei geht es um die Zugänglichkeit des Rechts im sozialen Sinne genauso wie um theoretische und methodisch Zugänge der Rechtsforschung. Die Zugänglichkeit des Rechts ist, wie empirische Studien immer wieder zeigen, für Menschen unterschiedlicher Herkunft, sozialer Klasse, Geschlecht, mit Behinderung etc. in sehr unterschiedlichem Maße gegeben. Thematisch werden in ca neun Konferenzsträngen folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Wissen über Recht, Wissen im Recht, Wissen für das Recht
  • Rechtssubjektivität und Rechtssubjekte
  • (Nicht-)Mobilisierung von Recht und Rechten
  • Zugänge zum Strafrecht
  • Zugang zu sozialen Rechten, Zugang zum Sozialrecht
  • Globale Zugänge zum Recht
  • Gerichte in der Krise
  • Umwelt im Recht
  • Societal Security – Gesellschaftliche Sicherheit, Sicherheitsgefühl und der Zugang zum Recht  

Darüber hinaus können aber auch Beiträge aus der interdisziplinären Rechtsforschung eingereicht werden, die sich mit anderen Themen beschäftigen.

Wissenschaftler:innen aus allen Disziplinen sind eingeladen, ihre theoretischen Perspektiven und empirischen Forschungs-ergebnisse im Bereich der interdisziplinären Forschung zum Recht vorzutragen und zur Diskussion zu stellen.


Link zum Call for Papers: https://www.recht-und-gesellschaft.info/innsbruck2023/CfP.html

Einreichung möglich bis 16.01.2023


Für laufend aktualisierte Informationen
Kontakt: rechtssoziologie2023@uibk.ac.at

Webseite: www.recht-und-gesellschaft.info/innsbruck2023

 

Beteiligte Organisationen:

  • Arbeitskreis Politik und Recht, Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft

  • Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit

  • Forschungskomitee Rechtssoziologie und Rechtswirklichkeitsforschung der Schweizer

    Gesellschaft für Soziologie

  • Integrative Research Institute Law & Society (LSI), Humboldt-Universität zu Berlin

  • Institut für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie, Universität Innsbruck, Innsbruck/Wien

  • Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck

  • Institut für Theorie und Zukunft des Recht, Universität Innsbruck

  • Sektion „Recht & Gesellschaft“ der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie

  • Sektion Rechtssoziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie

  • Vereinigung für Recht und Gesellschaft

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.recht-und-gesellschaft.info/innsbruck2023/


Institutsmitglieder stellen Generalsekretariat des Österreich-Ablegers der International Society of Public Law (ICON.S)

Die International Society of Public Law (ICON.S) ist eine internationale wissenschaftliche Gesellschaft, die mit dem International Journal of Constitutional Law (ICON) verbunden ist und regelmäßige Jahreskonferenzen veranstaltet. Im Juli 2022 wurde mit ICON.S Österreich ein rot-weiß-rotes Chapter der traditionsreichen Vereinigung gegründet. Als Leiter:innen fungieren Maria Bertel (Graz, Co-Vorsitzende) und Konrad Lachmayer (Wien, Co-Vorsitzender).

Die Innsbrucker Rechtswissenschaftler:innen Matthias C. Kettemann und Clara Rauchegger vom Institut für Theorie und Zukunft des Rechts werden das Generalsekretariat verantworten.

Mehr Informationen zum Austrian Chapter der ICON.S finden Sie hier

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Inter- und multidisziplinäre Perspektiven der Geschlechterforschung – Innsbrucker Gender Lectures IV

 Mittlerweile ist der vierte Band der Innsbrucker Gender Lectures (IGL) erschienen, den diesmal von Caroline Voithofer vom Institut für Theorie und Zukunft des Rechts gemeinsam mit Kordula Schnegg, Julia Tschuggnall und Manfred Auer herausgegeben hat. Mit dem Band greifen die Herausgeber*innen die Idee der ersten drei Bände auf und stellen Vorträge der Innsbrucker Gender Lectures Reihe in Buchform (erschienen bei der iup) sowie online open access zu Verfügung.

Der Band umfasst sechs Beiträge, die Einblicke in aktuelle Debatten zur Frauen- und Geschlechterforschung sowie zu den Queer Studies bieten. Dabei werden Fenster zur Digitalisierung, flexiblen Organisationsformen, zum Familienrecht, zur Politik und zur Geschichtswissenschaft eröffnet. Allen Texten gemein sind Fragen nach dem Nutzen und der Notwendigkeit geschlechter- und queertheoretischer Ansätze, um gesellschafts- und wissenschaftspolitischen Herausforderungen sozialgerecht, im Sinne von diskriminierungs- und gewaltfrei, begegnen zu können.

In Zukunft will das CGI jährliche Schwerpunkte für die Innsbrucker Gender Lectures setzen. Dadurch werden auch die Innsbrucker Gender Lectures Bände durch eine thematische Klammer vereint sein und werden aktuelle Fragestellungen aus inter-, multi- und transdisziplinären Perspektiven beleuchtet.

Alle Interessierten sind nicht nur herzlich eingeladen, den Band zu lesen, sondern können auch die bisherigen Innsbrucker Gender Lectures im Sendearchiv nachhören.


 

 

 


 

 

Kontakt:

Universität Innsbruck
Institut für Theorie und Zukunft des Rechts 

Ass.-Prof.in  Dr.in Caroline Voithofer

Innrain 15, A-6020 Innsbruck

E-Mail    caroline.voithofer@uibk.ac.at



Neues Buch untersucht, wie das Recht unsere digitale Zukunft reguliert – und wie digitale Entwicklungen das Recht beeinflussen

Privater, mit Code verknüpft, territorialer: Das Recht der Digitalität beeinflusst die digitale Transformation; aber diese verändert auch das Recht.

Das Recht der globalen Digitalität wird von privaten Ordnungen beeinflusst, ist in die Gestaltung digitaler Dienste und Märkte eingebettet, codebasiert und geografisch stärker fragmentiert, als es ein globales Medium wie das Internet vermuten ließe.

Ein neuer vom Innsbrucker Internetrechtler Prof. Kettemann mitherausgegebener Open Access veröffentlichter Sammelband bei Routledge zeigt, dass die digitale Transformation stark auf das Recht einwirkt, aber auch, dass das Recht die digitale Transformation beeinflussen kann und – wenn Recht clever gesetzt wird – wichtige gesellschaftliche Werte gegenüber Digitalisierungsprozessen stabilisieren kann.

Das Internet ist kein unerforschtes Gebiet. Im Internet spielen Normen eine Rolle. Sie interagieren, regulieren, sind umstritten und werden von zahlreichen Akteuren legitimiert. Aber sind sie vielfältig und unstrukturiert, oder sind sie Teil einer erkennbaren Ordnung? Gibt es ein globales Gesetz der Digitalität? 

Dieser Sammelband – der erste ernsthafte Versuch, das Zusammenspiel von Recht und Digitalität disziplinen- und kontinentübergreifend zu beschreiben – untersucht diese Schlüsselfragen und bietet gleichzeitig neue Perspektiven auf die Rolle des Rechts in Zeiten der digitalen Transformation. Das Buch vergleicht sechs verschiedene Rechtsbereiche, die von den digitalen Entwicklungen besonders betroffen sind, nämlich die Gesetze zur Regelung von Verbraucherverträgen, zum Datenschutz, zu den Medien, zu den Finanzmärkten, zu kriminellen Handlungen und zum geistigen Eigentum. Durch den Vergleich, wie sich diese sehr unterschiedlichen Rechtsbereiche im Hinblick auf grenzüberschreitende Online-Situationen entwickelt haben, wird in dem Buch untersucht, ob das Recht der globalen Digitalität tatsächlich etwas Besonderes ist und, wenn ja, welche Merkmale es in den verschiedenen Rechtsbereichen aufweist.

Das Recht der Digitalität setzt sich aus vielen privaten Ordnungen zusammen. Erstens ist das Recht der Digitalität, insbesondere auf grenzüberschreitender, globaler Ebene, weitgehend ein Produkt privater Ordnungen, d. h. der Aufstellung von Regeln durch private Parteien in einem primär privaten Rahmen, in dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Hausrecht zählen. Private Ordnungen werden nur in Ausnahmefällen durch öffentliche Werte korrigiert.

Das Recht der Digitalität ist in die Gestaltung der digitalen Dienste eingebettet. Ein zweites, eng damit zusammenhängendes Merkmal des Rechts der globalen Digitalität besteht darin, dass es weitgehend über die verschiedenen Rechtsordnungen hinweg standardisiert ist, auf Standardbedingungen beruht und länderübergreifend über einen Code durchgesetzt wird. Dieses Phänomen lässt sich in den meisten der in diesem Buch untersuchten Bereiche beobachten, insbesondere in den Bereichen geistiges Eigentum, Datenschutz, Verbraucherverträge, Medien und Finanzmärkte. Die sich abzeichnende Antwort des Rechts auf diese Standardisierungsherausforderung besteht darin, dass die Rechtsnormen tief in die Gestaltung des betreffenden Online-Dienstes integriert werden. Das Recht wandelt sich von einer externen, nicht-digitalen Kraft zu einer in das Digitale eingebetteten Ordnung.

Codebasiertes Recht der Digitalität unterstützt den globalen digitalen Kapitalismus.

Eine dritte Erkenntnis dieser Sammlung ist, dass das Privat-, Vertrags- und kodebasierte Recht der Digitalität als eine Funktion des globalen digitalen Kapitalismus verstanden werden kann.

Das Recht der Digitalität ist auch territorialer als zu erwarten wäre. Die digitale Welt ist rechtlich fragmentiert. Es gibt kein einheitliches globales Recht der Digitalität. Viele Online-Dienste sind nach wie vor auf bestimmte lokale Märkte und Empfänger ausgerichtet, vor allem aus geschäftlichen Gründen (Preisdiskriminierung) und wegen der sprachlichen Vielfalt und der unterschiedlichen Verbrauchergewohnheiten. Nur wenige, wenn überhaupt, rechtliche Fragen sind auf weltweiter Ebene vollständig harmonisiert. Nationale Ansätze bestehen insbesondere in den Bereichen Verbraucherverträge, Datenschutz und Medienrecht, für die die Beiträge dieses Buches grundlegende Unterschiede zwischen europäischen und US-amerikanischen Ansätzen dokumentieren. Selbst in einem so umfassend und tief harmonisierten Bereich wie dem Urheberrecht werden schwierige Fälle an der Grenze zwischen Rechtsverletzung und rechtmäßiger Nutzung, wie etwa die Haftung von Sharing-Plattformen, immer noch auf nationaler, territorialer Basis behandelt.

Herausgeber*innen: Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard) ist Professor für Innovation, Theorie und Rechtsphilosophie am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck. Alexander Peukert ist Professor für Zivil- und Wirtschaftsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown University) ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht, insbesondere Informationsrecht, Umweltrecht und Rechtstheorie an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Kurzlink: https://bit.ly/DigitalityBook

Klicken Sie hier für den Sammelband und hier für die Open Access-Optionen.

Law of Global Digitality








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Aktionstag der Jungen Uni

Wann? Am Freitag 30.09.2022
Wo? Campus Technik

Das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts lädt am Aktionstag der Jungen Uni 2022 zum Mitmachen ein. Von 8 bis 14 Uhr kann zu jeder voll Stunde der Internet-Führerschein erworben werden. In je 15 Minuten fragen wir uns: Was darf und was soll man online tun? Was sind die wichtigsten Regeln im Internet? Welche Chancen bietet das Netz? Welche Gefahren? Wer sagt, was man online sagen darfst?

Damit ist das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts Teil eines abwechslungsreichen Programms, das Schüler*innen aller Altersstufen an der Universität Innsbruck begrüßt.

Das gesamte Programm ist hier verfügbar: https://www.uibk.ac.at/jungeuni/veranstaltungen/aktionstage/programm_aktionstag2022_20220719.pdf

Mehr Informationen zum Aktionstag gibt es hier:
https://www.uibk.ac.at/jungeuni/veranstaltungen/aktionstage/


Lehrveranstaltungen zum Digitalrecht im Studienjahr 2022/23

Wir laden Sie herzlich zu einer Online-Informationsveranstaltung des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts mit Erfahrungsberichten aus der Praxis ein: 

Wann? 13. September, 14:00 bis 15:00 Uhr
Wo? Per Zoom

Insbesondere wird der Wahlfachkorb Recht und Digitalisierung vorgestellt. Außerdem erzählen Datenschutzjuristin Liv Vickery und Rechtsanwalt Clemens Handl (CHG Rechtsanwälte) davon, wie sie das Digitalrecht in ihrer Praxis einsetzen.

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Digitale Identität: Bin ich mir eigentlich gut genug?

#meandmyavatar: Self-Enhancement und Self-Empowerment im Netz

In sozialen Medien erleben Jugendliche verzerrte digitale Realitäten und aufpolierte Schönheitsideale. Dadurch entstehen oft Selbstzweifel mit dem Wunsch, das Offline-Ich zu optimieren um noch mehr dem Online-Ich zu entsprechen. Ein (hybrides) Dialogevent der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) soll 30 Jugendlichen im Alter von 15-25 Jahren im Herbst 2022 die Möglichkeit geben, diese Themen zu reflektieren, eine gemeinsame Perspektive zu entwickeln und ein Vision Statement zu formulieren.

 Digitale Technologien verändern die sozialen Beziehungen im öffentlichen und privaten Leben. Oft bekommen junge Menschen falsche Ideale in sozialen Medien vorgegaukelt und werden durch konstruierte digitale Identitäten verunsichert. Dabei entsteht häufig der Eindruck, sich ständig verbessern und optimieren zu müssen. Schaffen sie es nicht, verstärken sich Selbstzweifel und mangelndes Selbstbewusstsein.

 

Sensibilisierung der digitalen Ethik

Gerade in der Entwicklungsphase von jungen Menschen, verändern sich kognitive, biologische und soziale Aspekte, die sich auch in ihren digitalen Lebenswelten widerspiegeln. In dieser Phase suchen Jugendliche nach Halt und Orientierungspunkte im sozialen Umfeld, die sie oftmals in digitalen Medien finden. Speziell in dieser Identitätsentwicklung sind junge Menschen besonders verletzlich. Um zu erfahren inwieweit die digitalisierte Selbstdarstellung tatsächlich ein Problem für junge Menschen darstellt und sie damit umgehen ist es notwendig, sich mit ihren Lebenswelten auseinanderzusetzen. Das bedeutet, ihnen ein Forum zum Austausch zu geben und sie auch als Expert*innen ihrer Lebenswelt anzuerkennen.

 

Netzwerk mit 30 Jugendlichen

In einem österreichweiten (hybriden) Dialogevent der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) sollen 30 Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren von 23/24. September 2022 eine gemeinsame Vision entwickeln, um eine Balance zwischen dem Druck der Online-Selbstdarstellung und den Möglichkeiten einer gesunden digitalen Identität zu finden. Die aktive Beteiligung der Co-Creation reicht von der Gestaltung des Formats und der Themen bis hin zum Austausch mit Digital Natives. In diesem Format diskutieren die "Jungen 30", wie sie beim Thema der digitalen Selbstdarstellung mit ethischen Fragen der Authentizität umgehen und wo die Grenze zwischen Selbstbetrug und digitaler Selbstverwirklichung liegt.

 

Gemeinsames Vision Statement

In einem ersten Online-Planungstreffen vor den Sommerferien werden rund 10 Themen identifiziert, die im hybriden Workshop im Herbst behandelt werden. Über den Sommer findet ein inhaltlicher Austausch in Kleingruppen statt. Im hybriden Dialogevent im Herbst wird ein Vision Statement entwickelt, das als kommunizierbares und visuell attraktives Ergebnis an relevante Stakeholder übergeben wird. Dabei sollen Zugänge entwickelt werden, die anderen Jugendlichen eine gesunde digitale Partizipation aufzeigt und individuelle Formen der Kommunikation und Gemeinschaft schafft.

Das ÖAW-Team lädt interessierte Jugendgruppen, Vereine und Institutionen sowie interessierte Jugendliche im Alter von 15-25 Jahren ein, diese österreichweite Vision aktiv mitzugestalten. Anmeldung unter: https://forms.gle/SDqZBpUQv16VdwFB7

Mehr Infos: https://www.oeaw.ac.at/detail/veranstaltung/digitale-identitaet-bin-ich-mir-eigentlich-gut-genug

 

Rückfragen & Anmeldung:

Miriam Egger, miriam.egger@student.uibk.ac.at, Universität Innsbruck

Michael Fasching, michael.fasching@uni-graz.at, Universität Graz

 

Projektleitung:

Prof.in Dr.in Kathrin Otrel-Cass – kathrin.otrel-cass@uni-graz.at (Institut für Bildungsforschung und Pädagog*innenbildung/AB Lehren/Lernen und digitale Transformation, Universität Graz)

Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard) – matthias.kettemann@uibk.ac.at (Institut für Theorie und Zukunft des Rechts, Universität Innsbruck; HFDT, Universität Graz)

 

 

 

Möchten Sie an diesem Projekt teilnehmen?

  Hier finden Sie alle Informationen bezüglich der Anmeldung.

   Website des Projekts (ÖAW)

  Link zum Kurzvideo

 

  


ÖAW

 



Online-Menschenrechtsschutz geht uns alle an

Digitale Menschenrechtsexpert:innen diskutieren auf Einladung der Universität Innsbruck, wie Plattformen Menschenrechte besser schützen können.

Soll Elon Musk bestimmen, was wir online sagen dürfen? Welche Rolle spielen Algorithmen dabei, unsere Aufmerksamkeit in Online-Räumen zu lenken? Und wie kann man effektiv gegen Hassrede online vorgehen? Diesen Fragen widmen sich im Rahmen des Global Digital Human Rights Networks (GDHRNet) Expert*innen aus mehr als 50 Ländern.

Prof. Matthias C. Kettemann vom Institut für Theorie und Zukunft des Rechts leitet eine der drei Arbeitsgruppen des internationalen EU-finanzierten Netzwerks (Global Digital Human Rights Network) (GDHRNet), die sich besonders mit der Praxis der Internetplattformen beschäftigt. Gemeinsam mit Ass.Prof. Dr. Clara Rauchegger organisierte er in Kooperation mit dem Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut vom 1.-3. Juli einen Workshop mit 30 Internetexpert:innen im Universitätszentrum Obergurgl der Universität Innsbruck, um die Durchsetzung von Menschenrechten im Internet zu diskutieren.

Höhepunkt des Workshops war die Diskussion der zentralen Ergebnisse einer Studie zu unternehmerischen Best Practices zur Stärkung der Menschenrechte im digitalen Raum. Die 12 Beiträge, die im Sommer im Rahmen eines von Prof. Kettemann herausgegebenen Sammelbandes open access veröffentlicht werden, arbeiten heraus, wie Menschenrechte in der Plattformpraxis besser geschützt werden können.

Schwerpunkte der Studie sind unter anderem die Analyse der versteckten Machtverhältnisse in der Plattformökonomie. Aufgrund ihrer systematischen Einordnung in übergeordneter Ebene haben etwa App Stores großen Einfluss auf die angeboten Apps und erlauben es großen „Gatekeepern“, wie Google und Apple, versteckte Macht auszuüben. Die Studie zeigt auch das innovative Potenzial von Smalltech auf, also Klein- und Mittelplattformen, die oft kreative Ansätze an die Mitwirkung von User:innen pilotieren. Ein weiterer Beitrag der Studie befasst sich mit der Herausforderung, automatisierte Entscheidungssysteme dergestalt zu entwickeln, dass sie diskriminierende Inhalte, wie Hassrede oder Rassismus, effektiv voneinander unterscheiden können – ohne die Meinungsfreiheit in Gefahr zu bringen.


Impressionen


 

 

 

Dumlao

© Nathan Dumlao

 

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Universität Innsbruck
Institut für Theorie und Zukunft des Rechts 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard)
Professur für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts
Institutsleiter 

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Telefon  +43 512 507 81605 
Mobil     +43 676 378 76 25
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Resiliente digitale Demokratie nach der Pandemie: Zukunftsrechts-Institut erhält Zuschlag für EU-Projekt

22.6.2022

 

Die Universitäten Innsbruck erhält mit 13 anderen Universitäten den Zuschlag für ein 3 Mio. €-Projekt zur Erforschung der großen Frage, wie Europas Gesellschaften nach der Pandemie resilienter werden können. Prof. Kettemann wird sich mit seinem Team besonders der Potenziale digitaler Kommunikationstools und -foren widmen, um politische Prozesse fit für die Zukunft zu machen, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und die Demokratie im digitalen Zeitalter menschenrechtssensibel und teilhabefördernd auszugestalten. Geleitet wird das Projekt von Dr. Piero Tortorla von der Universität Groningen (NL).

Neben der unmittelbaren gesundheitlichen Krise stellt sich die COVID 19-Pandemie auch als politische und gesellschaftliche Krise dar: Die Zunahme von Desinformation, Populismus und Extremismus bedrohen die liberale Demokratie in den Mitgliedsstaaten der EU. Diese Risiken will das Projekt REGROUP (Rebuilding governance and resilience out of the pandemic) genauer erfassen und der EU konkrete Ratschläge für notwendige Reformen geben.

Es viel zu tun, bestätigt Projektleiter Dr. Piero Tortola von der Univeristät Groningen: „Um gezielt Vorschläge machen zu können, werden wir die sozio-politischen Entwicklungen seit Beginn der Pandemie betrachten und die rechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID 19 evaluieren“. Die Handlungsempfehlungen an die EU werden mit dem Klimawandel, der Digitalisierung und der Reform der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit auch die großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts in den Blick nehmen.

Prof. Kettemann wird mit seinem Team am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts eine Arbeitsgruppe leiten, die sich mit der Nutzung von digitalen Tools und Plattformen zur Förderung der Resilienz der demokratischen Gesellschaft in der Digitalisierung in den Blick nimmt. Prof. Kettemann: „Wir müssen von Corona lernen – und digitale Technologien dazu nutzen, um unsere Gesellschaften fit für die Zukunft zu machen.“ Prof. Kettemanns Team wird den Wandel des Rechts zu einem Instrument der Zukunftsgerechtigkeit und Nachhaltigkeit am Beispiel der postpandemischen Kommunikationsregulierung nachzeichnen. „Gerade die Regulierung von (Social Media)-Plattformen als wichtige Mediatoren der öffentlichen Debatte spielen hier eine große Rolle“, ist der Internetrechtler überzeugt.

Die Konsortialführung von REGROUP übernimmt Dr. Piero Tortola von der Universität Groningen (NL). Insgesamt sind 13 Partneruniversitäten aus 11 europäischen Ländern involviert: Neben Groningen und der Universität Innsbruck sind dies: European University Institute (IT), LUISS Guido Carli (IT), Institut Jacques Delors (FR), Barcelona Centre for International Studies (ES), Dublin City University (IE), European Policy Centre (BE), University of Cyprus (CY), Uniwersytet Jagielloński (PL), Istituto Affari Internazionali (IT), Europa-Kolleg Hamburg (DE), Universitetet i Oslo (NO) und der Universität Passau (DE).

Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt und startet zum 1. September 2022. Die Finanzierung erfolgt durch die Horizon Europe-Förderlinie der EU-Kommission.

REGROUP ist Prof. Kettemanns viertes Projekt, das 2022 startet. Er leitet auch ein Projekt über die demokratische Rückbindung von Plattformregeln und -algorithmen, ein Projekt zum Aufbau einer  Open-Source-Datenbank über globale Cybersicherheitsvorfälle und ein Projekt zur Rolle sozialer Medien in der Identitätsentwicklung bei jungen Menschen.

 

 

 

 

EU© Christian Wiediger 

Presseanfragen:

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Parlamente für die Plattformen?

PLATTFORM://DEMOKRATIE: Ein neues Projekt der Universität Innsbruck

Gerade in Zeiten, in denen ein Milliardär Twitter kaufen möchte, stellt sich in aller Schärfe die Frage, wer über Freiheit und Recht in den sozialen Netzwerken entscheiden soll. Zusammen mit dem Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) startet das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck ein neues Projekt zur demokratischen Regelsetzung im Zeitalter von großen Internetplattformen. Das Projekt, das unter anderem die Rolle von Plattformräten untersucht, wird von der Stiftung Mercator gefördert.

Wer entscheidet darüber, was Hassrede auf Facebook, Instagram, Twitter oder TikTok ist? Wer entscheidet darüber, ob russische Fernsehsender oder (Ex-)US-Präsidenten auf diesen Plattformen präsent sein dürfen? Und wer kämpft gegen Desinformationen?

Die Mitbestimmung der Bürger*innen an den Regeln, was gesagt werden darf, ist zentrale Forderung und große Errungenschaft vieler demokratischer Revolutionen gewesen. Doch wie ist es heute um unsere Teilhabe an kommunikationsbezogenen Entscheidungen auf digitalen Plattformen bestellt, in die sich signifikante Teile unserer öffentlichen Diskurse verlagert haben?  Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, Leiter des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck und Leiter des Forschungsprojekts, erläutert: „Plattformen selbst sind zum Regelsetzer, Regeldurchsetzer und zur Richterin über ihre Entscheidungen geworden. Gewaltenteilung und -trennung sieht anders aus. Das führt zu Spannungen im gesellschaftlichen Diskursgewebe. Hier möchten wir ansetzen.“ David Alders, Projektmanager im Bereich Digitalisierte Gesellschaft bei der Stiftung Mercator, ergänzt: „Wie wir demokratisch mit der Macht der Plattformen umgehen, ist eine zentrale Frage unserer Zeit. Die deutsche Ampel-Koalition hat angekündigt, den Aufbau von Plattformräten voranzubringen. Bislang liegen aber keine ausgereiften Konzepte vor, wie genau solche Gremien aussehen könnten. Daran will das Projekt etwas ändern.“

Die Fragen, die sich vor diesem Hintergrund abheben, sind so bedeutsam wie aktuell: Wie könnten die normativen Grundlagen und soziotechnischen Praxen der privaten Inhalteregulierung (Content Governance) erneuert werden, um die Ausrichtung der Diskursregeln auf Plattformen auf öffentliche Werte (übrigens: welche?) zu sichern? Braucht es eine Beteiligung von „Vertreterinnen und Vertretern staatlicher und zivilgesellschaftlicher Stellen sowie (...) Nutzerinnen und Nutzern (..) an den Entscheidungen über Prinzipien und Verfahren der Kuratierung von Inhalten“, wie es die Deutschen Akademien der Wissenschaften kürzlich forderten? Und wie genau soll der geographische Zuständigkeitsbereich einer hierfür zu schaffenden Institution zugeschnitten sein: national, regional oder global? Sollten die Beiräte plattformspezifisch oder industrieweit tätig sein? Wen genau sollten sie wie beteiligen – Expert*innen, User*innen, betroffene Nichtuser*innen, Bürger*innen?

Diese Fragen sollen nun in einer globalen Sichtung bestehender Modelle gesellschaftlicher Rückbindung von privaten und hybriden Normenordnungen geklärt werden. In vier regionalen Research Clinics und Studien werden je eine Weltregion und ihre Erfahrungen mit der Rückbindung privater Ordnungen in den Blick genommen werden, um dann in einem abschließenden Policy Paper einen kohärenten Vorschlag für das optimale Design von Institutionen und Prozessen zur verstärkten Legitimierung privater und hybrider Normenordnungen zu geben.  Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sollen im Dialog mit Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung in einen Ausgestaltungsvorschlag überführt werden.

Das Projekt PLATTFORM://DEMOKRATIE wird durchgeführt vom Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (Hamburg) mit Unterstützung des Humboldt-Instituts für Internet und Gesellschaft (Berlin) und dem Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck. Das Projekt wird gefördert durch die Stiftung Mercator. 

 

Projektkontakt

Universität Innsbruck
Institut für Theorie und Zukunft des Rechts 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard)
Professur für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts 

Innrain 15, 6020 Innsbruck

Telefon  +43 512 507 81605 
Mobil     +43 676 378 76 25
E-Mail    matthias.kettemann@uibk.ac.at
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plattform-demokratie

© Jeremy Bezanger

  


Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel geht der Frage nach, welchen Einfluss die Digitalisierung auf die Dynamisierung
von Verträgen hat. Sie können dabei sein! Hier lesen Sie wann und wo dieser Präsenzvortrag stattfindet. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Schmidt-Kessel

 



Governing Information Flows During War
Eine Studie zur europäischen Media Governance im Krieg gegen die Ukraine

Russlands Angriff auf die Ukraine hatte auch Folgen für das Medienrecht und die Media Governance. Eine von Prof. Kettemann mitherausgegebene Studie untersucht, wie die mediale Dimension des Krieges in 29 Staaten, darunter 18 EU-Mitgliedern sich darstellte, wie Plattformen und die Politik mit Desinformationen umgegangen sind und welche langfristigen Entwicklungen sich abzeichnen. Die Studie wurde am 19. April live mit der estnischen Außenministerin präsentiert. 


   Hier geht es zur Studie (pdf).

GDHRNet Working Paper



Verstehen, wie Recht emanzipatorische Kraft entfalten kann

Ein Interview mit Caroline Voithofer anlässlich ihres Starts am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts

Caroline Voithofer wird Assistenzprofessorin für Rechtsphilosophie und -theorie am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts und untersucht in ihren Forschungen, welche Regeln die Welt zusammenhalten und warum Tabus und Verbote auch noch wichtig sind.

Frau Dr.in Voithofer, Sie arbeiteten seit einigen Jahren am Institut für Zivilrecht, jetzt seit 1.4. am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts. Wieso haben Sie die „Seiten“ gewechselt?

Ach, als Seitenwechsel würde ich das nicht bezeichnen, sondern vielmehr als „back to the roots“, weil meine originären Forschungsinteressen, die über das Zivilrecht und die empirische Rechtsforschung hinausgehen – also ganz explizit etwa in den Legal Gender Studies, der Rechtsphilosophie und der intersektionalen Rechtskritik – am Zukunftsinstitut erwünscht und gefördert werden. Ich begreife meine neue Stelle auch als Auftrag in diesen Bereichen maßgeblich einen wissenschaftlichen Beitrag zu leisten – natürlich mit den Kolleg*innen am Institut. Und zum Glück bleiben mir meine Forschungsschwerpunkte im Zivilrecht sowie die liebgewonnenen Kontakte am Institut auch erhalten. Speziell das Doktoratskolleg für Medizinrecht und Gesundheitswesen, das Michael Ganner und ich begründet haben sowie die Innsbrucker Schriften zur Rechtstatsachenforschung wie auch der Forschungsfokus im Familien- und Erwachsenenschutzrecht begleiten mich wohl hoffentlich lebenslänglich.

Sie forschen zu Rechtstheorie und Rechtsphilosophie: Warum sind diese beiden Grundlagenfächer in unserer Zeit noch besonders bedeutend?

Ich bin überzeugt davon, dass es auch das Recht braucht, um emanzipatorische Verbesserungen für möglichst viele Menschen in einer Gesellschaft zu erreichen. Um zu verstehen, wie Recht emanzipatorische Kraft entfalten kann, braucht es das Einbeziehen von Meta-Perspektiven ergänzend zum dogmatischen Detailblick.

Gerade in unserer heutigen Zeit, in der seit der Jahrtausendwende eine Krise scheinbar die nächste jagt, hilft der Blick aus den Grundlagenfächern – im Übrigen ebenso den historischen – um aktuelle Krisenerscheinungen in den Kontext zu setzen und im Idealfall zu verstehen, wo unsere individuellen sowie kollektiven Handlungsoptionen liegen. Zu verstehen, im Faustschen Sinn, was die Welt im Innersten zusammenhält und zugleich auch etwas von den gewonnenen Einsichten mit den Studierenden zu teilen, das sind für mich die Kernaufgaben aller Menschen, die aus öffentlichen Geldern finanziert sind und an den Universitäten arbeiten.

Sie sind als Expertin für Rechtstatsachenforschung bekannt. Was versteht man denn darunter? 

Dabei werden die empirischen Zusammenhänge von Recht und Gesellschaft erforscht. Es handelt sich dabei also sowohl um einen Teilbereich der Rechtswissenschaft als auch der Soziologie.

Sie forschen viel zu Körpern im Recht: Gibt es denn Grenzen dafür, was wir mit unseren Körpern machen dürfen? Gibt es in der heutigen Zeit überhaupt noch Tabus und Verbote?

Hier bietet es sich an, zwischen den einzelnen Sollensbereichen zu unterscheiden: Was rechtlich nicht verboten ist, kann dennoch unmoralisch sein. Was rechtlich erlaubt ist, kann dennoch zu sozialer Missachtung führen usw. Und ja: es gibt Tabus und Verbote und es kommt darauf an, wo wir hinschauen. Wir müssten genauer eingrenzen, worüber wir reden wollen. Uterus Transplantation zum Beispiel ist rechtlich erlaubt aber in Österreich noch im experimentellen Behandlungsbereich. Leihmutterschaft, um ein anderes Beispiel zu nennen, ist hingegen in Österreich eigentlich unzulässig; wird sie hingegen im Ausland durchgeführt, können Kinder, die andernfalls elternlos wären, dennoch ihre österreichischen Wunscheltern als rechtliche Eltern bekommen. Der Themenkreis ist sehr vielfältig. Ich werde gerne laufend berichten, welche Themen diskutiert werden. Ganz aktuell werde ich zB am 7.5. in Leipzig am Feministischen Juristinnentag mit Friederike Wapler und Sigrid Graumann über die zahlreichen Facetten der Reproduktionsmedizin und ihrer rechtlichen Regulierung diskutieren. Ich bin mir sicher, dass die Kernfrage reproduktiver Autonomie heiß umstritten sein wird. Sollte aber eine Resolution des Feministischen Juristinnentags darüber erreicht werden, werde ich sehr gerne darüber hier berichten.

 

Hier geht's zur Website des Feministischen Juristinnentags.

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Zur Ethik Künstlicher Intelligenz
Bedingungen zur Implementierung in Deutschland

Die Studie wurde von Prof. Dr. Matthias C. Kettemann u.a. zusammen mit Institutsmitgliedern Philipp Jaud und Lisa-Maria Riedl im Auftrag der Deutschen UNESCO-Kommission erstellt. 

  Hier können sie die Open Access erschienen UNESCO-Publikation lesen.

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Eine neue Ressource gegen Cyberoperationen – evidenzbasierte Analysen für Europa und die Welt

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Die Universität Heidelberg, die Universität Innsbruck, und die Stiftung Wissenschaft und Politik erhalten Zuschlag für eine Open Source Datenbank gegen globale Cybervorfälle. Das Auswärtige Amt fördert mit 1,2 Mio. € auf drei Jahre den Aufbau einer Open-Source-Datenbank über globale Cybersicherheitsvorfälle, des Europäischen Repositoriums für Cybervorfälle (EuRepoC), an den Universitäten Heidelberg und Innsbruck und der SWP Berlin.

cyber

Ob Cyberattacken gegen die Ukraine, Online-Erpressungen von Krankenhäusern oder Spähkampagnen gegen zivilgesellschaftliche Gruppen. Der Cyberraum birgt nicht nur viele Potenziale, sondern auch einige Gefahren, die von Staaten wie nichtstaatlichen Akteuren ausgehen können. Aber wer sind die gefährlichsten Player online? Welchen Staaten sind sie zuzuschreiben? Wie sind ihre Cyberangriffe politisch zu bewerten? Und welche technischen Tools werden in welchen Angriffen verwendet? 

Diesen Fragen widmet sich EuRepoC – das European Repository on Cyber-Incidents, das nun eine Förderung in Höhe von ca. 1.193.000 € vom Koordinierungsstab für Cyber-Außenpolitik des Auswärtigen Amtes erhalten hat. Auch das dänische Außenministerium unterstützt das Projekt finanziell; weitere Förderungen aus anderen EU-Staaten sollen folgen.

Das Programm, das eine Demokratisierung des Wissens über Cybervorfälle anstrebt,  wird vom Institut für Politische Wissenschaft der Universität Heidelberg (als Konsortialadministrator; HD), dem Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck (UIBK), sowie der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) durchgeführt.

„Aktuelle Fragen im Zusammenhang mit böswilligen Cyberoperationen zeigen, dass genau diese Operationen zunehmend zu einem Problem für unsere globale Gesellschaft werden“, betont Prof. Sebastian Harnisch (HD). „Cyberangriffe sind zu einem gängigen Instrument geworden, um nicht nur Staaten, sondern auch Einzelpersonen zu sabotieren, zu erpressen, zu schädigen und auszuspionieren. „Sie betreffen und beunruhigen uns alle“, ergänzt Dr. Annegret Bendiek (SWP), „aber wie können wir die wachsende Zahl und vielfältige Art der weltweiten Angriffe begreifen und eine angemessene Antwort in der Europäische Union dafür finden?“

„Diese Lücke füllt das Projekt“, erklärt Dr. Matthias Schulze (SWP): „Das Projekt soll Transparenz in die globale Cyber-Konfliktlandschaft bringen und Cybervorfälle systematisch erfassen, auch um sie politisch, technisch und rechtlich vergleichbarer zu machen. Keine leichte Aufgabe in Anbetracht der Schwierigkeit der Attribution von Urheberinnen und Urhebern.“ Auch bei der Attributionsproblematik soll das Projekt ansetzen: verschiedene Verantwortungszuschreibungen von Staaten und aus der Wirtschaft sollen gebündelt und analysiert werden. „Ziel ist ein handhabbares, praktisches und vor allem wissenschaftliches Werkzeug zur leichten Einordnung von Cybervorfällen, das von der Öffentlichkeit für schnelle als auch für anspruchsvollere Analysen frei genutzt werden kann“, erklärt Kerstin Zettl, die an dem Heidelberg Cyberkonfliktdatensatz gearbeitet hat, auf der das Projekt aufbaut. „Von großer Bedeutung“, sagt Prof. Matthias C. Kettemann (UIBK) ist bei Cybervorfällen die Analyse des völkerrechtlichen Rechtsrahmens: „Das Projekt wird sich mit hochaktuellen Fragen befassen, z. B. mit der Frage, ob erfasste Cyberangriffe gegen Staaten als Kriegshandlung eingestuft werden können, und im letzteren Fall, welche Möglichkeiten die Europäische Union hat, ihnen entgegenzutreten. Doch auch der Fokus auf Spähattacken gegen Individuen ist ein Mehrwert des Projekts. Hier bewirken wir eine Humanisierung der Cybersicherheitsforschung.“

Prof. Harnisch (HD) sieht viel Potenzial: „Das Ziel ist es erstmals ein offenes, wissenschaftliches und gesamteuropäisches Lagebild zu erstellen, um die EU Cyber-Diplomatie und die zivilgesellschaftliche Resilienz zu stärken.“

Das Projekt startet zum 15.3.2021. Aktuell werden an verschiedenen Standpunkten Mitarbeiter*innen gesucht.

EuRepoC wird gegenwärtig vom Cyber-Außenpolitikstab des Auswärtigen Amtes sowie dem dänischen Außenministerium finanziert. Weitere europäische Projektpartner und Finanzierungsinstitutionen sollen das Projekt in späteren Phasen stärken und erweitern.

EuRepoC wird vom Institut für Politische Wissenschaft der Universität Heidelberg (als Konsortialadministrator) koordiniert. Das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck sowie die Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin sind die weiteren Gründungsmitglieder.

Die Projektstellen am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts sind schon besetzt, aber aktuelle Stellenauschreibungen im Projekt gibt es beim Projektpartner SWP Berlin: 

 

Projektteam:

Universität Heidelberg, Institut für Politische Wissenschaft
Prof. Dr. Sebastian Harnisch
Kerstin Zettl

Universität Innsbruck, Institut für Theorie und Zukunft des Rechts
Prof. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard)

Stiftung Wissenschaft und Politik
Dr. Annegret Bendiek
Dr. Matthias Schulze

 

Presseanfragen:

Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard)

Universität Innsbruck

Institut für Theorie und Zukunft des Rechts

matthias.kettemann@uibk.at.at

+49 176 817 50 920

@MCKettemann

 


Digitale Resilienzforschung gefördert: 
Zukunftsrechts-Institut erhält Zuschlag für EU-Projekt.

MÄRZ Das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts erhält mit 12 anderen Universitäten den Zuschlag im Rahmen der Horizon 2020-Förderung ein 3 Mio. €-Projekt zur Erforschung der großen Frage, wie Europas Gesellschaften nach der Pandemie resilienter werden können. Prof. Kettemann und sein Team wird sich besonders um die Nutzung digitaler Kommunikationstools und -foren widmen, um demokratische Öffentlichkeiten und politische Prozesse fit für die Zukunft zu machen.

 


Die Emanzipationsgewinne des Internets müssen gesichert werden

Neuer Artikel von Prof. Kettemann im Global Media Journal

Das Internet gilt schon lange nicht mehr als utopischer Gegenentwurf zu vermachteten Kommunikationsstrukturen der Vergangenheit. Im Internet und in der Digitalität manifestieren und verstärken sich tradierte Vermachtungen. Schlimmer noch: Gesellschaftliche Emanzipations- und Gerechtigkeitsgewinne sind durch Digitalisierung, Algorithmisierung, Plattformisierung und Wertextraktion aus selbst geschaffenen Privatmärkten im Datenkapitalismus prekär geworden. Doch es besteht Hoffnung: Wir zeigen auf, wo und wie in einer vernetzten Welt Normen formuliert werden sollten, die die Verteilung von Rechten und Pflichten in digitalen Konstellationen gerechter und rechtfertigbar machen.

Das ist der Kern des Projekts zur Sicherung der Emanzipationsgewinne in der Digitalität. Nicht nur auf Gegenemanzipationskräfte im Internet blicken, sondern das Internet als von diesen hervorgebrachte und diese rahmende und verstärkende soziotechnische Fazilität wahrnehmen. Nur so können wir echte Überwindungsszenarien denken und systemisch etablieren.

 

Katharina Mosene, Matthias C. Kettemann: Noch einmal kurz die Welt retten: Machtkritische Perspektiven auf digitale Emanzipationsgewinne, Global Media Journal – German Edition (2022) (Bd. 11 Nr. 2 (2021): Herbst/Winter 2021), Special Issue: Global Digital Media from Intersectional, Queerfeminist and Post- and Decolonial Perspectives, https://www.db-thueringen.de/receive/dbt_mods_00051031 

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Wie schützt man Menschenrechte in Zeiten Künstlicher Intelligenz? Neue OSZE-Policy Guideline mit Beitrag des ITZR

Prof. Kettemann hat die OSZE unterstützt, eine Policy-Guideline für OSZE-Teilnehmerstaaten zum Thema AI und Meinungsäußerungsfreiheit zu verfassen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Prof. Kettemann ist Ko-Autor einer längeren Studie zu KI und Menschenrechten: 
Pirkova/Kettemann/Wisniak et al., Spotlight on Artificial Intelligence and Freedom of Expression. A Policy Manual (Vienna: Organization for Security and Co-operation in Europe (OSCE), 2022), https://www.osce.org/files/f/documents/8/f/510332_0.pdf

Der Bericht ist eine Policy Guideline an teilnehmende Staaten der OSZE. Unter anderem wird empfohlen, Schutz und Förderung der Meinungsfreiheit und anderer Menschenrechte in den Mittelpunkt von nationalen Strategien und Maßnahmen im Bereich der künstlichen Intelligenz stellen; das Internets als Raum für demokratische Partizipation und Repräsentation und für Medienpluralismus zu erhalten und zu fördern; evidenzbasierte Politiken zu entwickeln, die auf integrativen Prozessen aufbauen, um auf die Herausforderungen für die Meinungs-, Informations- und Informations- und Meinungsfreiheit zu reagieren;  Online-Plattformen dazu zu verpflichten, eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchzuführen, auch durch Menschenrechtsfolgenabschätzungen (HRIAs) für ihre Content-Governance-Politik und automatisierte Entscheidungsfindung sowie für ihre Geschäftspraktiken, wie Datenerfassung, Sammlung von Daten, gezielte Werbung und Schnittstellengestaltung; einen starken Transparenzrahmens zu schaffen, unter anderem durch die Vorgabe umfassenden Transparenzberichten, die detaillierte Informationenüber den Einsatz von KI enthalten; und sicherzustellen, dass robuste Rechtsbehelfe  gegen Zensur und Überwachungsmaßnahmen effektiv sind.

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Die Digitalisierung der Ziviljustiz live erleben

Am 26.1.2022 trafen sich Studierende, Praktikerinnen und Praktiker sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die von Univ.-Prof. Dr. Malte Kramme organisierte Tagung „Digitalisierung in der Ziviljustiz“ im virtuellen Raum. Mehr über diese Veranstaltung lesen Sie in diesem Bericht.

Der Vormittag und frühe Nachmittag stand ganz im Zeichen des Projekts Justiz 3.0 zur Digitalisierung der österreichischen Justiz. Nach einem einleitenden Vortrag von Dr. Christoph Madlener, der am Landesgericht Innsbruck für das Projekt Justiz 3.0 zuständig ist, konnten die Teilnehmenden Mag. Klemens Eppacher bei der Bearbeitung eines digitalen Test-Aktes über die Schulter schauen. In einer weiteren Case-Study wurde der digitale Zugang zur Justiz vorgesellt, bevor Dr. Klaus Jennewein, Vizepräsident des Landesgerichts Innsbruck, die digitalen Abläufe im Firmenbuchverfahren vorführte. Daran schloss sich der Vortrag von Dr. Kevin Labner, Universitätsassistent an der Universität Wien, zur Digitalisierung des Exekutionsverfahrens an.

Der weitere Nachmittag stand ganz im Zeichen des rechtsvergleichenden Blicks nach Deutschland und in die Schweiz. Martin Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln erstattete den Länderbericht für Deutschland. Seit 1.1.2022 besteht eine aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (bEA), dh Klagen müssen elektronisch übermittelt werden. Bei den meisten Gerichten läuft dann aber noch der Drucker heiß: Es kommt zum Medienbruch. Jedenfalls noch bis zum 1.1.2026, wenn die Prozessakten elektronisch zu führen sind.

Ganz ähnlich verhält es sich in der Schweiz, wie David Schwaninger, Partner der Kanzlei Blum & Grob aus Zürich und Vertreter des Schweizerischen Anwaltsverbands im Projektausschuss Justitia 4.0 zur Digitalisierung der schweizerischen Justiz, zu berichten wusste. Auch hier ist der Stichtag für die Umstellung auf digitale Aktenführung der 1.1.2026. Auch die Gründe für die vergleichsweise schleppende Digitalisierung sind ähnlich wie in Deutschland: Anders als in Österreich liegt die Kompetenz für die Gerichtsorganisation vor allem auf Ebene der Gliedstaaten. 

 


Die Herausforderungen für die Demokratie im Kampf gegen Corona

This open access book explains why a democratic reckoning will start when European societies win the fight against COVID-19.

Have democracies successfully mastered the challenges of the pandemic? How has the coronavirus impacted democratic principles, processes and values? At the heels of the worst public health crisis in living memory, this book shines a light on the sidelining of parliaments, the ruling by governmental decrees and the disenfranchisement of the people in the name of fighting COVID-19.

Pandemocracy in Europe situates the dramatic impact of COVID-19, and the fight against the virus, on Europe’s democracies. Throughout its 17 contributions the book sets the theoretical stage and answers the democratic questions engaged by health emergencies. Seven national case studies – UK, Germany, Italy, Sweden, Hungary, Switzerland and France – show, each time with a pronounced focus on a particular element of democracy, how different states reacted to the pandemic.

Bridging disciplines and uniting a stellar cast of scholars on democracy, rule of law and constitutionalism, the book provides contours and nuances to a year of debates in political science, international relations and law on the impact of the virus on democracies.

The open access edition of this book is available under a CC BY-NC-ND 4.0 licence on www.bloomsburycollections.com

 

Bookhttps://www.bloomsbury.com/uk/pandemocracy-in-europe-9781509946365 

Open accesshttps://bit.ly/PandemocracyOA

 

pandemocracy-europe


Zwei Studien zu den Lehren aus der Bundestagswahl für Online-Diskurse

Die Forschungsergebnisse von Prof. Ketteman und seinem Team, zu dem Verhalten von Plattformen und Politiker*innen während des deutschen Bundestagswahlkampfs, sind nun erschienen: 

Hofmann/Kettemann (Hrsg.), Plattformregulierung im Superwahljahr 2021 (Hamburg: HBI, 2021) und Reset (Hrsg.), #btw21 im Netz. Wie wir unsere Demokratie zukünftig vor digitalen Bedrohungen schützen können (Berlin 2021).

 


Auszeichnung für wissenschaftliche Forschung
Fünf NachwuchsforscherInnen in feierlichem Rahmen geehrt

Wir sind stolz Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Prof.in Clara Rauchegger eine der fünf PreisträgerInnen ist! Mehr zum Preis und den PreisträgerInnen lesen Sie hier.

Fünf PreisträgerInnen der Universität Innsbruck nahmen am 18. November den „Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für wissenschaftliche Forschung 2021“ im Rahmen eines Festakts in den Ursulinensälen entgegen. Mit dem mit 20.000 Euro dotierten Preis würdigt die Stadt Innsbruck junge NachwuchsforscherInnen. Die Verleihung nahmen die für Universitäts- und (Fach-)Hochschulangelegenheiten ressortverantwortliche Stadträtin Mag.a Christine Oppitz Plörer, Rektor der Universität, Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk und Vizerektorin für Forschung, Univ.-Prof. Dr.in Ulrike Tanzer, vor.

 

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© Text und Bild: Innsbruck informiert

 


Vint Cerf, der "Vater des Internets" und Chief Internet Evangelist bei Google, war zum virtuellen Besuch am Institut.

Er sprach im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Hosting Visionaries #1 am 05. November über das unfertige Internet, die Herausforderungen der Zukunft und die Chancen der dezentralen Freiheitstechnologie, die durch Standards und universelle Werte abgesichert wird. 

Die zweite Veranstaltung dieser Reihe steht bereits an: Hosting Visionaries #2 am 30. November von 13:30 bis 14:30 Uhr. Marietje Schaake (Stanford University) spricht über Digital Policy Challenges for Democratic Governments.

Mehr Informationen über diese Veranstaltung finden Sie hier.
Anmeldung: zukunftsrecht@uibk.ac.at. Der Link zu unserem Zoomraum wird nach der Anmeldung per E-Mail zugesendet.

Vincent Cerf

 Cerf Vortrag

 


 

ZaöRV-Sondernummer zum Internetvölkerrecht erschienen

Eine von Prof. Kettemann gemeinsam mit Angelo Jr. Golia und Raffaela Kunz herausgegebene eine Sondernummer der Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Heidelberg Journal of International Law ist erschienen.

Die ganze Ausgabe zum Internetvölkerrecht ist open access verfügbar. In der Einleitung verweisen die Herausgeber auf die Wechselbezüglichkeit von Internet und Völkerrecht - und beide beeinflussen die Entwicklung des jeweils anderen. 

ZaöRV


 
 

  

Neue Publikation RabelsZ

Malte Kramme, Mehr als ein Qualifikationsproblem: Zum Verhältnis von Verbrauchervertrags- und Geschäftsfähigkeitsstatut, RabelsZ 85 (2021), S. 775-810:

Die EU-Verordnungen auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts klammern die Geschäftsfähigkeit weitgehend aus. Das auf Fragen der Geschäftsfähigkeit anwendbare Recht bestimmt sich nach dem jeweils anwendbaren nationalen Kollisionsrecht. Damit stellt sich die Frage, welche Reichweite das Geschäftsfähigkeitsstatut hat und wie es von benachbarten Statuten abzugrenzen ist. Vor allem die Abgrenzung zum Vertragsstatut wirft in Fällen mit Verbraucherbeteiligung Schwierigkeiten auf. Sowohl im Verbraucherrecht wie auch im Recht der Geschäftsfähigkeit steht der Schwächerenschutz im Mittelpunkt. Die Abgrenzung des Geschäftsfähigkeitsstatuts von benachbarten Statuten ist damit mehr als ein bloßes Qualifikationsproblem: Es geht darum, das durch die Teilrechtsordnungen angestrebte Schutzniveau in grenzüberschreitenden Fällen nicht zu unterlaufen. Mit dem Beitrag wird ein Vorschlag zur unionsautonomen Bestimmung des Geschäftsfähigkeitsstatuts unterbreitet, der diesem Schutzgedanken Rechnung trägt. 

RabelsZ Publikation


 
 

 
Oktober 2021: Prof. Kramme berät ein Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Senshu-Universität in Tokio zu Rechtsfragen zur Digitalen-Inhalte-Richtlinie und deren Umsetzung. Die Beratung erfolgt im Rahmen eines rechtsvergleichenden Forschungsprojektes zu digitalen Verträgen, mit dem die japanischen Kolleginnen und Kollegen vom japanischen Amt für Verbraucher beauftragt worden sind.
 
 

 
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