Häufig gestellte Fragen zum Masterstudium Translationswissenschaft

StV-Translationswissenschaft


Hier findest du eine Sammlung häufig gestellter Fragen zum Masterstudium Translationswissenschaft. Wir hoffen, dass sie dir helfen wird, dein Studium zu meistern. Ist deine Frage nicht dabei oder wurde sie nicht ausreichend beantwortet? Dann komm doch bei unserer Beratung vorbei oder schreib uns eine E-Mail.

Abkürzungen:
FS = Fremdsprache
PM = Pflichtmodul
WM = Wahlmodul
WS = Wintersemester
SS = Sommersemester
LV = Lehrveranstaltung
ECTS-AP = ECTS-Anrechnungspunkte

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf den allgemeinen Bestimmungen der Universität Innsbruck und eigenen Erfahrungen der Verfasserinnen und Verfasser. 

Letzte Änderung: November 2023

Inhaltsverzeichnis


Allgemeine Fragen zum Studium

Das Studium

Spezialisierung Fachübersetzen und Translationstechnologie

Spezialisierung Literarisches und Audiovisuelles Übersetzen

Spezialisierung Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens

Wahlmodulsystem

Masterarbeit

Auslandsaufenthalte: Erasmus+ etc.

Studienabschluss

 Haftungsausschluss

 



Fragen und Antworten zum Studium

Allgemeine Fragen zum Studium


Ich interessiere mich für das Masterstudium Translationswissenschaft. Wo finde ich weitere Informationen dazu?

Allgemeine Informationen zu Voraussetzungen und Profil des Studiums sowie das Curriculum findest du auf der Seite der Studienabteilung (bzw. auf der Seite zum MA-Curriculum). Wenn du konkrete Fragen zum Studium hast, kannst du der Studienvertretung ein E-Mail schreiben.

 

Welche Sprachen können studiert werden?

An unserem Institut kannst du Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch studieren.

Studierende, deren Mutter- oder Bildungssprache nicht Deutsch ist, können das Studium nur betreiben, wenn ihre Mutter- oder Bildungssprache eine der genannten Sprachen ist. Für sie ist jedenfalls Deutsch die Erste Fremdsprache. Personen mit Deutsch als Erster Fremdsprache studieren die Zweite Fremdsprache in Gegenüberstellung zu Deutsch.

Für das MA-Curriculum gilt analog: "Studierende, deren Mutter-oder Bildungssprache (A-Sprache) nicht Deutsch ist, können das Studium nur betreiben, wenn ihre Mutter-oder Bildungssprache (A-Sprache) eine der in Abs. 2 genannten Sprachen ist. Für sie ist Deutsch als Erste Fremdsprache (B-Sprache) verpflichtend. Personen mit Deutsch als Erster Fremdsprache (B-Sprache) studieren die Zweite Fremdsprache (C-Sprache) in Gegenüberstellung zu Deutsch." (vgl. § 5 (3))

 

Wo und wie kann ich mich für das Studium einschreiben?

Für die Zulassung zum Studium ist die Studienabteilung der Universität Innsbruck zuständig. Alle weiteren Informationen zur Studienabteilung sowie Fristen und Formulare findest du auf der Homepage der Studienabteilung. Die Studienabteilung befindet sich im Erdgeschoß des Josef-Möller Hauses (Innrain 52c).

Für konsekutive MA-Studien ist nur die Zulassungsfrist und nicht die Frist für die online Bewerbung ausschlaggebend.
Sprich: Solange alle Noten innerhalb der Zulassungsfrist (ehem. Nachfrist) ausgestellt sind und der BA in dieser Zeit abgeschlossen wird, ist eine Zulassung zum MA möglich.
Nach Ende der online Bewerbungsfrist funktioniert zwar die Bewerbung über die Studienprofilseite nicht mehr, sollte aber direkt im LFU:online noch möglich sein; wenn nicht sollen sich die betroffenen Studierende per Mail an die  Studienabteilung wenden (und bekommen einen Link zur online Bewerbung). Alternativ kann auch das Meldungsblatt (https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/formulare/meldungsblatt.pdf) ausgefüllt und unterschrieben an die Studienabteilung geschickt werden.

Welche Studienkennzahl hat das Masterstudium Translationswissenschaft?

Master: C 061
Die einzelnen Sprachen:
331 = Deutsch als 1. Fremdsprache
342 = Englisch
345 = Französisch
348 = Italienisch
351 = Spanisch
360 = Russisch

Wenn du deine Kennzahl nicht auswendig kannst, so findest du sie auch im LFU:online unter Meine Studien.

 

Welche Spezialisierungen gibt es?

Im Masterstudium Translationswissenschaft laut MA-Curriculum  gibt es drei Spezialisierungen:

  • Fachübersetzen und Translationstechnologie
  • Literarisches und audiovisuelles Übersetzen
  • Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens

Wenn das Masterstudium in nur einer Fremdsprache erfolgt, wird eine Hauptspezialisierung und eine B-Sprache gewählt. Die Lehrveranstaltungen in der Zweiten Fremdsprache (C-Sprache) sind durch Pflichtmodule aus den anderen Spezialisierungen in der ersten Fremdsprache zu ersetzen.

 

Kann man das Masterstudium Translationswissenschaft mit nur einer FS studieren?

Wenn das Masterstudium in nur einer Fremdsprache erfolgt, wird eine Hauptspezialisierung und eine B-Sprache gewählt. Die Lehrveranstaltungen in der Zweiten Fremdsprache (C-Sprache) werden durch Pflichtmodule aus den anderen Spezialisierungen in der ersten Fremdsprache (B-Sprache) zu ersetzen.

Z.B.: Konferenzdolmetschen mit Deutsch (A-Sprache) und Englisch (B-Sprache) vertiefend

Pflichtmodule

Translationswissenschaft - Stand der Forschung
Terminologielehre
Computergestützte Translation
4a. Translationsethik und Translationspolitik
4b. Translationsmanagement für Dolmetscher
5a. Reflexion der Masterarbeit
5b. Projektarbeit
6. Vorbereitung der Masterarbeit
7. Verteidigung der Masterarbeit
1Ca. Notizentechnik
1Cb. Sprech- und Präsentationstechnik
2Ca. Dolmetschwissenschaft
2Cb. Spezielle Aspekte der Dolmetschwissenschaft
Dolmetschkurse Erste Fremdsprache:
3Ca. Simultandolmetschen 1 B-A (Englisch-Deutsch)
3Cb. Konsekutivdolmetschen 1 B-A (Englisch-Deutsch)
4Ca. Simultandolmetschen 1 A-B (Deutsch-Englisch)
4Cb. Konsekutivdolmetschen 1 -B (Deutsch-Englisch)
6Ca. Simultandolmetschen 2 B-A (Englisch-Deutsch)
6Cb. Konsekutivdolmetschen 2 B-A (Englisch-Deutsch)
7Ca. Simultandolmetschen 2 A-B (Deutsch-Englisch)
7Cb. Konsekutivdolmetschen 2 A-B (Deutsch-Englisch)

 

Ersatz Dolmetschkurse Zweite Fremdsprache (5Ca + 5Cb, 8Ca + 8Cb)

1. Option

4Aa. Übersetzen von Sach- und Fachtexte B-A (Englisch-Deutsch) (Recht, Medizin, Technik, Wirtschaft)*
4Ab Übersetzen von Sach- und Fachtexte A-B (Deutsch-Englisch) (Recht, Medizin, Technik, Wirtschaft)*
4Ba. Audiovisuelles Übersetzen 1 Erste Fremdsprache (Deutsch<>Englisch)
4Bb. Audiovisuelles Übersetzen 2 Erste Fremdsprache (Deutsch<>Englisch)

 

2. Option

4Aa. Übersetzen von Sach- und Fachtexte B-A (Englisch-Deutsch) (Recht, Medizin, Technik, Wirtschaft)*
4Ab Übersetzen von Sach- und Fachtexte A-B (Deutsch-Englisch) (Recht, Medizin, Technik, Wirtschaft)*
6Ba. Literarisches Übersetzen 1 Erste Fremdsprache (Deutsch<>Englisch)
6Bb. Literarisches Übersetzen 2 Erste Fremdsprache (Deutsch<>Englisch)

*Für beide Sprachrichtungen muss der gleiche Bereich gewählt werden (z.B. Fachübersetzen Recht EN-DE + DE-EN)

 

Kann man das Masterstudium Translationswissenschaft mit drei Fremdsprachen studieren?

Wenn das Masterstudium in der Spezialisierung Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens mit drei Fremdsprachen erfolgt, sind die Pflichtmodule der aktiven B-Sprache durch Pflichtmodule einer dritten C-Sprache zu ersetzen (vgl. Anmerkungen zu den Pflichtmodulen 3C, 4C, 6C und 7C im Curriculum). (vgl. § 5 (1))

 

Mit wie vielen Fremdsprachen kann man das Masterstudium Translationswissenschaft studieren?

Für das Studium gemäß MA-Curriculum erfolgt das Studium wahlweise:

  • mit zwei Fremdsprachen:
    • für die Spezialisierungen Fachübersetzen und Translationstechnologie sowie Literarisches und audiovisuelles Übersetzen in der Mutter-oder Bildungssprache und in zwei Fremdsprachen (Erste Fremdsprache, Zweite Fremdsprache) oder
    • für die Spezialisierung Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschensals A/B/C-Variante in der Mutter-oder Bildungssprache (= A-Sprache) und in zwei Fremdsprachen, davon eine aktiv (= B-Sprache), die andere passiv (= C-Sprache);
  • mit einer Fremdsprache:
    • Wenn das Masterstudium in nur einer Fremdsprache erfolgt, sind die Lehrveranstaltungen in der zweiten Fremdsprache (C-Sprache) durch Pflichtmodule aus den anderen Spezialisierungen in der ersten Fremdsprache (B-Sprache) zu ersetzen (vgl. Anmerkungen zu den Pflichtmodulen 5A, 5B, 7B, 5C und 8C im Curriculum).
  • mit drei Fremdsprachen in der Spezialisierung Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens (= A/C/C/C-Variante):
    • Wenn das Masterstudium in der Spezialisierung Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens mit drei Fremdsprachen erfolgt, sind die Pflichtmodule der aktiven B-Sprache durch Pflichtmodule einer dritten C-Sprache zu ersetzen (vgl. Anmerkungen zu den Pflichtmodulen 3C, 4C, 6C und 7C im Curriculum). (vgl. § 5 (1))

 

Kann man mehr als ein Masterstudium Translationswissenschaft abschließen?

Nein. Man muss eine Spezialisierung wählen und kann nach Abschluss des Studiums kein weiteres Masterstudium Translationswissenschaft mehr aufnehmen, da unser Institut nur einen Masterabschluss vergeben kann. Jedoch kann man die Kurse verschiedener Spezialisierungen parallel besuchen.

 

Gibt es einen Studienleitfaden/Studienverlaufsplan?

Auf der Infoseite des Instituts zum Masterstudium findest du den Studienleitfaden sowie den empfohlenen Studienverlaufsplan.

Im Studienleitfaden erhältst du einen allgemeinen Überblick über die Zulassungsvoraussetzungen, den Umfang und die Dauer, das Sprachenagebot und den allgemeinen Aufbau des Masterstudiums Translationswissenschaft.

Vonseiten des Instituts gibt es inzwischen einen offiziellen Studienverlaufsplan für alle drei Spezialisierungen. Diesen findest du auf der Institutshomepage.

 

Achtung: Der Studienverlaufsplan ist nur eine Empfehlung. Wenn du dich an den empfohlenen Studienverlauf hältst, hast du immer alle Voraussetzungen erfüllt.

 

Wo finde ich die Kursvoraussetzungen?

Die Voraussetzungen stehen im Vorlesungsverzeichnis beim jeweiligen Kurs sowie im MA-Curriculum. Letzteres findest du auf der Infoseite des Instituts zum Masterstudium.

 

Welche Arten von Kursen gibt es?

  •  Vorlesungen (VO): Hier gibt es weder eine Platzbeschränkung noch Anwesenheitspflicht
  • Arbeitsgemeinschaften (AG): nicht prüfungsimmanent, aber mit Teilungsziffer 25 nach MA-Curriculum)

Alle anderen Kurse sind prüfungsimmanent, das bedeutet, sie haben eine begrenzte Platzzahl (normalerweise 30 bzw. 25) sowie Anwesenheitspflicht:

  • Seminare (SE)
  • Übungen (UE)
  • Vorlesungen mit Übungscharakter (VU)

Anwesenheitspflicht bedeutet, dass du im Normalfall nicht öfter als 2 Mal unentschuldigt fehlen darfst, da du sonst deinen Kursplatz verlierst. Die Anzahl der Fehlstunden richtet sich nach Häufigkeit des Unterrichts und wird von den Lehrpersonen am Anfang des Semesters bekannt gegeben. Eine genaue Beschreibung der jeweiligen Lehrveranstaltungstypen findest du auch auf den ersten Seiten des MA-Curriculums, das auf der Infoseite des Instituts zum Masterstudium verfügbar ist.

 

 

Ich möchte meine erste und zweite Fremdsprache tauschen, wie geht das?

Der Tausch von 1. und 2. Fremdsprache (BA und MA, Bsp. Ru/E auf E/Ru) muss in der Studienabteilung – entweder persönlich oder über die Online-Bewerbung – während der allgemeinen Zulassungsfrist gemeldet werden (für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar). 

 

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Das Studium


Hinweis zum Kursangebot für die jeweilige Spezialisierung

Vor Beginn des Wintersemesters findest du auf der Institutsseite eine aktuelle Liste mit den relevanten Lehrveranstaltungen aus den jeweiligen Spezialisierungen, die im jeweiligen Unterrichtsjahr angeboten werden, damit dir deine Kursplanung leichter fällt.

Die jeweils aktuelle Liste mit den Lehrveranstaltungen findest du auf der Informations-Seite des Studienbeauftragten.

 

 

Spezialisierung Fachübersetzen und Translationstechnologie


Wie verschaffe ich mir einen Überblick über die Kurse?

Schritt 1: Lade dir das Curriculum herunter und drucke es gegebenenfalls aus.

Schritt 2: Unabhängig von deiner Spezialisierung musst du alle Kurse (25 ECTS) unter §8 Pflichtmodule besuchen. Prüfe, wann die einzelnen Kurse angeboten werden (nur im Wintersemester, nur im Sommersemester oder semestral) und die jeweiligen Anmeldevoraussetzung/en. Du musst/kannst nicht alle generellen Pflichtmodule im ersten Semester besuchen. ACHTUNG:

Das Pflichtmodul 2 ist ein Voraussetzungskurs für das Pflichtmodul 5 und das Pflichtmodul 2A.
Das Pflichtmodul 3 ist ein Voraussetzungskurs für das Pflichtmodul 3A.

Schritt 3: Zusätzlich benötigst du die Pflichtmodule deiner gewählten Spezialisierung. Für die Spezialisierung Fachübersetzen und Translationstechnologie benötigst du 42,5 ECTS aus den Pflichtmodulen 1A bis 5A. Die Pflichtmodule 1B bis 7B und die Pflichtmodule 1C bis 12C betreffen deine Spezialisierung nicht und du kannst sie aus deinem Curriculum streichen.

Schritt 4: Suche dir Wahlmodule im Umfang von insgesamt 30 ECTS aus (siehe Curriculum).


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Spezialisierung Literarisches und audiovisuelles Übersetzen


Wie verschaffe ich mir einen Überblick über die Kurse?

Schritt 1: Lade dir das Curriculum herunter und drucke es gegebenenfalls aus.

Schritt 2: Unabhängig von deiner Spezialisierung musst du alle Kurse (25 ECTS) unter §8 Pflichtmodule besuchen. Prüfe, wann die einzelnen Kurse angeboten werden (nur im Wintersemester, nur im Sommersemester oder semestral) und die jeweiligen Anmeldevoraussetzung/en. Du musst/kannst nicht alle generellen Pflichtmodule im ersten Semester besuchen. ACHTUNG: Das Pflichtmodul 2 ist ein Voraussetzungskurs für das Pflichtmodul 5.

Schritt 3: Zusätzlich benötigst du die Pflichtmodule deiner gewählten Spezialisierung. Für die die Spezialisierung Literarisches und audiovisuelles Übersetzen benötigst du jeweils 42,5 ECTS aus den Pflichtmodulen 1B bis 7B. Die Pflichtmodule 1A bis 5A und die Pflichtmodule 1C bis 12C betreffen deine Spezialisierung nicht und du kannst sie aus deinem Curriculum streichen.

Schritt 4: Suche dir Wahlmodule im Umfang von insgesamt 30 ECTS aus (siehe Curriculum).

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Spezialisierung Konferenzdolmetschen bzw. Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens


Wie verschaffe ich mir einen Überblick über die Kurse?

Schritt 1: Lade dir das Curriculum herunter und drucke es gegebenenfalls aus.

Schritt 2: Unabhängig von deiner Spezialisierung musst du alle Kurse (25 ECTS) unter §8 Pflichtmodule besuchen. Prüfe, wann die einzelnen Kurse angeboten werden (nur im Wintersemester, nur im Sommersemester oder semestral) und die jeweiligen Anmeldevoraussetzung/en. Du musst/kannst nicht alle generellen Pflichtmodule im ersten Semester besuchen. ACHTUNG: Das Pflichtmodul 2 ist ein Voraussetzungskurs für das Pflichtmodul 5.

Schritt 3: Zusätzlich musst du die Pflichtmodule deiner gewählten Spezialisierung besuchen. Für die Spezialisierung Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens benötigst du 47,5 ECTS aus den Pflichtmodulen 1C bis 12C. Die Pflichtmodule 1A bis 5A und die Pflichtmodule 1B bis 7B betreffen deine Spezialisierung nicht und du kannst sie aus deinem Curriculum streichen.

Schritt 4: Suche dir Wahlmodule im Umfang von insgesamt 25 ECTS aus (siehe Curriculum).


Tipp 1: Wenn du keine Zeit verlieren willst, kannst du im ersten Semester gleich alle Dolmetschkurse der Stufe I in alle Richtungen (A-B, B-A, C-A) und Modi (konsekutiv, simultan) besuchen.

Tipp 2: Besuche die Dolmetschkurse der Stufe I, bis du dich bereit fühlst in die Stufe 2 aufzusteigen. Dasselbe gilt für die Kurse der Stufe zwei: Wiederhole diese so lange, bis du bereit für die Masterprüfungen bist.

Tipp 3: Für die Dolmetschkurse in Französisch, Spanisch und Russisch (und Italienisch im Sommersemester) bekommst du nur 1,25 ECTS – das bedeutet, dass du die Kurse zweimal besuchen musst, um das jeweilige Modul mit 2,5 ECTS abschließen zu können.
(Stand: SoSe23)

Tipp 4: Wenn du Dolmetschkurse mehrmals besuchst, kannst du sie dir als Wahlmodul 22 „individuelle Schwerpunktsetzung“ anrechnen lassen.

 

Muss man auch in die 2. Fremdsprache dolmetschen?

Nein.

In der Spezialisierung Konferenzdolmetschen ist die 2. FS standardmäßig eine C-Sprache, weshalb du nur aus der 2. FS ins Deutsche dolmetschen musst. Details dazu siehe obige Frage zu den Fremdsprachen.

Natürlich kannst du die Dolmetschkurse in die 2. FS freiwillig besuchen.

 

Wann soll ich Stufe I und Stufe II meiner Dolmetschkurse besuchen?

Besuche am besten alle Dolmetschkurse der Stufe I in alle Richtungen (A-B, B-A, C-A) und Modi (konsekutiv, simultan) in deinem ersten Semester. Bespreche gegen Ende des ersten Semesters mit den jeweiligen Lehrpersonen, ob du die Kurse zu Übungszwecken wiederholen oder im zweiten Semester direkt mit Stufe II weitermachen sollst. Es ist nicht unüblich, die Kurse der Stufe I zweimal zu besuchen, bevor man in die Stufe II aufsteigt. Die Kurse der Stufe II werden in der Regel von den Studierenden so oft besucht, bis sie sich der Masterprüfung gewachsen fühlen. Suche am besten laufend das Gespräch mit den Lehrpersonen, wenn du Feedback zu deinem Dolmetschniveau benötigst und wenn du unsicher bist, ob du bereit für die Masterprüfung bist oder nicht


 

Was hat es mit der Übungskonferenz auf sich?

Um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, im Studium unter möglichst praxisnahen Bedingungen zu dolmetschen, wurde im Studienjahr 2010 die LV „Simultandolmetschen II“ adaptiert und eine zusätzliche Übungseinheit mit dem Titel „Simultandolmetschen II B-Sprache / A-Sprache“ (Konferenzen)“ eingeführt. Diese LV gab es in dieser Form auch im alten Masterstudium und wird normalerweise im Sommersemester angeboten.

Vom LV-Typ her ist die Übungskonferenz ein Pflichtmodul wie die normale LV „Sim II“. Sie wird jedoch zusätzlich zur Stufe I und II angeboten und wird auch einmal oder öfter zu Übungszwecken wiederholt. Die ECTS, die ihr dafür bekommt, sind nicht Teil der 120 ECTS, die ihr braucht, um das Masterstudium abzuschließen. Sie werden jedoch im Diploma-Supplement vermerkt und können beispielsweise bei Bewerbungen als Praxiserfahrung angeführt werden.

 

Hinweise zur Benützung der Dolmetschtrainingsanlage (DTA)

Viele der technischen Defekte in unserer Dolmetschtrainingsanlage lassen sich auf falsche Handhabung der Konsolen (Sprechstellen) bzw. willkürliches Steckerherausziehen und –hineinstecken in den einzelnen Kabinen zurückführen. Daher die Bitte: die Konsolen nicht verrücken und auch an den Kabeln selbst nichts rumbasteln! Ein Ziehen/Wiedereinstecken der Stecker an den Konsolen kann die Aufnahmefunktion der gesamten Anlage lahmlegen bzw. Probleme in der betreffenden Kabine verursachen und in allen Kabinen, die an der betreffenden Kabine „dranhängen“. Wenn du mit deinen eigenen Kopfhörern dolmetschen möchtest, besteht die Möglichkeit, ein Empfangsgerät in die Kabine mitzunehmen, an das der Kopfhörer angeschlossen wird.
Beachtet bitte auch die Anleitungen, die in der DTA liegen. Bei weiteren Fragen stehen euch die Lehrpersonen natürlich gerne zur Verfügung.

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Wahlmodulsystem


 

Allgemeines zu den Wahlmodulen

Im MA-Curriculum gibt es folgende Möglichkeiten für die Wahlmodule:

  • Für die Spezialisierung Fachübersetzen und Translationstechnologie sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 30 ECTS-AP zu absolvieren. Folgende Varianten sind möglich:
    • 1. Freie Wahl aus den Wahlmodulen 1 bis 22 oder Absolvierung einer Ergänzung für Masterstudien (siehe auch das Angebot an Wahlpaketen [Ergänzungen] im Lehrveranstaltungsverzeichnis) nach Maßgabe freier Plätze; Ergänzungen sind festgelegte Module im Umfang von 30 ECTS-AP; sie werden im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.
    • 2. Wissenschaftliche Kompetenzerweiterung: Es sind die kompetenzerweiternden Wahlmodule 15, 17, 18 sowie 10 ECTS-AP aus den Wahlmodulen 19 bis 22 zu absolvieren.
    • 3. Berufspraktische Kompetenzerweiterung: Es sind Wahlmodule zur translatorischen Kompetenzerweiterung im Umfang von 7,5 ECTS-AP aus WM 1 bis 6 und kompetenzerweiternde Wahlmodule im Umfang von 22,5 ECTS-AP aus den WM 7 bis 22 zu absolvieren.
  • Für die Spezialisierung Literarisches und audiovisuelles Übersetzen sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 30 ECTS-AP zu absolvieren. Folgende Varianten sind möglich:
    • 1. Freie Wahl aus Wahlmodulen 1 bis 22 oder Absolvierung einer Ergänzung für Masterstudien (siehe auch das Angebot an Wahlpaketen [Ergänzungen] im Lehrveranstaltungsverzeichnis) nach Maßgabe freier Plätze. Ergänzungen sind festgelegte Module im Umfang von 30 ECTS-AP; sie werden im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.
    • 2. Berufspraktische Kompetenzerweiterung: Es sind Wahlmodule zur Vertiefung der translatorischen Kompetenz im Umfang von 7,5 ECTS-AP aus WM 1 bis 6 und kompetenzerweiternde Wahlmodule im Umfang von 22,5 ECTS-AP aus den WM 7 bis 22 zu absolvieren.
  •  Für die Spezialisierung Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens sind Wahlmodule im Umfang von 25 ECTS-AP aus den Wahlmodulen 1 bis 22 zu absolvieren.

 

 

Kann ich mir ein Praktikum für das MA-Studium anrechnen lassen?

Wahlmodule können durch eine Praxis im Umfang von bis zu 10 ECTS-AP ersetzt werden. Die Genehmigung für die Praxis muss vor Antritt der Praxis vom Studienbeauftragten erteilt werden. Für welche WM du die Praxis anrechnen lassen kannst, hängt von deinen Tätigkeiten in der Praxis ab. Übersetzungsarbeit kann im Bereich der WM 9-12 angerechnet werden, Lektoratsarbeit nur im Bereich der WM 1-8.
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Masterarbeit


Wann und bei wem schreibe ich die Masterarbeit?

Im Gegensatz zur Bachelorarbeit ist die Masterarbeit an keine Lehrveranstaltung geknüpft. Du kannst das SE „Seminar für Master-Studierende“ (PM 3b) bzw. im MA-Curriculum eines der Seminare dazu nützen, ein Thema für deine Masterarbeit zu finden, die Masterarbeit ist aber nicht verpflichtend an diesen Kurs gekoppelt. Die Masterarbeit darf nur von Professoren oder von Assistenz-Professoren betreut werden. Wenn du die Masterarbeit bei einem Assistenzprofessor schreiben möchtest, brauchst du jedoch eine Genehmigung vom Studienbeauftragten.

Eine Liste aller möglichen Betreuungspersonen für die Masterarbeit ist auf der Info-Seite zum Masterstudium zu finden.

 

In welcher Sprache muss die Masterarbeit geschrieben werden?

Die Sprache, in der die Masterarbeit verfasst wird, machst du selbst mit deinem Betreuer aus.

 

Wo finde ich die Formulare, die ich für meine Masterarbeit brauche?

Alle nötigen Formulare findest du unten auf der  Seite der Studienabteilung für das MA-Curriculum.
(Außerdem gibt es auf der Webseite der Fakultäten-Servicestelle ein Deckblatt für Masterarbeiten (Link). Sollte dir das Prüfungsreferat kein anderes Deckblatt zusenden, nachdem du die Masterarbeit bei ihnen mit dem dazugehörigen Formular angemeldet hast, kannst du das verwenden.)

 

Gibt es ein Informationsblatt mit Fristen und weiterführenden Informationen für Masterarbeit und Defensio?

Ja, das "Infoblatt Masterarbeit / Defensio" ist auf der Info-Seite zum Masterstudium zu finden.

Wir haben auch einen Fristenrechner für die Masterarbeit (Link), damit das Ganze etwas übersichtlicher und berechenbarer ist. Der Rechner dient nur zur groben Orientierung.

Wenn du dein Studium innerhalb einer gewissen Semester-Frist – unter Umständen unter Berücksichtigung der Nachfrist (siehe Uni-Fristen-Seite [Link]) – abschließen möchtest, muss die Defensio spätestens am letzten Tag der Nachfrist abgelegt werden. Wenn du zum Beispiel das Masterstudium mit dem Wintersemester 2020/21 abschließen möchtest, solltest du die Defensio spätestens am 30. April (= letztes Datum der Nachfrist im Sommersemester 2021) ablegen. Das Prüfungsreferat informierte uns auf Anfrage, dass dann das Datum der Defensio als letztes Prüfungsdatum gilt; die weiteren administrativen Schritte wie die Ausstellung der Zeugnisse etc. können auch danach erfolgen.

 

 

Was hat es mit dem Modul Vorbereitung der Masterarbeit (Pflichtmodul 6) auf sich?

Im Juni 2019 wurde beschlossen, dass die Masterarbeit ab 1. Oktober aufgesplittet werden soll. (Anm.: Diese Änderung gilt für alle Studentinnen und Studenten, die das Studium nicht vor dem 30. November 2019 abschließen.) An der insgesamt mit der Masterarbeit verbundenen ECTS-Punkteanzahl von 30 ECTS-AP hat sich nichts geändert. Was früher aber aus zwei Teilen bestand (MA-Arbeit mit 27,5 ECTS-AP und Verteidigung mit 2,5 ECTS-AP), hat nun drei Teile:

  • das Modul "Vorbereitung der Masterarbeit" (Pflichtmodul 6) im Umfang von 5 ECTS-AP. Es beinhaltet „Präzisierung der Fragestellung, Erstellung einer Auswahlbibliographie, Erarbeitung eines theoretisch und methodisch fundierten Exposés einschließlich der Beschreibung der weiteren Arbeitsschritte. Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit.“ (siehe MA-Curriculum)
  • die Masterarbeit im Umfang von 22,5 ECTS-AP (s. § 10 des Curriculums)
  • das (nunmehrige) Modul "Verteidigung der Masterarbeit" im Umfang von 2,5 ECTS-AP (Pflichtmodul 7)

Diese Änderung wurde vollzogen, damit die Studierbarkeit erhöht wird und Studierende einfacher Leistungen in der Höhe von 30 ECTS-Punkten innerhalb von sechs Monaten vollbringen können. Durch die Änderung wird es für Studierende leichter, die für diverse Beihilfen relevante Schwelle (von derzeit 16 ECTS-AP pro Jahr) zu erreichen und somit prüfungsaktiv zu sein.

Das Modul gilt als abgeschlossen, nachdem die oben genannten Vorgaben erledigt wurden, insbesondere die Abgabe eines „methodisch, fundierten Exposés“. Die positive oder negative Beurteilung (mit/ohne Erfolg abgeschlossen) soll von den Betreuerinnen und Betreuern an das Prüfungsreferat mitgeteilt werden, das sich um die Eintragung der 5 ECTS-AP in den Studienerfolgsnachweis kümmern wird.
 
Was muss ich tun, damit das Modul auf LFU:online eingetragen wird?
Du musst die Masterarbeit mit dem Formular Anmeldung zur Masterarbeit anmelden (s. MA-Info-Seite > Formulare). Dieses Formular muss von der Betreuerin/dem Betreuer unterschrieben werden. Gleichzeitig solltest du der Betreuerin/dem Betreuer das Formular Vorbereitung Masterarbeit (s. MA-Info-Seite > Formulare) zur Unterschrift vorlegen. Beide Formulare werden dann im Prüfungsreferat abgegeben. Sobald das Thema der Masterarbeit von der Studiendekanin/dem Studiendekan genehmigt wurde, erfasst das Prüfungsreferat die Anmeldung der Masterarbeit und das Modul Vorbereitung Masterarbeit.
Bei allen Studierenden, die bereits ihre Masterarbeit angemeldet haben, wird das Modul Vorbereitung Masterarbeit vom Prüfungsreferat nachgetragen.
 
 
Wie wird die Situation gehandhabt, wenn Studierende das Studium nicht vor dem 30. November 2019 abschließen, aber bereits mit der Master-Arbeit begonnen haben? Müssen diese dann ein methodisch fundiertes Exposé nachreichen oder liegt das im Ermessen der Betreuungsperson?
Normalerweise hat die Betreuungsperson schon ein Exposé bekommen, da es sich dabei gleichzeitig um die Vorstellung des Themas der Masterarbeit handelt. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird die Betreuungsperson eine Bewertung für das Exposé geben. Falls es noch nicht vorliegt, wird die Betreuerin/der Betreuer der Masterarbeit Hinweise geben, wie das Exposé strukturiert werden soll.
Bei allen Studierenden, die bereits ihre Masterarbeit angemeldet haben, wird das Modul Vorbereitung Masterarbeit vom Prüfungsreferat nachgetragen.

Nähere Informationen zum Modul "Vorbereitung der Masterarbeit" erhältst du von der MA-Arbeits-Betreuungsperson.

 

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Auslandsaufenthalte: Erasmus+ etc.


Ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend?

Nein, es ist dir freigestellt, ob du ins Ausland fährst. Du solltest diese Chance aber nützen, um eine neue Kultur kennen zu lernen und deine sprachlichen Kompetenzen zu verbessern. Erkundige dich aber früh genug, ob die jeweilige Partneruni ein Masterprogramm anbietet und ob du dort auch Masterkurse besuchen darfst.

 

Wo kann ich mich über Auslandsaufenthalte informieren?

Alle Informationen zum Thema Erasmus+-Semester findest du auf der Institutsseite in der Rubrik International studieren. Das Büro für internationale Beziehungen hilft dir als Anlaufstelle der Uni bei Fragen ebenfalls weiter. Es veranstaltet auch regelmäßig mit dem Institut Informationsveranstaltungen zum Thema Erasmus+, auf denen du eigentlich alles Wissenswerte erfährst.
Es gibt für dich auch die Möglichkeit eines Erasmus+-Praktikums, also einer über das Prgramm geförderten beruflichen Erfahrung. Informationen dazu findest du auf der Praktikainfoseite des Büros für Internationale Beziehungen.

Neben den zahlreichen Erasmus+-Partnerschaften pflegt die Universität Innsbruck auch etliche weitere Kooperationen zu Universitäten weltweit. Über die Liste der Unipartnerschaften kannst du dir ein Bild von den ganzen internationalen Möglichkeiten machen.

Eine besonders enge Universitätspartnerschaft haben wir mit der Uni New Orleans (UNO). Dadurch hast du die Möglichkeit, einen geförderten Studienaufenthalt in den USA zu verbringen und in dieser Stadt, die neben englischen auch französische sowie spanische Einflüsse aufweist, deine sprachlichen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Bist du bereit für ein Semester (oder gar ein Jahr?) in der Jazz-Metropole im Land der unbegrenzten Möglichkeiten? Das Center New Orleans ist deine erste Anlaufstelle und organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen.

Jeden Sommer besteht außerdem für Studierende der Uni Innsbruck die Möglichkeit, an der UNO International Summer School in Innsbruck teilzunehmen und dabei den universitären Kurshorizont zu erweitern und zahlreiche Studierende aus den USA kennen zu lernen. Die Summer School findet üblicherweise jedes Jahr von Anfang Juli bis Mitte August statt.

 

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Studienabschluss


Was ist das Prüfungsprotokoll?

Das auf der  Seite der Studienabteilung für das MA-Curriculum verfügbare Prüfungsprotokoll ist eines der Formulare, die du für deinen Masterabschluss brauchst. Wie schon im Bachelorstudium musst du darin alle absolvierten Prüfungen mit Datum, Note und PrüferIn eintragen. Diese Angaben findest du im LFU:online. Du solltest damit am besten schon nach Abschluss deiner ersten Prüfungen beginnen, damit du auch einen besseren Überblick über deine noch fehlenden Lehrveranstaltungen hast. Lies dir die Ausfüllhilfe im Formular sorgfältig durch, damit du keine Fehler machst. Solltest du Probleme beim Ausfüllen haben, kannst du auch gerne bei uns in der Beratung vorbeikommen.

 

Was ist das Prüfungsprojekt?

Das Prüfungsprojekt (PM 10A bzw. 10B) muss von allen Masterstudierenden absolviert werden, die vorhaben, ihr Studium abzuschließen. Es wird in jedem Semester angeboten. Die LV dient als Vorbereitung auf die Abschlussprüfung in Fachübersetzen bzw. auf die Erledigung der Übersetzungsaufträge in Literatur- und Medienkommunikation.

Spezialisierung Fachkommunikation: Die Prüfung findet entweder in der 1. FS oder in der 2.FS statt. Das kannst du selbst bestimmen. Voraussetzung ist hierfür aber ein komplettes Modul Fachkommunikation I in der jeweiligen FS. D.h., wenn du z.B. PM 6A zum Thema Medizin und PM 7A zum Thema Recht vollständig hast, hast du die Wahl, in welcher der beiden FS du antrittst. Wenn du aber nur eines der beiden PM vollständig zu einem Thema absolviert hast, musst du in der Sprache antreten, in der du das PM Fachkommunikation I vollständig hast. Die Prüfung besteht aus zwei Übersetzungsprüfungen: einmal von der FS in die Muttersprache und einmal von der Muttersprache in die Fremdsprache.

Anmeldevoraussetzungen: PM 1, 2, 5A und 6A bzw. 1, 2, 5B und 6B.

 

 

Was ist das Prüfungsreferat?

Das Prüfungsreferat ist – unter anderem – zuständig für Studien der philologisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät. Für jedes Studium gibt es eine eigene Hinweisseite des Prüfungsreferats – hier kommst du zur Seite für das Masterstudium Translationswissenschaft. Die Prüfungsreferate sind laut Eigendefinition eine Servicestelle in allen Prüfungsangelegenheiten. In Sachen Masterarbeiten und Masterabschlüssen kommt man also kaum um einen Besuch herum.

Das für die Translationswissenschaft zuständige Prüfungsreferat befindet sich im Geiwi-Turm (Innrain 52d). Dazu geht man im Hauptstiegenhaus in den 1. Stock (wo sich auch die DTA befindet). Von der Stiege aus geht man links nach hinten und sieht dort dann schon das Hinweisschild, das auf das Prüfungsreferat hindeutet. Einmal links, dann wieder rechts und schon steht man vor einer sympathischen Glastür.

Die Öffnungszeiten des für uns zuständigen Prüfungsreferats variieren. Aktuell findest du sie immer unter diesem Link.

 

Wie bekomme ich nun meinen Mastertitel?

Um deinen Mastertitel zu bekommen, musst du

  • alle PM und WM positiv abgeschlossen haben,
  • die Masterarbeit geschrieben und die Verteidigung der Masterarbeit positiv absolviert haben und
  • das Prüfungsprotokoll komplett ausgefüllt haben (insgesamt 120 ECTS-AP laut Curriculum sind das Ziel).

Nun ist es an der Zeit, alle nötigen Formulare zum Prüfungsreferat zu bringen:

  • Prüfungsprotokoll
  • Nachweis der Masterarbeit
  • Nachweis über die Defensio

Hast du diese Formulare abgegeben, sollte deinem akademischen Titel nichts mehr im Weg stehen. Das Prüfungsreferat hat vier Wochen Zeit, dir deine Zeugnisse auszustellen.

 

 

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