Doctor of Philosophy-Doktoratsstudium Kunstgeschichte und Musikwissenschaft

Curriculum (2009W)

Ab dem Wintersemester 2014/2015 darf eine Zulassung zu diesem Studium nicht mehr erfolgen. Das nachfolgende Doktoratsstudium finden Sie hier »

Doctor of Philosophy (PhD)

Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent

Fakultät
Philosophisch-Historische Fakultät

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)

Studienkennzahl
C 094 xxx | C 794 565 xxx

* Informationen zum Curriculum (2009W)

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:

Die Zulassung zum „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium Kunstgeschichte und Musikwissenschaft erfordert den Abschluss eines fachlich infrage kommenden universitären (Diplom- oder) Masterstudiums. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines FH-Diplomstudienganges oder eines fachähnlichen Masterstudienganges muss individuell geprüft werden.

Falls die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können als Auflage Prüfungen festgelegt werden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Module und Dissertation

Pflichtmodule 60 ECTS-APDissertation 120 ECTS-AP
Methodenreflexion 2 ECTS-AP Generische Kompetenzen 7,5 ECTS-AP Interdisziplinäres DoktorandInnenforum 4 ECTS-AP Forschungsreflexion 5 ECTS-AP Geisteswissenschaften und Gesellschaft 2 ECTS-AP Kultur und Gesellschaft 2 ECTS-AP Kunst- oder Musikwissenschaftliche Seminare für DoktorandInnen 12,5 ECTS-AP Forschungsanwendung 10 ECTS-AP Aktive Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs 10 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist den Bereichen Kunstgeschichte oder Musikwissenschaft zu entnehmen. Interdisziplinäre oder fachübergreifende Themen sind darüber hinaus möglich. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition %-Satz 
 1 SEHR GUT: Hervorragende Leistung65,1= 100%
 2  GUT: Generell gut, einige Fehler30,4
 3 BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler4,5
 4 GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien
 5 NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2020

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d

Piktogramm barrierefreier Zugang

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