Wie bewerbe ich mich für ein ERASMUS-Stipendium?

 

 

1.) Bewerbung um eine Nominierung beim/bei der ERASMUS KoordinatorIn  

Bewerben Sie sich bei Ihrem Erasmus FachkoordinatorInnen in Innsbruck für die jeweilige Partneruniversität. Bitte beachten Sie, dass es an den Instituten frühe Bewerbungsfristen geben kann. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen ERASMUS-Koordinator/ bei der ERASMUS-Koordinatorin Ihres Instituts bzw. im International Relations Office.

 
Nach Erhalt der Nominierung durch die/den KoordinatorIn laden Sie die Bewerbungsunterlagen von der Homepage des International Relations Office herunter. Bitte beachten Sie auch die Informationsseiten sowie die Checkliste mit den wichtigsten Abläufen und Fristen.  
   
2.) Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen  

Um die Bewerbungsunterlagen vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie aktuelle Informationen zu den angebotenen Lehrveranstaltungen, den Sprachkursen sowie die Semesterdaten. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der Erasmus Partnerschaften.

Achten Sie dabei auch auf Informationen bezüglich Unterkunft und Zulassung (zB Application for Admission) sowie auf die Fristen der Gastuniversitäten.

 
2.a) vorbereitender Sprachkurs im Gastland  
  • Erasmus Intensive Language Course (EILC): spezielle vorbereitende Sprachkurse für Länder mit wenig verbreiteten Sprachen. Die EILCs sind kostenlos und dienen Erasmus-Studierenden zur sprachlichen Vorbereitung für den Erasmus Aufenthalt. Die Dauer der Sprachkurse variiert zwischen 3 - 8 Wochen. Sie finden im Gastland statt. Nach Beendigung des Erasmus Aufenthaltes muss eine schriftliche Teilnahmebestätigung vorgelegt werden.
  • Vorbereitender Sprachkurs: vor Beginn des Studienaufenthaltes kann ein Sprachkurs im Gastland besucht werden. Die Kursdauer muss mindestens 15 Tage und darf maximal 1 Monat dauern. Die Kursdauer muss nach Beendigung des Erasmus Aufenthaltes durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung belegt werden. Die eventuellen Kursgebühren werden nicht abgedeckt und sind von der/dem StudentIn selber zu tragen. Für den Zeitraum des vorbereitenden Sprachkurses gibt es den Erasmus Zuschuss.

Die vorbereitenden Sprachkurse sind optional und nicht für Sprachstudierende gedacht.

 
   
2.b) vorbereitender Sprachkurs im Inland  

Um die Sprachkenntnisse unserer Erasmus Outgoings zu fördern, unterstützen wir den Besuch von vorbereitenden Sprachkursen am ISI. Für das Jahr 2012/13 nominierte Erasmus Studierende erhalten (bei Vorlage des Zeugnisses) einen Zuschuss zu den Kurskosten nach Absolvierung des vorbereitenden Sprachkurses im SS 2012 (für Erasmusstudierende des SS 2013 gelten Kurse, die im WS 2012/13 absolviert werden). Detaillierte Infos sowie den Antrag bekommen Sie bei uns im Büro.

Von der Förderung ausgenommen sind Englischkurse sowie Sprach-, Dolmetsch- und IWW- Studierende, da diese entsprechende Sprachkenntnisse des Ziellandes bereits besitzen.

 
   
2.c) Vorausbescheid  

Der Vorausbescheid (Antrag-Anerkennung-Studienerfolgsnachweis) ist Teil der Bewerbungsunterlagen. Stellen Sie sich ihr Kursprogramm an der Partneruniversität zusammen und gehen Sie damit zum/zur FakultätsstudienleiterIn bzw. Studienbeauftragten, um sich die Kurse für ihr Studium in Innsbruck anrechnen zu lassen. Wenn kein Kursprogramm für den Zeitraum ihres Auslandsaufenthaltes zur Verfügung steht, orientieren Sie sich bitte am laufenden Kursangebot.

Bitte kopieren Sie den Vorausbescheid (das Original verbleibt bei Ihnen).

Die Rückforderungsgrenze/Mindeststudienleistung für den Erasmus-Auslandsaufenthalt* beträgt

mindestens 3 ECTS-Anrechnungspunkte pro Monat des Auslandsstudiums.

Unabhängig von dieser Rückforderungsgrenze ist vorgesehen, dass Studierende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS pro Semester erbringen (Dies entspricht der Studienleistung eines Semesters. Ein Semester an der Gastinstitution ersetzt dann auch den gesamten Arbeitsaufwand eines Semesters an der Heimatinstitution).

Die in der Bewerbung und im Antrag auf Anerkennung des Studienerfolgsnachweises angegebene Studienrichtung ist bindend.

*Zeiten zur Absolvierung eines vorbereitenden Sprachkurses und eines anrechenbaren Praktikums bleiben unberücksichtigt

 
   
 
3.) Abgabe der Bewerbungsunterlagen  

Die Bewerbungsunterlagen  müssen bis spätestens 30.04. (Wintersemester bzw. Winter- und Sommersemester) bzw. 15.10. (Sommersemester) im Büro für internationale Beziehungen abgegeben werden.

Die Seiten 1, 2 und 3 im Original und Kopien
- des Vorausbescheides (Antrag-Anerkennung-Studienerfolgsnachweis, S. 4) bzw. bei Diplomarbeit, Dissertation, Abschlussarbeit zum Master (S.6)
- sowie des Learning Agreement (S. 8) sind mitzubringen!

Bitte bringen Sie die Originale der S.4 bzw. 6 und 8 zur Kontrolle bzw. Unterschrift mit.

 
   
4.) Sonderzuschüsse
 

Studierende von Hochschulen können für ihren Auslandsaufenthalt Sonderzuschüsse aus EU-Mitteln beantragen, wenn die erhöhten Kosten nicht aus anderen Quellen bedeckt werden und die Mobilität ohne den Zuschuss nicht durchgeführt werden kann. Antragsberechtigt sind:

  • Studierende mit besonderen Bedürfnissen
  • Studierende mit Kind

Das Merkblatt und das Antragsformular für Sonderzuschüsse stehen als Download unter www.lebenslanges-lernen.at/erasmusspeziell zur Verfügung. Die Zuschüsse werden über die Nationalagentur abgewickelt.

 
   
5.) Allgemeines  
  • "Departmental coordinator" = der/die KoordinatorIn ihrer Studienrichtung
  • "Institutional coordinator" = Michelle Heller, International Relations Office