Studienabschluss Doktorat/PhD

Ablauf für die Einreichung der Dissertation

Detailierte Schritte für die Einreichung der Dissertation sowie alle notwendigen Formulare sind auf der Seite des Prüfungsreferats zu finden.

Kurze Übersicht der zu beachtenden Schritte

1. Anmeldung der Dissertation im Prüfungsreferat

2. Nach Fertigstellung muss die Arbeit in elektronischer Form im Prüfungsreferat eingereicht werden. Innerhalb von drei Monaten ab Einreichung ist die Dissertation zu beurteilen.

3. Die Richtlinie des Rektorats zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ist einzuhalten und es ist sicherzustellen, dass durch die Online-Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden. Genauere Informationen auf der Seite des Prüfungsreferats.

4. Sollte eine Veröffentlichung der Arbeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, benötigt es eine Abklärung mit der betreuenden Person der Arbeit sowie mit der Studiendekanin oder dem Studiendekan, ob eine Sperre bzw. Teilveröffentlichung in Frage kommt.

5. Vereinbaren, ob die betreuende Person für die Beurteilung der Arbeit eine gedruckte Version möchte. Diese dient jedoch rein der Beurteilung und wird nicht an das Prüfungsreferat weitergeleitet.

6. Formulare ausfüllen und gemeinsam mit der Diplom- oder Masterarbeit als PDF Datei an das Prüfungsreferat schicken. Folgende Formulare sind auszufüllen:

- Formular zur Einreichung der Dissertation

- Erfassungsformular für die ULB

7. Die Gutachter:innen werden vom Studiendekan bzw. der Studiendekanin ausgewählt. Im Regelfall übernimmt der/die Hauptbetreuer:in die Rolle eines Gutachters bzw. einer Gutachterin. Der / die zweite Gutachter:in soll vorab mit dem Studiendekan bzw. der Studiendekanin abgestimmt werden und ist eine externe Person entsprechend den Vorgaben von §26 der studienrechtlichen Bedingungen.

8. Die Beurteilungen bzw. die Gutachten sowie die Anmeldung zum Rigorosum müssen bis spätestens einen Monat vor der Verteidigung im Prüfungsreferat einlangen.

Um die Aktualität der Formulare gewährleisten zu können, verlinken wir diese nicht hier sondern verweisen auf die Seite des Prüfungsreferats. Die Übersicht dient für einen schnellen Überblick der notwendigen Schritte zur Einreichung der Dissertation.

Anmeldung und Einreichung der Dissertation

Die Anmeldung der Dissertation erfolgt mittels Formular über das Prüfungsreferat. Das Formular beinhaltet die Angabe des Forschungsvorhabens/Themas, das Betreuer:innenteam sowie das Exposee.

Exposee

Das Exposee wird im Rahmen der Lehrveranstaltung 845940 SE „Konzipierung der Dissertation“ erstellt, ist öffentlich innerhalb der Lehrveranstaltung vorzustellen und wird an alle habilitierten Personen der Fakultät verschickt. Das Exposee besteht sowohl als einer inhaltlichen Beschreibung, als auch einer Beschreibung der beabsichtigten Vorgangsweise (Zeitplan), nach welcher die Dissertation verfasst werden soll. Sollte dieses Exposee bei der Anmeldung der Dissertation noch nicht vorliegen, kann stattdessen ein vorläufiges Exposee mit denselben Inhalten beigelegt werden. Bei Vorliegen des Exposees aus der Lehrveranstaltung ist dieses beim Prüfungsreferat nachzureichen und es ersetzt dann das vorläufige Exposee. Siehe auch §28 studienrechtliche Bedingungen.

Betreuer:innenteam

Die Studierenden sind berechtigt, ein Betreuer:innenteam, das aus mindestens zwei Betreuer:innen besteht (Dissertationskomitee) vorzuschlagen. Hauptbetreuer:in ist im Regelfall eine:r Angehörige:r der Universität Innsbruck mit Lehrbefugnis (venia doecendi). Siehe dazu auch § 26 Studienrechtliche Bedingungen.

Mitwirkende:r Betreuer:in

Zur unterstützenden fachlichen Beratung der Studierenden können von den Betreuer:innen dienstlich zugeordnete Angehörige des wissenschaftlichen Personals der Universität Innsbruck von den Betreuer:innen als Mitwirkende bei der Betreuung herangezogen werden. Die Verantwortung für die Betreuung liegt ausschließlich bei den Betreuer:innen.

Kommissionelle Abschlussprüfung der Dissertation (Rigerosum)

Termine

Studierende können ihren Prüfungstermin in Abstimmung mit den Mitgliedern des Prüfungssenats frei wählen. Voraussetzung für die Anmeldung des Rigorosums ist die positiv beurteilte Dissertation.

Es wird dringend empfohlen frühzeitig einen Termin mit dem Prüfungssenat bestehend aus erste/r Prüfer/in, zweite/r Prüfer/in und Studiendekan zu vereinbaren!

Prüfungsinhalt

Die studienabschließende mündliche Prüfung erfolgt in Form eines Rigorosums, d.h. neben der Präsentation der Dissertation sind Themen der Dissertation im Gesamtzusammenhang des Doktorats Gegenstand der Prüfung.

Der zeitliche Ablauf ist nicht formell geregelt und obliegt dem Prüfungssenat. Für eine einheitliche Vorgangsweise innerhalb der Fakultät wird folgender Ablauf empfohlen:

  • Vortrag durch Student:innen über das Thema der Dissertation (30 Minuten)
  • Verteidigung der Arbeit 60 Minuten (30 Minuten pro Prüfer:in oder 60 Minuten gemeinsam).

Die Verteidigung ist öffentlich.

Prüfungssenat

Der Prüfungssenat setzt sich aus drei Personen zusammen, die im Regelfall eine Lehrbefugnis (venia docendi) haben müssen:

Erste:r Prüfer:in: in der Regel die:der Betreuer:in der Dissertation. 

Zweite:r Prüfer:in: in der Regel eine externe Person, die vom Studiendekan auf Basis eines Vorschlags der Erstbetreuung ausgewählt wird. In den meisten Fällen übernimmt die Zweitgutachterin bzw. der Zweitgutachter die Rolle die Rolle des:der zweiten Prüfer:in. Diese Person darf nicht dem Betreuer:innenteam angehört haben

Die Anmeldung zum Rigorosum ist unter Angabe der beiden Prüfer:innen mit deren Bestätigung (Unterschrift oder E-Mail), und unter Angabe von Raum, Datum und Uhrzeit im Prüfungsreferat abzugeben. 

Vorsitzender: im Rahmen eines Rigorosums übernimmt der Studiendekan die Aufgabe des Vorsitzenden. Die Aufgabe des/der Vorsitzenden ist für den ordentlichen Ablauf der Prüfung zu sorgen, dazu gehört

  • Führung des Prüfungsprotokolls (wird vor der Prüfung durch das Prüfungsreferat versandt)
  • Eröffnung und Versenden eine Einladungslinks bei virtuellen Prüfungen an die Kandidatin bzw. den Kandidaten, den Prüfungssenat sowie das Prüfungsreferat (werden öffentlich angekündigt)

Fristen

Die Anmeldung der Verteidigung kann nach Abstimmung mit dem Prüfungssenat ab dem Vorliegen der beiden Gutachten bzw. 4 Wochen vor dem angestrebten Termin beim Prüfungsreferat durchgeführt werden (E-Mailbestätigungen der Prüferinnen bzw. Prüfer genügen). Eine frühzeitige Terminvereinbarung wird dringend empfohlen!

2 Wochen vor dem Termin ist gemäß Universitätsgesetz die Verteidigung mit Prüfungssenat und Ort öffentlich anzukündigen. Die geschieht durch das Prüfungsreferat.

Vorlagen und Dokumente

Eine Übersicht über alle notwendigen Formulare für den Studienabschluss finden Sie unter Curriculum Formulare.


Oder auf der Webseite des Prüfungsreferats.

Vorlagen für die formale Struktur der Abschlussarbeiten gibt es auf   fileshare.

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