Veranstaltungsförderung
Ziel
Für 2012 stellt das Rektorenteam wiederum zentral Mittel für die Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen zur Verfügung. Dieser Veranstaltungsförderungsfonds (VFF) der Universität Innsbruck wird vom Vizerektorat für Forschung verwaltet. Die Förderung soll die Veranstaltung von hochqualitativen wissenschaftlichen Veranstaltungen (Tagungen) erleichtern. Die Vergabe von Förderungen erfolgt entsprechend den Richtlinien für Veranstaltungsförderung und nach Maßgabe der budgetären Bedeckbarkeit.
Gefördert werden
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Wissenschaftliche Veranstaltungen an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (LFUI). Antragsberechtigt sind VeranstalterInnen, die als Angehörige der LFUI und Hauptverantwortliche eine Veranstaltung an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck einschließlich des Universitätszentrums Obergurgl organisieren und durchführen.
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Besonders förderungswürdig sind wissenschaftliche Kongresse, Tagungen und Symposien an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.
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Nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel werden wissenschaftliche Kongresse, Tagungen und Symposien sowie Veranstaltungen unter der Leitung der Universitätsleitung, der Fakultäten, der Institute und Dienstleistungseinheiten gefördert, die nicht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck durchgeführt werden.
Vorgehensweise
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Alle Unterlagen zur Antragsstellung (Antragsformular, Programm, Einladung und Broschüre der Veranstaltung) sind rechtzeitig einzureichen bei:
Universität Innsbruck
Vizerektorat für Forschung
z. Hd. Frau Sabine Böck
Innrain 52
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 507-9011
Fax: +43 (0)512/507-2720
E-Mail: forschung@uibk.ac.atoder Universität Innsbruck
Vizerektorat für Forschung
z. Hd. Frau Mag.a Beate Mitterer
Innrain 52
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 507-9012
Fax: +43 (0)512/507-2720
E-Mail: forschung@uibk.ac.at
Die Antragsformulare und Richtlinien finden Sie hier:
- Förderungsansuchen
- Förderungsrichtlinien (Die Richtlinien wurden im Mitteilungsblatt vom 28.1.2008 kundgemacht)
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Nach erfolgter Bearbeitung des Antrags wird der/die Antragssteller/in schriftlich über die Zu- oder Absage informiert.
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Die Überweisung des zugesagten Förderbetrages erfolgt durch das Vizerektorat für Forschung.
Veranstaltungsförderungsfonds ist ein Anreiz
Der VFF ist ein zusätzlicher Anreiz für interne und externe OrganisatorInnen hochqualitative wissenschaftliche Veranstaltungen (Tagungen) an der Universität Innsbruck durchzuführen.
Veranstaltungen sind Werbeträger
Attraktive Veranstaltungen sind nicht nur wichtig für die wissenschaftliche Entwicklung sondern auch Werbeträger für die Universität Innsbruck.
Profilbildung wird gefördert
Mit der zentralen Vergabe von Veranstaltungsförderungen können die Mittel gezielt zur Schwerpunktsetzung und Profilbildung der Universität Innsbruck in Übereinstimmung mit den Zielen der Universität Innsbruck eingesetzt werden.
Andere Förderungsstellen
- Italienzentrum
Förderung von Reisekosten für Tagungen (ausschließlich bei Italien-bezogenen Aktivitäten):
http://www.uibk.ac.at/italienzentrum/foerderungen/foerderungen.html - Frankreich-Schwerpunkt
Förderung von Reisekosten für Tagungen (bei Frankreichbezug – bitte auch den Einreichtermin beachten):
http://www.uibk.ac.at/frankreichschwerpunkt/formulare/richtlinienantragstellung.html - Büro für Internationale Beziehungen
http://www.uibk.ac.at/international-relations/richtlinien_und_formulare.html - Landesförderung
Tagungen mit Tirolbezug (inhaltlich, institutionell oder personell/biographisch)
http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/abteilung-kultur/kulturfoerderungen/museenarchivewissenschaft/
(weitere Landesförderungen – siehe Homepages der jeweiligen Bundesländer) - ÖFG –Österreichische Forschungsgemeinschaft
Förderprogramm: Internationale Kommunikation
(nähere Informationen dazu unter: http://www.oefg.at/frm_komm.htm)
Tilmann Märk
Rektor
