Qualitätssicherung in der Forschung

 

Das Universitätsgesetz UG 2002 schreibt zur Qualitäts- und Leistungssicherung in § 14, Abs. 1-9 den Aufbau eines eigenen Qualitätsmanagementsystems vor, dessen Gegenstand das gesamte Leistungsspektrum der Universität darstellt und das Evaluierungen nach sachbezogenen internationalen Evaluierungsstandards vorschreibt.

Das die Forschung betreffende Qualitätssicherungssystem für Organisationseinheiten an der Universität Innsbruck setzt sich zusammen aus:

  • der Forschungsleistungsdatenbank (FLD), die eine laufende Dokumentation der erbrachten Forschungsleistungen gewährleistet sowie
  • der Durchführung von Evaluierungen von Organisationseinheiten im 5-jährigen Zyklus

Die Evaluierung im Bereich Forschung hat die Aufgabe, die Forschungsleistungen des wissenschaftlichen Personals bzw. der wissenschaftlichen Einheiten der Universität zu analysieren und hinsichtlich ihrer Qualität zu beurteilen. Ausgehend von den in den Zielvereinbarungen festgeschriebenen Absichten und Zielen der zu evaluierenden Organisationseinheit sollen Qualität der Forschung kontextgebunden interpretiert, Stärken und Schwächen sowie Forschungsschwerpunkte herausgearbeitet und darauf aufbauend Impulse und Maßnahmen zur Verbesserung der Forschungsarbeit bzw. Weiterentwicklung des Forschungsprofils vereinbart werden.

Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der jeweiligen Organisationseinheit sowie fachspezifischer Gegebenheiten stellen die Evaluierungen einen wichtigen Anreiz zur Verbesserung der Forschungs- und Publikationstätigkeit dar.

 

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