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Verwalterin (vilica)

Häufig wurde die Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebes einem Verwalter-Ehepaar, das dem Sklavenstand angehörte, übergeben. Verwalter (vilicus) und Verwalterin (vilica) übernahmen dabei ein hohes Maß an Verantwortung. Bei der Führung eines Landgutes wurde ihnen meist großer Spielraum eingeräumt. Gleichzeitig waren die beiden ihrem Herrn/ihrer Herrin Rechenschaft schuldig.

Die Aufgabe einer vilica bestand primär in der Beaufsichtigung des gesamten Personals im Haus. So hatte sie zu kontrollieren, dass alle, die draußen zu arbeiten hatten, am Morgen das Haus verließen. Sie teilte alle Arbeiten im und um das Haus ein. Sie war für die tägliche Lebensmittelversorgung und für die Vorräte verantwortlich (Überwachung der Essenszubereitung und der nötigen Reinlichkeit, Anlieferung und Lagerung von Lebensmitteln usw.). Auch die Aufsicht über das Kleinvieh wurde von der Verwalterin eingeteilt.

Cato der Ältere (234-149 v.Chr.) berichtet in seiner Schrift über die Landwirtschaft von den Pflichten einer Verwalterin (de agricultura 143; übersetzt von Otto Schönberger, zitiert nach Günther 2000, 373f.): „Mache, dass sie Respekt vor dir hat. Sie soll nicht zu verschwenderisch sein. Mit Nachbarinnen und anderen Weibern habe sie möglichst wenig Umgang und nehme sie weder im Haus noch bei sich auf. Zum Essen soll sie nicht anders wohin gehen, soll auch keine Streunerin sein. Ein Opfer bringe sie nicht dar, gebe auch nicht in Auftrag, dass jemand statt ihrer das tue, ohne den Befehl des Herrn oder der Herrin. Sie soll wissen, dass der Herr den Gottesdienst für die ganze Hausgenossenschaft verrichtet. Reinlich sei sie. Das Gutshaus halte sie sauber und rein. Den Herd habe sie täglich rein und ringsum gekehrt, ehe sie schlafen geht. An den Kalenden, Iden, Nonen, und wenn ein Festtag ist, lege sie einen Kranz auf den Herd, und während derselben Tage opfere sie dem Familien-Lar nach bestem Vermögen. Sie soll Sorge tragen, dass sie Speise für dich und das Gesinde kocht. Sie soll viele Hennen und Eier haben. Getrocknete Birnen, Vogelbeeren, Feigen, Rosinen, Vogelbeeren in Most und Birnen und Trauben in Krügen und Quitten soll sie haben. Trauben in Trestern und in Krügen in die Erde gegraben und frische pränestinische Nüsse habe sie im Kruge in die Erde eingegraben. Scantinianische Äpfel in Fässern und andere, die man immer aufhebt, und Wildäpfel soll sie haben. Dies alles soll sie alljährlich aufspeichern. Sie verstehe es, gutes Weizenmehl und feines Dinkelmehl zu machen.“

Literaturhinweis

Günther Rosmarie, Matrona, vilica und ornatrix. Frauenarbeit in Rom zwischen Topos und Alltagswirklichkeit. in: Späth Thomas / Wagner-Hasel Beate (Hg.), Frauenwelten in der Antike. Geschlechterordnung und weibliche Lebenspraxis, Stuttgart-Weimar 2000, 350-375.
Rathbone Dominic, Vilicus, in: DNP 12/2 (2002), 209f.

Verfasst von den Schülerinnen Magdalena Ebner und Katharina Hellweger

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