Post it in dem folgendes geschrieben steht: Internationales StudiumPhD-Doktoratsstudium Italienisches Recht/Dottorato di ricerca in materie giuridiche

Gemeinsames Doktoratsstudium der Universität Innsbruck und der
Università degli Studi di Padua

Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dauer / ECTS-AP 6 Semester / 180 ECTS-AP
Akademischer Grad Doctor of Philosophy (PhD)
ISCED-F 0421 Recht
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 794 241 xxx
Curriculum Informationen zum Curriculum*
Unterrichtssprache Deutsch
Voraussetzung Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung


* Informationen zum Curriculum (2012W)

 

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplomstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
 

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Module und Dissertation

Pflichtmodule
40 ECTS-AP
Dissertation
110 ECTS-AP

Wissenschaftlich-theoretische Kernkompetenzen
10 ECTS-AP

Juristische Schlüsselqualifikationen
5 ECTS-AP

Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen außerhalb
des Rechtsgebiets der Dissertation
10 ECTS-AP

Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen bei der
Konzipierung der Dissertation
5 ECTS-AP

Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
10 ECTS-AP

Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.

Das Thema der Dissertation ist aus einem oder mehreren der folgenden Fächer zu entnehmen: Römisches Privatrecht; Italienisches Verfassungsrecht einschließlich Italienischer Verfassungslehre sowie Allgemeiner Staatslehre; Italienisches Bürgerliches Recht einschließlich des Italienischen Internationalen Privatrechtes; Italienisches zivilgerichtliches Verfahrensrecht; Italienisches Handels- und Wertpapierrecht und Grundzüge des Italienischen Immaterialgüterrechtes; Italienisches Strafrecht, Italienisches Strafprozessrecht und Grundzüge des Italienischen Strafvollzugrechtes sowie Grundzüge der Kriminologie; Italienisches Verwaltungsrecht, Italienisches Verwaltungsverfahrensrecht und ausgewählte Gebiete des Italienischen besonderen Verwaltungsrechtes sowie Verwaltungslehre; Italienisches Arbeitsrecht und Grundzüge des Italienischen Sozialrechtes; Europarecht; Allgemeines Völkerrecht und Grundzüge des Rechtes der Internationalen Organisationen; Italienisches Finanzrecht; Italienisches Wirtschaftsrecht.

Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- und/oder Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen und/oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine Hauptbetreuerin oder einen Hauptbetreuer zu benennen. Dem Betreuerinnen- und/oder dem Betreuerteam gehören in jedem Fall eine Betreuerin bzw. ein Betreuer der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und eine Betreuerin bzw. ein Betreuer der Università degli Studi di Padova an. Es ist zulässig, Betreuerinnen bzw. Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen.

Die oder der Studierende hat Thema und die Betreuerinnen und/oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen und/oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese nicht innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe bescheidmäßig untersagen.

An der Università degli Studi die Padova sind Studienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS-AP zu erbringen.


Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das gemeinsame Studienprogramm dient der Heranbildung von ForscherInnen und von exzellentem Nachwuchs für die Besetzung anderer gehobener beruflicher Positionen. Das gemeinsame Studienprogramm an den zwei verschiedensprachigen Universitäten Innsbruck und Padua qualifiziert die AbsolventInnen durch eine hohe sprachliche und interkulturelle Kompetenz. Ausbildungsziel ist die Befähigung zu selbstständiger, methodisch einwandfreier wissenschaftlicher Arbeit, die mit der Dissertation als eigenständiger Forschungsleistung belegt wird. Es werden Detailkenntnisse in den für die erfolgreiche Bearbeitung des Dissertationsthemas relevanten Wissenschaftsdisziplinen, insbesondere in den Kerndisziplinen der Rechtswissenschaften, in den verwandten relevanten Wissenschaften sowie in der aktuellen relevanten Literatur erworben, ebenso die Qualifikation zur rechtsvergleichenden Arbeit. Neben der Aneignung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient das gemeinsame Studienprogramm dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie der Fähigkeit zu vertiefter theoretischer Reflexion, zum selbstorganisierten Lernen, zum fachwissenschaftlichen Diskurs, zum interdisziplinären und internationalen Dialog, zur Präsentation eigener Forschungsergebnisse und zur Vermittlung eigenen Wissens. AbsolventInnen erwerben das Verständnis des Berufsbildes eines selbständigen Wissenschaftlers/einer selbständigen Wissenschaftlerin im akademischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Umfeld, Fertigkeiten zur Erstellung einer wissenschaftlichen Publikation und darüber hinaus das Verständnis rechtsethisch relevanter Problembereiche und deren Auswirkungen auf gesellschaftliche Problemstellungen und Entwicklungen.

Erwartete Lernergebnisse

AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren. Auch für Fragen der Geschlechterforschung sind sie sensibilisiert.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Als Tätigkeitsfelder kommen neben den klassischen Rechtsberufen eine Vielzahl weiterer hochqualifizierter Berufstätigkeiten in Frage, so etwa an der Universität, in außeruniversitären Forschungs- und Bildungseinrichtungen, im diplomatischen Dienst, in europäischen und internationalen Organisationen, in nationalen und internationalen Unternehmen sowie in politischen Schlüsselpositionen.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung
64,7
= 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
20,7
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
11,3
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
3,3
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Formulare

Anerkennung

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang

Programmkoordinatorin
Assoz. Prof. Mag. Dr. Margareth Helfer

Studienbeauftragte
Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Esther Happacher, LLM

Studiendekan
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Alexander Koch, LL.M.

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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