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Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

Ab dem Wintersemester 2023/2024 darf eine Zulassung zu diesem Studium nicht mehr erfolgen. Das nachfolgende Bachelorstudium finden Sie hier »

Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dauer / ECTS-AP 6 Semester / 180 ECTS-AP
Akademischer Grad Bachelor des Wirtschaftsrechts, LL.B. (Wirtschaftsrecht)
Niveau der Qualification Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F 0421 Recht
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 033 500
Curriculum Informationen zum Curriculum (2015W) *
Unterrichtssprache Deutsch
Voraussetzung Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis


* Informationen zum Curriculum (2015W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Studieneingangs- und Orientierungsphase

(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:

  1. SL Einführung in die öffentlichrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts (1 SSt, 2 ECTS-AP, § 8 Z 1 lit a),
  2. SL Einführung in die privatrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts (2 SSt, 3 ECTS-AP, § 8 Z 1 lit b),
  3. VO Betriebswirtschaftliches Denken und Management (2 SSt, 4 ECTS-AP, § 8 Z 12 lit a),
  4. VO Grundlagen der Volkswirtschaft (2 SSt, 4 ECTS-AP, § 8 Z 13 lit a).

(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs-und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit.

(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 17 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Allgemeine Informationen

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

1. Semester »

5,0 ECTS-AP: PM Einführung in das Wirtschaftsrecht
7,5 ECTS-AP: PM Einführung in die Volkswirtschaft
7,5 ECTS-AP: PM Einführung in die Betriebswirtschaft
7,5 ECTS-AP: PM Europarecht

2. Semester »

  7,5 ECTS-AP: PM Öffentliches Wirtschaftsrecht
15,0 ECTS-AP: PM Verfassungs- und Verwaltungsrecht
  7,5 ECTS-AP: PM Rechnungswesen 1: Externes Rechnungswesen 

3. Semester »

  2,5 ECTS-AP: PM Einführung in das zivilgerichtliche Verfahren
  5,0 ECTS-AP: PM Grundlagen des Managements: Organisation und Personal
22,5 ECTS-AP: PM Bürgerliches Recht 

4. Semester »

12,5 ECTS-AP: PM Unternehmensrecht
10,0 ECTS-AP: PM Steuerrecht 
  7,5 ECTS-AP: PM Rechnungswesen 2: Internes Rechnungswesen 

5. und 6. Semester »

12,5 ECTS-AP: PM Arbeits- und Sozialrecht
10,0 ECTS-AP: PM Strafrecht
  5,0 ECTS-AP: PM Materielles Finanzstrafrecht
  5,0 ECTS-AP: PM Grundlagen des Managements: Investititon und Finanzierung
  7,5 ECTS-AP: Wahlmodul 1
  7,5 ECTS-AP: Wahlmodul 2
15,0 ECTS-AP: PM Seminar mit Bachelorarbeit

Grafische Darstellung »

BA Wirtschaftsrecht_2021

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht dient der wissenschaftlichen Berufsvorbildung von Juristinnen und Juristen in der Wirtschaft und in wirtschaftsnahen Berufen. Die Absolventinnen und Absolventen dieses Studiums verfügen über allgemeines juristisches Grundwissen inhaltlicher und methodischer Art sowie über spezifisch wirtschaftsjuristische und wirtschaftswissenschaftliche Basiskenntnisse. Sie sind in der Lage, Problemstellungen aus Recht und Wirtschaft mithilfe einer juristischen Lösungsmethodik selbständig zu bewältigen. Ihre auf Grundlage dieser universitären Ausbildung erworbene hohe Problemlösungskompetenz bereitet sie darauf vor, in einschlägigen wirtschaftlichen Berufsfeldern sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene wissenschaftlich fundiert tätig zu werden.

Erwartete Lernergebnisse

Neben einer fundierten Ausbildung in juristischen Fächern mit besonderem Fokus auf Wirtschaftsthemen werden auch Fächer aus der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre unterrichtet.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Absolveninnen und Absolventen arbeiten in der Wirtschaft und in wirtschaftsnahen Berufen wie z. B. in der Steuer- oder Unternehmensberatung, in Banken, Versicherungen sowie sonstigen Unternehmen, insbesondere in deren Rechts- und Personalabteilungen.

Das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht ist weiters Voraussetzung für das darauf aufbauende Masterstudium Wirtschaftsrecht, das die juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen und für den Eintritt in klassische Rechtsberufe wie Notar, Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt und Verwaltungsjurist vorbereiten soll.

Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck

Termine

Prüfungswochen WS 2023/2024

19.02.2024 bis einschließlich 23.02.2024
Anmeldefrist: Montag, 05.02.2024 bis einschließlich 12.02.2024 12:00 Uhr

15.04.2024 bis einschließlich 19.04.2024
Anmeldefrist: Montag, 01.04.2024 bis einschließlich 08.04.2024 12:00 Uhr

23.05.2024 bis einschließlich 29.05.2024
Anmeldefrist: Donnerstag, 09.05.2024 bis einschließlich 16.05.2024 12:00 Uhr

Änderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten

Prüfungswochen SS 2024

12.07.2024 bis einschließlich 19.07.2024
Anmeldefrist: Montag, 01.07.2024 bis einschließlich 08.07.2024 12:00 Uhr

13.09.2024 bis einschließlich 20.09.2024
Anmeldefrist: Montag, 02.09.2024 bis einschließlich 09.09.2024 12:00 Uhr

06.12.2024 bis einschließlich 13.12.2024
Anmeldefrist: Montag, 25.11.2024 bis einschließlich 02.12.2024 12:00 Uhr

Änderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten

Einteilung der Prüfungskandidat/innen

Arbeits- und Sozialrecht

Bürgerliches Recht

Europarecht

Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Steuerrecht

Strafrecht

Materielles Finanzstrafrecht

Unternehmensrecht

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Österreichische
Notenskala
Definition
%-Satz
   
1 SEHR GUT:
Hervorragende Leistung
20,4 TAB = 100 %

2

GUT:
Generell gut, einige Fehler
26,4
3 BEFRIEDIGEND:
Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
27,1
4 GENÜGEND:
Leistung entspricht den Minimalkriterien
26,1
5 NICHT GENÜGEND:
Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Formulare

Anerkennungen

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang

Studienbeauftragte
Ao. Univ.-Prof. Dr. Monika Niedermayr

Studiendekan
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Alexander Koch, LL.M.

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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