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Das Allgemeine Gebet
(Theologische Prolegomena zum Buchprojekt "Für- Bitten")

Autor:Lumma Liborius
Veröffentlichung:
Kategorieartikel
Abstrakt:
Publiziert in:Originalbeitrag für den Leseraum
Datum:2007-12-03

Inhalt

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1.Zur Rekultivierung des Allgemeinen Gebets nach dem II. Vatikanischen Konzil

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Mit der Liturgiereform des II. Vatikanischen Konzils hat ein liturgisches Element wieder Einzug in die Eucharistiefeier des römischen Ritus gehalten, das zuvor über einige Jahrhunderte – trotz einer maßgeblich durch Petrus Canisius beeinflussten Belebung in der ersten Zeit nach dem Konzil von Trient1 – marginalisiert war: Das "Allgemeine Gebet" (oratio communis) bzw. "Gebet der Gläubigen" (oratio fidelium) – in der deutschen liturgischen Alltagssprache zumeist "Fürbitten" genannt.2 Das Allgemeine Gebet taucht in der Liturgiekonstitution des II. Vatikanischen Konzils Sacrosanctum Concilium in Abschnitt 53 auf. Dort heißt es:

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"Nach dem Evangelium und der Homilie soll – besonders an den Sonntagen und gebotenen Feiertagen – das 'Allgemeine Gebet' oder 'Gebet der Gläubigen' wiedereingeführt werden, damit unter Teilnahme des Volkes Fürbitten gehalten werden für die heilige Kirche, für die Regierenden, für jene, die von mancherlei Not bedrückt sind, und für alle Menschen und das Heil der ganzen Welt."3

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Das Konzil spricht wörtlich von einer restitutio, also einer Wieder-Herstellung. Das Allgemeine Gebet ist damit denjenigen liturgischen Elementen zuzurechnen, denen laut SC 50 eine solche restitutio zuteil werden soll, weil sie "durch die Ungunst der Zeit verlorengegangen sind"4. Sie sollen "nach der Norm der Väter" (norma patrum) wiederhergestellt werden.

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Aus SC 50.53 folgt: Was das Allgemeine Gebet zu sein hat und auch, wie es in seinem liturgischen Vollzug vonstatten gehen soll, ergibt sich durch Rückgriff auf die liturgische Tradition.

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Ich möchte daher zwei Vorlagen Allgemeinen Gebets aus der liturgischen Überlieferung in den Blick nehmen: eine aus der römischen und eine aus der byzantinischen Tradition. Beide stellen sehr ausgedehnte Typen von Fürbittgebet dar und eignen sich daher zum Verständnis einer "Vollform" des Allgemeinen Gebets, von der dann ggfs. noch verdichtete oder vereinfachte Varianten abgeleitet werden können.

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2Die Orationes sollemnes am Karfreitag

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Die römische Tradition hatte bis zum II. Vatikanischen Konzil Konzil – neben litanei-artigen Fürbittgebeten vor allem in der Offiziumsliturgie – nur an einer einzigen gewichtigen Stelle Allgemeines Gebet bewahrt, nämlich in der Karfreitagsliturgie in Form der Orationes sollemnes.

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Im Laufe der Jahrhunderte, zuletzt mehrfach im 20. Jahrhundert (sowohl vor als auch nach dem II. Vatikanischen Konzil) wurden die Orationes sollemnes neu gefasst, die Form ihres rituellen Ablaufs ist aber im Wesentlichen unverändert geblieben. Als Beispiel hier die dritte Oratio aus der Karfreitagsliturgie gemäß dem Missale Romanum von 1970, in der für die Amtsträger und alle Gläubigen gebetet wird.

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(Vorsteher:)

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Oremus et pro Episcopo nostro N.,

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pro omnibus Episcopis, presbyteris, diaconis Ecclesiae,

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et universa plebe fidelium.

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(Diakon:)

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Flectamus genua.

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Oratio in silentio.

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(Diakon:)

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Levate.

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(Vorsteher:)

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Omnipotens sempiterne Deus,

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cuius Spiritu totum corpus Ecclesiae

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sanctificatur et regitur,

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exaudi nos pro ministris tuis supplicantes,

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ut, gratiae tuae munere, ab omnibus tibi fideliter serviatur.

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Per Christum Dominum nostrum.

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(Alle:)

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Amen.5

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Es handelt sich dem Aufbau nach um die Vollform einer Oration in der römischen Liturgie6, die ja im Fall der drei Orationen in der Eucharistiefeier sich nur in stark gekürzter Form erhalten hat: Der Vorsteher fordert alle inklusive seiner selbst (also in der 1. Person Plural) zum Gebet auf. Dies geschieht im hier vorgestellten Fall unter Nennung der Personen, für die, in anderen Fällen auch aber mit einer Angabe, worum gebetet werden soll.

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Der Diakon ruft zum Wechsel der Körperhaltung – und damit zum stillen Gebet – auf. In kniender Haltung folgt das Gebet jeder und jedes Einzelnen, beendet wieder durch einen Ruf des Diakons. Der gemeinsame Abschluss, die Collecta, wird stehend gebetet: vom Vorsteher alleine vorgetragen, von allen mit "Amen" ratifiziert.

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Dieses komplette Schema wird im Fall der Karfreitagsfürbitten heute zehnmal wiederholt. Es handelt sich also, wie der Name sagt, um einen Plural von orationes, nämlich orationes sollemnes, also Orationen in der unverkürzten Vollform. Seit dem Missale von 1970 wird dabei am Karfreitag nacheinander gebetet 1. für die Kirche, 2. für den Papst, 3. für die Amtsträger und alle Gläubigen, 4. für die Katechumenen, 5. um die Einheit der Christen, 6. für die Juden, 7. für jene, die nicht an Christus glauben, 8. für jene, die nicht an Gott glauben, 9. für die Regierenden, 10. für die Notleidenden.

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3.Die Friedensektenie der Göttlichen Liturgie

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Als zweiter Bezugspunkt meiner Überlegungen dient die Große Synaptie7 aus der byzantinischen Göttlichen Liturgie (Eucharistiefeier), oft "Friedensektenie" genannt.8

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(Diakon:)

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In Frieden lasst uns den Herrn bitten.

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(Chor bzw. Alle hier und nach jeder folgenden Bitte:)

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Herr, erbarme dich (Kyrie eleison)

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Um den Frieden von oben und das Heil unserer Seelen lasst uns den Herrn bitten.

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Um den Frieden für die ganze Welt, um das Wohl der heiligen Kirchen Gottes und um die Einigung aller lasst uns den Herrn bitten.

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Für dieses heilige Haus und für alle, die mit Glauben, Frömmigkeit und Gottesfurcht hier eintreten, lasst uns den Herrn bitten.

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Für [hier folgen die jeweils zutreffenden Hierarchen], für die ehrwürdige Priesterschaft und den Diakonat in Christus, für den ganzen geistlichen Stand und für das Volk lasst uns den Herrn bitten.

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Für unser Volk und unser Land, für alle, die es regieren und beschützen, lasst uns den Herrn bitten.

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Für diese Stadt (dieses Dorf/dieses Kloster), für jede Stadt und jedes Land und für alle, die im Glauben darin leben, lasst uns den Herrn bitten.

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Um gedeihliche Witterung, um reichen Ertrag der Früchte der Erde und um friedliche Zeiten lasst uns den Herrn bitten.

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Für die Reisenden zu Wasser, zu Lande und in der Luft, für die Kranken, Notleidenden und Gefangenen und um ihr Heil lasst uns den Herrn bitten.

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Um unsere Erlösung von aller Trübsal, von Zorn, Not und Gefahr lasst uns den Herrn bitten.

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Hilf, errette, erbarme dich und wache über uns, o Gott, durch deine Gnade.

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Da wir unserer hochheiligen, makellosen, hochgelobten und ruhmreichen Gebieterin, der Gottesgebärerin und immerwährenden Jungfrau Maria, mit allen Heiligen gedenken, wollen wir uns selbst und einander und unser ganzes Leben Christus, unserm Gott, anvertrauen.

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(Chor bzw. Alle:)

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Dir, o Herr.

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(Vorsteher:)

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Denn dir gebührt aller Ruhm, alle Ehre und Anbetung, dem Vater und dem Sohne und dem Heiligen Geiste, jetzt und allezeit und von Ewigkeit zu Ewigkeit.

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(Chor bzw. Alle:)

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Amen.9

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Römische Orationes und byzantinische Friedensektenie weisen strukturelle Unterschiede, aber auch deutliche Verwandtschaft auf. In der römischen Fassung bildete die Abfolge Gebetseinladung – Stillgebet – Collecta das Grundschema. Der byzantinische Brauch kennt eine Aneinanderreihung mehrerer Gebetseinladungen (die nicht vom Vorsteher, sondern vom Diakon vorgetragen werden). Die Gebetseinladung benennt in einigen Fällen die Intention ("um Frieden", "um gute Ernte" etc.), in anderen nur die Personengruppe, für die gebetet wird. An der Stelle des Stillgebets steht in der byzantinischen Ektenie das gemeinsame Einstimmen in einen Bittruf (Kyrie eleison); anders als im römischen Brauch werden alle Bitten unter einer gemeinsamen Collecta zusammengefasst.10 Diese Collecta lautet in der Übersetzung von Aleksej Mal'cev :

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"Herr, unser Gott, Deine Macht ist unvergleichlich und Deine Herrlichkeit unbegreiflich, Dein Erbarmen unermeßlich und Deine Menschenliebe unaussprechlich; Du selbst, Gebieter, schaue in Deiner Barmherzigkeit auf uns und auf dieses heilige Gotteshaus herab, und erweise uns und denen, die mit uns beten, Deine reiche Gnade und Dein Erbarmen."11

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Die Friedensektenie umfasst zehn Anliegen, dies sind nacheinander: 1) Frieden und Seelenheil, 2) Frieden für die Welt und die Kirchen, 3) Gebet für das Gotteshaus und alle, die es besuchen, 4) für die Hierarchen, Amtsträger und alle Gläubigen, 5) für die Regierenden und das Volk, 6) für die eigene Stadt und für die ganze Welt, 7) um gutes Wetter, Ernte und Frieden, 8) für die Reisenden, Gefangenen und Notleidenden, 9) um eigene Befreiung von aller Not, 10) abschließende Bitte um Schutz und Erlösung.

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4.Vorgaben der IGMR [2002]

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Im Zuge der konziliaren Reformvorgaben hat sich die Lateinische Kirche dazu entschieden, keinen festen Text für das Allgemeine Gebet vorzuschreiben; sehr wohl aber nennt die Grundordnung des Römischen Messbuchs12 einige Eckdaten. Gebetet werden soll laut IGMR [2002] 70 nacheinander 1) für die Anliegen der Kirche, 2) für die Regierenden und die ganze Welt, 3) für die Notleidenden und schließlich 4) für die Ortsgemeine. Bei besonderen Anlässen können die Fürbitten auf den entsprechenden Anlass zugeschnitten sein. Der Vergleich zeigt, dass die Anliegen Kirche – Regierende/Welt – Notleidende sowohl in der westlichen wie in der östlichen Tradition in genau dieser Reihenfolge zu finden sind, wenn auch je unterschiedlich näher entfaltet oder durch weitere Anliegen unterbrochen. Das Gebet für die Ortsgemeinde, dass laut IGMR an letzter Stelle stehen soll, taucht in den römischen Karfreitagsfürbitten allenfalls implizit im Gebet für die Kirche auf; in der Friedensektenie steht es am Schluss.

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Laut IGMR soll der Vorsteher zunächst eine Gebetseinladung sprechen. Dann nennt der Diakon oder ein(e) Kantor(in) bzw. Lektor(in)13 einzelne Gebetsanliegen, deren sprachliche Form nicht näher beschrieben wird. Die Gemeinde antwortet jeweils entweder mit einem gemeinsamen Ruf oder durch Stillgebet, schließlich folgt die abschließende Collecta durch den Vorsteher, die durch die Gemeinde mit Amen ratifiziert wird.

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5.Ein erstes Zwischenergebnis

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Das II. Vatikanische Konzil wollte das Allgemeine Gebet wiederherstellen. Nach den Vorgaben der IGMR stellt der so entstandene Ritus inhaltlich eine vereinfachte und formal eine Mischform aus römischer und byzantinischer Fürbittpraxis dar.14

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Das Allgemeine Gebet ist dabei in allen drei referierten Typen nicht als kollektiv vollzogenes, aber im Prinzip spontanes Privatgebet der einzelnen Mitfeiernden konzipiert. Es ist keine Sammlung von Gebetsintentionen, die die einzelnen aus je ihrem Lebensumfeld zur Feier mitbringen. Privatgebet kommt nur insofern vor, als die Einzelnen aufgefordert werden, sich innerlich durch Stillgebet und/oder äußerlich durch Mitvollzug eines Fürbittrufes an einem gemeinsamen Gebetsanliegen aller zu beteiligen.

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Die Bitten sind in allen Typen zunächst nicht auf die konkrete Gemeinde zugeschnitten. Es geht vielmehr um Gebetsanliegen, die die ganze Kirche an allen Orten und auch zu allen Zeiten miteinander teilt. In der Kürzestform der IGMR wird hier zunächst für die Kirche selbst gebetet, sie und ihr Bestand bilden im Gebet den primären Bezugspunkt. Nun weitet sich der Blick auf die ganze Welt, in deren Anliegen die Gemeinde zu Gott ruft. Danach konzentriert sich das Gebet innerhalb dieser weiten Welt auf eine Gruppe, die besonderer Hilfe bedarf, nämlich die Notleidenden. Erst an letzter Stelle steht das Gebet für die Ortsgemeinde. Die communitas localis bringt ihre eigene Bedürftigkeit zum Ausdruck, dies aber nicht an erster Stelle, sondern erst, nachdem sie für andere ihre Stimme erhoben hat.15

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6.Allgemeines Gebet als sazerdotales Tun

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Von diesen Beobachtungen ausgehend erklärt sich nun ein weiterer und zentraler Topos, der dem Allgemeinen Gebet eine Würde ersten Ranges zuweist: Im Allgemeinen Gebet übt das Volk sein sazerdotales Amt aus (IGMR [2002] 69), also priesterlichen Dienst. Gemeint ist damit im Fall des Fürbittgebet offenkundig die Stellvertretungsfunktion. Die christliche Gemeinde steht beim Allgemeinen Gebet nicht in eigenem Namen vor Gott, sondern als Repräsentantin der ganzen Kirche, aber auch darüber hinaus der ganzen Menschheit, ja sogar der ganzen erlösungsbedürftigen Schöpfung. Das stellvertretende Eintreten für die auf Gottes Erbarmen angewiesene Welt ist sazerdotaler Dienst; er geschieht für andere und drückt sich daher im Modus der Für-bitte aus.

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Das Allgemeine Gebet weist also die versammelte Gemeinde über ihren eigenen Rahmen hinaus. Es stellt dabei eine unsichtbare Gebetsgemeinschaft her unter allen, die zu sazerdotalem Dienst vor Gott berufen sind. Dies wird deutlich an der byzantinischen Hingabeformel, die am Ende jeder Ektenie steht: Das Gebet mündet in eine gemeinsame Hingabebekundung an Gott – hierin sind die Betenden mit der Kirche aller Zeiten, repräsentiert durch die Heiligen, im Gebet verbunden. Das Fürbittgebet wird hier als ein Akt der Hingabe aufgewiesen: Sein letzter Sinn liegt damit nicht in einer Auflistung von Einzelanliegen, um die sich Gott nun zu kümmern habe, sondern in der Selbsthingabe der erlösungsbedürftigen Schöpfung an Gott, stellvertretend vollzogen durch die Kirche, und für diese wiederum stellvertretend vollzogen durch die konkret versammelte Gemeinde. Vom Gedanken der Hingabe erhält auch das Verständnis des sazerdotalen Dienstes eine weitere Nuance: Die Gläubigen übergeben sich selbst Gott und vollziehen darin eine entscheidende Form priesterlichen Opferdiensts, die nach dem Zeugnis des Neuen Testaments seit Jesus Christus überhaupt noch möglich ist, nämlich das Selbstopfer an Gott in der Nachfolge Christi – oder, etwas behutsamer ausgedrückt: das Sich-Anvertrauen an Gottes Willen.16

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Daraus folgt nun aber: Wo eine Gemeinde primär oder gar ausschließlich für sich selbst und nur in ihren eigenen, spontan hervorgebrachten Anliegen betet, droht die Dimension der Stellvertretung, die Dimension der universalen Gebetsgemeinschaft und damit die Dimension der durch das II. Vatikanische Konzil so stark gemachten priesterlichen Würde aller Getauften bereits verfehlt zu werden. Allgemeines Gebet ist nicht kollektives Privatgebet der Versammelten, sondern Einstimmen in die sich Gott hingebende Kirche aller Orte und Zeiten im Modus der Bitte und damit im Modus des Vertrauens, dass Gott Unerlöstheit, Leid und irdische Begrenztheit überwinden kann.

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7.Zur konkreten Ausgestaltung des Allgemeinen Gebets in der heutigen liturgischen Praxis

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Das heutige Missale mutet und traut den Liturgieverantwortlichen zu, jeweils eine der Situation angemessene Variante von Fürbitten selbst zu erarbeiten; es existiert kein verbindlicher Textentwurf. Wie schon erwähnt, ist dabei die Möglichkeit gegeben, bei besonderen Anlässen vom viergliedrigen Schema der IGMR abzuweichen. In aller Regel wird – soweit ich das in der liturgischen Praxis beobachte – diese Kann-Bestimmung so weit ausgelegt, dass das eigentlich als Normalfall gewollte Gebetsschema weitestgehend ignoriert wird. Es scheint sich der weder vom Konzil noch vom Missale gewollte Eindruck verfestigt zu haben, das Allgemeine Gebet sei nichts als gesammeltes Privatgebet der Mitfeiernden bzw. der oder des Vorbereitenden. Am weitesten geht dieser Eindruck bei der Praxis der sogenannten "freien Fürbitten", bei denen die Versammelten ihre Anliegen selbst spontan formulieren. Spätestens in diesem Fall handelt es sich explizit um eine Sammlung von Privatgebeten, deren Gemeinschaftsaspekt sich darin erschöpft, dass die anderen Mitfeiernden sich den Anliegen der Einzelnen anschließen. Die große Stärke solchen freien Gebets liegt gewiss darin, zum Aufbau von Gruppen oder ganzen Gemeinden als Sozial-, Glaubens- und Gebetsgemeinschaften beizutragen. Es bedeutet aber eine Umdeutung des Allgemeinen Gebets, die kaum beanspruchen kann, durch die Intention des II. Vatikanischen Konzils gedeckt zu sein.

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Die Aufgabe derer, die das Allgemeine Gebet gestalten, besteht nicht darin, die Gebete aller Einzelnen zu sammeln bzw. eine solche Sammlung in der Gottesdienstvorbereitung zu antizipieren. Es muss vielmehr darum gehen, diejenigen Anliegen, die die Kirche aller Zeiten und aller Orte miteinander verbindet, konkret so auszugestalten, dass in ihrem Vollzug die Gemeinde ihre Würde als priesterliches Volk erfährt, sich in die universale Gebetsgemeinschaft der ganzen Kirche einfügt und darin die vertrauensvolle Hingabe an Gott erlebt und einübt. So ist auch participatio actuosa zu denken: Das Allgemeine Gebet ist so zu gestalten, dass die Gemeinde im Vollzug ihre Berufung als Stellvertreterin der Welt vor Gott und ihre raum- und zeitübergreifende Einheit erfährt.

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Ich komme damit zu einer Frage der liturgischen "Choreographie". Der durch IGMR 71 vorgesehene Vortrag der Gebetsanliegen vom Ambo birgt meines Erachtens die Gefahr, dass die Fürbitten als "Verkündigung an die Gemeinde" inszeniert werden, sich nach dem Paradigma der Information richten, nicht der Aufforderung oder Einladung. Es wäre zu überlegen, ob nicht – wie es IGMR 71 sogleich als Alternative anbietet – ein "anderer Ort" im Kirchenraum besser geeignet ist. Dies kann der Platz des Vorstehers oder seiner Assistenz sein – zumal wenn dort sowieso schon der Diakon steht, der die Fürbitten vorträgt; es käme aber auch ein Ort innerhalb des Gemeinderaums in Frage.

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Sowohl die römische als auch die byzantinische Praxis kennen als Normalform des Allgemeinen Gebets den gesungenen Vollzug. Gesang stellt kulturübergreifend und humanwissenschaftlich nachweisbar eine "ganzheitlichere", weil Leib, Atemrhythmus und Stimmapparat einbeziehende, kunstvollere Form sprachlicher Äußerung dar. Wenn Jahrhunderte der kirchlichen Tradition den gesungenen Vollzug für die angemessene Art und Weise hielten, die sazerdotale Berufung der Christinnen und Christen liturgisch auszudrücken, warum muss dann in der nachkonziliaren Ära, die doch gerade die priesterliche Funktion aller Gläubigen wiederentdeckt hat, das Allgemeine Gebet gängigerweise in einer stark verkürzten Ästhetik gestaltet sein? Es erfolgt viel zu oft ohne jede rituelle Bereicherung, ohne Einbeziehung sinnlicher Elemente und ohne den Anspruch sprachlicher Schönheit – sowohl was die Texte als auch deren Vortrag betrifft. Unter diesen ästhetischen Paradigmen halte ich es aus rein anthropologischen Gründen für vollkommen ausgeschlossen, dass die sazerdotale Würde der Getauften und das damit verbundene Selbstverständnis christlicher Existenz jemals in das Bewusstsein der Gläubigen eindringen kann – sprich: nicht nur in Form theologischen Wissens abstrakt vermittelt, sondern im lebendigen Vollzug kultiviert werden kann.

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8.Fehlformen von Fürbittgebet

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Ein weit verbreitetes Missverständnis taucht auf, wenn die freie Gestaltungsmöglichkeit der Gebetstexte dahingehend gedeutet wird, die Liturgieverantwortlichen dürften oder sollten durch die Fürbitten eine besondere, selbst erarbeitete Botschaft an die Gläubigen vermitteln. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Predigerin oder der Prediger Fürbitten so formuliert, dass sie den Inhalt der Homilie wiederholen oder in Erinnerung rufen. Das Allgemeine Gebet ist demgegenüber als ein eigenständiger liturgischer Akt sui generis konzipiert und nicht als Modus, den Inhalt der Predigt ein zweites Mal zu sagen.

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Die vielleicht häufigste Fehlform der Fürbitten, die ich nun eindeutig als Missbrauch qualifizieren würde, liegt vor, wenn die Fürbitten unter der Oberflächensemantik eines Gebetes moralisch wertende Urteile transportieren. "Dass die Politiker endlich lernen, die Situation am Arbeitsmarkt zu verbessern" ist in Wahrheit kein Gebet, sondern eine Keule, die gegen Menschen gerichtet ist, womöglich sogar Anwesende. "Dass die heutige Kollekte eine hohe Summe einbringt" fällt in dieselbe Kategorie: Es geht bei solchen Texten nicht darum, vor Gott für andere einzutreten, sondern unter der Oberfläche eines Gebetstextes die Anwesenden zu einer Handlung aufzufordern. In Gebeten wie diesen, die erschreckend weit verbreitet sind, macht sich die Gemeinde nicht zur Sprecherin der Welt vor Gott, sondern Liturgieverantwortliche machen sich zu Richtern über das Handeln von Menschen und verklausulieren das dann als Gebet.

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Es wäre meines Erachtens verstärkt dafür zu sensibilisieren, dass Liturgie auch dort, wo ihre Inhalte frei gestaltet werden sollen, ihren Orientierungspunkt einzig am Glauben der Kirche und nicht an politischen oder theologischen Privatmeinungen der Anwesenden zu nehmen hat.

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9.Ein konkreter Vorschlag: "Für-Bitten"

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Die genannten Gefahren der moralisierenden Wertung und der impliziten Handlungsaufforderung bestehen vor allem dann, wenn in den Gebetsanliegen konkret "um" etwas gebetet wird oder eine Fürbitte ein "dass" oder gar ein "mach..." oder "Lass uns/lass alle..." enthält – ganz abgesehen davon, dass solches Beten dazu neigt, Gott Vorschläge oder gar Vorschriften zu machen, wie er konkret helfend eingreifen soll, was in völligem Gegensatz zum Aspekt der Selbsthingabe an Gottes Willen steht. Am Beispiel der Friedensektenie kann man zwar Gebetsanliegen sehen, die sehr wohl "um" und "dass" beten; diese Bitten sind dabei aber so universal gehalten, dass ihnen jede Christin und jeder Christ wird zustimmen können, etwa in der Bitte "um das Heil der Seelen" oder "um Frieden".

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Betet man nur "für", ist die Gefahr der Ideologisierung minimiert. Ein Gebet der Art (wie ich es einmal selbst erlebt habe): "Dass sich die noch christlich denkende Minderheit im deutschen Bundestag bei der Debatte um den Abtreibungsparagraphen durchsetzen kann", ist bereits tief im Morast ideologischer Meinungskundgabe versunken. Das reine Gebet "für" birgt diese Gefahr nicht: "Für die Politikerinnen und Politiker", "für den Papst", "für die Muslime", "für die Kinder" kann jede Christin und jeder Christ beten, unabhängig von eigenen theologischen Meinungen.

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In Zusammenarbeit mit dem Tyrolia-Verlag habe ich versucht, ein Buch mit Entwürfen für das Allgemeine Gebet zu erstellen, in denen nunmehr ausschließlich "für" gebetet wird. Das Ergebnis ist unter dem Namen "Für-Bitten" im August erschienen: das Allgemeine Gebet für 150 verschiedene Anlässe, darunter alle Sonntage und Hochfeste des Herrenjahres.17 Ich habe dabei versucht, folgende Akzente zu setzen:

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Erstens sollten die Texte so formuliert sein, dass ihr sprachlicher Aufbau einem gewissen Rhythmus, einer wiederkehrenden Struktur folgt. Dieser Aspekt soll es ermöglichen, das Gebet nicht nur über den Intellekt, sondern in einer zumindest angedeuteten Form von Ganzheitlichkeit mitvollziehen zu könnnen, sowohl beim Sprechen als auch beim Hören.

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Zweitens sollten in das Schema der IGMR jeweils an passender Stelle eine oder zwei weitere Fürbitten eingereiht werden, die aus den Inhalten der Tageslesungen inspiriert sind. So sollte jede Fürbittreihe im Kirchenjahr konkret zugeordnet werden und einen – mal sehr unscheinbaren, mal deutlicher ausformulierten – inhaltlichen Akzent erhalten.

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Drittens wollte ich – vor allem im Interesse der Ermöglichung von participatio actuosa – es den Mitbetenden erleichtern, in den Gebetsanliegen "konkrete Gesichter" sehen und das Gebet gerade auf diese Weise leichter mitvollziehen zu können. Dazu habe ich in den Gebetstexten oft gedankliche Schritte vom Konkreten zum Allgemeinen oder vom Allgemeinen zum Konkreten eingefügt, wenn etwa gebetet wird "für die Regierenden, vor allem in den Kriegs- und Krisengebieten der Erde"18, oder umgekehrt "Für das jüdische Volk, für die Angehörigen der großen Weltreligionen und für alle, die nach Sinn und Wahrheit streben."19 Dies ist auch der Grund, warum recht oft – entgegen dem, was ich vorhin herausgearbeitet habe – die Anliegen "Kirche" und "Ortsgemeinde" in einer Bitte zusammengefasst sind, so dass sich eins aus dem anderen entfaltet.

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Dieses Buch soll dazu dienen, eine Brücke zu schlagen zwischen einer wohl in den meisten Gemeinden seit dem Konzil kultivierten Fürbittpraxis, die besonderen Wert auf Abwechslung, Aktualität und Ideenreichtum legt, und den theologisch sehr gut begründeten, aber zu wenig umgesetzten Vorgaben von Konzil, Messbuch und liturgischer Tradition, die es überhaupt erst ermöglicht haben, im Akt des Allgemeinen Gebets einen besonderen und, wie mir scheint, besonders wertvollen liturgischen Ausdruck des Allgemeinen Priestertums aus der Tiefe der versunkenen Schätze der Lateinischen Kirche hervorzuholen und neu mit Leben zu erfüllen.

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Anmerkungen:

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1 Das Allgemeine Gebet in der Fassung von Petrus Canisius findet sich im "Gotteslob" (GL 790,2) in heutiger Sprache leicht angepasster und gekürzter Form; die Gebetsanliegen folgen dem Schema Kirche – Regierende – ganze Welt (darunter besonders Notleidende).

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2 Neben dem Begriff "oratio communis" ("gemeinsames Gebet") begegnet auch "oratio universalis", was zur Übertragung als "Allgemeines Gebet" geführt hat.

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3 "'Oratio communis' seu 'fidelium', post Evangelium et homiliam, praesertim diebus dominicis et festis de praecepto, restituatur, ut, populo eam participante, obsecrationes fiant pro sancta Ecclesia, pro iis qui nos in potestate regunt, pro iis qui variis premuntur necessitatibus, ac pro omnibus hominibus totiusque mundi salute."; hier zitiert in der deutschen Übersetzung von Karl Rahner/Herbert Vorgrimler im "Kleinen Konzilskompendium".

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4 "nonnulla quae temporum iniuria deciderunt".

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5 Eig, Übersetzung:
Vorsteher: Beten wir auch für unseren Bischof N., für alle Bischöfe, Presbyter und Diakone der Kirche, und für das ganze Volk der Glaubenden.
Diakon: Beugen wir die Knie!
Gebet in Stille
Diakon: Erhebt euch!
Vorsteher: Allmächtiger, ewiger Gott, durch dessen Geist der ganze Leib der Kirche geheiligt und geleitet wird, erhöre uns, für deine Diener betend, auf dass dir, durch das Geschenk deiner Gnade, von allen in Treue gedient werde. Durch Christus, unseren Herrn. Alle: Amen.

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6 Vgl. hierzu als Überblick: Reinhard Meßner : Einführung in die Liturgiewissenschaft. Paderborn u.a. 2001. S. 180. 193-194.

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7 Hierzu als instruktive und zu allgemeinen Überlegungen überleitende Einführung: Michael Kunzler : Christus ist unter uns. Einführung in Geist und Gestalt der byzantinischen Liturgie. Trier 2006. S. 139-146.

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8 Ausweislich der Angaben von http://www.alt-katholiken.at/skripte/heft.html ist diese Fürbittreihe mit nur geringen textlichen Änderungen auch bei den Altkatholiken Kärntens und Osttirols in Gebrauch.

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9 Die Ektenie ist hier zitiert nach: Orthodoxer Gottesdienst. Bd. I. Die göttlichen Liturgien. 2. Teil. Die göttliche Liturgie des heiligen Basilios des Großen. In Zusammenarbeit mit dem VOM – Verein für ostkirchliche Musik ergänzte und bearbeitete Ausgabe der Übersetzung von Erzpriester Aleksej Mal'cev. Gersau 1998. S. 21-23; an heutige Orthographie angepasst.

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10 Nach byzantinischer Praxis wird dieses Gebet durch den Vorsteher parallel zum Gesang des Diakons und der Gemeinde still gesprochen, nur die abschließende Doxologie und das gemeinsame Amen sind dann wieder hörbar.

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11 Hier zitiert nach: Göttliche Liturgie des heiligen Basilios des Großen. S. 23.

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12 Derzeit noch geltende Fassung für das deutsche Messbuch ist die "Allgemeine Einführung ist das Messbuch" (AEM). Die 2002 publizierte Institutio Generalis Missalis Romani (IGMR [2002]), die im Deutschen durch die Deutsche Bischofskonferenz unter dem Titel "Grundordnung des Römischen Messbuchs" übersetzt und 2007 veröffentlicht wurde, ist hier bereits zu Rate gezogen, auch wenn sie noch nicht in Kraft getreten ist. Inhaltlich bestehen bei den Bestimmungen zum Allgemeinen Gebet keine substanziellen Unterschiede zwischen IGMR [2002] und AEM.

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13 IGMR [2002] 71 scheint eine freie Wahl zwischen Diakon, Kantor(in) und Lektor(in) vorzusehen; 94 scheint dem Diakon den Vorrang einzuräumen; 104 nennt den Vortrag des Allgemeinen Gebets bei den Aufgaben des Kantors nicht mehr; 197 spricht dann davon, dass die Lektorin/der Lektor nur bei Abwesenheit eines Diakons das Allgemeine Gebet vorträgt.

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14 Mir ist nicht bekannt, ob diese Beobachtung auch die Genese der konziliaren Restitution widerspiegelt; möglicherweise speisen sich die nachkonziliaren Vorgaben auch aus ganz anderen Quellen. Eine strukturelle, ritenübergreifende Verwandtschaft der verschiedenen Formen liturgischen Fürbittgebets ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen.

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15 Vgl. auch hier Kunzler : Christus ist unter uns. S. 141: "Wie sehr muß [der] Horizont der Solidarität mit allen Menschen vor Gott schwinden, wenn die Fürbitten zu Unsbitten werden: Gib uns die Kraft ..., laß uns usw. Um uns, die zur Liturgie Versammelten, geht es hier eigentlich gar nicht, höchstens am Schluß können wir uns selber in die Reihe derer einstellen, für die wir zu Gott gebetet haben. Es geht um die anderen, um die, die jetzt nicht da sind, weil sie nicht kommen können oder wollen, weil sie krank, gefangen, in der Ferne sind, weil sie nicht glauben können oder wollen."

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16 Mit diesem Gedanken kann die liturgische Tradition auch das systematisch-theologische Nachdenken über (für-)bittendes Gebet befruchten: Es geht nicht darum, in einer Art Handelsvereinbarung mit Gott für das Gebet bestimmte Wohltaten zu erhalten, sondern die (Für-)Bitte ist die der menschlichen Erlösungsbedürtigkeit angemessene Sprachform, in der sich die vertrauensvolle Hingabe des Menschen an Gottes Willen ausdrückt.

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17 Liborius Olaf Lumma : Für-Bitten: Das Allgemeine Gebet in der Eucharistiefeier und anderen Gottesdiensten. Für alle Zeiten des Kirchenjahres und für besondere Anlässe. Innsbruck/Wien 2007. Für die hervorragende und bereichernde Zusammenarbeit danke ich dem von Verlagsseite für das Projekt zuständigen Lektor, Dr. Maximilian Paulin .

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18 Lumma : Für-Bitten. S. 58.

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19 Lumma : Für-Bitten. S. 76.

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