Zulassung zum Studium

Abhängig von Ihrer Nationalität und der Herkunft Ihres Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife (Reifezeugnis/Maturazeugnis/Abiturzeugnis/Studienberechtigung) bzw. des Studienabschlusses unterscheidet sich der Vorgang der Zulassung. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zu einigen Studien durch gesonderte Zulassungsregelungen (z.B. Auswahl- bzw. Aufnahmeverfahren) gem. § 124b Universitätsgesetz 2002 beschränkt sein kann. Welche Studienrichtungen betroffen sind, erfahren Sie unter Studienangebot.
Informieren Sie sich auch rechtzeitig über die Zulassungsmodalitäten sowie Termine und Fristen (Zulassungsfristen, Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen), damit Sie Ihr Studium ohne Verzögerungen beginnen können. 

  Verkürzte Zulassungsfrist ab 2012/13!
Bitte beachten Sie, dass ab dem Studienjahr 2012/13 die allgemeine Zulassungsfrist bereits mit 5. September ausläuft und die Zulassung zu Bachelor- und Diplomstudien nur mehr innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist zulässig ist.
(UG-Novelle)


EWR¹ Bürger/innen mit deutschsprachiger Urkunde der allgemeinen Universitätsreife: klicken Sie bitte hier
  • Bewerber/innen mit österreichischem Reifezeugnis
  • Bewerber/innen mit einer Studienberechtigung für eines der Studien an der Universität Innsbruck
  • Bewerber/innen mit deutschem Reifezeugnis (Hochschulreife)
  • Luxemburger/innen mit deutschem oder französischem Reifezeugnis
  • Südtiroler/innen mit deutschem oder ladinischem Reifezeugnis
  • Bewerber/innen mit österreichischem Studienabschluss

 

EWR¹ Bürger/innen mit fremdsprachiger Urkunde der allgemeinen Universitätsreife: klicken Sie bitte hier
  • Bewerber/innen mit fremdsprachigem Reifezeugnis aus einem EWR-/ Nicht-EWR-Land / aus der Schweiz
  • Südtiroler/innen, die kein deutsch- oder ladinischsprachiges Reifezeugnis aus Sekundarschulen zweiten Grades erworben haben 
  • Bewerber/innen mit fremdsprachigem / nicht österreichischem Studienabschluss aus einem EWR-/ Nicht-EWR-Land / aus der Schweiz

 

Nicht-EWR Bürger/innen mit allgemeiner Universitätsreife in einem EWR-Land:

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Alle anderen: klicken Sie bitte hier
  • Nicht EWR BürgerInnen mit Reifezeugnis aus einem Nicht-EWR Land
  • Staatenlose

 

 Zulassung aufgrund einer Studienberechtigungsprüfung:

 klicken Sie bitte hier

 

Allgemeine Informationen:

¹ Zum EWR (=Europäischer Wirtschaftsraum) gehören die Mitgliedstaaten der EU (= Europäische Union) - Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern - und die EFTA-Staaten (=Europäische Freihandelsassoziation) - Liechtenstein, Island und Norwegen.