Zulassung zum Studium
Abhängig von Ihrer Nationalität und der Herkunft Ihres Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife (Reifezeugnis/Maturazeugnis/Abiturzeugnis/Studienberechtigung) bzw. des Studienabschlusses unterscheidet sich der Vorgang der Zulassung. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zu einigen Studien durch gesonderte Zulassungsregelungen (z.B. Auswahl- bzw. Aufnahmeverfahren) gem. § 124b Universitätsgesetz 2002 beschränkt sein kann. Welche Studienrichtungen betroffen sind, erfahren Sie unter Studienangebot.
Informieren Sie sich auch rechtzeitig über die Zulassungsmodalitäten sowie Termine und Fristen (Zulassungsfristen, Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen), damit Sie Ihr Studium ohne Verzögerungen beginnen können.
Verkürzte Zulassungsfrist ab 2012/13!
Bitte beachten Sie, dass ab dem Studienjahr 2012/13 die allgemeine Zulassungsfrist bereits mit 5. September ausläuft und die Zulassung zu Bachelor- und Diplomstudien nur mehr innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist zulässig ist. (UG-Novelle)
EWR¹ Bürger/innen mit deutschsprachiger Urkunde der allgemeinen Universitätsreife: klicken Sie bitte hier
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EWR¹ Bürger/innen mit fremdsprachiger Urkunde der allgemeinen Universitätsreife: klicken Sie bitte hier
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| Nicht-EWR Bürger/innen mit allgemeiner Universitätsreife in einem EWR-Land:
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| Zulassung aufgrund einer Studienberechtigungsprüfung:
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Allgemeine Informationen:
¹ Zum EWR (=Europäischer Wirtschaftsraum) gehören die Mitgliedstaaten der EU (= Europäische Union) - Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern - und die EFTA-Staaten (=Europäische Freihandelsassoziation) - Liechtenstein, Island und Norwegen.
