Vorerfassung zum Studium (Schritt 1)

Wir ersuchen alle Studienwerber/innen, die ein BACHELOR-, DIPLOM-, LEHRAMTS- oder MASTERSTUDIUM aufnehmen möchten,  sich bereits vor der Einschreibung am Schalter online vorzanmelden und ihre Daten vorzuerfassen, sofern keine Benutzerkennung (csa...) der Universität Innsbruck besteht.
Studierende der Universität Innsbruck mit gültiger Benutzerkennung, die ein zusätzliches Studium beginnen möchten, finden ab Juli 2012 einen online Antrag im Studierendenportal LFU:online und müssen nicht mehr persönlich in die Studienabteilung kommen!
Für AbsolventInnen eines Bachelorstudiums stehen online Anträge für die Zulassung zu weiterführenden Masterstudium ebenfalls im Postfach des Studierendenportals LFU:online zur Verfügung.


Vorerfassung

Die Vorerfassung zum Studium hat in elektronischer Form ausschließlich im Studierendenportal LFU:online (LFU:online) zu erfolgen.
E-Mails oder via Post zugestellte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt! 

Fristen

Die Vorerfassung zum Studium ist innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist jeweils vor dem Semester möglich, für das die Zulassung angestrebt wird, durchgeführt werden:

Für das Wintersemester: 1. Juli bis 5. September
Für das Sommersemester: 1. Jänner bis 5. Februar

Die Online-Vorerfassung steht nur innerhalb der oben genannten Fristen zur Verfügung, d.h. der Link ist erst dann im LFU:online freigeschaltet!

Ausnahmen

Nicht online vorerfassen können sich BewerberInnen folgender Studienrichtungen:

A)  Studienbewerber/innen, die folgende Studien für die besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, beginnen möchten:

- Bachelorstudium Psychologie1    (Infos + Anmeldeformular hier)
- Masterstudium Psychologie1  (Infos + Anmeldeformular hier)                                            
- Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Bewegung und Sport²    
- Bachelorstudium Sportmanagement²                                           
- Bachelorstudium Gesundheits- und Leistungssport² 
- Bachelorstudium Mechatronik³   (Infos + Anmeldung hier)³ 


besondere Zulassungsbedingung:
1 Aufnahmeverfahren § 124b UG 
² EP Sport  § 63 Abs. 1 Z 5  UG (Info unter: http://www.uibk.ac.at/isw/studium/ergaenzungspruefung/
³ Gemeinsam eingerichtetes Studium mit UMIT


B)  Studienwerber/innen, die Studien im Rahmen transnationaler EU-, staatlicher oder universitärer Mobilitätsprogramme einschließlich gemeinsamer Studienprogramme absolvieren wollen.

C)  Nicht EU-/EWR-Bürger/innen, für welche aufgrund des § 61 Abs. 4 UG eine besondere Zulassungsfrist gilt. Für diese Personengruppe gilt die schriftliche Übermittlung der vollständigen Bewerbungsunterlagen bis 5. September (für das Wintersemester) bzw. 5. Februar (für das Sommersemester) als Anmeldung.

 

Zulassung (Einschreibung) zum Studium (Schritt 2)

Nach erfolgter online Vorerfassung erfolgt die Zulassung / Einschreibung in der Studienabteilung!
   Informationen zur Zulassung entnehmen Sie bitte hier

Nehmen Sie alle Unterlagen im Original sowie einer Kopie mit!

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