Prüfungen

 

Als Hilfsmittel bei den schriftlichen Prüfungen aus Strafrecht und Strafverfahrensrecht dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben bzw aus dem RIS ausgedruckte aktuelle Bestimmungen verwendet werden, nicht aber Lehrbücher, Skripten oder Kommentare.

§ 74 Abs 2 Universitätsgesetz 2002: "Überdies ist die Beurteilung einer Prüfung, einer wissenschaftlichen Arbeit oder einer künstlerischen Master- oder Diplomarbeit mit Bescheid für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung, insbesondere durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, erschlichen wurde."

Als unerlaubte Hilfsmittel gelten weiters präparierte, selbst kommentierte Gesetzbücher, Handys und andere technische Geräte.

Die Prüfung, deren Beurteilung für nichtig erklärt wurde, ist auf die Gesamtzahl der Wiederholungen anzurechnen.

 

 

 

Einteilung der PrüfungskandidatInnen

Prüfungsergebnisse

mündliche Termine nach den schriftlichen Diplomprüfungen vom 17.4.2012:

  • kommissionell: mündliche Termine im Zi 0023 von Prof. Scheil
  •  

    Notenbekanntgabe via LFU-online oder persönlich im Sekretariat (bei Frau Seidner) mit Studentenausweis.

Die Fallbesprechung der schriftlichen Diplomprüfung findet am Mittwoch, den 25.4. 2012 ab 8.30 Uhr HS F statt.

 

 

Stoffbeschränkungen

 

Prüfungsliteratur/Lehrbücher

Eine aktuelle Liste der Lehrbücher finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen als Lernunterlagen:

  • Allgemeiner Teil I: Fuchs AT I oder Kienapfel/Höpfel AT,
  • Allgemeiner Teil II: Maleczky AT II oder Seiler AT II,
  • Besonderer Teil: Bertel/Schwaighofer BT I + II,
  • Strafprozessrecht: Bertel/Venier Strafprozessrecht

jeweils in der aktuellen Auflage. Sie können die entsprechenden Inhalte selbstverständlich auch aus anderen Lehrbüchern lernen.

Zur Vorbereitung auf die schriftliche Diplomprüfungen sollten Sie außerdem ein Fallbuch verwenden, zB:

  • Schwaighofer (Hrsg.) Österreichisches Strafrecht: Fälle und Lösungen,
  • Wessely, Casebook Strafprozessrecht.

Prüfungstipps

Prüfereinteilung

Prüfer im WS 2011/12:

  • Oktober: Scheil/Venier
  • November:Schwaighofer/Venier
  • Jänner: Scheil/Schwaighofer
  • März: Scheil/Venier

Schriftliche Diplomprüfungsfälle

und länger zurück ...

  • von o.Univ.-Prof. Dr. Christian Bertel
  • von o.Univ.-Prof. Dr. Klaus Schwaighofer
  • von ao.Univ.-Prof. Dr. Andreas Scheil
  • von ao.Univ.-Prof. Dr. Andreas Venier

Wichtiges zur Prüfungsordnung

  • Prüfungsabmeldung: Sie müssen sich spätestens drei Tage vor dem Prüfungstag im Prüfungsreferat abmelden, wenn Sie nicht antreten wollen. Falls Sie dies versäumen und nicht in der Lage sind, einen wichtigen Grund für das Versäumen der Prüfung glaubhaft zu machen, sind Sie für den folgenden Prüfungstermin gesperrt.
  • Wiederholung von Prüfungen: Für alle Studenten (1. und 2. Abschnitt) gilt, dass der vierte Prüfungsantritt eine kommissionelle Prüfung ist. Danach ist über die in § 77 Abs 2 UG angeführte Zahl von drei Prüfungswiederholungen hinaus eine weitere Wiederholung zulässig (§ 17 Abs 1 Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen").