Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Willkommen im Infobereich des Betriebsrates für das wissenschaftliche und künstlerische Personal (BR 1) und des Dienststellenausschusses für die UniversitätslehrerInnen (DA 1) an der Universität Innsbruck!
Hier finden Sie Wissenswertes über Dienstrechtsangelegenheiten, Namen und Erreichbarkeit der Mitglieder des BR 1/DA 1 sowie Öffnungszeiten des Sekretariats, Links zu wichtigen Servern, aktuelle Mitteilungen sowie ältere, aber noch gültige Mitteilungen des DA 1.
Ihre Anfragen, Wünsche und Anregungen erreiche uns unter folgender E-Mail-Adresse: betriebsrat-1@uibk.ac.at.
Der Betriebsrat und Dienststellenausschuss informiert aktuell:
01.02.2010
Aktuelles zum TOPTICKET der IVB - Verlängerung um 1 Jahr
Das Vizerektorat hat in den Verhandlungen mit den Innsbrucker Verkehrsbetrieben (IVB) eine Verlängerung der Topticket Aktion um 1 Jahr erreicht. Der Preis, € 247,-- jährlich, ist gleich geblieben.
Für Sie, die Sie in Innsbruck wohnen, ist das Topticket eine erhebliche Ersparnis (ca. 40%) gegenüber der Jahreskarte der IVB. Der derzeitige Preis (€ 20,58) für das Topticket liegt pro Monat unter dem von vier 4-Fahrtenkarten bzw. knapp über den von fünf 24h-Tickets!
Wer außerhalb von Innsbruck wohnt kann das Topticket ebenfalls erwerben - es gilt aber nur für die Kernzone Innsbruck.
Nach Aussage des Vizerektorats Infrastruktur wird in der ersten Februarwoche noch eine Information über die Topticket Aktion an die MitarbeiterInnen ausgesendet.
Wie Sie zu Ihrem Topticket kommen finden Sie hier.
22.01.2010
Betriebsräte lehnen Reduktion der Mittel für Grundlagenforschung ab.
Die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der österreichischen Universitäten lehnen in einer Resolution eine weitere Verlagerung von Forschungsmitteln der Grundlagenforschung hin zur Unternehmensforschung ab. Sie fordern dagegen eine Erhöhung der Mittel für Grundlagenforschung auf den OECD Schnitt. mehr...
21.01.2010
Unwort des Jahres: "betriebsratsverseucht"
Seit 1991 findet jährlich die Aktion "Unwort des Jahres" statt. Durch einen öffentlichen Aufruf jeweils im Herbst eines Jahres wird um Einsendung von möglichen Unwörtern gebeten, die im Laufe des zurückliegenden Jahres eine gewisse öffentliche Bedeutung erlangt haben. Die Entscheidung über das "Unwort des Jahres" trifft eine unabhängige Jury. - Der "Siegervorschlag 2009" für Deutschland kam von einem Mitarbeiter einer Baumarktkette: Laut seinem Bericht werde dieses Wort werde von Abteilungsleitern verwendet, wenn ein Beschäftigter von einer Filiale mit Betriebsrat in eine ohne wechseln will. Die Jury erklärte, die Wahrnehmung von Arbeitnehmerinteressen störe zwar viele Unternehmen. Sie als "Seuche" zu bezeichnen, sei indes zumindest ein sprachlicher Tiefpunkt im Umgang mit Lohnabhängigen. - In einer ersten Stellungnahme meinte der 1. stv. VS dazu: "Mit unserer jährlichen Impfaktion hat das jedenfalls nichts zu tun."
Aktuelles zum TOPTICKET der IVB
Das Vizerektorat Infrastruktur verhandelt zur Zeit mit den Innsbrucker Verkehrsbetrieben (IVB) um eine Verlängerung der Topticket Aktion zu erreichen.
Dieses Topticket kostet zur Zeit € 247,-- jährlich.
Unabhängig vom Ausgang dieser Verhandlungen erinnern wir Sie, dass es bis zum 28.02.2010 möglich ist, ein Topticket für die Dauer von einem Jahr zu kaufen. Für Sie, die Sie in Innsbruck wohnen ist das Topticket eine erhebliche Ersparnis (ca. 40%) gegenüber der Jahreskarte der IVB. Der derzeitige Preis (€ 20,58) für das Topticket liegt pro Monat unter dem von vier 4-Fahrtenkarten bzw. knapp über fünf 24h-Tickets!
Wer außerhalb von Innsbruck wohnt kann das Topticket ebenfalls erwerben - es gilt aber nur für die Kernzone Innsbruck.
Aus Umweltschutzgründen wird das Vizerektorat Infrastruktur in Kürze Gespräche mit dem Verkehrsverbund Tirol (VVT) um ähnliche Bedingungen für PendlerInnen aus dem Umland zu erreichen.
Wie Sie zu Ihrem Topticket kommen finden Sie hier.
18.01.2010
Kollektivvertragsanpassung 2010 offiziell
Heute wurden die ausverhandelten Änderungen zum KV - wir haben mehrfach berichtet - offiziell beim Bundenseinigungsamt hinterlegt.
Anpassung der Uni-Kollektivvertragsgehälter 2010
In der letztwöchigen Verhandlungsrunde schlossen sich die KV-Parteien dem Gehaltskompromiss für den Öffentlichen Dienst an. Das heißt: die Uni-KV-Gehälter steigen ebenfalls um mindestens 0,94% bzw mindestens um € 4 (die letztgenannte Zahl bezieht sich - das muss man offenbar neuerdings immer dazu sagen, wie wir von der Diskussion über die Lehrbeauftragung wissen - auf Vollzeitbeschäftigung á 40 Wochenstunden).
11.12.2009
Erste Verhandlungsrunde für die Kollektivvertrags-Gehaltsanpassung
Für kommenden Dienstag, den 15.12.2009, ist eine Verhandlungsrunde der KV-Parteien (GÖD und Dachverband) zur Valorisierung der KV-Gehaltssätze vereinbart. Deren Ergebnis wird gemeinsam mit den anderen bereits verhandelten Themen (siehe Bericht vom 3.11.) den Inhalt eines ersten Nachtrages zum KV bilden.
10.12.2009
Gehaltsabkommen Öffentlicher Dienst 2010
Wie die GÖD als zuständige Gewerkschaft in einer Aussendung mitgeteilt hat, konnte nach mehreren vergeblichen Anläufen nun ein Gehaltsabschluss für 2010 dergestalt erzielt werden, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst zwischen 0,94% und 1,23% staffelwirksam steigen werden. Die neue Gehaltstabelle für 2010 finden Sie hier.
Die Kollektivvertragsgehälter für die privatrechlichen Arbeitsverhältnisse zur Universität sind davon nicht unmittelbar betroffen; allerdings wurde in einem Sideletter mit den Rektoren vereinbart, dass diese ebenfalls eine Erhöhung in Anlehnung an die Gehaltssteigerung im Öffentlichen Dienst erfahren sollten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
27.11.2009
Notlagenfonds
Der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal hat in seiner letzten Sitzung am 09.11.2009 beschlossen, einen Notlagenfonds für seinen zu vertretenden Personenkreis einzurichten. Die Geldaushilfe kann nur für finanzielle Notlagen, in welche die oder der Begünstigte unverschuldet geraten ist, gewährt werden. Es handelt sich um eine einmalige, nicht rückzahlbare Geldaushilfe.
Nähere Informationen finden Sie hier.
12.11.2009
Betriebsversammlung vom 10.11.2009
Die Folien und die Unterlagen der Betriebsversammlung sind ab sofort hier abrufbar.
03.11.2009
Nachverhandlungen zum KV
Am 27.10. trafen sich die KV-Verhandlungspartner, Dachverband und GÖD, um sich über strittige und/oder ergänzungsbedürftige Partien des KV auszutauschen. Während bei Anerkennung von Elternkarenz und Pendlerpauschale durchaus Erfolge für die MitarbeiterInnen zu verbuchen sind, kam es im Hinblick auf die Lehrveranstaltungskategorien zu keiner Einigung. Näheres finden Sie hier.
28.09.2009
Nachträge zu den Dienstverträgen
Die dem KV unterworfenen KollegInnen wurden per Mail aufgefordert, in die Personalabteilung zu kommen, um Nachträge zum Dienstvertrag zu unterzeichnen. Auf Grund zahlreicher Anfragen und Ersuchen um Beratung hat der Betriebsrat den Herrn Vizerektor für Personal um die Übermittlung des Vertragsmusters gebeten, das heute auch eingetroffen ist. Die genaue Durchsicht ergab, dass die vorgeschlagenen Änderungen sämtlich durch den Kollektivvertraq bedingt sind. Da sie durchwegs günstiger als die früheren Bedingungen sind, und da diese zudem wegen des arbeitsrechtlichen Günstigkeitsprizips ohnehin zum Tragen kommen, können Sie diesen Nachtrag zum Dienstvertrag bedenkenlos unterfertigen.
28.09.2009
Adaptierung der Unterrichtsräume in GeiWi-Turm und Viktor-Franz-Hess-Haus: Lehrveranstaltungsbeginn, insbesondere für LektorInnen
Die – notwendigen – Umbauarbeiten in den genannten Gebäuden haben im letzten Studienjahr und insbesondere während der Sommermonate leider zu gewissen Störungen im Dienstbetrieb geführt. Am vergangenen Montag, dem 21.09., informierte der Herr Vizerektor für Infrastruktur, Univ.-Prof. DI Dr. Arnold Klotz, den Betriebsrat dahingehend, dass die Bauarbeiten zwar noch andauerten, aber bis zum Beginn der Vorlesungszeit am 05.10. jedenfalls die Unterrichtsräume fertig gestellt sein würden. Die Ersatzanmietung von Lehrveranstaltungsräumen sei daher nicht erforderlich.
Für den Fall, dass dieser Termin wider Erwarten nicht eingehalten werden kann, hat der Betriebsrat bei der zuständigen Vizerektorin für Lehre und Studierende deponiert, dass ein durch Bauarbeiten bedingter Entfall von Lehrveranstaltungseinheiten nicht zu Lasten der LektorInnen gehen kann: Stunden, die mangels Verfügbarkeit von Lehrveranstaltungsräumlichkeiten nicht gehalten werden können, sind vertragsgemäß abzugelten.
14.09.2009
Hinweis des Betriebsrates für Lektorinnen und Lektoren (externe Lehrbauftragte)
14.09.2009
Betriebsvereinbarung über Lehrveranstaltungskategorien
Am 07.08.2009 hat der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Bildung von Lehrveranstaltungskategorien für das Studienjahr 2009/2010 abgeschlossen. Damit werden die im Kollektivvertrag vorgesehenen Entgeltstandards für Lektoren und Lektorinnen (bisher externe Lehrbeauftragte) sowie die Anrechnung auf Lehrverpflichtungen umgesetzt. Diese beruhen nun auf dem mit der Abhaltung der Lehrveranstaltungen verbundenen Arbeitsaufwand. Es wird Kategorien geben, die mit 100%, 85% und 50% der Berechnungsbasis des Kollektivvertrages bewertet werden. Gesonderte Regelungen gelten für Lehrende im Ruhestand und für GastprofessorInnen. Da eine umfassende Bewertung des erforderlichen Arbeitszeitaufwandes jedoch wegen der kurzen Vorlaufzeit noch nicht möglich war, wurde eine vorläufige Lösung, gültig für ein Jahr, beschlossen. Ein umfassendes Modell soll so rasch wie möglich entwickelt werden. <mehr>
13.07.2009
UG-Novelle im Nationalrat beschlossen
Seit heute ist der Beschluss des Nationalrates über die UG-Novelle vom 9.7.2009 im Internet abrufbar. Sollte der Bundesrat, dem der Beschluss heute zugemittelt wurde, keinen Einspruch erheben, wird die Novelle (im Wesentlichen: vgl Z 146, mit der die Übergangsvorschriften des § 143 UG entsprechend ergänzt werden) am 1.10.2009 in Kraft treten.
07.07.2009
Proteste zeitigten Wirkung: UG-Novelle im Wissenschaftsausschuss geändert
Gestern tagte der Wissenschaftsausschuss und beriet über die UG-Novelle. Dabei wurde zu den Themen LektorInnenverträge, Kettenarbeitsverträge und Betriebsräte im Universitätsrat ein Abänderungsantrag beschlossen, der im Vorfeld bei einer letzten Verhandlungsrunde zwischen BM Hahn und Vertretern der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) am 2.7. konsentiert worden war.
01.07.2009
Betriebsversammlung vom 30.06.2009
Die Folien und das Protokoll der gestrigen Betriebsversammlung sind ab sofort hier abrufbar.
25.06.2009
Novellierung des Universitätsgesetzes 2002
Offener Brief des UniversitätslehrerInnenverbandes an die Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat
24.06.2009
Betriebsrätekonferenz der österreichischen Universitäten
offener Brief
17.06.2009
Die Katze ist aus dem Sack: Hier finden Sie die Regierungsvorlage zur UG-Novelle 2009
Eine erste flüchtige Durchsicht zeigt, dass die Heimlichtuerei nicht von ungefähr kam:
Während einige der befürchteten Verschlechterungen abgewendet werden konnten - zB die Erhöhung des "Körberlgeldes" für den BM in § 12 Abs 5 gem Z 7 der Novelle (derzeit 1% des den Universitäten zugesprochenen [!!] Budgets, sollte nach dem letztjährigen Entwurf auf 5% erhöht werden, in der jetzigen Fassung wird es "nur auf 2% verdoppelt) -, finden sich andere sehr kritische Punkte entgegen den Zusagen von BM Hahn gegenüber GÖD und ULV:
- Entmachtung des Senats und des Rektorats zugunsten des Unirats: ZB Verschiebung der Kompetenz für die Ausschreibung der Rektoratsfunktionen und für die entsprechende Wahlordnung, Stellungnahmerecht zur Leistungsvereinbarung (Z 25);
- halbgarer "Kompromiss" zum Stimmrecht des Betriebsrates im Unirat (Z 35);
- eigenwilliger Modus der Rektoratsbestellung (Z 49);
- (möglicher) Eingriff in UrheberInnenrechte durch Schaffung einer - potentiellen Volltext- - Zentraldatenbank für wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten, die von einem privaten Träger geführt werden soll (Z 117);
- Erweiterung der §-99-Professuren (ohne Ausschreibung: Z 125);
- Verwässerung der Anforderungen an die didaktische Kompetenz im Habilitationsverfahren (Z 128);
- Ausnahme von gewissen LektorInnen aus dem Anwendungsbereich von KV und ArbVG (Z 126);
- Verwässerung der Kettenvertragsverbots in § 109 Abs 2 (Z 133).
Immerhin sind auch positive Punkte anzumerken:
- ausdrückliche Verankerung des Vorschlagsrechts des AGK hinsichtlich des Frauenförderungsplanes (Z 18);
- Möglichkeit, auch Nicht-ProfessorInnen zu LeiterInnen von Organisationseinheiten zu bestellen (Z 20);
- ... sowie die ausdrückliche Kompetenz des Rektorats, OELs gegebenfalls abzuberufen (Z 21 und 35);
- Offenlegung der Unirats-"Diäten" (Z 23 und 32);
- Befristung des Zustimmungsrechts des Unirats zum Budgetvoranschlag (Z 25);
- Frauenquote in Unirat (Z 29), Rektorat (Z 44) und Senat (Z 63) bzw Senatskommissionen (Z 65);
- (zwar nur leichte) Verschiebung der Kurienquoten im Senat (Z 60);
- Klarstellung der Vermieterhaftung (BIG!) durch Z 83;
- Straffung von Berufungs- und Habilitationsverfahren durch Reduktion der GutachterInnen (Z 122-124 bzw 129-130);
- fixe Zusage des Ersatzes von Studiengebühren (Z 145), wobei die Berechnungsmethode wunderlich erscheint.
16.06.2009
Reminder: Info-Veranstaltung zum GeiWi-Umbau am 19.6., 11.00 Uhr, Aula
Nach dem Umbau der UB und der Sanierung des Bruno-Sander-Gebäudes ist die Baustelle bereits in den GeiWi-Turm "weiter gewandert". Das VR für Infrastruktur hat mit Mail vom 4.6.2009 zu einer Informationsveranstaltung über den "Projektablauf Restrukturierung GeiWi-Turm" eingeladen: Wenn Sie wissen wollen, ob und ab wann es neue Lifte gibt oder wann es in Ihrem Stockwerk so richtig laut werden dürfte, nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren!
15.06.2009
Gehalts-Auszahlung für ProjektmitarbeiterInnen künftig bereits zur Monatsmitte
Während diejenigen KollegInnen, die zum Stammpersonal gehören, schon bisher ihr Gehalt nach § 18 VBG zur Monatsmitte überwiesen bekamen, wurden ProjektmitarbeiterInnen erst jeweils zu Monatsende bezahlt. Der KV sieht in § 49 Abs 10 grundsätzlich für alle KollegInnen als Auszahlungstermin die Monatsmitte vor, ließe aber nach § 49 Abs 12 ("weiterhin") eine Ausnahme bei ProjektmitarbeiterInnen zu. Das Rektorat strebte eine solche BV an; ein vom Betriebsrat bei den Betroffenen erhobenes Meinungsbild ergab jedoch, dass nur eine verschwindende Minderheit zum alten (späteren) Auszahlungstermin zurück wollte. Damit werden ab 1.10.2009 auch ProjektmitarbeiterInnen schon zur Monatsmitte in den Genuss ihres Arbeitslohnes kommen. An dieser Stelle ein Dank an all jene, die sich (zwar auch im eigenen Interesse) an der Mail-Umfrage des Betriebsrates beteiligt haben!
27.05.2009
Who watches the watchmen? - We!
Aktion "Analyse der Lehrveranstaltungsanalyse" bis 14.6. 24.00 Uhr
Die Universitätsleitung wertet derzeit die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsanalysen des vergangenen Studienjahres aus. Hauptargument für die Einführung der Evaluierung in der jetzigen Form war, dass die detaillierten Fragen als Studierenden-Feedback spezifische Verbesserungsmöglichkeiten für die Lehrenden aufzeigen sollten. Angesichts des damit verbundenen Aufwandes (und der dafür benötigten Zeit) möchten wir als Personalvertretung wissen, ob dieses Ergebnis wirklich erreicht wird, wie viel also diese Evaluierung Ihnen als Lehrender/m tatsächlich genützt hat. Wir haben dafür eine sehr kurz gehaltene Umfrage gestaltet und für die Lehrenden des Studienjahres 2008/09 ins Netz gestellt: http://www.uibk.ac.at/betriebsrat/wissenschaftlich/umfrage_lv_analyse.html. Bitte machen Sie auch Gebrauch von der Möglichkeit zusätzlicher Anmerkungen!
07.05.2009
Kollektivvertrag: Text online
Hier finden Sie zu Ihrer Information ein Faksimile des unterzeichneten Kollektivvertrages (künftig: KV) im Volltext. Inkrafttreten der Regelungen ist der 1.10.2009; erst mit diesem Datum entfalten sie - unmittelbare - Wirkungen für Sie bzw Ihr Arbeitsverhältnis zur Universität.
Begleitend zum KV sind eine Reihe von Betriebsvereinbarungen vorgesehen (vgl § 4 KV), mit denen an den einzelnen Universitäten ergänzende Regelungen zum KV geschaffen werden können, zB hinsichtlich der Qualifizierungsvereinbarungen für Laufbahnstellen, einer Neuordnung der Reisekostenabgeltung, der Präzisierung der Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen usw. Mit deren Vorbereitung bzw Verhandlung ist das Betriebsratsteam bereits intensiv beschäftigt, um ihr Inkrafttreten zugleich mit dem KV zu ermöglichen.
Wenn Sie Fragen zum KV haben - und das ist nicht unwahrscheinlich ;-) -, stehen wir natürlich gerne als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Da uns aber die erwähnte Vorbereitung der Betriebsvereinbarungen zusätzlich zum "normalen" Tagesgeschäft ziemlich in Anspruch nimmt, ersuchen wir Sie, sich nach Möglichkeit bis zur nächsten Betriebsversammlung zu gedulden, die wir zu Semesterende einberufen werden (und zu der Sie auch wieder eine Extra-Einladung per Mail erhalten): Bei dieser Gelegenheit werden wir nämlich nicht nur den KV vorstellen und seine wichtigsten Auswirkungen erklären, sondern bis dahin sollten auch schon die Inhalte der angesprochenen Betriebsvereinbarungen fixiert sein, sodass Sie dann wirklich umfassend (und nicht bloß "vorläufig") informiert werden können.
Die häufigste Frage hat der Herr Vizerektor für Personal, Ass.-Prof. Dr. Wolfgang Meixner, schon via i-Point richtig beantwortet: "Für bereits angestellte MitarbeiterInnen kann der Kollektivvertrag nicht bewirken, dass sie weniger verdienen als bisher!"
05.05.2009
Kollektivvertrag unterzeichnet! In-Kraft-Treten zum 1.10.2009 damit fix!
Schon einmal war ja der in über vier Jahren verhandelte Kollektivvertrag paktiert und paraphiert gewesen, und dann fiel die Unterzeichnung mangels Einhaltung der Finanzierungszusagen durch die (erste) SPÖVP-Koalition aus. In der Nationalratssitzung im September 2008 wurde zwar die Finanzierung beschlossen, aber da sich das Parlament danach auflöste und es im Herbst 2008 zu Neuwahlen kam, blieb der KV weiter gefährdet. Der alte und neue Ressortchef, BM Hahn, bot dann eine - deutlich geringere - Finanzierung an, was zu Nachverhandlungen des KV führte, deren Ergebnis am 24.4.2009 von der Betriebsrätekonferenz sowie den zuständigen Bundessektionen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst genehmigt wurde (wir berichteten). Wieder wurde ein Unterzeichnungstermin in Aussicht gestellt, diesmal der heutige 5.5.2009; aus Erfahrung leicht pessimistisch, warteten wir voller Spannung. Und: Diesmal hat es geklappt. Die heute Nachmittag via APA-OTS verteilte Presseaussendung der UniKo (samt Bildern von der historischen Stunde) finden Sie hier.
30.04.2009
Betriebsvereinbarung über elektronische Zutrittssysteme abgeschlossen
Schon lange fällig war eine Regelung über den Umgang mit elektronischen Schlössern an Eingangstüren, ebenso aber auch für die Schrankenanlagen. Alle diese Anlagen können im Prinzip die genauen Daten jeder Bewegung speichern. Daher bedarf es klarer Regeln, wann Daten überhaupt erfasst werden dürfen, unter welchen Voraussetzungen sie verwendet werden dürfen und wann sie wieder gelöscht werden müssen. Zusätzlich wurde die Rahmenbetriebsvereinbarung über den Umgang mit personenbezogenen Daten, die für alle Systeme und Anwendungen gilt, angepasst und bis Ende 2009 verlängert. Mehr
28.04.2009
Habemus Kollektivvertrag!!
Die gesamtösterreichische Betriebsrätekonferenz hat am 24.4.2009 nach eingehender Diskussion der Unterzeichnung des (modifizierten) Kollektivvertrags mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Die offizielle Unterzeichnung durch die Kollektivvertragsparteien - Dachverband der Universitäten und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst - ist für 5.5.2009 geplant; am 1.10.2009 soll der KV in Kraft treten.
In Nachverhandlungen konnten gegenüber den von den Rektoren vorgeschlagenen Änderungen (siehe Sonderbetriebsversammlung) noch Verbesserungen erreicht werden: Die Ausklammerung der "Kat. 2"-Beschäftigungsverhältnisse ist weggefallen, die Kürzung der Pensionsbeiträge während der ersten beiden Jahre wurde sozial ausgewogener gestaltet.
21.04.2009
Neues zum Kollektivvertrag?
Wie in der Sonderbetriebsversammlung berichtet, hat der Dachverband die Unterzeichnung einer leicht modifizierten Fassung des Kollektivvertrags in Aussicht gestellt; die Sonderbetriebsversammlung hat am 1.4.2009 diese Änderungen mit überwältigender Mehrheit akzeptiert und den Betriebsrat zum Abschluss ermächtigt. Das Vorsitzendenteam wird diesen Standpunkt bei der gesamtösterreichischen Betriebsrätekonferenz am 24.4.2009 in Wien einbringen, wo (wahrscheinlich endgültig) über das Schicksal des KV entschieden wird.
20.04.2009
Sozialleistung Bezugsvorschuss
Beamtete Universitätsangehörige können gem § 23 GehaltsG einen (zinsfreien) Bezugsvorschuss beantragen. Das Rektorat hat freundlicherweise diese Möglichkeit auch auf die neuen privatrechtlichen Dienstverhältnisse erstreckt; das Antragsformular finden Sie hier. In die Vergabe dieser nebenkosten- und zinsfreien Kredite sind die Betriebsräte eingebunden; wir beraten Sie gerne.
02.04.2009
Sonderbetriebsversammlung am 01.04.2009
Gestern wurde in der Aula die Betriebsversammlung des wissenschaftlichen Personals abgehalten. Der Betriebsrat informierte über den Kollektivvertrag und die UG-Novelle. Die Folien zur Betriebsversammlung stehen den wissenschaftlichen Universitätsangehörigen hier zur Verfügung.
9.3.2009
Sonderbetriebsversammlung am 1.4.2009
Das Inkrafttreten des Kollektivvertrags für Universitätsbedienstete, zuletzt zum 1.4.2009 angekündigt, scheint wieder gefährdet. Ob die jetzt gestellten Ultimaten greifen, sollte bis zu diesem Datum geklärt sein: Ihr Betriebsrat wird Sie am 1.4.2009 in einer brandaktuellen Betriebsversammlung informieren.
20.2.2009
AK-Wahl 2009: 2.-13. März
Wahlberechtigt sind alle "neuen" UniversitätsmitarbeiterInnen. Näheres finden Sie hier.
19.2.2009
Neues Parksystem an den Standorten Innrain/Technik in der Umsetzung
Seit Anfang Februar ist die im vergangenen Jahr von Ihnen bei einer Betriebsversammlung mitbeschlossene neue Parkordnung in Kraft und wird technisch umgesetzt. Achtung: Ab sofort ist die Einfahrt nur noch mit den neuen Park-Chips möglich! - Zwar ist in der dazu abgeschlossenen Betriebsvereinbarung eine Evaluierung nach Ablauf eines Semesters vorgesehen; aber vielleicht kann das VR Infrastruktur im Zusammenwirken mit der OE für Gebäude und Technik eventuell auftretende "Kinderkrankheiten" noch rasch beseitigen - sofern (auch) Sie uns dabei helfen, indem Sie technische Unzulänglichkeiten melden (zB bei Ihrem Betriebsrat).
10.02.2009
Pensionskasse für Jungbeamte - aktuelle Informationen
Zur Pensionskassenvorsorge für Bundesbedienstete (siehe Meldung vom 11.12.2008) gibt es auf der Website der Personalabteilung aktuelle Informationen.
http://www.uibk.ac.at/personalabteilung/intranet/service/bundespensionskasse.html
21.01.2009
Service weiter ausgeweitet - MitarbeiterInnenbonus bei zB den IKB
Neben seinem „Kerngeschäft“, der Vertretung des Personals gegenüber der Arbeitgeberin Universität sowie der Überwachung der Einhaltung der die Arbeitnehmerschaft betreffenden Rechtsvorschriften, kümmert sich Ihr Betriebsrat und Dienststellenausschuss nach Möglichkeit auch sonst um die Förderung Ihrer wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen. In diesem Sinne freut es uns, Sie darauf hinweisen zu können, dass Sie ab sofort eine € 50-Vorverkaufs-Wertkarte für den Eintritt in die Hallenbäder und Saunen der IKB im Betriebsratsbüro um € 36 erhalten können. Auch die beliebte Vergünstigung für Karten des Leo-Kinos gibt es weiterhin, wenn auch dessen Preiserhöhung nachvollzogen werden musste: Im Vorverkauf im Betriebsratsbüro kosten Leo-Kino-Kartengutscheine € 6 (statt des Kassenpreises zwischen € 7 und € 9). Weitere Vergünstigungen für wissenschaftliche MitarbeiterInnen finden Sie unter dem link Service (auch unter der Seiten-Navigation).
14.01.2009
Datenskandal an der Uni? (Kronenzeitung, Montag, 12.01.2009)
Gleich vorweg: Der Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals hat mit dem Artikel der Kronenzeitung vom vergangenen Montag nichts zu tun. Wir sehen keinen Datenschutzskandal und haben auch keine gerichtliche Verfügung angestrebt, die das Verwaltungssystem in die "Steinzeit" katapultiert. Das wurde in der Krone mit Bezug auf Informationsquellen aus dem Betriebsrat berichtet (wobei die Zeitung offenbar nicht weiß, dass es zwei Betriebsräte gibt).
Das positive daran: Der Wissenschaftsbetriebsrat wurde dementsprechend in keine "Schranken verwiesen" (Zitat Krone) und arbeitet weiter an der Verbesserung des Datenschutzes.
19.12.2008
Valorisierung der Gehälter für UniversitätsmitarbeiterInnen
Mit 1.1.2009 werden die Gehälter der wissenschaftlichen UniversitätsmitarbeiterInnen im Angestelltenverhältnis in Anlehnung an das Ergebnis der Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst (wir haben berichtet) um 3,55% erhöht.
Hier finden Sie sämtliche aktuellen Gehaltstabellen für 2009.
17.12.2008
Neu ab 01. März 2009
IVB-Topticket für UniversitätsmitarbeiterInnen
Am 1.3.2009 tritt die Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Innsbruck und den IVB in Kraft, die UniversitätsmitarbeiterInnen berechtigt, beim Kauf einer Jahresnetzkarte der IVB eine Ermäßigung von 40% in Anspruch zu nehmen. Damit wird diese Jahresnetzkarte nur noch € 247,20 kosten. Organisatorisch soll das so bewältigt werden, dass ab Jänner 2009 Topticket-Gutscheine über die InstitutsleiterInnen bezogen werden können, auf denen die Universitätszugehörigkeit bestätigt wird; mit diesem Gutschein und einem Lichtbildausweis kann dann die deutlich ermäßigte Jahresnetzkarte im Kundencenter der IVB in der Steinerstraße erworben werden. Nähere Details erfahren Sie bei einem Informationstag der IVB an der Universität im Jänner 2009 (wir werden berichten) sowie auf der Topticket-Website des VR für Infrastruktur.
16.12.2008
Konstituierung des neuen Betriebsrats; Vorsitzendenwahl
Gestern hat sich der neu gewählte Betriebsrat und Dienststellenausschuss für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an der Universität Innsbruck konstituiert und Ao.Univ.-Prof. Dr. Rüdiger KAUFMANN zum Vorsitzenden sowie Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Bernhard RUDISCH, LL.M., Mag. Sabine PITSCHEIDER und OR Mag. Wolfgang SCHNELLINGER zu Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
11.12.2008
Neu ab 01. Jänner 2009
Kollektivvertrag über die Pensionskassenvorsorge für Bedienstete des Bundes
Konkret betrifft dieser Kollektivvertrag alle UniversitätsmitarbeiterInnen nach VBG und "Jungbeamte" ab dem Geburtsjahrgang 1955, für die bereits das harmonisierte Pensionsrecht gilt. Für UniversitätsprofessorInnen nach VBG § 78a gilt diese Regelung nicht, da diese Pensionsvorsorge im (noch nicht unterzeichneten) Kollektivvertrag für die MitarbeiterInnen der Universität geregelt wird.
Für alle MitarbeiterInnen die schon bisher eine Pensionskassenvorsorge hatten, gilt bei einem Ausscheiden nach dem 02. Jänner 2009, dass alle bis dato erfolgten Einzahlungen zur Verfügung stehen - entweder zur Mitnahme in eine andere Pensionskasse oder zu Barabfindung.
Der Beitrag der Dienstgeberin an die Pensionskasse beträgt 0,75% des Gehaltes/Bezuges plus der ruhegenussfähigen Sonderzulagen und wird rückwirkend ab 01. Jänner 2008 geleistet. Die Zeiten bis zum 31. Dezember 2007 werde nicht berücksichtigt.
Weitere Unterlagen: Volltext Kollektivvertrag, Infoblatt GÖD, Broschüre GÖD.
01.12.2008
Ergebnis der Gehaltsverhandlungen für den öffentlichen Dienst 2009
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) informiert mit diesem heute eingegangenen Schreiben über die Gehaltssteigerung für den Öffentlichen Dienst.
01.12.2008
Betriebsratswahl 2008 - Offizielles Wahlergebnis
Im 14. Stück des Mitteilungsblattes der Universität Innsbruck im Studienjahr 2008/08 vom 1.12.2008, laufende Nr. 82, wurde heute offiziell das Ergebnis der Betriebsratswahl für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an der Universität Innsbruck vom 26./27.11.2008 kundgemacht.
Wir danken all den Wählerinnen und Wählern, die trotz der Tatsache, dass sich nur eine einzige Liste der Wahl gestellt hat, für ihr Engagement!
21.11.2008
Arbeiterkammer Tirol und Ärztekammer Tirol fordern Finanzierung und Umsetzung des Kollektivvertrages
Am 14. November hat die Arbeiterkammer Tirol eine Resolution beschlossen, die von den Koalitionsverhandlern fordert, die Umsetzung des Kollektivvertrages in das Regierungsprogramm aufzunehmen. Inzwischen wurde ein praktisch gleichlautender Text auch von der Ärztekammer Tirol verabschiedet. Der Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals dankt den Kammern für diese Unterstützung in einem Anliegen, das für den Karriereaufbau unserer Kolleginnen und Kollegen essentiell ist. Konterkariert wird die Sache jedoch durch die gestrige Ankündigung von Bundesminister Hahn, dass die zugesicherte Erhöhung des Universitätsbudgets wahrscheinlich abgesagt wird.
30.10.2008
Betriebsversammlung des wissenschaftlichen Personals
Gestern wurde in der Aula die Betriebsversammlung des wissenschaftlichen Personals abgehalten. Der Betriebsrat informierte umfassend über seine Tätigkeiten in der ablaufenden Amtsperiode 2004-2008. Vizerektor Meixner präsentierte die Pläne der Universitätsleitung zur Gestaltung der Qualifizierungsvereinbarungen für wissenschaftliche Karrierestellen. Weitere Themen waren die anstehende Betriebsratswahl am 26./27. November, die schleppende Umsetzung des Kollektivvertrages, die Verwendung von Overhead-Mitteln des Wissenschaftsfonds FWF und die Spielregeln für Nebenbeschäftigungen von Universitätsbediensteten. Für Universitätsangehörige stehen die detaillierten Informationen hier zur Verfügung.
30.09.2008
Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit um ein Jahr verlängert
Die bis 30.09.2008 befristet abgeschlossene Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit (GLAZ) wurde um ein Jahr bis 30.09.2009 verlängert. Da es eine Reihe von Änderungswünschen gibt, soll die Betriebsvereinbarung bis dahin gründlich überarbeitet und mit dem Rektorat neu verhandelt werden. Das Rektorat hat zugesagt, dieses Projekt ab April 2009 gemeinsam mit dem Betriebsrat in Angriff zu nehmen.
Zur Erinnerung nochmals die Eckpunkte: Bei Inanspruchnahme der Gleitzeit werden gemeinsam mit der Institutsleitung 20 Stunden pro Woche als Kernzeit fixiert, die übrigen 20 Stunden sind innerhalb eines flexiblen Gleitzeitrahmens frei einteilbar (gilt für Vollbeschäftigung, aliquot bei Teilzeit). Ein "Forschungstag" pro Woche kann frei von Kernzeit bleiben. Wer gleitende Arbeitszeit hat, muss Arbeitszeitaufzeichnungen führen, weil die Universität in diesem Fall die Einhaltung der Ruhezeiten nachweisen können muss.
Die nun verlängerte Fassung der Betriebsvereinbarung finden Sie hier.
09.07.2008
Betriebsversammlung des wissenschaftlichen Personals
In der Aula im Hauptgebäude fand die halbjährlich vorgeschriebene Betriebsversammlung des wissenschaftlichen Personals statt, etwa 70-80 Personen nahmen teil. Berichtet wurde über den Stand des Kollektivvertrages, die geplante UG-Novelle und die derzeit laufenden Bauvorhaben und Übersiedelungen. Es gab Informationen von Sabine Fischler zur Kinderbetreuung, von Frau Dr. Elisabeth Steiner zu den Impfungen sowie Frau Dr. Claudia Wolf zu den Lehrveranstaltungs-Fragebögen. Weitere Themen waren das Parkplatzkonzept: gleiche Kosten und gleiche Berechtigungen für Alle und die Betriebsratswahl im November 2008. Nähere Informationen für Universitätsangehörige finden Sie hier.
19.05.2008
Petition an Bundesminister Dr. Hahn: Unterschriftenaktion zur Umsetzung des Kollektivvertrages
Der Betriebsrat bedankt sich herzlich für die breite Unterstützung bei den Personen, die diese Unterschriftenaktion beim wissenschaftlichen Personal der Universität Innsbruck wahrgenommen haben. Unserem Schreiben an Bundesminister Dr. Hahn haben wir die Namensliste der 420 Personen angefügt, die diese Petition unterzeichnet haben. Wir hoffen, dass dieses Signal von der Bundesregierung wahrgenommen wird. Es zeigt, wie wichtig den Angehörigen der Universität der Kollektivvertrag mit seiner Bedeutung für die Zukunftschancen des wissenschaftlichen Nachwuchses ist.
10.4.2008
Studentin an Masern erkrankt: Universität hat Vorsichtsmassnahmen ergriffen
Eine unserer Studentinnen ist an Masern erkrankt. Da dies eine äußerst ansteckende und ernst zu nehmende Infektionskrankheit ist, hat die Universität Vorsichtsmassnahmen in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden ergriffen. Der Betriebsrat ersucht dringend, die Anordnungen einzuhalten. Nähere Informationen dazu gibt es von unserer Universitätsleitung und unserer Betriebsärztin.
Studierende, die einer Infektionsgefahr ausgesetzt waren, dürfen bis 23.4. keine Lehrveranstaltungen besuchen. Wir appellieren eindringlich an alle Lehrenden, unseren betroffenen Studierenden die Sicherheit zu geben, dass sie diese Vorsichtsmassnahme ohne nachteilige Auswirkungen einhalten können.
Der Betriebsrat wünscht unserer erkrankten Studentin gute Besserung und eine komplikationsfreie Genesung.
Dieser Masernfall sollte uns daran erinnern, dass ein gewisses Risiko für die Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten an Universitäten mit großen Lehrveranstaltungen unvermeidbar ist. Daher dienen die regelmäßig von uns organisierten Impfaktionen gegen Krankheiten, die sich epidemisch verbreiten können, nicht nur dem Schutz der eigenen Person, sondern sie dienen auch der Sicherheit der Gemeinschaft indem sie Übertragungsrisiken verringern. Ein hoher Durchimpfungsgrad unserer Lehrenden ist also wichtig. Wir werden dabei auch wieder verstärkt auf die Masern achten.
24.3.2008
Rückerstattung der Studienbeiträge für Dissertanten/innen-Stellen: Einreichtermin 31.3.2008
Das Rektorat hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, Kollegen/innen auf universitätsfinanzierten Stellen, die die Durchführung einer Doktorarbeit explizit vorsehen (das sind Assistenten/innen Kategorie 2 und Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen in Ausbildung), den Studienbeitrag rückzuerstatten. Alle, die die Kriterien dafür erfüllen (Anstellung über mindestens 90 Tage des letzten Semesters), wurden vom Rektorat angeschrieben. Den Text dieses Schreibens finden sie hier.
Für das abgelaufene Wintersemester endet die Einreichfrist am 31.3.2008.
Auch für die nächsten Semester ist die Studiengebühr jeweils normal einzuzahlen (die Einzahlungsfrist für das Sommersemester endet ebenfalls am 31.3.2008), die Rückerstattung erfolgt nach Ende des Semesters.
12.12.2007
Betriebsversammlung des wissenschaftlichen Personals
In der Aula im Hauptgebäude fand die Betriebsversammlung des wissenschaftlichen Personals statt, etwa 200 Personen kamen. Der Betriebsrat berichtete über seine Tätigkeit und Schwerpunkte für die nächste Zeit. Es gab Informationen von Vizerektor Wolfgang Meixner über den Stand des Kollektivvertrages und Neuigkeiten aus dem Personalbereich sowie von Vizerektor Arnold Klotz zu den Bauvorhaben und bevorstehenden Übersiedlungen. Weitere Themen waren Betriebsvereinbarungen, das neue Kinderbüro und Aktuelles zu dienstrechtlichen Dingen. Weitere Informationen für Universitätsangehörige finden Sie hier.
06.11.2007
Neuwahl der Betriebsratsvorsitzenden
Nach dem Ausscheiden von Dr. Wolfgang Meixner hat der Betriebsrat in seiner letzten Sitzung einen neuen Vorsitz gewählt. Bestellt wurde Ao.Univ.-Prof. Dr. Rüdiger Kaufmann, zu Stellvertretern und Stellvertreterinnen wurden Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Bernhard Rudisch LLM, Mag. Sabine Pitscheider und OR Mag. Wolfgang Schnellinger gewählt.
13.10.2007
Betriebsratsvorsitzender wird Vizerektor für Personal
Am Freitag abend fiel die Entscheidung des Universitätsrates, dass Dr. Wolfgang Meixner zum Vizerektor für Personal bestellt wird. Unmittelbar danach ist er von seiner Funktion als Vorsitzender des Betriebsrates und Dienststellenausschusses des wissenschaftlichen Personals zurück getreten. Dr. Rüdiger Kaufmann als erster Stellvertreter führt nun bis zur Neuwahl des Vorsitzes die Geschäfte des Betriebsrates.
Der Betriebsrat und Dienststellenausschuss dankt Dr. Wolfgang Meixner für seine Einsatzbereitschaft und seine ebenso intensive wie erfolgreiche Arbeit als Vorsitzender. Wir denken, dass wir damit auch im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen, für die sich Wolfgang Meixner in seiner bisherigen Funktion eingesetzt hat. Wir sind sicher, dass er sein neues Amt mit dem gleichen Engagement ausfüllen wird und wir freuen uns auf einen kompetenten und fairen Partner in der Universitätsleitung.
Gleichzeitig wünschen wir Rektor Dr. Karlheinz Töchterle und seinem Team viel Erfolg. Der Betriebsrat und Dienststellenausschuss des wissenschaftlichen Personals wird kooperationsbereit, aber auch mit einer Reihe von Hoffnungen und Erwartungen in die Zusammenarbeit einsteigen.
7.10.2007
OGH verneint Anwendbarkeit des VBG auf sämtliche wissenschaftliche Universitätsbedienstete ab 1.1.2004
§ 128 UG 2002 bestimmt, dass das Vertragsbedienstetengesetz (VBG 1948) bis zum In-Kraft-Treten eines Kollektivvertrages bei Neuaufnahmen ab dem 1.1.2004 Inhalt des Arbeitsvertrages (mit Ausnahme der §§ 4, 32, und 34) ist. Strittig zwischen den Universitätsleitungen und den Interessenvertretungen der Bediensteten war, ob das VBG auch für jene Arbeitsverträge gilt, die vor dem 1.1.2004 nicht im VBG abgebildet waren (Drittmittelangestellte, ehemalige "externe" Lektorinnen und Lektoren). Insbesondere ging es um die Frage, ob diese Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss bzw. Kinderzulage haben. Um Rechtssicherheit zu erlangen, betrieb die BundesarbeiterInnenkammer eine Feststellungsklage, die jedoch mit 30. August 2007 abschlägig beschieden wurde (8 ObA 3/07k-6). Damit gilt das VBG nur für Personalkategorien, die bereits vor dem 1.1.2004 im VBG abgebildet waren. Bei allen anderen Arbeitsverhältnissen gilt eine freie Vertragsgestaltung (entlang dem Angestelltenrecht), ein angemessenes Entgelt ist aber in jedem Fall zu bezahlen. Der genaue Wortlaut des Erkenntnisses findet sich hier.
1.10.2007
Zuschuss für Kindergartenplätze in der Müllerstraße
Mit dem scheidenden Rekorat konnte noch vereinbart werden, dass Uni-Bedienstete für Kindergartenplätze im Uni-Kindergarten in der Müllerstraße ab 1. Oktober 2007 einen Zuschuss erhalten. Damit kostet ein Kindergartenplatz in der Müllerstraße genau so viel wie ein Platz in einem städtischen Kindergarten (Ganztagesplatz € 99,- , Halbtagesplatz € 59,40 im Monat). Weitere Information dazu erhalten Sie im "Kinderbüro" der Universität Innsbruck, dass Ende September im ADV-Gebäude am Parkplatz Innrain (innseitig hinter dem Hauptgebäude). Die Homepage des "Kinderbüros" mit allen Informationen dazu findet sich hier.
27.09.2007
Rahmenbetriebsvereinbarung zum Schutz personenbezogener Daten abgeschlossen
Nach langwierigen Verhandlungen konnte mit dem Rektorat eine Rahmenbetriebsvereinbarung zum Schutz personenbezogener Daten abgeschlossen werden. Diese Vereinbarung ist Grundlage künftiger IKT-Betriebsvereinbarungen (SAP-Anwendung, elektronische Schließanlagen, Videoüberwachung, E-Mail- und Internetgebrauch etc.). In der Rahmenbetriebsvereinbarung vereinbart wurde u.a. die Einrichtung eines Datenschutzgremiums, das sich mit der Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes an der Universität Innsbruck beschäftigen wird. Als operatives Organ wurde weiters die Funktion einer/eines Datenschutzbeauftragten eingerichtet. Diese Position ist bereits ausgeschrieben worden. Die Rahmenbetriebsvereinbarung gilt vorerst 18 Monate und verlängert sich nach dieser Zeit unbefristet, sollte sie nicht von einer Partei aufgekündigt werden. Der vollständige Text der Rahmenbetriebsvereinbarung ist hier abrufbar.
08.09.2007
Verwirrung um Finanzierung des Kollektivvertrages
Die Antworten von Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer sowie von Wissenschaftsminister Johannes Hahn auf eine parlamentarische Anfrage durch Kurt Grünewald (Die Grünen) löste Verwunderung und Bestürzung aus. Die Verhandler des Kollektivvertrages sind immer davon ausgegangen, dass die Zusatzkosten der Einführung des Kollektivvertrages durch eine Sonderfinanzierung abgedeckt werden muß und haben davon die Bundesregierung informiert (zuletzt im Dezember 2006 den damaligen Finanzminister Gasser, das damalige Schreiben kann hier abgerufen werden), auch an den Universitäten sind stets alle davon ausgegangen, dass diese Kosten nicht allein durch aus dem Globalbudget getragen werden können. Die Universitäten wurden angehalten, den finanziellen Mehrbedarf explizit zu nennen. Diese Zahlen liegen noch nicht vor. Dann wird sich zeigen, ob die Regierung bereit ist, in die Zukunft des akademischen Nachwuchses zu investieren. Die UniversitätslehrerInnengewerkschaft ja bereits medial gegen diese "Kindsweglegung" protestiert. Die Anfrage findet sich hier, die Antwort von FM Molterer hier und die Antwort von BM Hahn hier.
06.09.2007
Betriebsrat wurde über jüngste Absiedelungspläne durch das Rektorat nicht informiert
Der Betriebsrat wurde über die jüngsten Absiedelungspläne in das ehemalige BTV-Gebäude am Langen Weg durch das Rektorats nicht informiert. Dass geplant ist, die Institute für Alte Geschichte, Klassische Archäologie, Ur- und Frühgeschichte sowie den Fachbereich Klassische Philologie abzusiedeln, erfuhr der Betriebsrat heute aus den Medien (siehe Uni-Pressespiegel vom 6.9.2007). Bei der geplanten Absiedelung handelt es sich, genau so wie bei der geplanten Absiedelung der Psychologie, um eine Versetzung gemäß § 101 Arbeitsverfassungsgesetz. Dabei kommt dem Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht zu. Eine Versetzung ohne Zustimmung des Betriebsrates ist rechtsunwirksam. Der Betriebsrat hat deshalb vom Rektorat detaillierte Informationen zur geplanten Versetzung verlangt und wird sich in seiner nächsten Sitzung am 17. September 2007 mit dieser Angelegenheit befassen.
06.08.2007
Rahmenbetriebsvereinbarung zur "Zukunftssicherung" gem. § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988 abgeschlossen
Der Betriebsrat hat mit dem Rektorat eine Rahmenbetriebsvereinbarung zur Bezugsumwandlung gem. § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988 ("Zukunftssicherung") abgeschlossen. Damit können auch die seit dem 1. Januar 2004 neu angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuerfrei im Monat bis zu 25 Euro (max. 300 Euro pro Jahr) für zukunftssichernde Maßnahmen (mindestens 10-jährige Er- und Ablebensversicherung; reine Erlebensversicherung mit einer Laufzeit bis zum Bezug einer gesetzlichen Alterspension sowie Beiträge, die der Arbeitgeber direkt an Pensionskassen zahlt) aufwenden (die bisherige Rahmenbetriebsvereinbarung für Beamtinnen und Beamte bleibt weiter aufrecht).
Dazu wird die Universität mit derzeit zwei Versicherungsinstituten exklusiv einen Vertrag zu Bestkonditionen abschließen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die solch eine "Zukunftsicherung" anstreben, können mit einem der beiden Institute einen Vertrag abschließen. Die monatliche Prämienleistung erfolgt in Form einer automatischen Bezugsumwandlung durch die Universität. Nach endgültigem Abschluss der Verträge wird die Universität die beiden Versicherungsinstitute bekannt geben. Anträge auf Bezugsumwandlung für eine "Zukunftssicherung" können aber bereits jetzt bei der Personalabteilung eingebracht werden.
19.06.2007
Betriebsvereinbarung "Gleitende Dienstzeit" vereinbart
Rektor Gantner hat anläßlich der Beratung mit dem Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal am 13. Juni 2007 die Betriebsvereinbarung zur "Gleitenden Dienstzeit" für das wissenschaftliche Personal unterfertigt. Die Betriebsvereinbarung tritt mit 1. September 2007 in Kraft und ermöglicht dem seit 1. Januar 2004 neu angestellten wissenschaftlichen Personal die Inanspruchnahme der Gleitzeit. Richtlinien zur Anwendung der Gleitzeit werden derzeit erstellt und rechtzeitig an alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie an die Institutsleitungen ausgesandt. Der Text der Betriebsvereinbarung kann bereits hier abgerufen werden.
21.05.2007
Vergünstigungen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Leokino
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten.
Deshalb ist der Betriebsrat immer wieder um Aktionen bemüht, die zur Erfüllung dieser Interessenvertretung dienen (Impfaktionen, Arbeitnehmer/innenschutzmaßnahmen etc.). Zudem bemüht sich der Betriebsrat um günstige Einkaufsmöglichkeiten sowie sonstige Vergünstigungen und Preisnachlässe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Innsbruck. Mit dem Leokino konnte eine Übereinkunft abgeschlossen werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Eintrittskarte für das Leokino bzw. Cinomathograph um 5,- € beziehen können. Diese verbilligten Karten erhalten Sie ab sofort bei Frau Rumpf im Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal zu den üblichen Öffnungszeiten (MO-FR 9.00-11.00 Uhr und MO-DO 13.00-15.00 Uhr). Näheres zu dieser Aktion finden Sie hier.
