Mitteilungsblatt (65. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 16. August 2023

65. Stück

Inhalt

800. Erteilung der Lehrbefugnis

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Dr. Jodok Troy gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Politikwissenschaft“ erteilt.

 

Für das Rektorat

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

801. Erteilung der Lehrbefugnis

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Dr. Mag. Peter C. Pohl gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Neuere deutsche Literatur“ erteilt.

 

Für das Rektorat

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

802. Erteilung der Lehrbefugnis

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Mag. Dr. Rike Stotten gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Soziologie“ erteilt.

 

Für das Rektorat

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


803. Ausschreibung: Preis des Fürstentums Liechtenstein 2023 für wissenschaftliche Forschung an der Universität Innsbruck und der Medizinischen Universität Innsbruck

VR Forschung Logo

Das Fürstentum Liechtenstein schreibt für das Jahr 2023 den "Preis des Fürstentums Liechtenstein für wissenschaftliche Forschung an der Universität Innsbruck und der Medizinischen Universität Innsbruck (Liechtenstein-Preis)" aus. Dieser Preis dient als Anerkennung für hervorragende wissenschaftliche Forschung. Die Gesamtsumme des Preises wird an eine Preisträgerin/einen Preisträger oder mehrere Preisträgerinnen/Preisträger (Mindestbetrag für einen Preis: € 3.500,-) vergeben. Im Regelfall werden drei Preise an Mitglieder der Universität Innsbruck und ein Preis an ein Mitglied der Medizinischen Universität Innsbruck verliehen.

Antragsberechtigt an der Universität Innsbruck sind:

Promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fakultäten der Universität Innsbruck. Zum Zeitpunkt der Einreichung darf der Promotionsabschluss nicht länger als maximal 12 Jahre zurückliegen. Dabei werden Kindererziehungszeiten (zwei Jahre für jedes betreute Kind), Pflegezeiten (idR Pflegekarenz) und längere schwere Krankheiten, die zu einer Karriereunterbrechung geführt haben, berücksichtigt. Das jeweilige Einreichungsdatum wird zur Ermittlung der Zwölfjahresfrist herangezogen. 

Eingereicht werden können an der Universität Innsbruck:

Monographien, (Sammel-)Dissertationen, (Sammel-) Habilitationen oder zwei bis drei inhaltlich zusammenhängende, hochkarätige Papers/Aufsätze. Die einzureichenden Arbeiten müssen in den letzten drei Kalenderjahren (d.h. 2020 oder später) publiziert oder eingereicht worden sein. Die Arbeiten müssen eine Affiliation zur Universität Innsbruck aufweisen. Bei Gemeinschaftsarbeiten kann ausschließlich die hauptverantwortliche Autorin/der hauptverantwortliche Autor (Erstautorin/Erstautor oder corresponding author) im Einvernehmen mit den Mitautorinnen/Mitautoren einreichen.

Antragsberechtigt an der Medizinischen Universität Innsbruck sind:

Dozentinnen/Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie Studierende der Medizinischen Universität Innsbruck. Der Preis wird als Anerkennung für herausragende wissen­schaftliche Forschung verliehen.

Eingereicht werden können an der MUI:

Ein bis drei wissenschaftliche Arbeiten, die in den letzten drei Kalenderjahren (d.h. 2020 oder später) an der Medizinischen Universität Innsbruck fertiggestellt bzw. publiziert wurden. Die Arbeiten müssen eine Affiliation zur Medizinischen Universität Innsbruck aufweisen. Es kann ausschließlich die Erstautorin/der Erstautor oder die korrespondierende Autorin/der korrespondierende Autor im Einvernehmen mit den Mitautorinnen/den Mitautoren einreichen.

Ansuchen sind bis spätestens

Mittwoch, 04. Oktober 2023

mit den erforderlichen Unterlagen wie folgt einzureichen:

 

Universität Innsbruck

Einreichung

  1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:

 

       https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/liechtenstein/ausschreibung.html.de

 

  1. eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at.

 

Information

Dr. Angelika Hintner, Büro für Forschungsförderung und Mentoring projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34416; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

 

Medizinische Universität Innsbruck

Einreichung

Online unter: http://fld.i-med.ac.at/gar

Informationen

Eva Mayrgündter, Abteilung Forschungsservice und Innovation

Tel. 0512/9003 – 71763; E-Mail: eva.mayrguendter@i-med.ac.at

Web: https://www.i-med.ac.at/forschung/foerderungen/fl/ 

Es wird darauf hingewiesen, dass wissenschaftliche Arbeiten, die bereits von der Universität Innsbruck bzw. der Medizinischen Universität Innsbruck ausgezeichnet wurden, nicht ein zweites Mal mit einem Preis bedacht werden.

Der Vergabevorschlag wird vom zuständigen Mitglied des Rektorats auf der Basis von unabhängigen Fachgutachten erstellt.

 

Richtlinien

für die Verleihung des Preises des Fürstentums Liechtenstein für wissenschaftliche Forschung an der Universität Innsbruck und an der Medizinischen Universität Innsbruck (Liechtenstein-Preis)

Im Rahmen des Statuts der Regierung des Fürstentums Liechtenstein vom 22. Oktober 1982 mit der Abänderung vom 24. März 2020 zur Verleihung des Preises des Fürstentums Liechtenstein für wissenschaftliche Forschung an der Universität Innsbruck (LFU) und an der Medizinischen Universität Innsbruck (MUI) gelten folgende Richtlinien,

 

§ 1.a

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein verleiht an promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fakultäten der Universität Innsbruck, die zum Zeitpunkt der Einreichfrist ihr Doktorat maximal vor zwölf Jahre erworben haben, einen Preis als Anerkennung für hervorragende wissenschaftliche Forschung („Liechtenstein-Preis“). Das jeweilige Einreichungsdatum wird zur Ermittlung der Zwölfjahresfrist herangezogen. Dabei werden Kindererziehungszeiten (zwei Jahre für jedes betreute Kind), Pflegezeiten (i.d.R. Pflegekarenz) und längere schwere Krankheiten, die zu einer Karriereunterbrechung geführt haben, berücksichtigt.

 

§ 1.b.

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein verleiht an Dozentinnen /Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie an Studierende der Medizinischen Universität Innsbruck (MUI) einen Preis als Anerkennung für herausragende wissen­schaftliche Forschung.

 

§ 2.

(1)

Der Preis wird von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an diejenige Person oder an diejenigen Personen verliehen, die ihr vom zuständigen Rektoratsmitglied für Forschung nach Vorbereitung durch ein Beratungsgremium vorgeschlagen werden. Den diesbezüglichen Beratungen des Beratungsgremiums kann eine von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein bestellte Vertretung beigezogen werden.

 

(2)

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein oder eine von ihr bestellte Stellvertretung überreicht den Preis im Rahmen einer akademischen Feier an der Universität Innsbruck bzw. im Fürstentum Liechtenstein.

 

§ 3.

Der Preis wird als Anerkennung für eine bereits erbrachte wissenschaftliche Leistung vergeben.

 

§ 4.

(1)

Der Preis besteht in einem Geldbetrag. Dieser Betrag kann für eine wissenschaftliche Arbeit oder anteilig für mehrere wissenschaftliche Arbeiten vergeben werden. Bei Gemeinschaftsarbeiten wird der Preis an die/den hauptverantwortliche/n Autorin/Autor vergeben.

 

(2)

Bei einer Aufteilung auf mehrere Preisträgerinnen/Preisträger soll der einzelne Anteil nicht weniger als € 3.500.00 betragen.

 

(3)

An dieselbe Person kann der Preis nur einmal vergeben werden.

 

(4)

Die Urheberrechte der Preisträgerinnen/Preisträger bleiben unberührt.

 

§ 5.

Bei bereits erbrachten wissenschaftlichen Leistungen darf die Fertigstellung oder die Veröffentlichung der Arbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

 

§ 6.

Für den Fall der Nichterfüllung der Bestimmungen des Statuts oder dieser Richtlinien behält sich die Regierung des Fürstentums Liechtenstein das Recht vor, unter Anhörung des Rektors den verliehenen Preis ganz oder teilweise zurückzuverlangen.

§ 7.

Die Rektorate beider Universitäten laden jeweils auf Ersuchen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein zur Bewerbung um den Preis ein.

 

       

 

§8.

(1)

Bewerbungen sind im Wege des Vizerektorats für Forschung an der Universität Innsbruck bzw. der Abteilung Forschungsservice und Innovation der Medizinischen Universität Innsbruck (hier ausschließlich online über http://fld.i-med.ac.at/gar einzubringen.

 

(2)

eingereicht werden können:

 

An der UIBK:

Zwei bis drei inhaltlich zusammenhängende, hochkarätige Papers/Aufsätze, oder Monographien bzw. (Sammel-)Dissertationen oder (Sammel-) Habilitationen, die in den letzten drei Kalenderjahren (d.h. 2020 oder später) publiziert oder eingereicht wurden.

Die Arbeiten müssen eine Affiliation zur Universität Innsbruck aufweisen.

 

An der MUI:

Ein bis drei wissenschaftliche Arbeiten, die in den letzten drei Kalenderjahren (d.h. 2020 oder später) an der Medizinischen Universität Innsbruck fertiggestellt bzw. publiziert wurden. Die Arbeiten müssen eine Affiliation zur Medizinischen Universität Innsbruck aufweisen.

 

(3)

Bei Gemeinschaftsarbeiten kann ausschließlich die Erstautorin/der Erstautor oder die korrespondierende Autorin/der korrespondierende Autor im Einvernehmen mit den Mitautorinnen/Mitautoren.

 

 

Univ.-Prof.  Dr. Gregor Weihs

Vizerektor für Forschung der Universität
Innsbruck


Univ.-Prof.in Dr.in Christine Bandtlow

Vizerektorin für Forschung und Internationales der Medizinischen Universität


 

804. Ausschreibung einer externen Einrichtung: „Wissenschaftliche_r Mitarbeiter_in (prae-doc) | FWF Projekt“ an der Akademie der bildenden Künste Wien

 

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Wissenschaftliche_r Mitarbeiter_in (prae-doc) | FWF Projekt 

im Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden zum Eintritt ab 1.11.2023, befristet bis 30.9.2026

 

Die Anstellung erfolgt am Institut für das künstlerische Lehramt im Rahmen des FWF-Projektes „Mode und Rechtsextremismus“. Das Projekt erforscht in Fallstudien rechtsextreme Modemarken in Europa und den USA und davon ausgehend die Rolle der Mode bei der transnationalen Verbreitung rechtsextremer Ideologien, Netzwerke, Affekte und unterschiedlicher Gewaltformen. Es besteht die Möglichkeit im Themenbereich der Anstellung eine Dissertation zu verfassen.

Aufgabenbereiche

  • digitale Bild- und Online-/Social-Media-Forschung mit Bild-, visueller Daten- und Objektanalyse
  • eigenverantwortliche Planung und Durchführung von Datenerhebungen und -analysen
  • Mitarbeit bei lokalen Feldstudien, Archivrecherchen und Workshops im In- und Ausland          
  • Forschungsorganisation und -administration 

Anstellungsvoraussetzungen

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Universitätsstudium (Diplom- bzw. MA-Abschluss) bevorzugt in den Bereichen Bild-/Medienwissenschaften, Kunst- und Kulturwissenschaften, Mode, Design, Gender Studies, Sozial- und/oder Politikwissenschaften, Kulturanthropologie
  • sehr gute Kenntnisse in Methoden und Praktiken der Online-/Bild-/Social-Media-Forschung
  • Belastbarkeit hinsichtlich (visueller) Gewalt im Kontext der Forschung
  • sehr gute Kenntnisse in Theorien und Methoden im Kontext des Forschungsgegenstandes sowie Bereitschaft zur Weiterbildung in Forschungsethik
  • Verbindlichkeit, Genauigkeit und Verantwortlichkeit in der Forschungs- und Teamarbeit
  • Erfahrung in Projektorganisation und -administration
  • ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse sowie wissenschaftliche Textkompetenz        
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz 

Gewünschte Qualifikation 

  • Studienabschluss mit sehr gutem Erfolg
  • Skizze für ein Dissertationsvorhaben
  • Kenntnisse in der Forschung zu Rechtsextremismus/Digitaler Faschismus sowie in Theorien und Praxen von Gender- und Jugendkulturen
  • Kenntnisse in Theorie, Geschichte und Politiken der Mode
  • Kenntnisse in (digitaler) Bild-, Objekt- und Medienanalyse sowie in entsprechender Software für Bild-/Datenanalyse, bzw. Bereitschaft sich entsprechend einzuarbeiten
  • Kenntnisse in Methoden der qualitativen Sozialforschung, Netzwerk- und Situationsanalyse, bzw. Bereitschaft sich entsprechend einzuarbeiten 
  • Publikationserfahrung 

Der monatliche Bruttobezug nach dem Gehaltsschema des FWF für Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B 1 des Kollektivvertrags, beträgt bei einem Ausmaß von 20 Wochenstunden derzeit Euro 1.643,20.  

Der Bewerbung sind Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse und ggf. eine Skizze für ein Dissertationsvorhaben beizufügen. 

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 28.09.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

 

Chirla Laura Bianca

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


 

805. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

 

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber


(PDF-Datei hier)

 

 

 

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