Studientitelanerkennung

Studientitelanerkennung

Für die Anerkennung der Studientitel (akademische Anerkennung) sind in Italien die Universitäten zuständig.

Im Sinne des Minderheitsschutzes und um das Recht der Ausbildung in der Muttersprache zu gewährleisten, gibt es ein bilaterales Abkommen zwischen Italien und Österreich für die Anerkennung der Studientitel (bekannt als Notenwechsel).

Die Südtiroler Landesverwaltung hat eine sehr übersichtliche Website, die Ihnen genaue Hilfestellungen zu den möglichen akademischen Anerkennungen gibt. Dabei ist das Land, in dem Sie einen Studientitel erworben haben, ausschlaggebend.

Anerkennung von österreichischen Studientiteln

Im Rahmen der Anerkennung von österreichischen Studientiteln in Italien unterscheidet man:

  • Bachelor-, Diplom- und Masterstudien, die im Notenwechsel (bilaterales Abkommen zwischen Italien und Österreich) enthalten sind. Diese Studientitel werden über ein spezielles Anerkennungsverfahren  an der Freien Universität Bozen anerkannt.
  • Studientitel, die nicht im Notenwechsel enthalten sind (inkl. Fachhochschulen) werden über eine Einzelnostrifizierung (UniversItaly) anerkannt.
  • Die Gleichwertigkeit eines Forschungsdoktorats (PhD-Studiums) wird in Italien über das MIUR (Ministerium für Bildung, Universität und Forschung) beantragt.

Achtung: in Italien ist zur Anerkennung aller akademischen Studientitel der Besitz eines Maturazeugnisses Voraussetzung.

Anerkennung von italienischen Studientiteln

Anerkennung von italienischen Studientiteln in Österreich und im Ausland

  • Anerkennung der italienischen Studientitel in Österreich:
    Über das bilaterale Abkommen zwischen Italien und Österreich für die gegenseitige Anerkennung der Studientitel (Notenwechsel) können in Italien erworbene Studientitel in Österreich anerkannt werden. Die Ansuchen werden beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) eingereicht.
  • Anerkennung der italienischen Studientitel im Ausland: ENIC/NARIC Austria

Anerkennung von Studientiteln anderer Länder

Im Ausland (EU und Drittländer) erworbene Studientitel werden in Italien über eine Einzelnostrifizierung anerkannt. Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines Abiturzeugnisses. Das Ansuchen wird an eine italienische Universität gestellt werden, die ein gleiches oder ähnliches Studium anbietet. Dabei erkennt die italienische Universität jene Prüfungen an, die sie laut dem entsprechenden italienischen Studienplan als gleichwertig bewertet. Nicht anerkannte oder fehlende Prüfungen müssen an der italienischen Universität nachgeholt werden.

Das Bildungsministerium MIUR hingegen ist für die Anerkennung von Studien im künstlerischen Bereich zuständig.

In jedem EU-Land gibt es eine NARIC-StelleDie italienische Informationsstelle über die Mobilität im akademischen Bereich (NARIC) befindet sich beim CIMEA in Rom.

Anerkennung eines Forschungsdoktorates

Die Gleichwertigkeit eines ausländischen Forschungsdoktorates (PhD) wird am italienischen Ministerium für Bildung, Universität und Forschung (MIUR) beantragt.

Andere Formen der Anerkennung

Die im Ausland erworbenen Studientitel können für bestimmte Zwecke anerkannt werden:

  • für die Teilnahme an einem Wettbewerb (gemäß Art. 38 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 165/2001) erfolgt die Gleichstellung mittels Dekret des Ministerpräsidenten. Hiermit kann die Zulassung zum Wettbewerb und die Ernennung erfolgen. Der Studientitel wird nur für den spezifischen Fall der Teilnahme am Wettbewerb anerkannt (Gesuchsvorlage);
  • Anerkennung laut Art. 12 des Gesetzes Nr. 29/2006 für die Eintragung in die Ranglisten der öffentlichen Verwaltung (in diesem Fall bewertet die zuständige öffentliche Verwaltung die Entsprechung des ausländischen Studientitels nachdem sie die Zustimmung vonseiten des MIUR eingeholt hat; Gesuchsvorlage);
  • Anerkennung zum Zwecke des Unterrichtens an deutschen und ladinischen Schulen Südtirols gemäß Artikel 427, Absatz 4 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 16. April 1994, Nr. 297 (Gesuchsvorlage);
  • Anerkennung von Bildungsabschlüssen im Managementbereich für den Zugang zu den Führungspositionen im Gesundheitsbereich durch das Amt für Gesundheitsordnung.

(Anm: die Inhalte, Texte und Links dieser Seite sind der Homepage der Südtiroler Landesregierung entnommen)

 

Foto: Colourbox.de/Boulanger Sandrine

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