Geschlechtergerechte Sprache

§ 11 Frauenförderungsplan der LFU:


(1) Alle Organe und Einrichtungen der Universität Innsbruck bedienen sich in Aussendungen, Formularen, Protokollen, Reden und anderen an die Öffentlichkeit oder an die Universitäts­angehörigen gerichteten Mitteilungen einer geschlechtergerechten Spra­che. Es sind daher entweder explizit die weibliche und männliche Form oder geschlechts­neutrale Bezeichnun­gen zu verwenden.
(2) Die Formulierung von Generalklauseln, in denen zB zu Beginn, am Ende oder in Fußnoten eines Textes festgehalten wird, dass die gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter gelten, ist unzulässig.
(3) Formulierungen sowie Organ- und Funktionsbezeichnungen sind so zu wählen, dass sie Frauen und Männer gleichermaßen betreffen.

 

Frauen wollen gesehen werden – auch in der Sprache. Es genügt daher nicht, nur das männliche Geschlecht zu nennen, und die Frauen „mitzumeinen“ (sog. generisches Maskulinum). Zugegeben, es ist nicht immer leicht, geschlechtergerecht zu formulieren. Auch wird immer wieder argumentiert, dass ein konsequent geschlechtergerechtes Formulieren die Lesbarkeit von Texten beeinträchtige. Dennoch sollten Sie daran denken, dass beim Formulieren von Texten Frauen und Männer sprachlich zu berücksichtigen sind.

Der Gebrauch von maskulinen Personenbezeichnungen für Frauen ist diskriminierend, weil:

  • er Frauen unsichtbar macht
  • er dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter widerspricht
  • oft nicht entscheidbar ist, ob eine maskuline Personenbezeichnung sich auf Männer und Frauen bezieht oder nur auf Männer („Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich“, Art 4 Abs 1 BV – „Jeder Schweizer ist wehrpflichtig“, Art 18 Abs 1 BV)
  • das sog. generische Maskulinum eingesetzt werden kann, um Frauen von ihren Rechten auszuschließen (so wurde zZ des Nationalsozialismus Frauen die Ausübung juristischer Berufe durch das Reichsministerium für Justiz untersagt unter Berufung auf die männlich formulierten Berufsbezeichnungen wie „der Rechtsanwalt", „der Staatsanwalt", „der Richter" – eine  „generische Interpretation“ der an sich unveränderten Rechtsnorm)
  • dadurch Stereotypen über die Rollen von Frauen und Männern reproduziert und verstärkt werden

    (vgl. Bundesministerin für Frauen (Hg.) Anleitungen zu geschlechtergerechtem Sprachgebrauch, 1997)

 

Informationen und Links zu geschlechtergerechtem Sprachgebrauch:

Geschlechterinklusive Sprache

Es existiert ein Nebeneinander von verschiedenen gender-inklusiven Schreibweisen, um binäre und nicht-binäre Personen zu repräsentieren. Dazu gehören der Asterisk (GenderStern, *), der Unterstrich (oder GenderGap, _) oder der Doppelpunkt (:). Jede Variante findet je nach Kontext und Community Fürsprache und Kritik.

Zum Nachlesen genderleicht.de (Journalistinnenbund, Deutschland): https://www.genderleicht.de/genderzeichen/

 

Barrierefreiheit: Zur Lesbarkeit von * und : mittels Braillezeile und Screenreader hier eine repräsentative Studie: https://www.bfit-bund.de/DE/Publikation/empfehlung-gendergerechte-digital-barrierefreie-sprache-studie-koehler-wahl.html

 

Links:

Geschickt gendern – das Genderwörterbuch: http://geschicktgendern.de/

 

Auswahl Sprachleitfäden:

Hier finden Sie eine chronologische Liste mit verschiedenen Leitfäden, die die Entwicklungen im Feld gendergerechte Sprache und nicht-diskriminierender Sprachgebrauch widerspiegeln.

Wirtschaftsuniversität Wien (Hg.) (2015): Fair und inklusiv in Sprache und Bild. Ein Leitfaden für die WU.
(Konzeption und Redaktion: Sonja Lydtin, Stabstelle Gender Policy, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) und Christoph Hofbauer)
  Sprachleitfaden Stabstelle Gender Policy

Bundesministerium für Bildung und Frauen, Abteilung VI/3 (Hg.) (2015): Geschlechtergerechter Sprachgebrauch. Empfehlungen und Tipps. 
  Geschlechtergerechter Sprachgebrauch BM f. Bildung und Frauen

Stabsstelle für Gleichstellung und Gender Studies der Donau-Universität Krems (2015): Leitfaden für geschlechtergerechtes Formulieren. 3., überarbeitete Auflage.
  Leitfaden Donau-Universität Krems

 

Weitere Sprachleitfäden  

FH Campus Wien, Gender & Diversity Management (2015): Eine Sprache für alle! Leitfaden für geschlechter- und diversityfairen Sprachgebrauch an der FH Campus Wien. Mit Tipps für Vorträge, die englische Sprache und Bildgestaltung.
(Autorin: Bärbel Traunsteiner; Herausgegeben von: Ulrike Alker, Ursula Weilenmann, Corina Exenberger)
  Leitfaden FH Campus Wien

AG Feministisch Sprachhandeln der Humboldt-Universität zu Berlin (2014/15): Was tun? Sprachhandeln aber wie? W_ortungen statt Tatenlosigkeit! 2. Auflage.
  Sprachhandeln d. Humboldt-Universität zu Berlin

Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, IFF, ÖH Klagenfurt/Celovec, Zentrum für Frauen und Geschlechterstudien (2014): Geschlechtergerechter Sprachgebrauch – Ein Leitfaden von Studierenden (A3-Plakat). 1. Auflage. 
  Leitfaden Alpen-Adria-Universität

Land Tirol, Abteilung Juff – Fachbereich Frauen und Gleichstellung (2014): Leitfaden Geschlechtergerechtes Formulieren.
4. Auflage.
  Sprachleitfaden JUFF

Gleichstellungsbeauftragte der Universität zu Köln (2014): ÜberzeuGENDERe Sprache. Leitfaden für eine geschlechtersensible und inklusive Sprache. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. (Redaktion: Monika Schoop und Maike Hellmig)
 Leitfaden Universität Köln

Netzwerk Leichte Sprache (2013): Die Regeln für Leichte Sprache.
  Netzwerk Leichte Sprache


 

 

 

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