Stellungnahme zum Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2021

Auf der Basis mehrerer IRKS-Studien zum Maßnahmenvollzug und zum Umgang mit terroristischen Straftätern nehmen wir zum geplanten Reformvorhaben Stellung.

Das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2021 enthält wichtige erste Schritte in Richtung der dringend notwendigen Reform des Maßnahmenvollzugs. Wie sich die Erhöhung der Einweisungsvoraussetzungen auf die massiv gestiegenen Zahlen an Untergebrachten konkret auswirken wird, ob sie also zu einer deutlichen Reduktion führen wird, ist noch nicht abzuschätzen. Die geplante Ausweitung des vorläufigen Absehens vom Vollzug ist, wenn sie von der Praxis angenommen wird, ein durchaus sinnvolles Instrument, um Einweisungen in den Maßnahmenvollzug zu reduzieren. Sehr kritisch sehen wir die Einführung einer "Maßnahme" für "gefährliche terroristische Straftäter". 

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