Vorbemerkungen
zum Studium | |
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A0. Recht und Wirtschaft |
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K. Hilfsmittel
der Rechtswissenschaft |
Die folgende Aufzählung ist nicht vollständig, sondern enthält
eine Auswahl und führt nur Hilfsmittel an, die für das Zivilrecht
von Interesse sind. Berücksichtigt wurden Lehrbücher, Systeme, Kommentare,
Entscheidungssammlungen, Zeitschriften, Bibliographien, Lexika und
Statistiken sowie Rechtsdatenbanken und interessante Homepages. | |
I. Traditionelle
Hilfsmittel | |
ordnen den Stoff des Zivilrechts systematisch
nach disziplinär-methodischen Gesichtspunkten; ähnlich das Lehrbuch
und der Grundriss, die aber zusätzlich stärkere didaktische Überlegungen anstellen,
und Literatur und Rspr nur eingeschränkt berücksichtigen: | System
und Lehrbuch |
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Kommentare folgen Paragraph
für Paragraph dem Gesetzestext; in einzelne Paragraphen wird aber oft
viel hineingestopft, was zu Unübersichtlichkeit führt. Kommentare
gibt es zum ABGB, wie zu einzelnen (Sonder)Gesetzen. | Kommentare |
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Sie sind
in der Praxis von größter Bedeutung. Zu unterscheiden sind amtliche von privaten Sammlungen. | Entscheidungssammlungen |
Die heute wichtigste amtliche bürgerlichrechtliche
Entscheidungssammlung ist die SZ = Sammlung Zivilsachen (1919
bis 1938 und 1946 bis heute). Im vollen Wortlaut heißt die SZ heute:
„Entscheidungen des österreichischen Obersten Gerichtshofes in Zivilsachen”.
– Pro Band werden bis zu 250 Entscheidungen veröffentlicht. Manchmal besteht
ein Band aus 2 durchnummerierten Teilbänden; so zB SZ 68. – Diese
Sammlung erscheint in Jahrgängen. Zitierweise: zB SZ 68 (= Bd) /125 (=
Entscheidungsnummer des jeweiligen Bandes) [1995, 2. Halbjahr] (=
allenfalls hinzugefügte Jahreszahl des Bandes) Entfall des Bildnisschutzes
nach §
78 UrhG, wenn die Veröffentlichung iSv § 7 a MedG
und § 41
UrhG im Interesse der Strafrechtspflege und der öffentlichen Sicherheit
lag. | |
Wichtige amtliche Vorläufersammlungen der
SZ waren: | |
•
GlU =
Glaser/Unger (1853-1897) und | |
•
GlUNF = Glaser/Unger Neue
Folge (1898-1915). | |
Beide Sammlungen werden nach Nummern zitiert; zB GlU 1 (1853)
Leibrentenvertrag mit cassatorischer Klausel; oder: GlUNF 1 (1898)
Darlehen zu verbotenem Spiel: Ungültigkeit des für dasselbe gegebenen
Wechsels. | |
Private Entscheidungssammlungen: •
EF(Slg) = Ehe-
und familienrechtliche Entscheidungen, hg nunmehr von Hluze/Schwarz
(seit 1945). Wird nach Nummern zitiert; zB EFSlg 75.371 (3)* [1994]:
Zur Frage der Teilanfechtung eines Ehescheidungsvergleichs nach § 870 ABGB. | | •
HS = Handelsrechtliche Entscheidungen,
hg nunmehr von Stanzl/Friedl/Steiner (seit 1945). Wird nach Nummern
zitiert; zB: HS 25.086 [1994]: Behauptungs- und Beweislast für das
Vorliegen eines zweiseitigen Handelskaufs. | | •
MietSlg = Mietrechtliche Entscheidungen,
hg von Heller/Radl (seit 1945). Wird nach Nummern zitiert; zB: MietSlg
46.507 (14)* [1994]: Wohnungseigentumswohnhausanlage umfasst mehrere Liegenschaften
– Folgen. | |
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Für die EFSlg, HS und MietSlg sei angemerkt:
– Einzelne Urteile werden oft in mehrere Entscheidungsnummern der
jeweiligen Sammlung „zerlegt” (dh: dieselbe Entscheidung kommt mitunter
unter mehreren Nummern vor!). – Nach der Entscheidungsnummer in
runde Klammern gesetzte arabische Zahlen – zB (3) – bedeuten, dass
diese im vorderen Teil des jeweiligen Bandes nur kurz wiedergegebene
Entscheidung im zweiten Teil des Bandes ausführlich wiedergegeben
wird. | |
•
Arb(Slg) =
Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen, hg von Tades (seit 1922).
Wird nach Nummern zitiert; zB: Arb(Slg) 11.319 [Landesgericht Ibk
1994] Zum Wesen des Probedienstverhältnisses. | |
• Aktuelle Entscheidungsveröffentlichungen finden
sich auch in Fachzeitschriften, etwa in der ÖJZ
( EvBl), den JBl, RZ, NZ, ecolex oder immolex. | |
| Wichtige Zeitschriften |
•
ÖJZ Österreichische
Juristen-Zeitung; seit 1946 mit einem öffentlichen und privatrechtlichen
Entscheidungsteil = EvBl: Evidenzblatt der Rechtsmittelentscheidungen;
Zitierweise: zB EvBl 1997/15; – JBl (Juristische Blätter: 1872-1938
und seit 1946) mit der Beilage: WBl (Wirtschaftsrechtliche Blätter,
seit 1987); | |
•
RZ Österreichische Richterzeitung;
1907-1938 und seit 1954; | |
•
AnwBl Österreichisches Anwaltsblatt;
seit 1970; | |
•
NZ Österreichische Notariats-Zeitung;
1858-1938 und seit 1954; | |
•
ZVR Zeitschrift für Verkehrsrecht;
seit 1956; | |
•
DRdA Das Recht der Arbeit;
seit 1951; | |
•
VerRdSch Die Versicherungsrundschau;
seit 1946; | |
•
ecolex seit 1990; | |
•
JAP Juristische Ausbildung
und Praxisvorbereitung; seit 1990; | |
•
ÖBA Österreichisches Bankarchiv;
seit 1953; | |
•
RdM Recht der Medizin; seit
1994; | |
•
RdU Recht der Umwelt; seit
1994; | |
•
ZfRV Zeitschrift für Rechtsvergleichung,
Internationales Privatrecht und Europarecht; seit 1960; | |
•
wobl Wohnrechtliche Blätter;
seit 1988; | |
•
immolex; seit 1997. | |
| Bibliographien, Lexika / Wörterbücher |
• Sog Index
Hohenecker = Index der Rechtsmittelentscheidungen und des
Schrifttums; erscheint als Jahrgang und weist alle veröffentlichten
Instanzentscheidungen und das Schrifttum eines Jahres aus. Erscheint
seit 1946. | |
• Index (zB 2000), Systematisches Verzeichnis
des geltenden Bundesrechts (hg vom BKA; bearbeitet von Helga Stöger,
erscheint jahrgangsmäßig – auch auf CD-Rom); – Neuhofer, BGBl-Index,
zB 1999: Wegweiser durch Österreichs Bundesgesetzgebung; | |
•
Russwurm/Schoeller, Österreichisches
Rechtswörterbuch (1992); | |
•
Köbler, Juristisches Wörterbuch
(München, 19978); | |
•
Creifelds, Rechtswörterbuch
(München, 200016). | |
Statistiken: Das Österreichische Statistische
Zentralamt (ÖStat) gibt jährlich eine (leider nicht sehr aufschlussreiche) „Statistik
der Rechtspflege für das Jahr ...” heraus; seit 1947. – Es besteht
dringender Verbesserungsbedarf! – Österreich ist ein rechtsstatistisches
Entwicklungsland. | |
Einen Überblick über die österreichische Behördenorganisation
samt Adressen von Amtsträgern etc verschafft der jährlich erscheinende:
Österreichische Amtskalender (zB 1999/2000). Das Lexikon der Behörden
und Institutionen [zuletzt] Wien 1999. | |
II. Elektronische
Hilfsmittel – Rechtsinformationssysteme – Rechtsdatenbanken | |
Neu bearbeitet von H.
Ortner
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Die Informationsbeschaffung für Juristen
über elektronische Medien bedeutet nicht nur eine Arbeitserleichterung
und -ersparnis für den Praktiker, Wissenschafter und Studenten,
es ist darüber hinaus auch zu einer Notwendigkeit geworden (vgl
zB OGH 9 Ob 2009/96y zur Obliegenheit von Rechtsanwälten, auch elektronische
Hilfsmittel zu verwenden). Die Rechtsinformatik iwS beschäftigt
sich nicht nur mit diesen neuen Möglichkeiten (Rechtsinformatik
ieS/Information Technology in Law), sondern auch mit den damit verbundenen
neu aufgetretenen Rechtsfragen (zB Urheberrechtsproblematik, Informationsrecht/Law
on Information Technology). | |
Diese faktischen Gegebenheiten haben sich seit einiger Zeit
in der universitären Ausbildung niedergeschlagen. Auch in Innsbruck
– wie an den anderen juridischen Fakultäten – werden entsprechende Lehrveranstaltungen angeboten. | |
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In den letzten Jahren haben sich in Österreich verschiedene
elektronische Rechtsdokumentationssysteme in Datenbankform etabliert,
welche auf verschiedenen Speichermedien (zT offline via CD-Rom,
va aber auch online über das Internet) zur Verfügung stehen. Im
Folgenden werden einige für das Zivilrecht relevante Angebote dargestellt
(einen umfassenden Überblick bieten Jahnel/Mader). | |
Zu den generellen
Datenbanken gehören: | Generelle Datenbanken |
•
RIS:
Mit der Einführung des RechtsInformationsSystems leistete Österreich
eine Pionierarbeit zur aktuellen, umfassenden und kostengünstigen
Information über das österreichische Recht. Bereits im Jahre 1990
startete (nach einer kurzen Pilotphase) der flächendeckende Aufbau
der Dokumentation der Bundesnormen sowie der Judikatur der Höchstgerichte
der öffentlichen Rechts. In den folgenden Jahren wurde das online-Angebot
schrittweise um das Landesrecht, Judikatur der UVS und der Justiz
sowie weitere Dokumentationen erweitert. Das RIS wird vom BKA (Bundeskanzleramt)
erstellt und inhaltlich von den jeweiligen Dienststellen des Bundes
und der Länder betreut. Das System eignet sich sehr gut zum direkten
Zugriff auf Dokumente, um den Volltext zu erschließen. Durch die
Aufsplittung in mehrere Teildatenbanken bietet es sich vor allem
für spezielle Suchaufgaben und weniger für Abfragen quer durch alle
Rechtsgebiete an. Das RIS steht sowohl in einer (behördeninternen)
Intranetversion als auch im (öffentlich zugänglichen) Internet zur
Verfügung; auch in dieser ist ein Großteil der Informationen kostenlos
zugänglich (nicht aber die RDB und CELEX). Das uneingeschränkte
RIS, inklusive der beiden erwähnten Datenbanken, steht den Universitäten
über das ACOnet, das österreichische Datennetz für Wissenschaft,
Forschung und Lehre zur Verfügung und ist an bestimmten Studienarbeitsplätzen,
zB auch über die Bibliothek des Instituts für Zivilrecht oder die
Computer im Lernzentrum der juridischen Fakultät der Universität Innsbruck,
auch den Studierenden unter http://ris.aco.net/ kostenlos zugänglich.
Zu Beachten ist, dass die Datenbanken in unterschiedlichen Intervallen
aktualisiert werden und jedenfalls nicht tagesaktuell sind. Des
weiteren wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte
vom Bund keine Haftung übernommen; es bleibt ausschließlich der
Wortlaut der im Bundes-, Landesgesetzblatt oder anderen Publikationsorganen
verlautbarten Rechtsvorschriften ausschlaggebend. Für das Zivilrecht
interessant ist vor allem die Judikaturdokumentation der Justiz,
welche neben den Volltexten der Original-Urteile des OGH und ausgewählten
Entscheidungen der OLGs und ausländischer Höchstgerichte (JUST)
auch die Leitsatzkartei des OGH (JUSR) enthält; dazu Eder, RZ 1996, 242. | |
•
RDB: Die 1986 gegründete Rechtsdatenbank
(http://www.rdb.at/ )
GmbH ist eine private Datenbank und Österreichs größter Anbieter
von Online-Rechtsinformation; sie stellt eine Arbeitsoberfläche
für das gesamte österreichische und von Teilen des Internationalen
sowie des EU-Rechts dar, wobei nicht nur Verweise sondern Volltextdokumente
angeboten werden. Die RDB führt ua 63 Fachzeitschriften, (daneben
auch die für Studenten besonders interessanten Zeitschriften ÖJZ,
JBl und JAP) 18 Entscheidungssammlungen (ab 1978) und 3 Indizes (Index
Hohenecker ab 1946) sowie die Datenbankinhalte des RIS auf einer
Plattform zusammen. Darüber hinaus werden branchennahe Partner-Datenbanken
(wie z Firmen- oder Grundbuch) angeboten, wodurch die RDB der einzigen
Komplettanbieter im deutschen Sprachraum ist. | |
•
RIDA: Die Rechts-Index-Datenbank
stellt eine weitere private Datenbank dar, welche ua aus einem elektronischen Suchindex
sowie Entscheidungssammlungen (Zivilrecht seit 1985), juristische
Fachzeitschriften im Volltext und der Hohenecker-Index (seit 1994)
besteht. | |
• Generelle juristische Datenbanken aus Deutschland:
Die drei wichtigsten Vertreter sind a) Juris, die größte Datenbank
zum deutschen Recht, deren Hauptgesellschafter der Bund ist und
die Rechtsprechung, Bundesrecht und auch juristische Literatur in
mehreren Teildatenbanken dokumentiert; b) LSK, die Leitsatzkartei
des deutschen Recht auf CD-Rom; sowie c) NJW-Volltext, die auf zwei
CDs alle Jahrgänge der NJW weit 1981 enthält. | |
Einige
im Zivilrecht bedeutsame spezielle Datenbanken sind: | Spezielle Datenbanken |
•
OGH compact:
Dies ist eine offline/CD-Rom Datenbank der OGH-Entscheidungen im
Volltext („Amtliche Sammlung”/SZ samt Leitsätzen seit 1946 und Originalerkenntnisse
des OGH ab 1978 im Strafrecht bzw 1985 im Zivilrecht) sowie straf-
und zivilrechtlicher Rechtsvorschriften. Durch die Verlinkung zwischen
den Entscheidungen und den Normtexten bietet diese Datenbank einen
Vorteil gegenüber dem RIS. Der Zugriff erfolgt zB von der UBI aus
für Studenten kostenlos. | |
•
Leitsatz compact: Diese Offline-Datenbank
bietet Kurzfassungen der Rechtsprechung der Höchstgerichte und Literaturhinweise
aus der Zeitschrift JUS-EXTRA zur schnellen Erstinformation. | |
•
ÖJZ-Leitsatzkartei: Auch dies
ist eine Offline-Datenbank, welche die Leitsatzkartei aus der ÖJZ
dokumentiert und damit eine laufende, aktuelle Übersicht über die
neueste Judikatur „in Form von Informations-Häppchen” (Jahnel/Mader)
bietet. | |
• Aus der schon unüberschaubaren Vielfalt deutscher
Spezialdatenbanken (inzwischen an die 100 !) seien beispielsweise
folgende „Vertreter” aus dem Bereich des Zivilrechts erwähnt: BGHZ-Entscheidungen
auf CD-Rom, juris-CDs zu unterschiedlichen Rechtsgebieten, Familienrecht
Volltext CD. | |
Schließlich sei noch auf einige Systeme
verwiesen, welche Gesetzesdokumentationen bzw Zugang zu Materialien anbieten: | Gesetzesdokumentationen und
Materialien |
•
Gesetze und
Materialien: Eine Vielzahl von wissenswerten Informationen
rund um die Gesetzgebung (allem voran die parlamentarischen Materialien,
insbesondere Regierungsvorlagen samt EB) kann auf der Webpage des Parlaments
(http://www.parlinkom.gv.at/) abgerufen
werden. | |
• Zum BGBl kommt man auf mehrere
Arten: Über die Homepage der Wiener Zeitung, die Adresse http://www.bgbl.at/ oder
offline über die CD-Rom-Archivierung (ab 1996 in authentischer Form). | |
•
Gesetzestexte: Der Verlag
Österreich bietet die CD-Rom „Bundesrecht Professional” mit den
Rechtsvorschriften ab 1983 an; außerdem eine jährlich erscheinende
CD „Index”, welche ein Verzeichnis des geltenden Bundesrechts enthält.
Die umfangreichste Sammlung von Normtexten auf einem Offline-Datenträger
bildet jedoch die „Österreichische Normensammlung”, welche die elektronische
Umsetzung der Loseblattsammlung „Das Österreichische Recht” bildet.
Die Manz-Texte sind ebenfalls in vielen Fällen auch auf CD oder
Diskette erhältlich. Ausgewählte Gesetze (ASVG und arbeitsrechtliche
Normen) bietet der ÖGB-Verlag auf CD-Rom an. | |
2. Weitere Internetinhalte | |
Neben den schon oben erwähnten Online-Datenbanken bietet
das Internet für Juristen noch eine Vielzahl weiterer Informationen,
von denen einige kurz dargestellt werden: | |
Ein
zukunftsweisendes Beispiel für Electronic Publishing stellt das
Internet-Lehrbuch Zivilrecht.online (Barta) http://zivilrecht.uibk.ac.at/buch/ dar,
das die Linktechnik gezielt nutzt und mit dem vorliegenden Lehrbuch
eine „organische” Einheit bildet. Dazu korrespondierend das Online-Lernprogramm
(Jordan) zivilrecht.onlearn. | Internet-Lehrbuch |
Die Homepages
der rechtswissenschaftlichen Fakultäten österreichischer Universitäten
im Allgemeinen und der Institute für Zivilrecht im Besonderen bieten
einen guten Zugang und Überblick über juristische Informationen
oder Links: | Institutshomepages |
Die Homepage des Instituts für Zivilrecht der Universität
Innsbruck ( http://zivilrecht.uibk.ac.at/) bietet
Informationen auf österreichische und internationale Rechtsinformationssysteme
und Links zum umfangreichen juristischen Informationsangebot der
Europäischen Union. | |
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Die österreichischen
Universitätsbibliotheken, die Nationalbibliothek und diverse weitere
wissenschaftliche Bibliotheken sind im ALEPH zusammengefasst
(unter http://www.bibvb.ac.at/verbund-opac.htm oder
über die Homepage der UBI http://www.uibk.ac.at/c108/ erreichbar).
Seit neuestem ist auch die Fernleihe online möglich. Eine kostenlose
Einschulung für Studenten wird auch der UBI angeboten. | Bibliotheksdienste |
| Weitere Beispiele |
• Das Manz-Surfbrett für
Juristen (http://www.manz.at/) bietet periodische
„Surftipps” an. | |
• Unter der Website des VKI
http://www.konsument.at/ findet
man Instanzentscheidungen im Bereich des Verbraucherrechts mit Volltextservice. | |
• Auf der Website Internet4Jurists (Hg. Schmidbauer, http://www.internet4jurists.at/)
bietet die österreichische Richtervereinigung ausführliche und übersichtliche
Informationen über Probleme des Bereiches Internet und Recht iwS.
Es werden sowohl die neueste Judikatur zu einschlägigen Themenbereichen
als auch zT Judikaturbesprechungen und Hintergrundinformationen
angeboten. | |
• Erwähnt werden soll noch der (kostenpflichtige)
juristische Online-Informationsdienst des Manz-Verlags „nju:s” (http://www.njus.at),
welcher mehrere Rechtsgebiete umfasst (auch Zivilrecht). Über neueste
Entwicklungen in Judikatur und Gesetzgebung wird via e-mails informiert. | |
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A0. Recht und Wirtschaft |
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