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Kapitel 17
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I. Das Personenstandsrecht
Literaturquelle
Rechtsquellen: – PersonenstandsG (PStG), BGBl 1983/60 und PStVO, BGBl 1983/629 idgF.
Der Staat sucht seit Jahrtausenden Informationen über seine Bürger zu erlangen; vgl nur das Lukasevangelium II 3:
Zielsetzungen
„Alle gingen hin, sich aufschreiben zu lassen ....”
Die Grundlagen des Dokumentations-, Register-, Urkunden- und Archivwesens in der Antike sind griechischen Ursprungs.
Heute werden Bürger nicht nur gezählt, auch ihr Personenstand wird festgehalten; dh: Daten über Geburt, Name, Geschlecht, Eltern, Heirat, Kinder, Tod uam werden staatlich registriert. – Der moderne Staat benötigt diese Daten für vielfältige Zwecke: Schulen, Wohnbau, Sozialleistungen, Kindergärten, Universitäten, Förderungen verschiedenster Art etc. Das geschieht durch Volkszählung, Mikrozensus / ÖSTAT.
Das heute geltende Personenstandrecht, insbesondere die Personenstandsbücher bauen auf dem kirchlichen Matrikelwesen auf, das seit dem Mittelalter wichtige Lebensdaten ihrer Gläubigen festhält (seit Joseph II zum Teil im Auftrag des Staates): Geburt, Eltern, Taufe, Heirat und Tod.
Personenstandsbücher
Vgl Josephinisches Gesetzbuch (→ KAPITEL 1: Zur Entstehung des ABGB) 3 § 39:
Josephinisches Gesetzbuch
„Jeder Pfarrer, Pastor oder Rabiner ist schuldig, alle in seiner Pfarre geschlossenen Ehen mit deutlicher Benennung der Eheleute, wie auch der dabei gegenwärtigen Zeugen, dann mit Benennung des Orts, wo die Ehe geschlossen worden, und ob selbe vor ihm selbst, oder vor einem andern in seinem Namen, und vor wem sie geschlossen worden, in die zu diesem Ende bestimmten Trauungsbücher eigenhändig einzutragen, damit jeder über die Ehe, und Zeit, wann sie geschlossen worden, entstehende Zweifel daraus vollständig gehoben werden könne.”
Ein eigenes staatliches Personenstandsrecht in Österreich gibt es erst seit 1938; Einführung des deutschen Personenstandsrechts: dtPStG 1937.
Seit 1938
Heute ist für Personenstandsangelegenheiten das Standesamt oder – in kleineren Gemeinden – der/die Standesbeamte/in zuständig; § 59 PStG.


Personenstandsrecht (1)
Abbildung 17.15:
Personenstandsrecht (1)


Personenstandsrecht (2)
Abbildung 17.16:
Personenstandsrecht (2)


Geburten und Todesfälle seit 1970
Abbildung 17.17:
Geburten und Todesfälle seit 1970


Entwicklung der Geburtenzahlen
Abbildung 17.18:
Entwicklung der Geburtenzahlen


Geburtenraten in Europa
Abbildung 17.19:
Geburtenraten in Europa
Zur Entwicklung der Eheschließungen und Scheidungen → KAPITEL 16: Die Ehe.
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