Das FortpflanzungsmedizinG / FMedG 1992 (BGBl 275) idF 2004 regelt die rechtlichen Voraussetzungen medizinisch unterstützter Fortpflanzung. Die moderne Fortpflanzungsmedizin beschränkt sich aber nicht nur auf den Kinderwunsch kinderloser Paare, sondern befasst sich auch mit der embryonalen Stammzellforschung (Organzucht, neue Heilverfahren, Verhinderung von Erbkrankheiten usw) und der pränatalen Diagnostik (Präimplantationsdiagnostik, Polkörperdiagnostik).
Der Bereich der Fortpflanzungsmedizin beinhaltet zahlreiche medizinisch-naturwissenschaftliche, aber auch rechtliche und – vor allem auch – ethische Fragen, die vorschnelle Antworten verbieten, zumal die Entwicklung noch sehr im Flusse ist. Einsichten von heute sind morgen überholt. – Dennoch bedarf dieser Bereich rechtlicher Regeln, um Wildwuchs und Eigennutz in Zaum zu halten. Darin liegt eine kontinuierliche Herausforderung der Legistik. | |