Unbenanntes Dokument Unbenanntes Dokument

Namen in römischen Inschriften

Namen in römischen Inschriften

Für die römische Onomastik (Namenskunde) sind Inschriften eine überaus wichtige Quellengattung. In Inschriften wurden bei Männern die in Rom üblichen drei Namen (siehe "Namensgebung in Rom“) häufig durch die Angabe des Vaters (Filiation) und des Wahlbezirks (tribus) ergänzt. Somit wurden Namen in der Regel in folgender Reihenfolge angegeben:
das meist abgekürzte praenomen, das nomen gentile, die Filiation, die tribus (Wahlbezirk) und das cognomen (eventuell mehrere), z.B. M(arcus) Tullius M(arci) f(ilius) Cor(nelia tribu) Cicero.

Filiation

Die Angabe der Filiation (praenomen des Vaters im Gen.) weist den Genannten als freien römischen Bürger aus. In offiziellen Texten konnte die Filiation um das praenomen des Großvaters, des Urgroßvaters, usw. erweitert werden. Ein Beispiel für diese erweiterte Filiation bietet Inschrift Nr. 3a der Innsbrucker Sammlung, auf der sich Kaiser Septimius Severus als filius (Sohn) des Marcus Aurelius, als nepos (Enkel) des Antoninus Pius, als pronepos (Urenkel) des Traianus und als abnepos (Ururenkel) des Nerva bezeichnet. 

Tribusangabe

Durch diese Angabe wird ersichtlich, dass der Genannte ein civis Romanus war. Seit 241 v.Chr. gab es insgesamt 35 tribus, 4 städtische und 31 ländliche Wahlbezirke. Die Bezeichung des Wahlbezirkes erfolgte üblicherweise in abgekürzter Form, wobei nur die ersten drei Buchstaben angeführt waren. Die Tribusangabe steht in der Regel im Ablativ (das Wort tribu ist dabei gedanklich zu ergänzen) und wird nach der Filiation eingeschoben. Da Frauen kein Wahlrecht besaßen, ist bei ihrem Namen keine Angabe der tribus möglich.

Die Inschrift Nr. 8 der Innsbrucker Sammlung bietet alle sechs möglichen Bestandteile des Namens eines römischen Bürgers: Q(uintus) Antistius Q(uinti) f(ilius) Ani(ensi tribu) Verus Cremona. Dabei ist auch die übliche Reihenfolge eingehalten: praenomen, nomen gentile, Filiation, Tribusangabe und cognomen. Zuletzt wird (im Ablativ) die patria bzw. domus (der Herkunftsort) des bestattenen Soldaten angeführt. 

Sklaven und Freigelassene

Sklaven hatten nur einen einzigen Namen, der gelegentlich auf ihre Herfkunft verweist (z.B. Syrus). Wurden sie freigelassen, übernahmen sie das nomen gentile ihres Patrons (seit dem 1. Jh. v.Chr. auch das praenomen). Ihr ehemaliger Sklavenname wurde als cognomen hinzugefügt. Anstelle der bei Freigeborenen üblichen Filiation tritt bei Freigelassenen das praenomen des patronus im Gen. hinzu. In Inschrift Nr. 56 der Innsbrucker Sammlung werden Q. Vergilius Mithrodas und Vergilia Aglais als Q(unti) l(ibertus) bzw. als Q(unti) l(iberta) bezeichnet.

Literaturhinweis

Schumacher Leonhard (Hg.), Römische Inschriften. Lateinisch/Deutsch. Ausgewählt, übersetzt, kommentiert und mit einer Einführung in die lateinsiche Epigraphik, Stuttgart 1988, 22-26.
Paasch Almar Knud, Inscriptiones Latinae. Eine illustrierte Einführung in die lateinische Epigraphik, Odense 1990, 48–108.
Rix Helmut, Personennamen III (Rom und italischer Sprachraum), in: DNP 9 (2000), 626-629.
Schmidt Manfred G., Einführung in die lateinische Epigraphik, 2. Aufl., Darmstadt 2011, 83–89.

Verfasst von den Schülern Noah Kröll und Johannes Kuen

Weitere Informationen und Inschriften zum Thema: Link zur Datenbank