Montag, 06.11.2023
18:30 - 20:00 Uhr
ONLINE + Saal University of New Orleans (UNO), Hauptuni, Innrain 52, (1.OG Raum 1119)
Anmeldung ist nicht erforderlich
Eintritt / Kosten: Keine
RA Mag. Thomas Breite, LL.M., MBA, ist seit 2009 Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Kauf- und Bauträgerverträge. Seit 2016 ist er bei NEPRAUNIK & PRAMMER Rechtsanwälte in Wien tätig und berät sowohl gewerbliche als auch gemeinnützige Bauträger in Immobilienangelegenheiten.
Bauträger haben im Rahmen der Errichtung von Wohnhausanlagen zu entscheiden, auf welche Art die Objekte mit Heizung und Warmwasser bei Erstbezug versorgt werden. Hierfür sind zumeist Verträge mit Dritten, wie zum Beispiel Energielieferanten oder Betreibern von Heizungsanlagen, vorab abzuschließen, die auf die Wohnungskäufer zu überbinden sind.
Dabei gibt es unterschiedliche Konstruktionen: Die primäre Heizungsanlage kann entweder im Eigentum des Dritten oder doch der Liegenschaftseigentümer selbst stehen. Außerdem können Verträge entweder eine längere Bindungsdauer haben oder jährlich kündbar sein.
Der Vortrag beschäftigt sich unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung damit, wann eine Überbindung von Verträgen auf Wohnungseigentumsbewerber zulässig ist und wo es Rechtsunsicherheiten gibt.
Informationen zur HYBRID – VERANSTALTUNG:
Die Veranstaltung findet an der Hauptuni, Innrain 52, Saal University of New Orleans (1.OG Raum 1119) statt. Zusätzlich bieten wir kostenlos einen frei zugänglichen Livestream: https://webconference.uibk.ac.at/b/bar-njm-xoj-cmz.
Der von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein und Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch (beide LFU Innsbruck, Institut für Zivilrecht) geleitete „Innsbrucker Wohnrechtliche Dialog“ (IWD) versteht sich als Plattform für einen Austausch von Wissenschaft und Praxis.
Barbara Liebl
051250781291
barbara.liebl@uibk.ac.at