Mitteilungsblatt (58. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 19. Juli  2023

58. Stück

Inhalt

 

664. Änderung des Entwicklungsplans 2022 – 2027 der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 22 Abs. 1 Z 2 des Universitätsgesetzes 2002 nach Stellungnahme des Senats und mit Genehmigung des Universitätsrats vom 4. Juli 2023 den Entwicklungsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck 2022 - 2027, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 4. Dezember 2020, 24. Stück, Nr. 229, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 5. April 2023, 27. Stück, Nr. 390, wie folgt geändert:

 

  1. In Kapitel 6. Entwicklung der Fakultäten und Professuren wird unter Punkt 6.8 Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik in der Tabelle unter der Überschrift § 98 Abs. 1 UG Professuren für die Periode 2022–2024 die folgende Zeile neu angefügt:

 

2023

Theoretische Festkörperphysik

Nachfolge Läuchli

 

 

  1. In Kapitel 6. Entwicklung der Fakultäten und Professuren wird unter Punkt 6.8 Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik in der Tabelle unter der Überschrift § 99 Abs. 1 UG Professuren für die Periode 2022–2025 die folgende Zeile neu angefügt:

 

1.10.2023

Theoretische Quantenoptik

Verlängerung der seit 1.10.2020 mit Univ.-Prof. Peter Zoller besetzten und mit 30.9.2023 befristeten Professur bis 30.9.2025 bei gleichzeitiger Verringerung des Beschäftigungsausmaßes von bisher 50% auf 25%

 

  

  1. In Kapitel 6. Entwicklung der Fakultäten und Professuren entfällt unter Punkt 6.12 Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik die Tabelle Ausblick § 98 Abs. 1 UG Professuren für die Periode 2025–2027 und in der Tabelle § 98 Abs. 1 UG Professuren für die Periode 2022–2024 wird die folgende Zeile neu angefügt:

 

2023

Volkswirtschaft

Nachfolge Kerschbamer

 

  1. Im Anhang B – Studienangebot lautet in der Tabelle in Pkt. 1 unter der Überschrift „Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften“ die dritte Zeile neu wie folgt:

 

Master

Politikwissenschaft (Political Science)

 

 

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin

 

Für den Universitätsrat:

Dr. Reinhard Schretter

Vorsitzender


665. Änderung des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen“

Der Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“, erlassen vom Senat der Universität Innsbruck mit Beschluss vom 8.2.2022, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 13. April 2023, 28. Stück, Nr. 434, wird wie folgt geändert:

 

  1. § 1 Abs. 3 Z 17 lit. d) lautet wie folgt:
  1. „Heranziehung von fachlich geeigneten Personen zur Betreuung und Beurteilung von Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen, Zustimmung zur Heranziehung von Mitwirkenden bei der Betreuung, Untersagung von Thema und Betreuerin oder Betreuer, Entscheidung betreffend die teilweise elektronische Veröffentlichung sowie Vorlage an die Beurteilerin oder den Beurteiler (§§ 25, 26 und 27);“

 

                          Für das Rektorat:                                                    Für den Senat:

                Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl                             Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer

                                Rektorin                                                            Vorsitzender


 

666. Bestellung von Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten gemäß dem Organisationsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 20 Abs. 5 des Universitätsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Organisationsplans mit Beginn ab 1. 10. 2023 bis zum Ende der Funktionsperiode am 29. 2. 2024 Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Mag. Dr. Stéphanie Mittelbach-Hörmanseder zur Leiterin des Instituts für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung bestellt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

667. Bestellung von Studiendekanen und Studiendekaninnen gemäß dem Organisationsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 9 Abs. 1 des Organisationsplans mit  Beginn am 1. 8. 2023 bis zum Ende der Funktionsperiode am 29 2. 2024  Ass.-Prof. Mag. Mag. Dr. Ulrich Leitner zum Studiendekan der Fakultät für Bildungswissenschaften bestellt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

668. Bestellung zum Leiter des ao. Masterstudiums Interdisziplinäres Immobilienrecht

 Gemäß § 50 des Satzungsteils "Studienrechtliche Bestimmungen", verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 13.04.2023, 28. Stück, wird

   

Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch

 

bis auf Widerruf zum Leiter des ao. Masterstudiums Interdisziplinäres Immobilienrecht bestellt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Vizerektor für Lehre und Studierende


 

669. Festsetzung der Lehrgangsgebühr für das ao. Masterstudium Interdisziplinäres Immobilienrecht

Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 die Lehrgangsgebühr für das

ao. Masterstudium Interdisziplinäres Immobilienrecht mit 15 000,00 EUR festgesetzt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Vizerektor für Lehre und Studierende


 

670. Bevollmächtigungen im Studienrecht - Änderung

Die im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 29. September 2022, 73. Stück, Nr. 748, kundgemachten Bevollmächtigungen für die Fakultät für Bildungswissenschaften werden ersetzt durch nachstehende Bevollmächtigungen:

 

6. Fakultät für Bildungs-wissenschaften

 

 

 

Mag. Mag. Dr. Ulrich Leitner

(V: Univ. Prof. Dr. Erol Yildiz)

3 bis 5, 8 bis 15, 17 für alle der

Fakultät für Bildungswissenschaften

zugeordneten Studien.

Dr. Petra Reinhartz

für Studierende mit

Anfangsbuchstaben des

Nachnamens A – M: 7 für

alle der Fakultät für

Bildungswissenschaften

zugeordneten Studien

Dr. Peter Münte

für Studierende mit

Anfangsbuchstaben des

Nachnamens N – Z: 7 für

alle der Fakultät für

Bildungswissenschaften

zugeordneten Studien

 

Die Änderung tritt am 1. August 2023 in Kraft

 

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Universitätsstudienleiter


 

671. Erteilung der Lehrbefugnis 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Dr. Eva Zangerle gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Informatik“ erteilt.

 

Für das Rektorat

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

672. Erteilung der Lehrbefugnis 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Ass.-Prof. Dr. Bastian C. Joachim-Mrosko gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Mineralogie und Petrologie“ erteilt.

 

Für das Rektorat

Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl

Rektorin


 

673. Award of Excellence 2023 des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung Für Absolventinnen und Absolventen von Doktoratsstudien des Studienjahres 2022/2023 

Um ein Zeichen für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu setzen, vergibt der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung seit dem Jahr 2008 jährlich einen Preis für herausragende Dissertationen an Universitäten. 2023 kommt es zur sechzehnten Verleihung dieser Auszeichnung. Insgesamt sollen die besten Absolventinnen und Absolventen von Doktoratsstudien des Studienjahres 2022/2023 mit dem „Award of Excellence“ in Höhe von € 3.000,-- ausgezeichnet werden. Die Zahl der auszuzeichnenden Personen richtet sich nach der Zahl der Studienabschlüsse pro Universität.

Die Universität Innsbruck kann drei Personen nominieren.

Als Richtlinien für die Vergabe dieses Preises gelten:

 

1.

Österreichische Staatsbürgerschaft, EWR- Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Drittstaatenangehörige und Staatenlose gemäß § 4 StudFG

2.

Abschluss des Studiums an der Universität Innsbruck im Studienjahr 2022/2023

3.

Bestbeurteilte Abschlussprüfung (Rigorosum, Defensio)

4.

Hervorragende und bestbeurteilte Dissertation

 

Bewerbungen (formlose Ansuchen) sind unter Beifügung folgender Angaben/Nachweise einzubringen:

 

a)

Datenblatt des Bundesministeriums

(abrufbar unter:

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/award-of-excellence/ausschreibung.html.de)

b)

Staatsbürgerschaft (Kopie von Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass)

c)

Studienrichtung und Studienbeginn sowie Nachweis der Studiendauer (bitte das online abrufbare Blatt „Studienblatt und Studienzeitbestätigung“ beilegen)

d)

Abschlusszeugnis (Rigorosenzeugnis) und Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades

e)

Beide Dissertationsgutachten

f)

Kurzbeschreibung der Dissertation (max. 1 Seite)

g)

Lebenslauf und Publikationsliste

h)

Motivationsschreiben (1 – 2 Seiten)

 

Die Bewerbung erfolgt über

 

  1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Datenblattes: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/award-of-excellence/ausschreibung.html.de

 

  1. eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at

 

bis spätestens

Freitag, den 15. September 2023

 

Etwaige Fragen richten Sie bitten an:

Dr. Gundula Schwinghammer, Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

 

Mit einer Bewerbung werden alle für die Zwecke der Bearbeitung notwendigen Rechte eingeräumt. Hinsichtlich des Datenschutzes beachten Sie bitte folgenden Link: https://www.uibk.ac.at/datenschutz/allgemeine-verwaltung.html#foerderungen

Die Zuerkennung erfolgt bis spätestens November 2023. Die Verleihung der Preise wird am 07. Dezember 2023 in Wien in der Aula der Wissenschaften stattfinden.

 

Univ.-Prof. Dr. Gregor Weihs

Vizerektor für Forschung


 

674. Würdigungspreis 2023 des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung 

Auch 2023 werden wieder die Würdigungspreise des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung an die besten Absolventinnen und Absolventen der öffentlichen Universitäten, der Fachhochschulen, der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen und der Privatuniversitäten vergeben.

Es ist damit vorgesehen, insgesamt 35 Absolventinnen und Absolventen von Diplomstudien bzw. Masterstudien entsprechend den Vorschlägen der Universitäten auszuzeichnen. Die Zahl der Vorschläge je Universität ergibt sich wie bisher aus dem Verhältnis der Studienabschlüsse in Master- und Diplomstudien, wobei jeder Universität zumindest eine Nominierung zusteht. Der Würdigungspreis ist mit jeweils EUR 3.000,- dotiert.

Die Universität Innsbruck kann demnach zwei Personen nominieren.

Als Richtlinien für die Vergabe dieses Preises gelten (ACHTUNG: Vorgaben des Ministeriums – MÜSSEN erfüllt sein):

 

1.

Österreichische Staatsbürgerschaft, EWR-Staatsbürgerschaft sowie gleichgestellte Drittstaatsangehörige und Staatenlose gemäß § 4 StudFG

2.

Abschluss des Studiums an der Universität Innsbruck im Studienjahr 2022/23 (01.09.2022 – Ablauf der Bewerbungsfrist)

3.

Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit – von Bachelor- und Masterstudium insgesamt – um nicht mehr als zwei Semester; betreiben Absolventinnen und Absolventen ein Doppelstudium (Mehrfachstudium) und können in allen Studien einen ausgezeichneten Studienerfolg (siehe 4. und 5.) vorweisen, kann die gesetzliche Studienzeit um vier Semester überschritten werden

4.

Die Diplomarbeit/Masterarbeit muss hervorragend und bestbeurteilt sein

5.

Alle Diplomprüfungen (Bachelor- und Masterprüfung): in keiner Prüfung darf eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Prüfungen muss die Beurteilung „sehr gut“ erteilt worden sein

 

Bewerbungen um diesen Preis (formlose Ansuchen) sind unter Beifügung folgender Angaben/Nachweise einzubringen:

 

a)

Datenblatt des Bundesministeriums

abrufbar unter:

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/wuerdigungspreis/ausschreibung.html.de

b)

Staatsbürgerschaft (Kopie von Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass)

c)

Studienrichtung und Studienbeginn sowie Nachweis der Studiendauer (bitte das online abrufbare Blatt „Studienblatt und Studienzeitbestätigung“ beilegen)

Wenn das Bachelorstudium an einer anderen Universität absolviert wurde, muss eine Studienzeitbestätigung dieser Universität beigelegt werden

d)

Diplomzeugnisse bzw. Bachelor- und Masterzeugnisse

e)

Abstract der Diplomarbeit/Masterarbeit

f)

Empfehlungsschreiben des/der Betreuers/in der Diplomarbeit/Masterarbeit

g)

Lebenslauf und Schriftenverzeichnis (falls vorhanden)

 

Bewerbungen sind unter Verwendung des im Internet unter der Adresse

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/wuerdigungspreis/ausschreibung.html.de

erhältlichen Datenblattes bis spätestens

 

Donnerstag, 31. August 2023 (Einlangen hier)

 

per E-Mail an forschungsfoerderung@uibk.ac.at  zu richten.

 

Etwaige Fragen richten Sie bitten an:

Dr. Gundula Schwinghammer, Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

Mit einer Bewerbung werden alle für die Zwecke der Bearbeitung notwendigen Rechte eingeräumt. Hinsichtlich des Datenschutzes beachten Sie bitte folgenden Link: https://www.uibk.ac.at/datenschutz/allgemeine-verwaltung.html#foerderungen

Die Zuerkennung erfolgt bis spätestens November 2023. Die Verleihung der Preise wird am 21. November 2023 in Wien in der Aula der Wissenschaften stattfinden.

 

Univ.-Prof. Dr. Gregor Weihs

Vizerektor für Forschung


 

675. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Archiv für Bau.Kunst.Geschichte hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Christiane Weber bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "journée d'étude zum Projekt Engineering Nationality - die Sanierung des Straßburger Münsters aus bautechnischer und kulturwissenschaftlicher Sicht" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Priv.-Doz. Dr. Christoph Hölz

Leiter der Organisationseinheit Archiv für Bau.Kunst.Geschichte


    

576. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Systematische Theologie hat Ass.-Prof. Dr. Dietmar Regensburger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Festakt zur Abschiedsvorlesung von Wolfgang Palaver und Workshop "Politik des Evangeliums"" notwendig sind.

Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

assoz. Prof. Mag. Dr. Nikolaus Wandinger

Leiter der Organisationseinheit Institut für Systematische Theologie


    

677. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Gutachten in Rechtsfragen betreffend das Vorarlberger Bau- und Raumordnungsrecht., Rechtsgutachten Radwegverbindung Bregenzerwald-Rheintal" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre


    

678. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Müller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Rechtliche Zulässigkeit der Einbeziehung von Nikotin-Pouches in das TabMG 1996" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre


    

679. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen hat ao. Univ.-Prof. Dr. Manfred Auer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Kooperation vor Konflikt" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Martin Messner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen


    

680. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Erziehungswissenschaft hat Dr. Gabriela Gniewosz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Auftragsforschung: Evaluation zur Prüfung der Wirksamkeit einer partizipativer Methodik im Partizipationsprogramm #DemokratieMachtSchule bei Jugendlichen " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
       

Univ.-Prof. Dr. Alfred Berger

Leiter der Organisationseinheit Institut für Erziehungswissenschaft


    

681. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Univ.-Prof. Mag. Martin Schnitzer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Individualisierte Bewegungsangebote in den Alltag integrieren - Beispiele aus der Modellregion Stubaital" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf

Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft


682. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Mag. Dr. Katharina Wirnitzer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Good Health Retrospective Study: Micronutrients and their role in the prevention of health conditions and their association with a comprehensive health status" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf

Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft


     

683. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Zeitgeschichte hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Dirk Rupnow bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Unfruchtbarmachung und freiwillige Entmannung Die Innsbrucker Universitäts-Kliniken und die Erbgesundheitsgerichte des Reichsgaues Tirol-Vorarlberg" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Mag. Dr. Ingrid Böhler

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Zeitgeschichte


    

684. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Mag. Dr. Martin Auer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Museum Aguntum Konzepterstellung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche

Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien


685. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Kurt Scharr bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Bertha von Suttner macht Schule. Georgische Jahre, Friedenskonzepte, Friedenswahrnehmung. Didaktisch interaktive Aufbereitung von und für Schulen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

assoz. Prof. Dr. Elena Taddei

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


    

686. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat Erwan Valentin Renaudo bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Map the Robotlab" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik


    

687. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat Nora Hofer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Sommertechnikum Digitale Forensik" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik


 

688. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Univ.-Prof. Dr. Thomas Franosch bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Euregio Joint Computational Physics Initiative" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


    

689. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften hat Mag. Rainer Prinz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Massenhaushaltsbestimmungen Hintereis- und Kesselwandferner 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Mathias Rotach

Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften


    

690. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie hat Mag. Dr. Gertraud Meissl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Waldbewirtschaftung im Klimawandel - Sicherung der Bodenfunktionen von Waldökosystemen durch standortsgerechte Holzernte" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Tabea Bork-Hüffer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie


691. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat Ass.-Prof. Mag. Dr. Konrad Pagitz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Neophyten an Autobahnen und Schnellstraßen in Westösterreich" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter

Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik


    

692. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat assoz. Prof. Dr. Bozo Frajman bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Convergent adaptation to challenging substrates in plants" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter

Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik


    

693. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat Dr. Laurent Alexandre Pierre Marquer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Pollenmonitoring Galtür 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter

Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik


   

694. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Traugott bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Wildbienenförderung, Schädlingsregulation, Drahtwurmkontrolle" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

ao. Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte

Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie


    

695. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Dr. Anna Cosima Seybold bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Analyse von Humanbiopsiematerial mit dem Transmissions-Elektronenmikroskop" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

ao. Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte

Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie


 

696. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat Dr. Karin de Punder bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihr verantwortlich übertragenen Projekte "Circulating cell free mitochondrial DNA in depressed patients with and without a history of adverse childhood experiences, Sportklettern als Maßnahme zur Stressreduktion: Eine Studie zur Untersuchung des Zusammenhangs von subjektivem Stressempfinden und Kortisol in nicht-invasiv erhobenen Haarproben" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie


697. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie hat Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "PS20" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie


 

698. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie hat Univ.-Prof. Dr. Fabian Dielmann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "N-heterocyclische Imine als PU-Katalysatoren" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie


    

699. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulrich Griesser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Crystal Engineering of Medicinal Products" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


   

700. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Univ.-Prof. i. R. Mag. Dr. Hermann Stuppner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zum Thema quantitative NMR Analyse für Millefolii herba, Juglandis folium und Equiseti herba " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


    

701. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat assoz. Prof. Dr. Georg Leitinger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Klimawandel und Ökosystemleistungen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
       

Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie


 

702. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Friederike Barkmann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Praktikum Ökologie" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie


    

703. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat Univ.-Prof. Dr. Alexander Kendl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Großprojektunterstützung COFUND "Dynamics of Complex Continua"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik


 

704. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat Milan Oncak bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Wie ticken Moleküle?" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik


    

705. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Biomedizinische Alternsforschung hat Mag. Dr. Alexander Weiss bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "FAHD1 als mögliches therapeutisches Ziel bei Brustkrebs" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Dr. Pidder Jansen-Dürr

Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Biomedizinische Alternsforschung


    

706. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften hat assoz. Prof. Dr.-Ing. Peter Gamnitzer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Versuchsprogramm zur Bestimmung des zeitabhängigen Verhaltens von Staumauerbeton" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph Adam

Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften


 

707. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Ekkehard Steiner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Bogen-Monitoring und Querverschiebewiderstandsmessungen an Betonschwellen inkl. Auswertungen - NÖVOG Mariazeller Bahn, Durchführung von QVW-Messungen besohlten Betonschwellen inkl. Auswertungen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


    

708. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Mag. Dr. Christian Ebner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Untersuchung des chemischen Aufschlusses von Klärschlämmen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


709. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Kleidorfer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Urban Drainage Modelling Conference 2025" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


    

710. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Markus Aufleger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Analyse, Konzept und numerische Modellierung der Ötztaler Ache im Bereich der Mündung des Pollesbach, MV Wasserfassung Tauernbach, Revitalisierung Kraftwerk Rotes Tor, Frutz - Geschiebehydraulische 2d-numerische Modellierung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


 

711. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Barbara Schneider-Muntau bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Kriechverhalten von Moräne und Hangschutt" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


712. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Markus Mailer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Betriebliches Mobilitätsmanagement MedUni IBK, CMC Gemeindeberatung Leonding, Konzeption eines ÖPNV-Mindeststandards" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


    

713. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Robert Hofmann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Betreuung, Dokumentation und Auswertung von Belastungsversuchen der Bach- und Runsenverbauungen vom Typ Farfalla Rstungs, Betreuung, Dokumentation und Auswertung von Versuchen mit Gründungselementen von Steinschlagschutznetzen 2023 in Ergänzung zu den Versuchen 2020-2022, Betreuung, Dokumentation und Auswertung von Versuchen mit Gründungselementen von Steinschlagschutznetzen im Jahr 2023, Betreuung, Dokumentation und Auswertung von Versuchen mit Ösenankerzäunen - Passau, Weiterentwicklung am Projekt "HangmurgenNet", Detektion von potenziellen Hangmuren mit einem Wireless Sensor Network, Vorprojekt zur Ausarbeitung der Grundlagen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


    

714. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Anton Kraler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Blower Door BV Sandoz B545 CC2 Plus, Feuchte Monitoring Fuß und Radwegebrücke über den Inn - Marktgemeinde Zirl, Schalluntersuchungen im Mockup KI140" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
       

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


    

715. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Matthias Flora bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Stollen Angath - Brenner - Nordzulauf: Wissenschaftliche Begleitung BIM Ausführung, TIM_OEBB_Bings-Bludenz" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


 

716. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Mag. Dr. Gabriel Rojas-Kopeinig bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "IEA EBC Annex 86: Energieeffizientes intelligentes IAQ-Management für Wohngebäude" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


 

717. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Florian Gschösser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Lebenszyklustool zur Nachhaltigkeitsbewertung von Verkehrsinfrastrukturen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


    

718. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. Dr. Roland Maderebner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "AROLLA MockUp" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


719. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. Dr. David Geisler-Moroder bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "IEA SHC Task 70: Low Carbon, High Comfort Integrated Lighting" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


    

720. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Mag. Dr. Seraphin Unterberger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Sprayed Optimised Concrete" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


    

721. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dr. Nikolaus Weinberger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Großprojektprämie kumulative Einwerbung Weinberger" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


    

722. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat assoz. Prof. Dr.-Ing. Rainer Pfluger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "EnerPHit für ein klimaresilientes St. Johann" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


    

723. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat assoz. Prof. Dr.-Ing. Fabian Ochs bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Booster-Wärmepumpe, Campagne Monitoring, HPT Annex xx - Auswirkungen der Platzierung von Wärmepumpen auf die Schallemissionen, IEA HPT Annex 61 Heat Pumps in Positive Energy Districts" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


 

724. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. Dr. Daniel Neyer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Thermoelectric Generators using waste heat to produce electric energy" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


 

725. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Sophie Gruber bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Recycling enhanced additive manufacturing processes under Martian environmental conditions" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


 

726. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung hat Dipl.-Ing. Xotil Natke bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "From the Edge to the Center" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Gabriela Seifert-Kavan

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung


 

727. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung hat Univ.-Prof. Mag. Stefan Rutzinger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Oradour - Gestaltung und robotische Fertigung von Ausstellungsträgern im öffentlichen Raum" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Gabriela Seifert-Kavan

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung


    

728. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Thomas Ußmüller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Drahtlose Funksensoren für Monitoring-Anwendungen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik


    

729. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Robert Sebastian Weidner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Physische Unterstützung in Wartung und Instandhaltung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
       

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik


 

730. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Petar Grbovic bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Analysis and Design of an Integrated Gate Driver (IGD) and Double Pulse Test (DPT) for 1200V & 1700V 650~900A IGBT Modules" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik


 

731. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessur für Pastoraltheologie und Homiletik

 

Am Institut für Praktische Theologie der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck ist eine

 

Universitätsprofessur

für

Pastoraltheologie und Homiletik

 

gemäß § 98 UG 2002 ab sofort zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%.

Aufgaben

Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber vertritt die Fächer Pastoraltheologie und Homiletik in Forschung und Lehre in ihrer vollen Breite.

Die Lehre umfasst die Betreuung der Fächer Pastoraltheologie und Homiletik in allen an der Fakultät angesiedelten theologischen Studienrichtungen (Diplomstudium Katholische Fachtheologie, BA und MA Katholische Religionspädagogik, BA und MA Lehramt Sekundarstufe Unterrichtsfach Katholische Religion, Doktoratsstudium Katholische Theologie, PhD-Programm Katholisch-Theologische Fakultät). Insbesondere im Doktoratsstudium und im PhD-Programm gibt es viele internationale Studierende, deren Betreuung eine Offenheit für die weltkirchliche Perspektive erfordert.

Sie/Er ist für die Leitung des Universitätsstudienganges „Pastoraljahr“ zuständig.

Eine Zusammenarbeit mit dem interfakultären Forschungsschwerpunkt der Universität Innsbruck „Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte“ und die Mitarbeit an einem der an der Katholisch-Theologischen Fakultät angesiedelten Doktoratskollegs wird erwartet. Sie/Er ist in das fakultäre Forschungszentrum „Religion-Gewalt-Kommunikation-Weltordnung“ eingebunden.

Die Mitarbeit in der universitären Selbstverwaltung wird vorausgesetzt.

Anstellungserfordernisse

  1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung;
  2. Doktorat in Katholischer Theologie oder gleichwertige Befähigung;
  3. einschlägige Lehrbefugnis (Habilitation) oder eine gleichwertige Befähigung;
  4. qualitativ hervorragende fachspezifische Publikationen in international renommierten Verlagen und führenden Fachzeitschriften;
  5. Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung;
  6. interdisziplinäres Arbeiten mit angrenzenden Disziplinen;
  7. didaktische Fähigkeiten;
  8. Erfahrung in der Einwerbung und Verwaltung von Forschungsmitteln;
  9. Qualifikation zur Führungskraft;
  10. Sozialkompetenz.

Darüber hinaus ist interkulturelle Kompetenz erwünscht.

Bewerbungen müssen bis spätestens

 

30.09.2023

an der Universität Innsbruck, Fakultäten-Servicestelle, Standort Karl-Rahner-Platz 3, A-6020 Innsbruck (fss-karlrahnerplatz@uibk.ac.at) in digitaler Form, optional auch in Papierform, eingelangt sein.

Bei Bewerbungen ist Artikel V § 1 des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich vom 5. Juni 1933 (BGBl. II Nr. 2 von 1934 sowie § 38 Abs. 1 UG 2002) zu beachten. Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauen­anteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei glei­cher Qualifikation vorrangig aufgenommen. § 35 Abs. 4 Frauenförderungsplan der Universität Innsbruck (vorrangige Aufnahme in den Berufungsvorschlag bei gleicher Qualifikation) findet jedoch nur soweit Anwendung, als er dem Artikel V § 1 Abs. 4 des Konkordates nicht entgegensteht.

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer:innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.826,50/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).

Die Bewerbungsunterlagen haben zu enthalten: Lebenslauf mit einer Beschrei­bung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Lehrveranstaltungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte (inkl. der Drittmittelprojekte), Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Publikationen.

Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter:

http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/karlrahnerplatz3/ausschreibungen_u_berufungsverfahren.html

 

Univ.-Prof.in Dr.in Veronika Sexl

R e k t o r i n


 

732. Ausschreibung einer externen Einrichtung: „Universitätsassistentin im Bereich Objekt-Bildhauerei“ an der Akademie der bildenden Künste Wien

 

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Universitätsassistent_in

 im Bereich Objekt-Bildhauerei am Institut für bildende Kunst. Diese Position wird im Ausmaß von 20 Wochenstunden ab 1.10.2023 befristet für 6 Jahre vergeben.

 

Aufgabenbereiche

  • Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen im Bereich Objekt-Bildhauerei
  • Betreuung der Studierenden
  • Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie Evaluierungsmaßnahmen

 

Anstellungsvoraussetzungen

  • ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes künstlerisches Studium (Diplom- oder Masterstudium), oder eine für die Verwendung in Betracht kommende gleich zu wertende künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Eignung
  • sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
  • IT-Kenntnisse (Textverarbeitungsprogramme z.B. Microsoft Word, Bildbearbeitungsprogramme und Grafikdesign z.B. Photoshop, Tabellenkalkulation z.B. Excel)

 

Gewünschte Qualifikationen

  • Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich
  • eine dem speziellen Fachbereich Objekt-Bildhauerei entsprechende Qualifikation
  • umfangreiche Kenntnisse und künstlerische Praxis der Bildenden Kunst
  • praktische und theoretische Kenntnisse zeitgenössischer Kunst mit Schwerpunkt Bildhauerei und damit verbundener Techniken und Diskurse
  • Fähigkeit zur Teamarbeit
  • didaktisch/pädagogische Kompetenz
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

 

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 1.638,7 bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden. 

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 10.08.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden.

Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

  

Chirla Laura Bianca

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


 

733. Ausschreibung einer externen Einrichtung: „Ausstellungsmanager_in im Referat für zeitgenössische Ausstellungen“ an der Akademie der bildenden Künste Wien

 

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Ausstellungsmanager_in im Referat für zeitgenössische Ausstellungen

 

Im Beschäftigungsausmaß von 35 Stunden zum ehestmöglichen Zeitpunkt.

Unter dem Überbegriff Exhibit ist es dem Ausstellungsbereich der Akademie ein Anliegen, Lehrenden, Studierenden und Alumni_ae in seinen Räumen diverse Praxen des Ausstellens zu ermöglichen, ebenso wie über das Ausstellen als Medium zu reflektieren. Mit dem Programm seiner drei Ausstellungsräume positioniert sich der Ausstellungsbereich der Akademie bewusst an der Schnittstelle von universitärer Lehre und Ausstellungspraxis sowie den historischen Kunstsammlungen. Gleichzeitig erschließt er die zeitgenössische Wissens- und Kunstproduktion der Akademie für eine breite Öffentlichkeit.

 

Aufgabenbereiche

  • Entwicklung programmatischer Konzepte für den Bereich des zeitgenössischen Ausstellungswesens in Abstimmung mit dem Vizerektorat Kunst | Lehre
  • Koordination aller Ausstellungen und ausstellungsbezogener Projekte (inkl. Verantwortung für Ausschreibungen, Verträge und Drucksorten) in zeitlicher (Jahresplanung), budgetärer und personeller Hinsicht
  • Budgeterstellung und -kontrolle für alle Ausstellungen inkl. Drucksorten
  • Organisation und operative Umsetzung von Ausstellungsprojekten gemeinsam mit dem Team des Referats
  • kuratorische Tätigkeit
  • Koordination der Mitarbeiter_innen des Ausstellungswesens sowie der studentischen Mitarbeiter_innen der Kunstauskunft
  • Akquise von Kooperationen und Betreuung von Kooperationspartnern
  • Einholen von Fördermitteln und Betreuung der Fördergeber_innen
  • Schnittstelle zur Lehre (Abhaltung von Workshops, Organisation von Vortragsprogrammen, etc.)
  • Schnittstelle zu den Kunstsammlungen sowie Abstimmung mit dem Büro für Öffentlichkeitsarbeit

 

Anstellungsvoraussetzungen

  • ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium (Diplom- bzw. MA-Abschluss)
  • mehrjährige Erfahrung im Projekt- und Ausstellungsmanagement, vorzugsweise im Kunst- und Kulturbereich
  • ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • ausgezeichnete MS-Office-Kenntnisse sowie Social-Media-Affinität 
  • hohe Textkompetenz

 

Gewünschte Qualifikationen 

  • ausgezeichnete Kenntnisse und gute Vernetzung innerhalb der österreichischen Kunst- und Kulturlandschaft
  • strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Kommunikationsfreudigkeit und Teamfähigkeit
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

 

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IVa beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 35 Wochenstunden derzeit Euro 2.617,1. 

 

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 10.08.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

  

Chirla Laura Bianca

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


  

734. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals 

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

 

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber


(PDF-Datei hier)

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