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Der Streit um den Lehrplan

Autor:Scharer Matthias
Veröffentlichung:
Kategoriekommentar
Abstrakt:Um den Lehrplan 2000 für den Religionsunterricht ist ein Streit entbrannt. Die Hintergründe der Auseinandersetzung werden aufgezeigt und kritisch kommentiert. Hinweise auf einschlägige Veröffentlichungen ergänzen den Kommentar. Siehe dazu auch den Beitrag zu den neuen Lehrplänen in der ORF-Sendung "Orientierung"
Publiziert in:# Originalbeitrag für den Leseraum
Datum:2002-06-07

Inhalt

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Wenn ich mit ReligionslehrerInnen und Eltern zusammen bin werde ich in letzter Zeit immer wieder darauf angesprochen, warum ein Religionslehrplan einen solchen Streit in der Kirche auslösen könne, wie das derzeit mit dem ‚Lehrplan 2000' der Fall ist (siehe dazu u.a. die Sendung Orientierung des ORF vom 19. Mai 2002). Im Alltag des Religionsunterrichtes sei doch der Lehrplan praktisch unbedeutend. Wenn schon Unterrichtshilfen in die Planungen der Religionsunterrichtes einbezogen würden, dann seien es die Religionsbücher. Was steht also hinter der Auseinandersetzung um den Lehrplan 2000?

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Im März 1999 wurde von der österreichischen Bischofskonferenz eine neuer Lehrplan für Katholische Religion in den Schulen der Zehn- bis Vierzehnjährigen (Hauptschule und AHS-Unterstufe) beschlossen; es war der sogenannte Lehrplan 99 bzw. Lehrplan 2000 (wegen des Inkrafttretens mit Herbst 2000) für die Sekundarstufe I. Der Lehrplan wurde an den Schulen implementiert. In zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen der Religionspädagogischen Institute wurde das neue Lehrplankonzept den ReligionslehrerInnen vermittelt. Zwei Lehrplankommentare führen in den Lehrplan 2000 ein. Zwei Schulbuchteams (in Graz und in Wien) arbeiten an Religionsbüchern nach dem Lehrplan 2000. Die Religionsbücher für die ersten Klassen der Hauptschulen und AHS-Unterstufen wurden bereits genehmigt und werden im kommenden Schuljahr an den Schulen eingeführt.

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Die innerkirchliche Auseinandersetzung

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Inzwischen gibt es die erwähnte Auseinandersetzung um den Lehrplan 2000 (1), die letztlich zum Rücktritt des Vorstandes der für den Religionsunterricht in Österreich zuständigen Schulamtsleiterkonferenz (Prälat Dr. Hans Fink - Feldkirch, Prälat Dr. Willibald Rodler - Graz und Dir. Dr. Willi Rieder - Salzburg), und des für Lehrplanfragen zuständigen Referenten der Schulamtsleiterkonferenz (Dr. Oswald Stanger - Innsbruck) geführt hat. Es bestehen offensichtlich schwere Differenzen zwischen dem Schulbischof Kardinal Dr. Christoph Schönborn und der Mehrheit der österreichischen Schulamtsleiter, sodass auch in der kürzlich vom Schulbischof einberufenen Schulamtsleiterkonferenz kein neuer Vorstand gewählt werden konnte. Nicht nur Mitglieder des ehemaligen Vorstandes blieben der Schulamtsleiterkonferenz fern, weil sie keine Möglichkeit sahen, den Konflikt konstruktiv zu bearbeiten.

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Der Streit um den Lehrplan 2000 eskalierte nach einem Beschluss der Österreichischen Bischofskonferenz im November 2001, der vorsah, eine neue Lehrplangruppe mit der Überarbeitung des eben erst eingeführten Lehrplanes zu betrauen. Die neue Lehrplangruppe sollte nicht, wie es die Statuten vorsehen, unter Einbeziehung der Schulamtsleiterkonferenz, sondern direkt durch den Schulbischof nominiert werden und unter Umgehung der Schulamtsleiterkonferenz den revidierten Lehrplan direkt der Schulamtsleiterkonferenz vorlegen. Die heftigen Reaktionen des Vorstandes der Schulamtsleiterkonferenz führten zunächst zu einem Vermittlungsgespräch in Salzburg, nach dessen Ergebnis der Lehrplan 2000 in Kraft ist und entsprechende Religionsbücher für die 5. - 8. Schulstufe erstellt werden. Weiters wurde in Salzburg vereinbart, dass auf einer zweitägigen Tagung der Bischöfe mit den Schulamtsleitern und mit ExpertInnen, die Arbeit an den zukünftigen Lehrplänen besprochen werden sollte. Statt dessen wurde eine eintägige Tagung der Bischofkonferenz mit den SchulamtsleiterInnen, mit ausgewählten DiözesanvertreterInnen und mit Prof. Dr. Anton Bucher und mir als Experten einberufen. Auf dieser Tagung wurde nicht - wie ursprünglich vereinbart - über die zukünftige Lehrplanentwicklung, sondern erst wieder über den Lehrplan 2000 gesprochen. Trotz der vielen Argumente, die auf dieser Konferenz für die Beibehaltung des Lehrplanes vorgebracht wurden, wurde in der anschließenden Bischofskonferenz der ursprüngliche Beschluss vom November 2001 in den wesentlichen Punkten bekräftigt. Eine Regelung des Konfliktes, der weit über die Auseinandersetzung in Sachfragen hinausgeht, erfolgte leider nicht.

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Heftige Reaktionen auf den Beschluss der Österreichischen Bischofskonferenz

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In der an die Bischofskonferenz anschließenden Pressekonferenz wurde nochmals Öl ins Feuer gegossen: Presseberichten zur Folge wurde die Auseinandersetzung um den Lehrplan so dargestellt, als ginge es um einen Gegensatz zwischen ‚Lebenshilfe' und ‚Glaubenshilfe' und als würde der Lehrplan 2000 einen problemorientierten Religionsunterricht forcieren, der die SchülerInnen nur dort abholt, wo sie stehen, und die Provokation der christlichen Glaubensbotschaft verschweigt. Alle, die den Lehrplan 2000 gelesen haben, wissen, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Deshalb haben in der Zwischenzeit fast alle mit der Aus-, Fort- und Weiterbildung von ReligionslehrerInnen befassten Einrichtungen in Österreich, die Standesvertretungen und ähnliche Gruppierungen an Kardinal Schönborn als Schulbischof und an die österreichische Bischofskonferenz appelliert, ihre Beschlüsse nochmals zu überdenken, zu einer konstruktiven Lösung des Konfliktes beizutragen und vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Vertantwortlichen für den Religionsunterricht und zwischen Kirchenleitung und ReligionslehrerInnen zu ergreifen. Letztere stehen alltäglich in der Auseinandersetzung um Glaube und Religion in einem Bereich, der den Kirchen außerhalb des Religionsunterrichtes längst nicht mehr zugänglich ist. Der verantwortungsvolle Dienst, den ReligionslehrerInnen an den SchülerInnen, an der Schule und an der Gesellschaft im Auftrag der Kirche leisten, verdient das unbedingte Vertrauen der Kirchenleitung und sollte nicht durch einen innerkirchlichen Streit zusätzlich belastet werden. Als positiver Beitrag zur Konfliktregelung wurde mehrfach der Vorschlag, den der Innsbrucker Diözesanbischof Dr. Alois Kothgasser bei der Lehrplantagung der österreichischen Bischofskonferenz gemacht hat, moniert: Der Lehrplan 2000 sollte ad expertimentum in Kraft bleiben und innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren evaluiert werden. Die vielen ReligionslehrerInnen, die begonnen haben, nach dem Lehrplan 2000 zu arbeiten, fragen verständlicherweise, was an diesem Lehrplan so problematisch sein soll, dass der oben beschriebene Streit vom Zaun gebrochen wurde. Für den Religionspädagogen ist ein wirklich sachlicher Grund kaum auszumachen.

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Die Chance einer Lehrplanreform

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Der Religionslehrplan 2000 steht im Rahmen einer großen Lehrplanreform für die Alterstufe der Zehn- bis Vierzehnjährigen, die alle Unterrichtsgegenstände betrifft. Die österreichische Bischofskonferenz hatte einige Jahre vor der Genehmigung des Lehrplans beschlossen, sich auch mit dem Religionsunterricht der staatlichen Lehrplanreform anzuschließen, damit der dieser Unterricht in die österreichische Schule integriert bleibt. Letzteres ist mit dem Lehrplan 2000 unerwartet gut gelungen, indem der allgemeine Teil des Lehrplanes, der für alle Unterrichtsfächer gilt, der religiösen Erziehung und weltanschaulich-ethischen Auseinandersetzung in der Schule einen hohen Stellenwert einräumt. Im allgmeinen Teil des Lehrplans 2000 wird für jeden Unterricht folgendes angemahnt:

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  • Die SchülerInnen stehen vor der Sinnfrage
  • Religionen und Weltanschauungen geben Orientierung
  • „In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen."(2)
  • „Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen SchülerInnen zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen." (3)
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Der Preis für die Einordnung des Religionslehrplanes in das allgemeine Lehrplankonzept war die Übernahme der vorgegebenen Struktur:

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  • Ein möglichst geringer Umfang des Lehrplantextes, der an manchen Stellen zu äußerst knappen Aussagen und Angaben führt.
  • Die Übernahme einer curricularen Begrifflichkeit, vor allem des Zielbegriffes, die im 1985 erschienen Hauptschullehrplan bereits überwunden war; dort wurde der wesentlich offenere Begriff ‚Intention' verwendet.
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Die theologische Ausrichtung des Lehrplans 2000

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Der Streit um den Lehrplan bleibt angesichts der eindeutigen und über bisherige Religionslehrpläne weit hinausgehenden theologischen Grundorientierung schwer verständlich. Diese wird an folgenden Grundzügen des Lehrplans 2000 besonders deutlich:

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  • Eine eindeutige, den Einzelzielen vorausgehende, inkarnatorisch-christologische Ausrichtung.
  • Die für die christliche Tradition zentralen Perspektiven des Glaubens werden in den Zielformulierungen in einer Doppelstruktur benannt: Im Hinblick auf ihre anthroplogisch-kairologische Ausrichtung (z.B. worauf macht die Gottesfrage im heutigen Kontext aufmerksam) und im Hinblick auf ihre theologische Bedeutung (z.B. der dreieine Gott wie er sich in der befreienden biblischen Botschaft offenbart).
  • Die Zielformulierungen konzentrieren den Religionsunterricht in allen vier Schulstufen auf das Wesentliche.
  • Der Religionsunterricht wird auch im Hinblick auf die biografische Situation der SchülerInnen, auf das konfliktreich-kommunikative Geschehen in der Schulklasse und auf die Auseinandersetzung zwischen dem christlichen Gott und den ‚Göttern' der Schule und der Gesellschaft theologisch gedeutet.
  • Christliche Glaubenserfahrung und heutige Lebenserfahrung werden nicht nur in ihrem Ineinander- und Miteinander, sondern auch in ihrem Gegeneinander wahrgenommen; damit verabschiedet sich der Lehrplan 2000 von einer ‚flachen' Korrelation und moniert die Konfrontation des christlichen Glaubens mit den medialen, ökonomischen und sonstigen ‚Göttern', die auch im Bildungsgeschehen der Schule immer mehr Platz greifen.
  • Der Lehrplan 2000 betont ausdrücklich die spirituelle Komponente des Religionsunterrichtes, indem er neben dem Tun das Lassen (in Gebet, Feier usw.) anmahnt.
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Selbstverständlich ist kein Lehrplan perfekt und und für die Ewigkeit bestimmt. Er ist ein Zeitdokument, das die wesentliche Orientierung des Religionsunterrichtes widergibt und in diesem Sinne durchaus normativen Charakter hat. Jeder Lehrplan bedarf nach einer gewissen Zeit (maximal nach 10 Jahren) einer Revision. Die mögliche Kritik an Einzelformulierungen des Lehrplanes 2000 kann seine grundsätzliche theologische Ausrichtung kaum in Frage stellen. Der Auftrag der österreichischen Bischofskonferenz an die vom Schulbischof beauftragte Lehrplankommission, bis Herbst 2003 einen revidierten Lehrplan vorzulegen, ist aus fachlicher Perspektive höchst bedenklich: Eine gediegene Arbeit an einem Lehrplan bedarf in der Regel einer Zeitspanne von zumindest zwei bis drei Jahren, wenn der Lehrplan nicht einfach ‚von oben' verordnet werden soll. Die gute österreichische Tradition, dass - ähnlich wie beim Sozialhirtenbrief - möglichst viele betroffene ReligionslehrerInnen aus allen Diözesen durch Arbeitsgruppen in die Lehrplanarbeit einbezogen und mitbeteiligt werden, wie das beim Lehrplan 2000 geschehen ist, wird damit beendet. Einige Diözesen weigern sich grundsätzlich, VertreterInnen für die Lehrplankommission zu benennen.

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Beiträge zur religionspädagogischen Auseinandersetzung um den Lehrplan 2000:

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Zur neuesten Kontroverse um den Lehrplan 2000:

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Kritisch zum Lehrplan: Bucher, Anton, Für Kontroversen stets geeignet: Lehrpläne. Grundsätzliche Anmerkungen zur Lehrplanarbeit, in: CPB 115 (2002), 40 - 46.

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In kritischer Auseinandersetzung mit dem Beitrag von A. Bucher und dem Beschluss der ÖBK: Scharer, Matthias, In der Ziel-/Inhaltsdebatte gefangen. Zur (fundamental-)theologischen Problematik von Religionslehrplänen am Beispiel des Lehrplans 2000, erscheint demnächst in: CPB 115 (2002), Heft 2.

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Beiträge des Autors mit Bezug zum Lehrplan 2000 im Leseraum:

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Scharer, Matthias, Korrelation als Verschleierung. Zur theologischen Auseinandersetzung um das Konzept des Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht auf der Sekundarstufe I (Lehrplan 99), in: ÖRF 8 (1998), 8 - 11.

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Scharer, Matthias, Gott in der Schule. Zur Theologie des Religionslehrplanes 1999, in: CPB 112 (1999), 15 - 18.

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Scharer, M., Spiritualität als Schulkultur, in: ThPQ 148 (2000), 169 - 175.

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Scharer, Matthias, Theologisch-didaktische Überlegungen zum Lehrplan, in: Kommentar zum Lehrplan 2000 für den Katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen 5. Bis 8. Schulstufe. Hg. von D. RPI, St. Pölten 2001, 13-24.

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Scharer, Matthias, Theologisch-didaktische Aufmerksamkeit entwickeln, in: Tradition - Korrelation - Innovation. Trends der Religionsdidaktik in Vergangenheit und Gegenwart. Festschrift für Fritz Weidmann zum 65. Geburtstag. Hg. von H. Mendl, M. Schiefer Ferrari, Donauwörth 2001, 210-216.

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Anmerkungen:  

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 1. Vgl.u.a. Kirchenzeitungen vom 18.4.2002; Furche vom 25.4.2002; zahlreiche Leserbriefe und Reaktionen in den Kirchenzeitungen der Diözesen, Fernsehsendung ‚Orientierung' vom 19.5.2002.

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2. LPl 2000, Allgemeiner Teil

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3. LPl 2000, Allgemeiner Teil

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