Montag, 18.05.2026
18:30 - 20:00 Uhr
Online + Universität Innsbruck, Hauptgebäude,UNO Saal (1. Stock, Raum 1119), Innrain 52, 6020 Innsbruck
Anmeldung ist nicht erforderlich
Eintritt / Kosten: Eintritt frei
Dr. Heribert Löcker ist Wirtschaftsjurist und Fachautor im Wohnungseigentumsrecht. Als Mitautor des Großkommentars Hausmann/Vonkilch kommentiert er u.a. die §§ 18 und 24 WEG und damit das Recht der Eigentümergemeinschaft und deren Beschlussfassung. Heribert Löcker studierte an den Universitäten Wien, Innsbruck und Paris. Er war leitender Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof, Unternehmensjurist und Rechtsanwalt. Heute ist er für die NÖ Wirtschaftsagentur ecoplus tätig.
Das Beschlussrecht der Eigentümergemeinschaft hat sich weiterentwickelt, lässt aber mitunter noch Klarheit vermissen. Wann tritt ein Beschluss der Eigentümer in Existenz, und wann entfaltet er Wirkung und in welcher Weise? Ist der Beschluss trotz Fehlerhaftigkeit wirksam und was gilt bei Anfechtung – und was bei Nichtigkeit? Macht es einen Unterschied, ob ordentliche oder außerordentliche Verwaltung – mitdenkend Maßnahmen nach § 834 ABGB - vorliegt, oder ob in Versammlung oder im Umlauf beschlossen wird?
Augenmerk verdienen auch die Schnittstellen der Gemeinschaft zu ihren Mitgliedern: Obgleich Beschlüsse Mittel der Willensbildung der Gemeinschaft und damit Angelegenheit der Liegenschaftsverwaltung sind, ragen sie auch in individuelle Sphären der Eigentümer, etwa bei der Gewährleistung aus dem Kauf der Eigentumswohnung. Der Eigentümer kann dann für die klageweise Durchsetzung seines Anspruchs einen Mehrheitsbeschluss benötigen, und ist von dessen Wirksamkeit abhängig
Der von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein und Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch geleitete „Innsbrucker Wohnrechtliche Dialog“ (IWD) versteht sich als Plattform für einen Austausch von Wissenschaft und Praxis.
Zusätzlich bieten wir kostenlos einen frei zugänglichen Livestream unter: https://webconference.uibk.ac.at/rooms/q0c-jjv-sef
Barbara Liebl
0512 507 81291
barbara.liebl@uibk.ac.at