4. Österreichischer Digitalrechtstag 2026
Aufwachsen im Algorithmus: Schützt das Recht das Kindeswohl in digitalen Zeiten?
Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Welt auf, in der soziale Medien, Online-Spiele und KI-Gefährten Teil ihres Alltags sind. Zugleich mehren sich die Belege dafür, dass algorithmische Empfehlungssysteme und das Plattformdesign die Entwicklung junger Menschen gefährden können. Wir wollen vor diesem Hintergrund die zentralen Fragen stellen und beantworten: Wo endet legitimer Schutz, wo beginnt die unverhältnismäßige Beschränkung von von Informations- und Teilhaberechte der Kinder?
Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Welt auf, in der soziale Medien, Online-Spiele und KI-Gefährten selbstverständlicher Teil ihres Alltags sind. Zugleich mehren sich die Belege dafür, dass algorithmische Empfehlungssysteme und das Plattformdesign die Entwicklung junger Menschen gefährden können. Erste entsprechende Urteile sind in den USA gefallen; Verletzungen von Plattformpflichten zum Kinderschutz hat die EU-Kommission festgestellt.
Nationale Gesetzgeber reagieren mit Social-Media-Verboten. Diese bleiben indes umstritten; das französische Verbot wurde vom Verfassungsrat für grundrechtswidrig erklärt. Der im September veröffentlichte Entwurf des EU KIDS Act sieht einen gestaffelten Social-Media-Zugang vor (mit eigenen Konten erst ab 15), Safety by Design, eine verpflichtende Altersprüfung für alle Nutzer:innen sowie Vorabgenehmigungspflichten neuer Funktionen für sehr große Plattformen.
Der 4. Österreichische Digitalrechtstag will vor diesem Hintergrund die zentralen Fragen stellen und beantworten: Wo endet legitimer Schutz, wo beginnt die unverhältnismäßige Beschränkung von Informations- und Teilhaberechten der Kinder? Welche Rolle hat das Recht beim Schutz junger Menschen in digitalen Kommunikationswelten? Vier Jahre nach seiner Gründung in Innsbruck bringt die Konferenz Rechtswissenschaft, Psychologie, Medienforschung und Praxis zusammen, um diese Fragen interdisziplinär zu diskutieren: von der verfassungs- und unionsrechtlichen Zulässigkeit neuer Schutzregime über die psychologischen Wirkmechanismen der Plattformen bis hin zu KI-Bots und zur Frage, wie Kinderschutz in der Rechtsdurchsetzung in digitalen Zeiten tatsächlich wirkt.
Datenschutz-Hinweis
Im Rahmen dieser Veranstaltung können Fotografien (oder Screenshots) und/oder Filme erstellt werden. Mit der Teilnahme zur Veranstaltung nehmen Sie zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen Sie abgebildet sind, zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten der Universität Innsbruck veröffentlicht werden.
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Campus Innrain
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Veranstalter
Rechtswissenschaftliche Fakultät