Mitteilungsblatt (33. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 3. Mai 2023

33. Stück

Inhalt

 

444. Kundmachung betreffend gemäß § 5 Abs. 10 der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck über die Auflage der Gutachten des Habilitationswerbers Dr. Benjamin P. Lanyon zur Einsichtnahme

 

Die Habilitationsschrift (inkl. sonstige Schriften und Publikationen) sowie die eingelangten Gutachten liegen vom 24. 04. 2023 bis 08. 05. 2023 in der Fakultäten Servicestelle Standort Technik, Technikerstraße 15, zur Einsichtnahme auf.

Gem. § 5 Abs. 11 der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck:

Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahestehenden Bereichs haben die Möglichkeit bis spätestens eine Woche nach Ende der Auflagefrist bei dem Vorsitzenden der Habilitationskommission Stellungnahmen zu den Gutachten abzugeben (§ 103 Abs. 6 UG). Der Bewerber hat gleichfalls die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme zu den Gutachten abzugeben.

Stellungnahmen zu den Gutachten sind an Herrn Univ.-Prof. Dr. Hanns-Christoph Nägerl (Christoph.Naegerl@uibk.ac.at) und an fss-technik@uibk.ac.at bis spätestens 15. 05. 2023 zu senden

           

Univ.-Prof. Dr. Hanns-Christoph Nägerl

Vorsitzender


 

445. Kundmachung des Wahlergebnisses zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren Fakultätsrats der Fakultät für Bildungswissenschaften.

 

Die am 21.04.2023 durchgeführte Nachwahl hat folgendes Ergebnis gebracht:

Zahl der abgegebenen Stimmen: 8 

Zahl der gültigen Stimmen: 8

 Zahl der ungültigen Stimmen:0

 

 Als Mitglied in den Fakultätsrat wurden gewählt:

Maria Wolf, 8 Ja-Stimmen

Als Ersatzmitglied in den Beirat wurden gewählt:

Univ.-Prof. Dr. Daniel Burghardt, 8 Ja-Stimmen

 

Univ.-Prof. Dr. Erol Yildiz

Name Wahlleiterin/Wahlleiter


 

446. Ausschreibung zur Vergabe von Fördermitteln des Italien-Zentrums zur Unterstützung der Nachwuchsförderung an der Universität Innsbruck

 

Tranche 2023/2024

Auch 2023 stellt das Italien-Zentrum der Universität Innsbruck wieder Fördermittel zum Zweck des virtuellen und physischen Forschungsaustauschs zwischen Italien und Österreich zur Verfügung. Antragsberechtigt sind graduierte oder promovierte Akademiker:innen der Universität Innsbruck, deren Doktorats- oder PhD-Abschluss nicht länger als maximal 10 Jahre zurückliegt (Datum des Bescheides).1

 

Ziele der Förderung

 

  • Anbahnung von Forschungskontakten zum Zweck der Initiierung bzw. Abwicklung von Forschungsvorhaben in Kooperation mit internationalen Hochschuleinrichtungen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen (mit mind. einer italienischen Universität oder Forschungsinstitution)
  • Abwicklung kurzfristiger wissenschaftlicher Arbeiten an universitären und sonstigen italienischen Einrichtungen mit engem Forschungsbezug (z.B. Bibliotheken, Archiven, Forschungszentren etc.)
  • Verwendung von digitalen Quellen mit kostenpflichtigem Zugang von italienischen universitären und sonstigen italienischen Einrichtungen mit engem Forschungsbezug
  • Teilnahme an virtuellen oder physischen Tagungen und Konferenzen mit Vortrag bzw. Paper Präsentation

 

Voraussetzungen

 

  • Zugehörigkeit zur Universität Innsbruck (Inskription als ordentliche/r Studierende/r oder mit Dienstverhältnis sowohl zum Zeitpunkt der Antragsstellung als auch der Projektdurchführung)
  • Abgeschlossenes Diplomstudium, Masterstudium oder Doktorat
  • Ein konkretes Forschungsvorhaben
  • Bei gemeinsamen Forschungsvorhaben muss mind. eine italienische Universität bzw. sonstige Einrichtung eingebunden sein

 

1Dabei werden Kindererziehungszeiten (zwei Jahre für jedes betreute Kind), Pflegezeiten (idR Pflegekarenz) und längere schwere Krankheiten, die zu einer Karriereunterbrechung geführt haben, berücksichtigt. Das jeweilige Einreichungsdatum wird zur Ermittlung der Zehnjahresfrist herangezogen.

 

Richtlinien zur Vergabe der Förderungen für das Jahr 2023/20242:

 

  • Gefördert werden:
    • Reisekosten (Bahn 2. Klasse) und Übernachtungskosten, sofern keine pandemie-bedingten Reiseeinschränkungen vorliegen
    • Dienstfahrten mit PKW: Sollte die Nutzung von privaten PKWs für dienstliche Reisen von Mitarbeiter:innen erforderlich sein, muss dies vorab begründet und bewilligt werden. Hierbei können nur die Kosten auf Basis von Originalbelegen zurückerstattet werden.
    • Sonstige Kosten, je nach Maßgabe der Bedeckbarkeit:
      • Tagungsgebühren
      • Kosten für Digitalisierung von Archivmaterial (z.B. Kartenmaterial, Fotografien, Zugänge für italienische Archive und Sammlungen)

 

  • Nicht förderbare Kosten:
    • Kilometergeld
    • Kosten für den Erwarb von Software und Hardware
    • Kosten für Verpflegung
    • Tagessätze

 

  • Die Förderhöhe richtet sich nach der jeweiligen Qualität der Aktivität sowie der Antragslage
  • Alle Aktivitäten können in dieser Tranche bis zum 21.06.2024 absolviert und bis spätestens 05.07.2024 abgerechnet werden

 

Nach erfolgtem Aufenthalt ist ein Ergebnisbericht (mind. 1.500 Zeichen mit Leerzeichen) in deutscher oder englischer Sprache zusammen mit der Abrechnung einzureichen.

 

Die hier beschriebenen Standards und Richtlinien gelten nur für die Tranche 2023/2024, nach Maßgabe der Bedeckbarkeit und werden in den folgenden Jahren je nach Budgetlage neu festgesetzt.

 

Eingescannte Förderanträge sind vor Reiseantritt und vor Ende der Einreichfrist ausgefüllt und unterschrieben an das Italien-Zentrum per E-Mail zu übermitteln. Eine Förderung kann erst nach erfolgter schriftlicher Zusage durch das Italien-Zentrum gewährt werden. Auf die Gewährung einer Förderung für eine Veranstaltung besteht kein Rechtsanspruch.

 

Einreichfrist: Anträge können laufend bis zum 16.06.2023 eingereicht werden.

 

Bewerbungsformular:

https://www.uibk.ac.at/italienzentrum/forschung/forschende.html.de

 

2Weitere Details finden sich im Leitfaden unter: https://www.uibk.ac.at/italienzentrum/forschung/forschende.html.de 

 

 

Einreichstelle:

Italien-Zentrum der Universität Innsbruck

italienzentrum@uibk.ac.at

Herzog-Friedrich-Str.3

6020 Innsbruck

 

Ansprechpartnerin für Ihre Fragen:

Marta Romeo, BA MA

E-Mail: marta.romeo@uibk.ac.at

Tel.: 0043 (0)512 507 38301

www.uibk.ac.at/italienzentrum/index.html.de

 

 

 

 

Dr. Barbara Tasser

Leiterin der Internationalen Dienste


 

447. Ausschreibung: GenderFemPreis 2023 für Qualifikationsarbeiten in den Bereichen Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung an der Universität Innsbruck

 

Der diesjährige Preis in der Höhe von

 

EUR 3.000,--

 

wird von der Universität Innsbruck für Qualifikationsarbeiten in den Bereichen Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung ausgeschrieben. Dissertationen, Diplom- und Masterarbeiten, die in den vergangenen zwei Jahren an der Universität Innsbruck verfasst wurden, können bis Donnerstag, 01. Juni 2023 eingereicht werden.

 

 

Kriterien und Voraussetzungen:

  • Eingereicht werden können Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen, die eine (oder mehrere) Theorie(n) aus dem Bereich der feministischen Forschung, der Frauen- und Geschlechterforschung, den Queer Studies, den Postcolonial- oder Decolonial-Studies etc. aufgreifen
  • Jede Arbeit kann nur einmal eingereicht werden.
  • Die Arbeit muss an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck verfasst und in den vergangenen zwei Jahren eingereicht worden sein (Stichtag: 01. Januar 2021).
  • Die Arbeit muss durchgängig in gendergerechter und nicht-diskriminierender Sprache verfasst sein.
  • Unterlagen für die Einreichung per Mail an gender-studies@uibk.ac.at
    • Arbeit in digitaler Form (pdf)
    • Kurzbiographie oder Lebenslauf der einreichenden Person
    • Kurzdarstellung des Inhalts der Arbeit (max. 400 Wörter)
    • 3-5 Schlagworte zur Arbeit (thematisch/inhaltlich) sowie 2-5 Schlagworte zur disziplinären bzw. interdisziplinären Verortung
    • Angaben über eventuelle bisherige Preisverleihungen
    • Bei Dissertationen: Gutachten

 

Mehr Information: https://www.uibk.ac.at/leopoldine/gender-studies/preise/genderfempreis2023.html 

 

 

Büro für Gleichstellung und Gender Studies

Bereich Gender Studies 

Mag.a Maria Furtner


 

448. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Archiv für Bau.Kunst.Geschichte hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Christiane Weber bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Zusatzfinanzierung Benjamin Schmid" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Priv.-Doz. Dr. Christoph Hölz

Leiter der Organisationseinheit Archiv für Bau.Kunst.Geschichte


    

449. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Praktische Theologie hat Univ.-Prof. Dr. Martina Kraml bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Essaywettbewerb des Zentrums für Interreligiöse Studien" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Ass.-Prof. Mag. Dr. Anna Findl-Ludescher

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Praktische Theologie


       

450. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Praktische Theologie hat Mag. Petra Juen bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Abschiedsvorlesung Prof. Dr. Martina Kraml" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Ass.-Prof. Mag. Dr. Anna Findl-Ludescher

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Praktische Theologie


   

451. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht hat Mag. Dr. Thomas Mathy bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Moot Court Arbeitsrecht 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

assoz. Prof. Mag. Dr. Florian Burger

Leiter der Organisationseinheit Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht


     

452. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Italienisches Recht hat ao. Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Peter Hilpold bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Tagungsband "Teaching International Law"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Francesco Schurr

Leiter der Organisationseinheit Institut für Italienisches Recht


    

453. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung hat Sabine Maria Graschitz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Smart Teaching in Accounting - Meeting Place online" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Rudolf Steckel

Leiter der Organisationseinheit Institut für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung


   

454. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Wirtschaftstheorie, -politik und -geschichte hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Rudolf Kerschbamer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Credence goods markets, online information and repair prices: A natural field experiment" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Johann Scharler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Wirtschaftstheorie, -politik und -geschichte


    

455. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat ao. Univ.-Prof. Dr. Kurt Promberger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Smarter Lives 2023 - wissenschaftliches Forum zur Digitalisierung in der Pflege und Lebensqualität im Alter" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


     

456. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Univ.-Prof. Dr. Oliver Koll bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Choice Behavior in FMCG Retailing" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


    

457. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Germanistik hat Dr. Tobias Unterhuber bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Kofinanzierung Forschungsgruppe Game Studies" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika Dannerer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Germanistik


    

458. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Anglistik hat Univ.-Prof. Dr. Christoph Singer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Weiterbildungsworkshop The 
Place of the Digital in Cultural Studies" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Mag. Dr. Ulla Ratheiser

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Anglistik


    

459. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik hat Univ.-Prof. Dr. Robert Rollinger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "The Achaemenid Persian Empire and Imperial Transformations in the Ancient Near East (7th - 2nd c. BC)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

assoz. Prof. Dr. Kordula Schnegg

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik


    

460. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Kurt Scharr bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Peter Anich Tagung "Autstellung fließende Räume, Karten des Donau Raums"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

assoz. Prof. Dr. Elena Taddei

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


    

461. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat Univ.-Prof. Dr. Aart Middeldorp bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Obergurgl Summer on Rewriting" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik


    

462. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat Univ.-Prof. Mag. Dr.-Ing. Rainer Böhme bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Summer School Security and Privacy" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik


    

463. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Dr. Christian Roos bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Zusatzfinanzierung Networks of trapped-ion quantum processors" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Hanns-Christoph Nägerl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


464. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Dr. Tracy Eleanor Northup bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihr verantwortlich übertragenen Projekte "3D sympathetic cooling and detection of levitated nanoparticles, Zusatzfinanzierung Networks of trapped-ion quantum processors" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Hanns-Christoph Nägerl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


    

465. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat assoz. Prof. Dr. Wolfgang Lechner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Scalable set of reversible parity gates for integer factorization" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


     

466. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Astro- und Teilchenphysik hat Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Tim Richard Walter Schrabback bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Accurate weak lensing measurements with Euclid: Accounting for galaxy substructures and the cluster shear regime" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Norbert Przybilla

Leiter der Organisationseinheit Institut für Astro- und Teilchenphysik


   

467. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Astro- und Teilchenphysik hat Dr. Laila Linke bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Kosmologie und Galaxienausrichtung mit Lensing 3. Ordnung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Norbert Przybilla

Leiter der Organisationseinheit Institut für Astro- und Teilchenphysik


    

468. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Christoph Spötl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "A 350,000-year history of groundwater recharge in the southern Great Basin, USA" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


    

469. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie hat o. Univ.-Prof. Dr. Johann Stötter bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Mein Leben in der Smart City Innsbruck" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Tabea Bork-Hüffer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie


    

470. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie hat Dr. Tobias Töpfer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Biosphärenreservate als "Orte" für Alternative Food-Networks - Erfahrungen aus dem schweizerischen UNESCO-Biosphärenreservat Engiadina Val Müstair" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Tabea Bork-Hüffer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie


    

471. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat ao. Univ.-Prof. Dr. Jean Nicolas Haas bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Lac Flammarion, Guadeloupe (F), Reinhold Tüxen-Tagung AK Vegetationsgeschichte" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter

Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik


 

472. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Mag. Mag. Mag. Bettina Thalinger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Effiziente Erfassung der terrestrischen Biodiversität in österreichischen Kulturlandschaften " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

ao. Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte

Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie


   

473. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Birgit Lengerer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "In the footsteps of sea stars: deciphering the catalogue of proteins involved in underwater temporary adhesion " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

ao. Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte

Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie


    

474. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Sabrina Gurten bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Die Honigbiene auf geheimer Mission - Mittels Umweltanalytik auf Spurensuche im Agrarland - Honigproben zur Erhebung der (Landschafts-)Diversität" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

ao. Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte

Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie


    

475. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Dipl.-Ing. Michael Hans Georg Brunner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "The rhizosphere-competence of the entomopathogen Metarhizium brunneum (strain: Bip5) and its role for an optimized attract-and-kill system of wireworms" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

ao. Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte

Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie


     

476. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Anna Buchheim bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Mitgestaltung der perinatalen psychiatr. Versorgung in Tirol" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie


      

477. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat assoz. Prof. Mag. Dr. Markus Ganzera bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "VASCage - Projekt 2_A.6 Novel laboratory techniques in clinical routine" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


   

478. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Dr. Bianka Siewert bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Spotlight on PDI: How to Teach about Photodynamic Inhibition Therapies" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


    

479. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat Univ.-Prof. Dr. Roland Wester bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "DK-ALM Sommerschule 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik


   

480. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Michele Bianchi Janetti bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Forschung zur Eignung von Pflanzenkohle¿Lehm Baustoffen als Feuchtepuffer und Innendämmung mit CO2-Senkenleistung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


     

481. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung hat Dipl.-Ing. Dr. Clemens Plank bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Some Model Universes.  Farwell Symposium für Univ.- Prof. Dipl.- Ing. Gabriela Seifert-Kavan" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Gabriela Seifert-Kavan

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung


   

482. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung hat Dipl.-Ing. Florian Hartmann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Ausstellung Modell Venezia - Architekturbiennale" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
       

o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Gabriela Seifert-Kavan

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung


 

483. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

 

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

 

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber


                                       

(PDF-Datei hier

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