Mitteilungsblatt (23. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 1. März 2023

23. Stück

Inhalt

 

338. Festsetzung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Digital International Affairs (DIA)

 

Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 08.02.2023 den Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Digital International Affairs (DIA) mit 29 400,00 EUR festgesetzt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Vizerektor für Lehre und Studierende


 

339. Verlautbarung der Einrichtung von Universitätslehrgängen

 

Gemäß § 46 Abs. 5 des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen“, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 23.11.2022, 9. Stück, Nr.121, wird der Universitätslehrgang

Psychotherapie: Psychodynamische Verfahren

eingerichtet.

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Vizerektor für Lehre und Studierende


 

340. Bestellung zur Lehrgangsleiterin des Universitätslehrgangs Psychotherapie: Psychodynamische Verfahren

 

Gemäß § 48 des Satzungsteils "Studienrechtliche Bestimmungen", verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 23.11.2022, 9. Stück, Nr.121 wird

Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Anna Buchheim

bis auf Widerruf zur Lehrgangsleiterin des

Universitätslehrgangs Psychotherapie: Psychodynamische Verfahren

bestellt.

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Vizerektor für Lehre und Studierende


 

341. Bestellung von Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten gemäß dem Organisationsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 20 Abs. 5 des Universitätsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des  Organisationsplans mit Beginn ab  1. 3. 2023 bis zum Ende der Funktionsperiode am 29 2. 2024 Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch  zum  Leiter des Instituts für Theoretische Physik  bestellt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor


 

342. Bestellung von Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten gemäß dem Organisationsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 20 Abs. 5 des Universitätsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des  Organisationsplans mit Beginn ab  1. 3. 2023 bis zum Ende der Funktionsperiode am 29 2. 2024 Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Hanns-Christoph Nägerl  zum  Leiter des Instituts für Experimentalphysik  bestellt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor


343. Ausschreibung von Förderungsstipendien an der Universität Innsbruck für das Studienjahr 2022/23 

Förderungsstipendien dienen der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an Universitäten. Für eine Förderung vorgesehen sind Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen, die noch nicht abgeschlossen sind. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger/innen, Staatsbürger/innen aus einem EWR-Staat sowie gleichgestellte Staatenlose (Studienförderungsgesetz § 4).

Hinweis:  Das Förderungsstipendium dient der Förderung von Einzelpersonen und nicht von Institutionen (Institute, Organisationseinheiten etc.).

Bewerbungen sind innerhalb folgender Frist über das Studierendenportal LFU:online zu beantragen: 

08. Mai 2023 bis 26. Mai 2023 sowie 18. September 2023 bis 06. Oktober 2023

Sollte eine Beantragung über LFU:online nicht möglich sein, können Sie Ihren Antrag persönlich (Antragsformular) in der Fakultäten Servicestelle, Innrain 52d, GEIWI-Turm, Erdgeschoss, Zi. EG19, 6020 Innsbruck abgeben:
 

I. Allgemeine Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind:

  • eine Bewerbung des/der Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen - aber bereits angemeldeten -, wissenschaftlichen Arbeit samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan;
  • die Vorlage mindestens eines Gutachtens eines/r im § 94 Abs. 2 UG 2002 genannten Universitätslehrers/in zur Kostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende aufgrund der bisherigen Studienleistungen und seiner/ihrer Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen;
  • die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG);
  • Neue Verordnung zur Berechnung der Regelstudiendauer aufgrund von COVID-19 vom 09.09.2020:
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011138
  • die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (stellt ein Mindestmaß dar) 

II. Besondere Voraussetzungen
 

Fakultät für Architektur:

  • Abschluss der 1. Diplomprüfung zur Förderung der Diplomarbeit bzw.
  • Vorlage des Bachelorzeugnisses zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des 2. Diplomprüfungszeugnisses oder des Masterzeugnisses zur Förderung der Dissertation.
     

Das verpflichtende Gutachten des Betreuers/der Betreuerin muss darlegen, dass das Vorhaben besonders förderungswürdig ist, der/die Studierende in der Lage ist dieses mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen und dass Umfang und Kostenaufstellung realistisch sind.

Eine Dokumentation der bisherigen Entwurfsprojekte bzw. theoretischer/wissenschaftlicher Arbeiten (Portfolio) ist dem Antrag beizulegen. Upload – wenn möglich - über LFU:online, alternativ per E-Mail an fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at. 

Fakultät für Betriebswirtschaft:

  • Ein Notendurchschnitt von höchstens 1,5 im 1. Diplomprüfungszeugnis zur Förderung der Diplomarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • Ein Notendurchschnitt von höchstens 1,5 im Bachelorzeugnis zur Förderung der Masterarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • Ein Notendurchschnitt von höchstens 1,5 im 2. Diplomprüfungszeugnis bzw. im Masterzeugnis zur Förderung der Dissertation darf nicht überschritten werden. 

Fakultät für Bildungswissenschaften:

  • Vorlage des Bachelorzeugnisses zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des 2. Diplomprüfungszeugnisses oder des Masterzeugnisses zur Förderung der Dissertation.
     

Fakultät für Biologie:   

  • Für die Förderung der Masterarbeit:
    Ein Notendurchschnitt von 2,0 im Bachelorzeugnis darf nicht überschritten werden. Prüfungsleistungen im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten im Master sind nachzuweisen - ein Notendurchschnitt von 1,40 darf nicht überschritten werden.
  • Für die Förderung der Dissertation:

Ein Notendurchschnitt von 2,0 im Masterzeugnis darf nicht überschritten werden. Herausragende Leistungen (z. B. akzeptierte wissenschaftliche Arbeit, Präsentationen bei wissenschaftlicher Tagung) müssen dokumentiert werden. 

Fakultät für Chemie und Pharmazie:

Bereich Chemie:

  • Vorlage des Bachelorzeugnisses zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des Masterzeugnisses zur Förderung der Dissertation.

Bereich Pharmazie:

  • Abschluss der 1. Diplomprüfung zur Förderung der Diplomarbeit bzw.
  • Vorlage des Bachelorzeugnisses zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des 3. Diplomprüfungszeugnisses zur Förderung der Dissertation. 

Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften:

  • Vorlage des Bachelorzeugnisses (ein Notendurchschnitt von 2,0 darf nicht überschritten werden) sowie Prüfungsleistungen im Ausmaß von 50 ECTS-Anrechnungspunkten im Masterstudium (ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden) sind zur Förderung der Masterarbeit nachzuweisen.
  • Vorlage des Masterzeugnisses (ein Notendurchschnitt von 2,0 darf nicht überschritten werden). Nachweise über herausragende Leistungen (z. B. akzeptierte wissenschaftliche Arbeit, Präsentationen bei wissenschaftlicher Tagung) müssen zur Förderung der Dissertation erbracht werden. 

Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik:

  • Vorlage des Bachelorzeugnisses zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des 2. Diplomprüfungszeugnisses oder des Masterzeugnisses zur Förderung der Dissertation. 

Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften:

  • Abschluss der 1. Diplomprüfung zur Förderung der Diplomarbeit bzw.
  • Vorlage des Bachelorzeugnisses zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des 2. Diplomprüfungszeugnisses oder des Masterzeugnisses zur Förderung der Dissertation. 

Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft:

  • Abschluss der 1. Diplomprüfung zur Förderung der Diplomarbeit bzw.
  • Vorlage des Bachelorzeugnisses zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des 2. Diplomprüfungszeugnisses oder des Masterzeugnisses zur Förderung der Dissertation. 

Fakultät für Technische Wissenschaften:

  • Vorlage des Zeugnisses über das Bachelorstudium und Anmeldung der Masterarbeit zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des Zeugnisses über das Diplomstudium oder des Zeugnisses über das Masterstudium und Anmeldung der Dissertation zur Förderung der Dissertation. 

Fakultät für Volkwirtschaft und Statistik: 

  • Vorlage des Bachelorzeugnisses mit einem Notendurchschnitt von max. 2,0 zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage  des 2. Diplomprüfungszeugnisses oder des Masterzeugnisses mit einem Notendurchschnitt von max. 2,0 zur Förderung der Dissertation. 

Philosophisch-Historische Fakultät:

  • Ein Notendurchschnitt von 2,0 im 1. Diplomprüfungszeugnis und den danach abgelegten Prüfungen des 2. Studienabschnittes zur Förderung der Diplomarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • ein Notendurchschnitt von 2,0 im Bachelorzeugnis und den danach abgelegten Prüfungen des Masterstudiums zur Förderung der Masterarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • ein Notendurchschnitt von 2,0 im 2. Diplomprüfungszeugnis bzw. Masterzeugnis sowie den danach abgelegten Prüfungen des Doktorats- bzw. PhD-Studiums zur Förderung der Dissertation darf nicht überschritten werden. 

Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät:

  • Ein Notendurchschnitt von 2,0 im 1. Diplomprüfungszeugnis und den danach abgelegten Prüfungen des 2. Studienabschnittes zur Förderung der Diplomarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • ein Notendurchschnitt von höchstens 2,0 im Bachelorzeugnis und den danach abgelegten Prüfungen des Masterstudiums zur Förderung der Masterarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • ein Notendurchschnitt von höchstens 2,0 im 2. Diplomprüfungszeugnis bzw. Masterzeugnis sowie den danach abgelegten Prüfungen des Doktorats- bzw. PhD-Studiums zur Förderung der Dissertation darf nicht überschritten werden. 

Katholisch-Theologische Fakultät:

  • Abschluss der 1. Diplomprüfung (Notendurchschnitt von 2,0 darf nicht überschritten werden)
    zur Förderung der Diplomarbeit bzw.
  • Vorlage des Bachelorzeugnisses (Notendurchschnitt von 2,0 darf nicht überschritten werden)
    zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des 2. Diplomprüfungszeugnisses oder des Masterzeugnisses
    (Notendurchschnitt von 2,0 darf nicht überschritten werden) zur Förderung der Dissertation.
     

Rechtswissenschaftliche Fakultät:

  • Ein Notendurchschnitt von höchstens 2,0 im 1. Diplomprüfungszeugnis und den danach abgelegten Prüfungen des 2. Studienabschnittes zur Förderung der Diplomarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • ein Notendurchschnitt von höchstens 2,0 im Bachelorzeugnis und den danach abgelegten Prüfungen des Masterstudiums zur Förderung der Masterarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • ein Notendurchschnitt von höchstens 2,0 im 2. und 3. Diplomprüfungszeugnis bzw. im Masterzeugnis sowie den danach abgelegten Prüfungen des Doktoratsstudiums zur Förderung der Dissertation darf nicht überschritten werden.
     

Für folgende Fakultäten gelten die unter Punkt I genannten allgemeinen Voraussetzungen:

  • Fakultät für LehrerInnenbildung
     

Weitere Informationen zur Vergabe von Förderungsstipendien erhalten Sie in der Fakultäten Servicestelle (fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at); Telefon: +43 512 507-37002. 

Stand: 07.02.2023
 

Die Universitätsstudienleiterin/Der Universitätsstudienleiter

 

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh


   

344. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Universität Innsbruck für das Studienjahr 2022/2023

 

Gemäß § 57 Studienförderungsgesetz (StudFG) dienen Leistungsstipendien an Universitäten zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger/innen, Staatsbürger/innen aus einem EWR-Staat sowie gleichgestellte Staatenlose.

Bewerbungen sind innerhalb folgender Frist über das Studierendenportal LFU:online zu beantragen:


04. September 2023 bis 06. Oktober 2023

 
Sollte eine Beantragung über LFU:online nicht möglich sein, können Sie Ihren Antrag persönlich (Antragsformular) in der Fakultäten Servicestelle, Innrain 52d, Geiwi-Tumr, Erdgeschoss, Zi. EG19, 6020 Innsbruck abgeben:

 

  1. Allgemeine Voraussetzungen
  • die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)
  • Neue Verordnung zur Berechnung der Regelstudiendauer aufgrund von COVID-19 vom 09.09.2020:
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011138
  • ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten darf 2,0 nicht überschreiten
  • der Notendurchschnitt wird anhand der Einzelnoten berechnet. Gesamtnoten werden zur Berechnung nicht herangezogen.
  • die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (stellt ein Mindestmaß dar)
  • Ablegung von Prüfungen in dem der Bewerbung vorausgegangenen Studienjahr im Umfang von einer Mindestanzahl von Semesterstunden bzw. ECTS-AP, die unter den besonderen Voraussetzungen bei den einzelnen Fakultäten spezifiziert sind.

Hinweise:
Alle Prüfungen, die innerhalb des 1. Oktobers 2022 und 30. Septembers 2023 im Rahmen des Studiums an der Universität Innsbruck bei einer Mitbelegung an der Medizinischen Universität abgelegt worden sind, können dem Antrag beigefügt werden.
Besondere Voraussetzungen für Lehramtsstudien - siehe Fakultät für LehrerInnenbildung.
Für die gemeinsamen Studienrichtungen der Universität Innsbruck und der UMIT - Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (Bachelor- und Masterstudium Mechatronik; Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus) kann nur an der Universität Innsbruck ein Antrag eingereicht werden.
 

II. Besondere Voraussetzungen   

Fakultät für Architektur:

  • Bachelor: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,25 darf nicht überschritten werden.
  • Master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.
     

Fakultät für Betriebswirtschaft:

  • Diplomstudium/Bachelor: Nachweis von mindestens 52,5 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr. Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • Master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr. Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.
     

Fakultät für Bildungswissenschaften:

  • Bachelor: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,6 darf nicht überschritten werden.
  • Master: Nachweis von mindestens 30 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,4 darf nicht überschritten werden. 
  • PhD: Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.
     

Fakultät für Biologie:

  • Bachelor/Master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,40 darf nicht überschritten werden. 
  • PhD:  Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden. Herausragende Leistungen (z. B. akzeptierte wissenschaftliche Arbeit, Präsentationen bei wissenschaftlicher Tagung) müssen dokumentiert werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.
     

Fakultät für Chemie und Pharmazie:

  • Diplomstudium: Nachweis von mindestens 30 Semesterstunden.
    Ein Notendurchschnitt von 1,5 darf nicht überschritten werden.
  • Bachelor/Master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,5 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 30 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 30 ECTS miteingerechnet.
     

Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften:

  • Bachelor-/Masterstudium: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP im vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.
     

Fakultät für LehrerInnenbildung:

  • Lehramtsstudium (Bachelor-/ Diplomstudium) und Islamische Religionspädagogik (Bachelorstudium): Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,25 darf nicht überschritten werden.
  • Lehramtsstudium (Masterstudium) und Islamische Religionspädagogik (Masterstudium):
    Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,25 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 25 ECTS-AP über alle Pflicht- und Wahlmodule des PhD-Studiums mit Ausnahme von Pflichtmodul 4.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 25 ECTS miteingerechnet.
     

Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik:

  • Bachelorstudium: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr. Ein Notendurchschnitt von 1,5 darf nicht überschritten werden.
  • Masterstudium: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr. Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 30 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Formlose Bestätigung der/des Hauptbetreuerin/Hauptbetreuers über sehr gute Fortschritte der Dissertation.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 30 ECTS miteingerechnet.
     

Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften:

  • Bachelorstudium: Nachweis von mindestens 52 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
  • Masterstudium: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 30 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wir nicht in die geforderten 30 ECTS miteingerechnet.
     

Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft:

  • Bachelor/Master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 16 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,25 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wir nicht in die geforderten 16 ECTS miteingerechnet.
     

Fakultät für Technische Wissenschaften:

  • Bachelor/Master: Nachweis von mindestens 45 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
  • Doktorat (2009W): Nachweis über die Anmeldung der Dissertation und Nachweis von mindestens 20 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 20 ECTS miteingerechnet.
     

Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik:

  • Bachelor Wirtschaftswissenschaften: siehe Fakultät für Betriebswirtschaft
  • Bachelor Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus: 
    Nachweis von mindestens 52,5 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • Master:  Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 18 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 18 ECTS miteingerechnet.
     

Katholisch-Theologische Fakultät:

  • Diplomstudium, Bachelor- bzw. Master: Nachweis von Prüfungen im Ausmaß von mindestens 60 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt aller zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen darf 1,50 nicht überschreiten.
  • Doktoratsstudium: Nachweis von mindestens 10 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
    Bestätigung des Betreuers über angemessene Fortschritte der Dissertation.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 10 ECTS miteingerechnet.
  • PhD-Programm: Nachweis von mindestens 8 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
    Bestätigung des Betreuers über angemessene Fortschritte der Dissertation.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 8 ECTS miteingerechnet.
     

Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät:

  • Bachelor/Master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,30 darf nicht überschritten werden. 
  • Doktoratsstudium: Nachweis von mindestens 20 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 20 ECTS miteingerechnet.
     

Philosophisch-Historische Fakultät:

  • Bachelor/Master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP im Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,25 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 30 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 30 ECTS miteingerechnet.
     

Rechtswissenschaftliche Fakultät:

  • Diplomstudien: Nachweis von Prüfungen im Ausmaß von mindestens 30 Semesterstunden.
    Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
  • Bachelor-/Masterstudium: Nachweis von Prüfungen im Ausmaß von mindestens 37,5 ECTS.
    Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
  • Doktoratsstudium: Nachweis von Prüfungen im Ausmaß von mindestens 16 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,2 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 16 ECTS miteingerechnet. 
     

 

Weitere Informationen zur Vergabe von Leistungsstipendien erhalten Sie in der Fakultäten Servicestelle (fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at). Telefon: +43 512 507-37002.

 

Stand: 07.02.2023

 

Die Universitätsstudienleiterin/Der Universitätsstudienleiter

 

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh


 

345. Literaturpreis 2023 der Universität Innsbruck

 

Die Universität Innsbruck schreibt den Literaturpreis 2023 für Sprach- und Literaturwissenschaftlerinnen und Literaturwissenschaftler aller Philologien aus. Gefördert wird der Literaturpreis durch die H. und K. Zuegg-Stiftung, benannt nach dem Südtiroler Unternehmer Karl Zuegg und dessen Tochter Dr. Hiltraud Märk-Zuegg. Die Auszeichnung soll auf dem Weg zu einer professionellen Karriere unterstützend wirken.

Prämiert werden unveröffentlichte philologische Dissertationen und Habilitationsschriften von jungen Sprach- und LiteraturwissenschaftlerInnen, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Abgabe der Thesisarbeit zur Erreichung des Doktorgrades bzw. der Habilitation darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Thesisarbeiten können auch in kumulativer Form (also bestehend aus mehreren Einzelartikeln) verfasst sein.

Das Preisgeld beträgt bis zu EUR 4 000.

Die ausgezeichneten Werke können durch innsbruck university press (IUP) publiziert werden. Diese Drucklegung wird unterstützt.

Teilnahmeberechtigt sind Sprach- und LiteraturwissenschaftlerInnen aus Tirol, Südtirol und Vorarlberg, sowie Sprach- und LiteraturwissenschaftlerInnen, die der Universität Innsbruck durch Studium oder Lehre verbunden sind bzw. waren.

Die Auszeichnungen werden von der H. und K. Zuegg-Stiftung auf Basis der Vorschläge einer Fachjury verliehen, deren Sitzungen nicht öffentlich stattfinden. Die Zusammensetzung der Jury wird von der Stiftung bzw. deren VertreterInnen alljährlich bestätigt. Die Entscheidung über die Vergabe der Preise erfolgt durch den Stiftungsrat nach freiem Ermessen und ist unter Ausschluss jedes Rechtsmittels gültig.

Einzureichen sind entsprechende Dissertationen bzw. Habilitationsschriften aus dem Bereich Sprach- und Literaturwissenschaften, bei denen die Drucklegung noch nicht erfolgt ist, mit den entsprechenden Gutachten. Darüber hinaus bitten wir um einen Lebenslauf und um ein kurzes Exposé, das den Inhalt und die Relevanz der Arbeit darstellt.

Bewerbungen sind bis spätestens

 

Mittwoch, den 26. April 2023 (Einlangen hier)

 

als pdf-Datei per E-Mail an das Vizerektorat für Forschung unter: forschung@uibk.ac.at  zu senden.

Die BewerberInnen bestätigen mit ihrer Einreichung die Richtigkeit der Angaben bzw. die Vollständigkeit der Unterlagen. Alle für die Zwecke der Bearbeitung notwendigen Rechte werden eingeräumt. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Hinsichtlich des Datenschutzes beachten Sie bitte folgenden Link:

https://www.uibk.ac.at/datenschutz/allgemeine-verwaltung.html#foerderungen

 

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann MÄRK

Rektor der Universität Innsbruck


 

346. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Praktische Theologie hat o. Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Rees bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Religion und Staat im Brennpunkt - Die Stellung der Frau im Blickfeld von Kirchen und Religionsgemeinschaften und ihre Rolle in Staat und Gesellschaft" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Ass.-Prof. Mag. Dr. Anna Findl-Ludescher

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Praktische Theologie


          

347. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Linda Katharina Rausch bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Tirol=Gesund" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf

Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft


         

348. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat assoz. Prof. Mag. Dr. Wolfgang Dür bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Optimized Quantum Networks" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


    

349. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Christoph Spötl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Multi centennial mass balance of perennial ice deposits in Alpine caves mirrors the evolution of glaciers during the Late Holocene" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


         

350. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie hat Dr. Stephan Alexander Hohloch bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "18. Koordinationschemie-Treffen 2024" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie


      

351. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat assoz. Prof. Dr. Georg Wohlfahrt bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Technical note: Novel estimates of the leaf relative uptake rate of carbonyl sulfide from optimality theory." notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie


352. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Markus Mailer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Centre for Mobility Change - Zentrum für Transformation und Mobilitätsverhaltensänderung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


    

353. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Theo St Pierre-Ostrander bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Modelling Torrential Hazard Events at Alpine River Confluences" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


    

354. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. Dr. Martin Hauer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Boosting Innovative Solar Energy Technologies and Applications in Mediterranean Countries Education" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


 

355. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Universitätsprofessur für das Fach „Diaspora Aesthetics“ an der Akademie der bildenden Künste Wien

 

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Universitätsprofessur

gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für das Fach „Diaspora Aesthetics“ am Institut für Kunst und Kulturwissenschaften (IKW) der Akademie der bildenden Künste Wien im vollen Beschäftigungsausmaß ab 01.10.2024 zunächst befristet für 5 Jahre. Vor Ablauf der Befristung kann ein Antrag auf Verlängerung bzw. Entfristung des Dienstverhältnisses gestellt werden.

Der Schwerpunkt des IKW liegt auf Critical Studies im Rahmen von Gegenwartskunst, Gender Studies, Postcolonial Studies, Soziologie, Ästhetischer Theorie, Kunstgeschichte und Medienwissenschaft.

Die ausgeschriebene Stelle adressiert Interessent_innen aller Disziplinen, die sich im Kontext von Kunst, Alltags- und Populärkultur sowie sozialen Bewegungen mit Globalisierung, Flucht und Migration, Exil und Diaspora beschäftigen. Das Aufgabenfeld umfasst Lehre und Forschung inkl. Betreuung von Diplom-/MA-Abschlussarbeiten und Dissertationen sowie die Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Masterlehrgangs Critical Studies und in der universitären Selbstverwaltung.

Anstellungsvoraussetzungen:

  • eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene österreichische oder internationale

Universitäts- bzw. Hochschulausbildung oder gleichwertige akademische Qualifikation

  • hervorragende wissenschaftliche Qualifikation für das zu besetzende Fach „Diaspora Aesthetics“, welches disziplinübergreifend angelegt ist
  • ein qualifiziertes Forschungsprofil (einschlägige internationale Publikationen, Tagungsbeiträge, etc.) sowie Erfahrung mit dem Verfassen von Forschungsanträgen
  • pädagogische und didaktische Eignung sowie mehrjährige Lehrerfahrung, vorzugsweise im

Hochschulbereich

  • facheinschlägige internationale Vernetzung sowie außeruniversitäre Praxis
  • Kompetenz zur diskursiven Entwicklung und Reflexion der Künste im Rahmen der Forschungs- und Lehraktivitäten der Akademie
  • Bereitschaft zur engen inhaltlichen und organisatorischen Zusammenarbeit mit den Kolleg_innen des IKW
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in den Gremien der universitären Selbstverwaltung
  • sehr gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse sowie die Bereitschaft die jeweils andere Sprache zu erlernen
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

Gewünschte Qualifikationen:

  • Expertise in Theorien der Diaspora, de- und postkolonialen Kunst- und Kulturwissenschaften
  • Kenntnis aktueller künstlerischer und kunsttheoretischer Diskurs- und Praxisformen

Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.826,5. Bereitschaft zur KV-Überzahlung – in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil – ist vorhanden.

Der Bewerbung ist ein schriftliches Konzept zur Positionierung und Weiterentwicklung des Studienschwerpunkts in der ausgeschriebenen Fachrichtung inkl. Lehrkonzept (max. 7 Seiten) sowie Lebenslauf inkl. Forschungsprojekten, Motivationsschreiben und Publikationsliste beizulegen.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 30.04.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

 

Chirla Laura Bianca

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


 

356. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Universitätsprofessur für das Fach „Theorie und Vermittlung von Gegenwartskunst“ an der Akademie der bildenden Künste Wien

 

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Universitätsprofessur

gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für das Fach „Theorie und Vermittlung von Gegenwartskunst“ am Institut für Kunst und Kulturwissenschaften (IKW) der Akademie der bildenden Künste Wien im vollen Beschäftigungsausmaß ab 01.10.2024 zunächst befristet für 5 Jahre. Vor Ablauf der Befristung kann ein Antrag auf Verlängerung bzw. Entfristung des Dienstverhältnisses gestellt werden.

Der Schwerpunkt des IKW liegt auf Critical Studies im Rahmen von Gegenwartskunst, Gender Studies, Postcolonial Studies, Soziologie, Ästhetischer Theorie, Kunstgeschichte und Medienwissenschaft.

Die ausgeschriebene Stelle ist auf künstlerisch-ästhetische sowie theoretisch-diskursive Phänomene und Entwicklungen der Gegenwartskunst – auch im Sinne von deren Synchronizität – ausgerichtet. Das Aufgabenfeld umfasst Lehre und Forschung inkl. Betreuung von Diplom-/MA-Abschlussarbeiten und Dissertationen sowie die Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Masterlehrgangs Critical Studies und in der universitären Selbstverwaltung.

Anstellungsvoraussetzungen:

  • eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene österreichische oder internationale

Universitäts- bzw. Hochschulausbildung oder gleichwertige akademische Qualifikation

  • hervorragende wissenschaftliche Qualifikation für das zu besetzende Fach
  • ein qualifiziertes Forschungsprofil (einschlägige internationale Publikationen, Tagungsbeiträge, etc.)
  • sowie Erfahrung mit dem Verfassen von Forschungsanträgen
  • pädagogische und didaktische Eignung sowie mehrjährige Lehrerfahrung, vorzugsweise im
  • Hochschulbereich
  • facheinschlägige internationale Vernetzung sowie außeruniversitäre Praxis
  • Kompetenz zur diskursiven Entwicklung und Reflexion der Künste im Rahmen der Forschungs- und
  • Lehraktivitäten der Akademie
  • Bereitschaft zur engen inhaltlichen und organisatorischen Zusammenarbeit mit den Kolleg_innen
  • des IKW
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in den Gremien der universitären Selbstverwaltung
  • sehr gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse sowie die Bereitschaft die jeweils andere Sprache
  • zu erlernen
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

Gewünschte Qualifikationen:

  • Expertise in transdisziplinären Kunst- und Kulturwissenschaften
  • Kenntnis aktueller künstlerischer und kunsttheoretischer Diskurs- und Praxisformen

Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.826,5. Bereitschaft zur KV-Überzahlung – in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil – ist vorhanden.

Der Bewerbung ist ein schriftliches Konzept zur Positionierung und Weiterentwicklung des Studienschwerpunkts in der ausgeschriebenen Fachrichtung inkl. Lehrkonzept (max. 7 Seiten) sowie Lebenslauf inkl. Forschungsprojekten, Motivationsschreiben und Publikationsliste beizulegen.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 30.04.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

 

Chirla Laura Bianca

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


 

357. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

 

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

 

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber


 

   (PDF-Datei hier)

 

 

 

 

 


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