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Anmerkungen zu einigen Thesen von Liturgiam Authenticam

Autor:Repschinski Boris
Veröffentlichung:
Kategorieartikel
Abstrakt:
Publiziert in:# Originalbeitrag für den Leseraum
Datum:2005-09-07

Inhalt

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Am 7. Mai 2001 veröffentlichte die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung eine Instruktion zu Artikel 36 der Konstitution über die Heilige Liturgie „Sacrosanctum Concilium“ des Zweiten Vatikanischen Konzils. Artikel 36 beschäftigt sich mit dem Gebrauch des Lateinischen und der Landessprachen in der Liturgie. Die Instruktion wird nach ihren Eröffnungsworten „Liturgiam authenticam“ (LA) benannt. (1) Der Untertitel des Dokuments, „Über den Gebrauch der Landessprachen in den Büchern römischer Liturgie“ (2) , deutet an, dass sich das Dokument hauptsächlich mit der rechten Übersetzung liturgischer Texte befasst. Seit Mai 2001 ist die Instruktion jedoch von verschiedenen Seiten bemängelt worden. (3) Hauptkritikpunkt ist der Versuch, lateinische Texte als verbindliche Vorlagen für Liturgien in Landessprachen zu zementieren. Dies widerspricht oft dem Sprachgefühl der Landessprachen. Im Zuge der Diskussion um die Verbindlichkeit der lateinischen liturgischen Texte wird in LA 24, 33, 37, 41 und 43 besonders auf die Autorität der Nova Vulgata eingegangen. Da LA eine wesentliche Uminterpretierung der Autorität der Nova Vulgata gegenüber ihrer ursprünglichen Konzeption vornimmt, sei hier diese Veränderung kurz dargestellt und kritisch hinterfragt.

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1. Der Inhalt der Instruktion

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In Nr. 37 wird gesagt, dass die Nova Vulgata die verbindliche Ausgabe des kanonischen Textes ist. (4) Daraus folgt für LA 37, dass die Manuskripttradition, die der Nova Vulgata zu Grunde liegt, für alle Bibelübersetzungen befolgt werden muss. Gleichfalls ist der Versordnung und Verszählung der Nova Vulgata Folge zu leisten. Besonders wird dies geltend gemacht für die deuterokanonischen Bücher. In Nr. 41 dient dieses Prinzip der Referenz zur Auswahl mehrerer in Frage kommender Übersetzungen. Speziell wird angewiesen, dass das hebräische Tetragrammaton immer mit einem Begriff zu übersetzen ist, der dem in der Nova Vulgata gebrauchten „dominus“ entspricht. Analog dazu sollen auch Bibelstellen, in denen die Nova Vulgata die Begriffe „anima“ und „spiritus“ benutzt, mit entsprechenden Begriffen und nicht etwa mit Umschreibungen, Abstraktionen oder gar Pronomina übersetzt werden (Nr. 43). In diesem Zusammenhang wird auch eine möglichst wörtliche Übersetzung für Anthropomorphismen nahegelegt. Wörtlich zu übersetzen sind laut Nr. 30 auch die geschlechtsspezifischen Pronomina, während Bestrebungen in modernen Sprachen hin zu inklusivem Sprachgebrauch „nicht notwendigerweise als Effekt oder Manifestation einer authentischen Sprachentwicklung als solcher“ (5) zu sehen sind. In Nr. 33 wird die lateinische Übersetzung als „editio typica“ bezeichnet. Diese Bezeichnung als editio typica wird in LA 37, 41 und 43 interpretiert als eine Edition, der die besondere Autorität zukommt, als Referenzpunkt und Grundlage für andere Bibelübersetzungen zu gelten. Die Begründung für diese Normen wird in Nr. 30 mit einem Autoritätsargument gegeben: „Die Kirche selbst muss, wie schon zu anderen Zeiten in der Geschichte geschehen, frei über das jeweilige Sprachsystem entscheiden, das ihrer doktrinellen Mission am meisten dient, und sollte nicht äußerlichen linguistischen Gesetzen unterworfen werden, die dieser Mission abträglich sind.“ (6)

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2. Die Geschichte der Nova Vulgata

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Noch vor Ende des Konzils beauftragte Papst Paul VI. im Jahre 1965 eine Kommission, die die alte Vulgata den neuen Erkenntnissen in der Bibelwissenschaft anpassen sollte. Gleichzeitig sollte der Stil des Lateinischen verfeinert werden. Damit nahm Paul VI. eine Anregung des Konzils auf und erweiterte sie. (7) Textliche Grundlage dieser Revision war die Vulgata des Hieronymus. Die Kommission veröffentlichte den Text der Nova Vulgata in acht Teilen und lud zu Kritik und Verbesserungen ein. Dieser Prozess wurde mit der Veröffentlichung der gesamten Nova Vulgata und der das Projekt promulgierenden apostolischen Konstitution Scripturarum Thesaurus im Jahr 1979 beendet. (8)

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Das Konzil gab aus Gründen der Verständlichkeit des im liturgischen Kontext des Stundengebetes benutzten Lateins eine Revision des Psalters in Auftrag (Sacrosanctum Concilium 91). Diesem liturgischen Anliegen schloss sich auch Scripturarum Thesaurus an und ergänzte es durch den Auftrag, einen den Erkenntnissen der Bibelwissenschaften angemessenen Text zu erstellen. Jedoch noch während der Vorbereitung des Textes der Nova Vulgata autorisierte Paul VI. den Gebrauch der Landessprachen sowohl für das Missale wie für das Stundengebet. Damit war das Anliegen des Konzils und von Scripturarum Thesaurus, einen liturgisch brauchbaren lateinischen Text zu erstellen, zunächst einmal hinfällig. Es stellte sich die Frage, welchen Zweck die Nova Vulgata nun haben könne. Der damalige Sekretär der Päpstlichen Bibelkommission, Bischof A.-L. Descamps, legte eine autoritative Interpretation des Nutzens der Nova Vulgata vor. (9) Descamps beschrieb drei Gebiete, in denen die Nova Vulgata von Nutzen sein kann. Zunächst kann sie im Zusammenhang bestimmter lateinischer Liturgien benutzt werden. Zweitens kann sie zur Erstellung von Übersetzungen benutzt werden, wenn die Übersetzer weder Griechisch noch Hebräisch beherrschen. Letztlich kann sie ein Hilfsmittel für das Bibelstudium sein in Gebieten, in denen Spezialbibliotheken fehlen. (10) Außerdem bleibt die Nova Vulgata die offizielle Übersetzung in lateinischen kirchlichen Dokumenten.

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In diesem eng abgesteckten Rahmen lässt sich festhalten, dass von ihrer Konzeption die Nova Vulgata in der lateinischen Liturgie beheimatet ist und aus der Fundierung in der modernen Bibelwissenschaft ihre Autorität bezieht. Erst als von diesen Prinzipien abgeleitete Funktion erhält die Nova Vulgata Autorität in Fragen der Übersetzungen in die Landessprachen unter der Voraussetzung, dass die Übersetzer des Hebräischen und Griechischen nicht mächtig sind und dass keine Spezialbibliotheken zur Verfügung stehen.

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In drei Abschnitten von Scripturarum Thesaurus wird die Nova Vulgata eine „editio typica“ genannt. In der Überschrift wird gesagt, dass die Nova Vulgata als „editio typica“ promulgiert wird. Gleiches wird im vorletzten Abschnitt wiederholt. Im sechsten Paragraphen wird gesagt, dass nach der Veröffentlichung der acht Teileditionen nun eine „editio typica“ als in einem Band vorliegt. (11) An allen drei Stellen wird „typica“ in Anführungszeichen gesetzt. In diesem Zusammenhang meint „editio typica“ zunächst einmal, dass die Edition abgeschlossen ist und nun nicht mehr verändert werden darf. Gleichzeitig wird die Erklärung als „editio typica“ in den Zusammenhang der Rede Pauls VI. an die Übersetzergruppe gestellt mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die schon erwähnten Situationen, in denen Paul VI. die Aufgabe der Nova Vulgata sah. Die Autorität, die LA der Nova Vulgata als „editio typica“ zuschreibt, ist also nicht in den Promulgationsdokumenten belegt.

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Es gibt kein kirchliches Dokument, das der Nova Vulgata eine Bedeutung zumisst, wie es LA tut. Auch die Beurteilung der Autorität der alten Vulgata fiel nuancierter aus. So schreibt Pius XII. in Divino Afflante Spiritu Nr. 21, dass die Autorität, die das Konzil von Trient der Vulgata beimaß, „nicht in erster Linie auf kritischen Gründen“ beruhte, sondern auf der Möglichkeit, sich auf einen gemeinsamen Text zu berufen. So betrifft die Authentizität der Vulgata, „wie alle wissen, lediglich die lateinische Kirche sowie ihren öffentlichen Gebrauch der Schrift und mindert ohne Zweifel keineswegs die Autorität und Bedeutung der Urtexte. Es ging damals nämlich nicht um die Urtexte, sondern um die lateinischen Übersetzungen, die zu jener Zeit im Umlauf waren, unter denen, wie das Konzil zurecht verkündete, jene vorzuziehen ist, die ‚durch den langen Gebrauch so vieler Jahrhunderte in der Kirche anerkannt ist‘“ (12) .

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Die Dogmatische Konstitution Dei Verbum wiederholt in Nr. 22 diese Sichtweise der Vulgata als einer besonders ehrenvollen Übersetzung mit langer Tradition, hebt aber gleichzeitig die besondere pastorale Notwendigkeit korrekter Übersetzungen in die Landesprachen aus den Originalsprachen hervor. (13)

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3. Kritische Anfragen

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Mit LA hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung ein Dokument veröffentlicht, das in seinen Anweisungen zu Bibelübersetzungen nicht nur weit über die vorhandenen kirchlichen Dokumente hinausgeht, sondern ihnen teilweise sogar widerspricht. Es bleibt erstaunlich, dass das von Pius XII., Paul VI. und Johannes Paul II. so betonte kritische Korrektiv moderner Bibelwissenschaften in LA nicht mehr berücksichtigt wird. Gerade die modernen Bibelwissenschaften, und darunter die Textkritik in besonderer Weise, können jedoch die Authentizität der kanonischen Texte in den Ursprachen und der von ihnen abhängigen Übersetzungen garantieren.

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Ein Beispiel sei angeführt. Wenn LA die von der Nova Vulgata benutzten Texttraditionen für verbindlich erklärt, ignoriert die Instruktion die ständig sich weiterentwickelnde Wissenschaft. Textkritik wird durch neue Funde immer weiter angereichert, und auch die Bewertung der Texte aus Qumran ist noch nicht abgeschlossen. In der Nova Vulgata sind besonders die Editionen der deuterokanonischen Bücher teilweise fragwürdig und aus bibelwissen-schaftlicher Sicht unzuverlässig. (14) Wenn die Verfügungen der apostolischen Konstitution Scripturarum Thesaurus ernst genommen werden, ist die Nova Vulgata zumindest in den deuterokanonischen Büchern kein sicherer Maßstab für Übersetzer und sollte deshalb nicht zu Rate gezogen werden.

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Eine weitere Schwierigkeit des Versuchs, die Nova Vulgata mit einer übermäßigen Autorität auszustatten, liegt in der vorprogrammierten Entfernung zwischen den Ergebnissen der etablierten bibelwissenschaftlichen Methoden und der liturgischen Feier des Wortes Gottes. Bibelwissenschaftler können sich nicht auf eine Übersetzung als verbindliche Textversion festlegen lassen. Dies ist noch schwieriger, wenn zwischen den Originaltexten und der angeblich verbindlichen Textversion eklatante Divergenzen bestehen, wie es in einigen deuterokanonischen Büchern der Fall ist. Bibelwissenschaftlicher Anspruch ist es, das Wort Gottes in den Originalsprachen zu studieren und in Exegese und Bibeltheologie für andere zugänglich und fruchtbar zu machen. (15) Dieser Dienst am Wort Gottes ist gleichzeitig auch ein wichtiger Beitrag zur ökumenischen Bewegung (16) , der von einer Reduktion auf die Nova Vulgata ernsthaft gefährdet würde.

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Dei Verbum betonte, dass die pastorale Mission der Kirche es erfordert, über die althergebrachten und verehrungswürdigen Übersetzungen der Bibel, wie die Septuaginta, die Syrische Bibel und die Vulgata, hinauszugehen und in der Erstellung von zuverlässigen Übersetzungen auf die Originalsprachen zurückzugreifen. LA versucht, aus einer traditionell verehrungswürdigen Übersetzung eine verbindliche Textgrundlage zu schaffen. Dies entspricht weder dem traditionellen kirchlichen Verständnis des Wertes der Vulgata, noch den Prinzipien, unter denen das Projekt der Nova Vulgata begonnen und promulgiert wurde.

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Anmerkungen:

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1. Die Arbeitsgemeinschaft der Assistentinnen und Assistenten an bibelwissenschaftlichen Instituten in Österreich (ArgeAss) hat auf ihrer Jahrestagung vom 27.–28. September 2001 den Beschluss gefasst, zu einigen, die Autorität der Nova Vulgata und ihre Relevanz für Bibelübersetzungen betreffenden Punkten der von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung 2001 veröffentlichten Instruktion „Liturgiam authenticam“ Stellung zu nehmen. Auf Bitte der ArgeAss hat Univ.-Ass. Dr. Boris Repschinski SJ den folgenden Beitrag erarbeitet. Der Text wurde den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt, von ihnen befürwortet und spiegelt den Konsens der Mitglieder.

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Der offizielle Titel lautet „Instructio quinta ‚Ad Exsecutionem Constitutionis Concilii Vaticani Secundi De Sacra Liturgia Recta Ordinandam‘ (Ad Const. art. 36)“. Der Text ist unter http://www.v atican.va/roman_curia/congregations/ccdds/index_ge.htm abrufbar. Dort werden eine lateinische, deutsche, englische, französische und spanische Version angeboten.

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2. „De Usu Linguarum Popularium In Libris Liturgiae Romanae Edendis“.

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3. Auf die grundsätzlichen Schwierigkeiten mit Übersetzungen und den Richtlinien, die von LA vorgegeben werden, weist hin R. Kaczynski, Angriff auf die Liturgiekonstitution? Anmerkungen zu einer neuen Übersetzer-Instruktion, StZ 219 (2001) 651–668; siehe dazu auch die Erwiderung von J. Ratzinger, Um die Erneuerung der Liturgie. Antwort auf Reiner Kaczynski, StZ 219 (2001) 837–843. Zum speziellen Problem der Autorität der Nova Vulgata siehe R.J. Clifford, The Authority of the Nova Vulgata: A Note on a Recent Roman Document, CBQ 63 (2001) 197–202.

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4. Im englischen Text heißt es: „… the Nova Vulgata Editio is the point of reference as regards the delineation of the canonical text“. Die lateinische Version lautet: „omnia ad normam Novae Vulgatae editionis esse referenda quoad textum canonicum Sacrarum Scripturarum definiendum“.

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5. „… non necessario habenda est tamquam effectus vel manifestatio germanae progressionis ipsius sermonis vigentis“. Diese etwas kryptische Formulierung – wie ist denn eine „germana progressio“ hier definiert? – wird gefolgt von der Erlaubnis, dass im Bereich der Katechese erklärt werden dürfe, wann mit dem maskulinen Pronomen ein inklusiver Sinn gemeint ist.

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6. Der lateinische Text lautet: „Quemadmodum aliis temporibus historiae accidit, Ecclesia ipsa libere statuere debet rationem linguae, quae maxime eius missioni doctrinali inserviat, neque decet eam subici normis glottologicis exterius iniunctis, quae huiusmodi missioni sint detrimento.“

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7. Sacrosanctum Concilium Nr. 91 ordnet die Revision des Psalters der Vulgata an, „damit der Psalter verständlicher werde“.

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8. Nova Vulgata Bibliorum Sacrorum Editio, Libreria Editrice Vaticana 1979. Zu den verschiedenen Stadien der Veröffentlichung siehe T. Stramare, Die Neo-Vulgata. Zur Gestaltung des Textes, BZ 25 (1981) 67–81.

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9. Vgl. A.-L. Descamps, La Nouvelle Vulgate, EeV 89 (1979) 589–603.

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10. Vgl. Descamps, La Nouvelle Vulgate (Anm. 9) 602–603. Letzteres Argument wiederholt, was schon Paul VI. in seiner Ansprache an die Kommission am 22. Dezember 1977 angesprochen hatte; siehe L’Osservatore Romano, 23. Dezember 1977, 1. Paul VI. schreibt: „… cogitare licet eam certum quoddam fundamentum esse, in quo studia biblica … innitantur, maxime ubi bibliothecae, specialibus disciplines patentes, difficilius consuli possunt et congruentium studiorum diffusio est impeditior“.

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11. Im Original heißt es: „… nunc vero editione ‚typica‘, uno volumine comprehensa, proponitur“.

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12. Divino Afflante Spiritu Nr. 21 (DH 3825).

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13. LA zitiert Divino Afflante Spiritu nicht und Dei Verbum 22 nur zwei Mal, in Fußnoten 35 und 69. In beiden Fällen geht LA nicht auf den Stellenwert der Originaltexte ein, sondern bezieht sich in Fußnote 35 auf die Septuaginta, in Fußnote 69 auf ostkirchliche Texte. Das eigentliche Anliegen von Dei Verbum 22 wird nicht berührt.

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14. Siehe dazu die Rezensionen der Nova Vulgata: P.W. Skehan, CBQ 40 (1978) 607–609; G. Scarpat, Osservazioni sul testo della Sapientia nella Nova Vulgata, RivBib 35 (1987) 187–194. Siehe auch die Bewertung des Textes in P.W. Skehan/A.A. Di Lella, The Wisdom of Ben Sira (AncB 39), New York 1987, 57–60.

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15. Die Päpstliche Bibelkommission meint dazu: „Das Ziel ihrer [der katholischen Exegeten] Arbeit ist erst erreicht, wenn sie den Sinn des biblischen Textes als gegenwartsbezogenes Wort Gottes erfasst haben“, um „auf die Anliegen der heutigen Leser eine Antwort zu geben“. Päpstliche Bibelkommission, Die Interpretation der Bibel in der Kirche (VApS 115), Bonn 1993, 90. Die Dokumente der Päpstlichen Bibelkommission werden in LA nicht zitiert. Gleichfalls scheint die Kommission nicht konsultiert worden zu sein, obwohl Paul VI. in seinem Motu Proprio zur Errichtung der Kommission vom 27. Juni 1971 in Nr. 13 schrieb, dass „die Kommission vor der Verabschiedung von neuen Normen zu biblischen Fragen konsultiert werden muss“.

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16. Die Bedeutung der ökumenischen Aufgabe für die Exegese wird von der Päpstlichen Bibelkommission stark betont. Bibelkommission, Interpretation (Anm. 15) 111–113. Im Sommer 2001 zog sich die katholische International Commission on English in the Liturgy (ICEL) aus ökumenischen Kooperationen zurück. Aus Enttäuschung über dieses Dokument und den Rückzug von ICEL äußerte der anglikanische Liturgiewissenschaftler David Holeton: „The psychological effect is to damage the unity of the churches. It also diminishes the influence of Roman Catholics in encouraging liturgical renewal among other churches.“ (Interview in: National Catholic Reporter, 15. März 2002).

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