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Stellungnahme des Fakultätskollegiums zum Universitätsgesetz 2002

Autor:Leibold Gerhard
Veröffentlichung:
Kategoriefak
Abstrakt:
Publiziert in:# Originalbeitrag für den Leseraum
Datum:2002-04-25

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

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Das Fakultätskollegium der Katholisch-Theologischen Fakultät Innsbruck hat sich auf der Sitzung am 16.04.2002 mit dem Entwurf zum Universitätsgesetz 2002 befasst und wie folgt einstimmig beschlossen:

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Die Theologische Fakultät Innsbruck beantragt folgende Änderungen zum vorgelegten Entwurf des Universitätsgesetzes 2002:

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eine Reduktion der Kompetenzen des Universitätsrates auf Aufsichtsfunktionen

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en Schutz kleinerer Organisationseinheiten

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die Übereinstimmung von materieller und formeller Kompetenz bei Berufungsverfahren von Universitätsprofessoren und Universitätsprofessorinnen

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die Übereinstimmung von materieller und formeller Kompetenz bei Habilitationsverfahren

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Subsidiaritätsprinzip und Teilhabe aller Universitätsangehörigen im Senat und in den Kollegialorganen

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und übernimmt im Einzelnen vollinhaltlich die Änderungsvorschläge, wie sie die Theologische Fakultät Wien erarbeitet hat.

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Univ. - Prof. Ddr. G. Leibold, Vorsitzender des Fakultätskollegiums

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