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Stichwahl, STV, Approval Voting und Monsieur Condorcet. Oder: Warum das Verfahren der österreichischen Präsidentschaftswahl eine große Verliererin hervorbrachte

Autor:Lumma Liborius
Veröffentlichung:
Kategoriekommentar
Abstrakt:
Publiziert in:
Datum:2016-12-21

Inhalt

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1. Vorbemerkungen zum Verfahren der Stichwahl

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Als Wissenschaftler befindet man sich in einer eigentümlichen Doppelrolle: Beruflich um professionelle Objektivität, präzise Argumentation und nüchternes Abwägen bemüht, ist man zugleich genauso von Überzeugungen, Emotionen, Hoffnungen und Zielen geleitet wie andere Menschen auch.

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Soweit es um die österreichische Präsidentschaftswahl 2016 ging, habe ich – wenn auch nicht hier im „Leseraum“, so doch öffentlich – bereits vor dem ersten Wahlgang für Alexander Van der Bellen Stellung bezogen und bin entsprechend erfreut über den Ausgang der wiederholten Stichwahl am 4. Dezember 2016.

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Als Wissenschaftler möchte ich aber auf eine Eigenheit des Wahlverfahrens aufmerksam machen, mit der ich an einen früheren Artikel zu Wahlrechtsfragen anschließen kann (https://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/981.html). Dass die beiden Stimmenstärksten des ersten Wahlgangs in einer Stichwahl gegeneinander antreten und so den endgültigen Sieger ermitteln, ist nämlich nicht so zwingend wie es erscheinen mag. Es gibt andere, mindestens genauso gut begründbare Entscheidungsverfahren – und nach diesen wäre mit großer Wahrscheinlichkeit Irmgard Griss als Siegerin hervorgegangen.

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2. Condorcet-Kriterium

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Da ist zunächst das „Condorcet-Kriterium“ (benannt nach dem französischen Mathematiker Marie Jean Marquis de Condorcet, + 1794): Irmgard Griss hätte nahezu mit Gewissheit eine Stichwahl gegen jeden der anderen Kandidaten gewonnen. Vermutlich hätte dazu entscheidend beigetragen, dass Griss a) nicht parteigebunden, b) dem bürgerlichen Lager zuzurechnen und c) einzige Frau unter den sechs Kandidaturen gewesen ist. a) hätte ihr bei einer Stichwahl Stimmen gegen etablierte Parteienvertreter gesichert, b) alle Stimmen, die eine – wie auch immer zu verstehende oder auch nur empfundene – extreme Ausrichtung der Präsidentschaft in einer bestimmten Richtung („links“ oder „rechts“) ablehnen und c) alle Stimmen, für die das Geschlecht wahlentscheidendes oder zumindest höchst bedeutsames Kriterium ist.

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Gegen Hofer hätte Griss demnach alle Stimmen „links der FPÖ“ einsammeln können, gegen Van der Bellen die Stimmen aus dem sogenannten Mitte-Rechts-Spektrum. Gegen Khol und Hundstorfer hätte Griss vermutlich die allermeisten Stimmen aus der freiheitlichen und der grünen Anhängerschaft erhalten (als Gegenstimmen zur amtierenden Regierungskoalition), darüber hinaus wäre zumindest ein gewisser Anteil von Khol- und Hundstorfer-Stimmen in einer Stichwahl eher zu Griss als zum Kandidaten der anderen Regierungspartei gewandert. Gegen Lugner hätte Griss ohnehin gewonnen. In allen diesen Fällen hätte Griss eine klare Mehrheit erreicht; gegen Hundstorfer, Khol und Lugner wären 70% oder mehr nicht unrealistisch gewesen.

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Es ist nicht bei jeder Konstellation zwingend, dass eine der angebotenen Alternativen das Condorcet-Kriterium erfüllt, also jeden „Zweikampf“ gewinnt. Daher ist das Condorcet-Kriterium kein realiter durchführbares Wahlverfahren, es führt gelegentlich in Aporien. Im Fall der österreichischen Präsidentschaftswahl 2016 kann es aber kaum einen ernsthaften Zweifel geben, dass Griss eine Stichwahl gegen jeden der fünf anderen Bewerber gewonnen hätte.

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Umgekehrt ist anzunehmen, dass ausgerechnet Hofer und Van der Bellen, also die realen Stichwahlkandidaten, sich mit den Condorcet-Kriterium sehr schwer getan hätten. Neben Lugner war Van der Bellen vermutlich der einzige, gegen den Hofer überhaupt hätte gewinnen können. Van der Bellen konnte gegen Lugner ganz sicher und gegen Hofer – wie gesehen – zuerst nur knapp, dann in der Wiederholungswahl recht deutlich gewinnen. Gegen Khol oder Hundstorfer wäre ein Wahlsieg Van der Bellens durchaus möglich, aber keinesfalls sicher gewesen, denn die Anhängerschaft von FPÖ und von Irmgard Griss hätte möglicherweise lieber einen Kandidaten aus der Regierungskoalition als den Ex-Parteichef der Grünen gewählt. Weder Hofer noch Van der Bellen hätte eine Chance gegen Griss gehabt.

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3. Approval Voting

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In dem erwähnten Artikel hatte ich bereits das „Approval Voting“ vorgestellt: Hätten alle Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit gehabt, mehr als nur eine Person, nämlich all jene Kandidatinnen und Kandidaten anzukreuzen, die sie für das Amt für geeignet halten, hätte Griss vermutlich sehr viele Stimmen aus allen politischen Lagern bekommen („am liebsten ist mir N., aber mit Griss wäre ich auch einverstanden“). Zwei Drittel der Gesamtstimmen und dabei ein klarer Vorsprung auf alle anderen scheint mir nicht unrealistisch, allerdings ist es schwierig, das Resultat des 1. Wahlgangs vom 24. April 2016 auf ein Approval Voting umzurechnen, da dieses Verfahren in unserer politischen Kultur wenig vertraut ist.

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4. Single Transferable Vote

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Schließlich ist noch das „Single Transferable Vote“ (STV) erwähnenswert, das z.B. in einer sehr einfachen Variante bei der Vergabe Olympischer Spiele durch das Internationale Olympische Komitee angewendet wird: Nach jedem Wahlgang scheidet die Kandidatur mit der geringsten Stimmenanzahl aus und es wird neu gewählt. Spielen wir dies einmal ausgehend vom 1. Wahlgang der Präsidentschaftswahl (mit gerundeten Prozentwerten) durch:

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Hofer 35,1% – Van der Bellen 21,3% – Griss 19,0% – Hundstorfer 11,3% – Khol 11,1% – Lugner 2,2%

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Lugner wäre aus der Wahl ausgeschieden. Lugners Empfehlung folgend, hätten seine Wählerinnen und Wähler ihre Stimme nun vermutlich an Hofer weitergereicht:

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Hofer 37,3% – Van der Bellen 21,3% – Griss 19,0% – Hundstorfer 11,3% – Khol 11,1%

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Khol wäre ausgeschieden. Seine Stimmen wären wohl überwiegend an Griss gegangen, vielleicht zu kleineren Teilen auch an die anderen drei Kandidaten. Geben wir Griss 6,6% der Khol-Stimmen, den anderen Kandidaten jeweils 1,5% und erhalten:

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Hofer 38,8% – Griss 25,6% – Van der Bellen 22,8% – Hundstorfer 12,8%

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Damit wäre Griss erstmals auf dem zweiten Platz. Hundstorfer scheidet aus. Seine Stimmen gehen vielleicht zu gleichen Teilen an Griss und Van der Bellen, zu einem kleineren Teil an Hofer, ich schlage vor: 5% – 5% – 2,8% und erhalte:

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Hofer 41,6% – Griss 30,6% – Van der Bellen 27,8%

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Nun scheidet Van der Bellen aus, seine Stimmen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit ausschließlich an Griss:

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Griss 58,4% – Hofer 41,6%

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Ungeachtet seines großen Vorsprungs im ersten Wahlgang hätte Hofer demnach bei den folgenden Wahlgängen nur wenige Stimmen hinzugewonnen. Die meisten Stimmen der anderen Kandidaten wären nach und nach zu Griss gewandert und hätten sie zur eindeutigen Siegerin gemacht.

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Das STV-Verfahren würde sich unerträglich in die Länge ziehen und ständige Neuorientierungen der Kampagnen der Bewerberinnen und Bewerber erfordern, wenn tatsächlich jeder Wahlgang in zeitlichem Abstand stattfände. Allerdings lässt sich STV in einem einzigen Wahlgang absolvieren (nebenbei gesagt: mit erheblicher finanzieller Ersparnis und ohne die Unsicherheit, die sich aus dem ständig veränderten Anteil der Nichtwählenden ergibt): Alle Wählerinnen und Wähler vergeben auf dem Stimmzettel eine Rangfolge unter den Kandidatinnen und Kandidaten. Scheidet die erstgewählte Person aus, geht die Stimme an die zweitgereihte Person über usw. Wer diese Möglichkeit nicht voll ausnutzt und nur einen einzigen Namen ankreuzt oder eine Rangfolge aus nur zwei oder drei Personen erstellt, dessen Stimme verfällt, sobald die Rangfolge aufgebraucht ist.

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Die Gewinner nach STV-Verfahren, Approval Voting und Condorcet-Kriterium müssen nicht zwingend übereinstimmen, ich bin aber ziemlich sicher, dass im Fall der österreichischen Präsidentschaftswahl 2016 Griss nach diesen Verfahren eindeutig gewonnen hätte.

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5. Folgerungen

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Alexander Van der Bellen hat die österreichische Präsidentschaftswahl mit hoher Signalwirkung in die ganze Welt gewonnen, und zwar gemäß dem verwendeten und – soweit ich sehen konnte – von niemandem öffentlich in Frage gestellten Verfahren. Es ist ihm unter den geltenden Bedingungen gelungen, insbesondere bei der wiederholten Stichwahl am 4. Dezember 2016 große Bevölkerungsgruppen zu mobilisieren, mit denen zuvor nicht unbedingt zu rechnen war. Dass die Wahlbeteiligung von Wahlgang zu Wahlgang gestiegen ist, ist ein sehr erfreuliches Resultat für eine demokratische Kultur, die auf Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist. Für die kommenden Jahre sei Van der Bellen jedenfalls herzlich gratuliert und eine glückliche Hand bei seiner Amtsführung gewünscht!

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Mit meinem Artikel möchte ich nur darauf hinweisen, dass der Wahlsieg Van der Bellens entscheidend durch das Wahlverfahren begünstigt wurde.

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Beide Stichwahlkandidaten haben sich offenkundig bemüht, die bürgerliche Mitte der Gesellschaft für sich zu gewinnen, beide nahmen in Anspruch, für „unser Österreich“, für „euch“ oder „uns“ einzutreten. Das Präsidentenamt wurde also von den Kandidaten als integrierendes, nicht polarisierendes Amt beworben und verstanden. Dennoch wurde gerade Polarisierung durch das Wahlverfahren begünstigt, da mehrere Kandidaten der sogenannten bürgerlichen Mitte und der Regierungskoalition um dieselben Stimmen ritterten und es dann niemand von ihnen in die Stichwahl schaffte. Es ist eine politische Entscheidung, die der Gesetzgeber treffen muss: Will man ein Wahlverfahren, das Konfrontation und Polarisierung fördert (und damit zugleich das Potenzial hat, politisches Interesse bei Menschen zu wecken, die sich sonst weniger an der öffentlichen Meinungsbildung beteiligen würden)? Oder will man ein Wahlverfahren, das weniger spektakuläre Verläufe und Ergebnisse hervorbringt, dafür aber von vornherein stärker die integrative Dimension des zu besetzenden Amtes in den Mittelpunkt stellt? Wenn Letzteres gewünscht ist, sollte der Gesetzgeber ernsthaft erwägen, das Wahlverfahren zugunsten von Approval Voting oder STV zu verändern. Dieselbe Frage muss sich auch bei anderen Ämterbesetzungen stellen, bei denen geklärt werden sollte – und zwar vor der Wahl! –, ob polarisierende oder integrative Angebote bevorzugt werden sollen: etwa innerhalb von politischen Parteien, in der akademischen Selbstverwaltung oder auch in der Kirche. Das Ergebnis einer Wahl kommt jedenfalls nicht unabhängig vom Wahlverfahren zustande, jede Entscheidung für ein bestimmtes Verfahren hat politische Implikationen. Wenn ein konkretes Verfahren eine bestimmte absolute Mehrheit eindeutig zu generieren vermag, ist dadurch keineswegs ausgeschlossen, dass ein anderes Verfahren mit derselben Überzeugungskraft eine andere absolute Mehrheit generieren kann. Gerade die österreichische Präsidentschaftswahl 2016 ist dafür ein Beispiel.

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Übrigens: Nach dem Verfahren, nach dem z.B. das Vereinigte Königreich seine Parlamentssitze vergibt oder die meisten Bundesstaaten der USA bei der Präsidentschaftswahl ihre Vertretungen in das Electoral College entsenden, hätte Norbert Hofer schon im ersten Wahlgang gewonnen, denn er verfügte über die relative Stimmenmehrheit. Dieses Resultat aber hätte unter allen hier vorgestellten ziemlich offenkundig am wenigsten den Willen der absoluten Mehrheit der Wählerinnen und Wähler abgebildet.

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