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Todesstrafe, Abtreibung und direkte Demokratie. Worum es bei dieser Bundespräsidentenwahl nicht geht, – und worum in hohem Maß

Autor:Sandler Willibald
Veröffentlichung:
Kategoriekommentar
Abstrakt:
Publiziert in:
Datum:2016-12-02

Inhalt

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1. Todesstrafe und „direkte Demokratie“

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„Hofer: Abstimmung über Todesstrafe möglich.“ Solche Titelmeldungen einiger Tageszeitungen wurden vom freiheitlichen Präsidentschaftskandidaten umgehend zurückgewiesen und korrigiert. Dabei handelte es sich aber weder um Lüge noch um böswillige Verleumdung, sondern um ein Missverständnis, zu dem Hofer mit einer zweideutigen Antwort auf folgende Frage der APA beigetragen hatte:

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„Würden Sie bei Volksabstimmungen auch Fragen zulassen, die der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen (z.B. Wiedereinführung der Todesstrafe)?“
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Hofers Antwort:

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„Ich bin davon überzeugt, dass die Menschen ein gutes Gespür dafür haben, welche Themen für direkt-demokratische Abstimmungen geeignet sind und dass die Wiedereinführung der Todesstrafe nicht mit unseren Werten vereinbar ist.“
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Diese Antwort war kryptisch. Hieß das nun Zulassen oder Nichtzulassen? Hofer vermied ein direktes Nein und musste das auch, denn das hätte dem Prinzip einer direkten Demokratie widersprochen, so wie er es in seinem Wahlkampf programmatisch vertrat, – zuletzt auf den neuen Wahlplakaten: „In Eurem Sinn entscheiden. So wahr mir Gott helfe“. Dass Hofer persönlich gegen die Todesstrafe ist, ist unbestritten. Was aber, wenn extreme Ereignisse einen Volkszorn mit einer Mehrheit für die Todesstrafe erzeugen würden? Dazu präzisierte Hofer in seiner Richtigstellung:

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„Aus dem Umstand, dass ich die Todesstrafe als nicht mit unseren Werten vereinbar erachte, folgt, dass ich eine solche Volksabstimmung strikt ablehne.“
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Ablehnen heißt aber noch nicht verhindern (nach dem die APA mit ihrer Rede von „Zulassen“ fragte). Verhindern würde Hofer es als Bundespräsident vehement, wenn die Bundesregierung sich für die Todesstrafe einsetzen würde. Danach würde er, wie er im Mai 2015 festgestellt hatte, und wie er gestern stolz in Erinnerung rief, die Regierung entlassen. Anders aber, wenn es um den Willen des Volkes ginge. Dann könne Hofer das gar nicht verhindern, argumentierte er in seiner Klarstellung gegenüber der APA:

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„Die Kompetenz, diese im völlig unwahrscheinlichen Fall der Ansetzung durch das Parlament nicht zuzulassen bzw. zu verhindern, habe ich jedoch als Bundespräsident nicht. Ich würde mich jedoch in einer politischen Debatte vehement dagegen aussprechen.“
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Dagegen stellte ein Verfassungsjurist richtig: Der Bundespräsident könne sehr wohl eine solche Volksabstimmung durch Verweigerung der Unterschrift verhindern, wenn sie im Gegensatz zur Verfassung stünde. Es könnte aber dann tatsächlich nicht mehr geschehen, wenn die Möglichkeiten direkter Demokratie so erweitert würden, wie Hofer es will: dass sich nämlich Volksabstimmungen mit Wählerunterschriften erzwingen lassen.

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Bei dieser jüngsten Kontroverse vor der Bundespräsidentenwahl geht es nicht primär um die Todesstrafe – diese ist im gegenwärtigen Österreich glücklicherweise kein realpolitisches Thema – wohl aber um eine Verantwortung von Politikern, die sich nicht nur in Überzeugungen äußert, sondern auch durch ein entsprechendes Handeln, – wenn es sein muss, auch im Gegensatz zu Mehrheiten. Dass das möglich ist, wird durch eine repräsentative Demokratie sichergestellt, – die zu einer direkten Demokratie nicht einfach in Gegensatz steht, sondern in einer guten Balance zu halten ist. Hofer macht aus beidem in gewohnter Schwarz-Weiß-Manier einen direkten Gegensatz. Deshalb konnte er Van der Bellen einen Lügner schimpfen, als dieser sagte, er könne sich Volksabstimmungen vorstellen. Das hätte er ja früher verneint, da er sich als Anhänger der repräsentativen Demokratie bezeichnete.

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Wer direkte Demokratie gegen repräsentative Demokratie ausspielt, begibt sich auf den Weg des Populismus und der Demagogie. Kein Politiker kann darauf verzichten, politisch nach eigenem Ermessen zu handeln. Auch wer sich dem Willen des Volkes verschreibt, kommt daran nicht vorbei. Aber er wird das auf eine verschleiernde Weise tun, – indem er die wechselnden Meinungen im Volk so nutzt und manipuliert, dass Volksbefragungen möglichst das ergeben, was er sich erwartet. Das ist dann besser möglich, wenn Volksbefragungen schnell und häufig eingesetzt werden.

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Aktuell haben wir damit in der Türkei zu tun, – und zwar tatsächlich auch zum Thema Todesstrafe. Dass Erdogan die Todesstrafe befürwortet, unterscheidet ihn von Hofer. Den Populismus, wie er hier beschrieben wurde, haben beide gemeinsam.

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2. Abtreibung und „direkte Demokratie“

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Es gibt in diesem Wahlkampf ein Schattenthema, das kaum öffentlich diskutiert wird, aber die Wahl entscheiden könnte. Das ist die Abtreibungsfrage. In konservativen christlichen Kreisen – bei Katholiken und Evangelikalen – sind Kettenmails im Umlauf, die hier eine Richtungswahl zwischen Christlich und Antichristlich orten. Und die Abtreibungsfrage steht dabei im Zentrum. Deshalb ist für eine kaum zu überschätzende Zahl österreichischer Christen verschiedener Konfessionen Van der Bellen unwählbar und Norbert Hofer ein Muss. Mit seiner unsäglichen Äußerung über Van der Bellen als „Gottes- und Kirchenfeind“ und über seine christlichen BefürworterInnen als „gehirngewaschen“ hat Weihbischof Laun eine in bestimmten christlichen Kreisen leider weit verbreitete Meinung an die Öffentlichkeit gebracht. Aber auch wenn sie öffentlich nicht mehr kundgetan wird, gärt sie weiter in einem breiten Untergrund der Social Media, – und kann so die Wahl entscheiden. Dabei unterliegen die VertreterInnen dieser Position einem schwerwiegenden Irrtum. Dieser besteht gerade nicht darin, dass Abtreibung Privatsache wäre. Es geht hier um einen gravierenden blinden Fleck gerade jener RepräsentantInnen einer offenen Gesellschaft, denen der Einsatz für jene Menschen wichtig ist, die keine Stimme haben. Das gilt für Ungeborene nicht weniger als für Sterbende. Der Irrtum, den ich meine, besteht in einem Missverständnis von Hofers Position, welches von ihm selbst geschickt geschürt wird: Hofer ist zwar gegen Abtreibung, aber er wird kaum dagegen auftreten, – auch nicht als Bundespräsident. Bei einer einzigen TV-Konfrontation (am 8. Mai, auf Puls 4) wurde dieses Thema angesprochen, und hier hat Hofer klar festgestellt, dass er die Fristenlösung nicht in Frage stellen würde. Warum? Eine Änderung ist im Volk nicht mehrheitsfähig. Es ist eine uralte, biblisch begründete Überzeugung, dass ChristInnen für ihre Werte bereit sind, in Widerstand auch gegen eine mächtige Mehrheit zu gehen. Solche Möglichkeiten wurden und werden immer wieder auch von christlichen PolitikerInnen wahrgenommen. Das ist allerdings nicht zu erwarten von einem Politiker, der sich dem Volk gegenüber verpflichtet „in eurem Sinne zu entscheiden“ und dafür Gott zum Zeugen anruft: „So wahr mir Gott helfe“.

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3. Europa-Frage und Populismus

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Für die kommende Präsidentschaft geht es also nicht um die Todesstrafe und auch nicht um die Abtreibung, wohl aber um einen Stil von Politik, Diplomatie und auch Rhetorik, der das Finden mehrheitsfähiger und humaner Lösungen unterstützt und nicht vereitelt. Achtet man auf diesen Punkt, dann wird die in mancher Hinsicht wenig befriedigende letzte TV-Konfrontation ziemlich aufschlussreich!

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Kardinal Schönborn hat heute – einen Tag nach der letzten TV-Konfrontation – vor dem „Virus der Polarisierung“ gewarnt. Dieser wird dann epidemisch, wenn Politiker ihr Handeln und Verhandeln (sowie jenes ihrer Gegner) zu direkt dem Tagesurteil der Bevölkerung aussetzen. Dann geht es primär um treffende Slogans und um eindrucksvolle Posen. „Man muss doch Haltung zeigen“, hat Hofer gestern mehrfach betont und damit vor allem Verhandlungen der EU mit der Erdogan-Türkei als absolutes „No Go“ abqualifiziert. Er positionierte sich eindeutig für einen Abbruch der Verhandlungen (übrigens in Gegensatz zu seiner Position gegenüber Russland). Wer weiter verhandle, stelle damit einen Beitritt der Türkei zur EU immer noch in Aussicht. Das ist aber ein Fehlschluss. Auch wenn ein EU-Beitritt in weite Ferne rückt, kann und soll weiter verhandelt werden. Durch seinen populistischen Kurzschluss schließt Hofer Spielräume für diplomatische Verhandlungen, die eine langsame Entpolarisierung und eine Verhinderung von noch Schlimmerem ermöglichen könnten. Dank solcher populär-populistischer Gesprächsverweigerung wurde der erste Weltkrieg möglich. Umgekehrt konnte durch ein Einlenken in Verhandlungen auch über tiefste Gräben hinweg in der Kubakrise ein Atom-Weltkrieg gerade noch verhindert werden.

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Lösungsverhindernd ist auch Hofers Pro-Europa-Position, die Europa für Aufgaben wie die Sicherung von Außengrenzen in die Pflicht nehmen will, ihr aber mit dem Schlagwort eines subsidiären Europa jene Handlungsfähigkeit nicht zugestehen will, ohne welche die vordringlichen Fragen der Friedenssicherung und der zunehmenden Flüchtlingsströme nicht gelöst werden können. Van der Bellen ist bereit, die EU nicht nur dafür in die Pflicht zu nehmen, was sie leisten soll, sondern sich auch darüber den Kopf zu zerbrechen, wie sie das Geforderte leisten kann. Gewiss muss darüber kontrovers verhandelt werden, – mit dem Ziel eines erneuerten Europa mit einer optimierten Balance zwischen Subsidiarität und einer Zentralität, die eine gewisse Handlungsfähigkeit sicherstellt. Geradezu scheinheilig ist es aber, Forderungen an Europa zu stellen ohne über Voraussetzungen nachzudenken, dass Europa diese Aufgaben erfüllen kann, – und jemanden, der sich dieser Frage stellt, einfach in das Eck einer totalitären Vision zu stellen: von Vereinigten Staaten von Europa mit dem Bundespräsidenten als Landeshauptmann. Das ist Populismus in Reinkultur.

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