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Der mutige Schritt des Bischofs: Zur Entscheidung in der „causa Heizer“

Autor:Niewiadomski Jozef
Veröffentlichung:
Kategoriekommentar
Abstrakt:
Publiziert in:
Datum:2014-06-06

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

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Stark gekürzte Fassung eines Beitrags aus dem Leseraum vom 27.05.2014, der am 28.05 vom Dekan mit der Begründung, dass er zu persönlich sei und gegenüber Frau Heizer auch als „verletzend“ empfunden werden könnte, aus dem Leseraum entfernt wurde. Der folgende Text gibt die sachliche Argumentation wieder.

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Er hat den Konflikt nicht gesucht und die im Raum anstehende Lösung nicht gewollt. Im Gegenteil: mit einer Geduld sondergleichen suchte Bischof Manfred nach einem Ausweg aus der Sackgasse, die die Betroffenen selber geschaffen haben. Womit er seit Anfang an konfrontiert wurde, war die Haltung einer konsequenten Realitätsverweigerung im Hinblick auf die kirchliche Wirklichkeit seitens Frau Heizer. Andere, die bei der sog. „privaten Eucharistiefeier“ dabei waren, bereuten ihr Handeln und distanzierten sich von der Initiative. Martha (und ihr  Mann) bleiben auf  ihrem Standpunkt: „Alles oder nichts“. Letztlich kann man diese Haltung nur begreifen, wenn man sie in der Perspektive der Handlungsmuster fundamentalistischer Verengungen anschaut. So paradox es klingen mag, liegt Martha Heizer mit ihrem Handeln und auch ihrer Haltung näher bei den fundamentalistischen Bischöfen der Lefebvre-Bewegung als bei der Kirche selber.

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Von den Medien zur Kirchenreformerin stilisiert, politisiert und banalisiert sie – genauso wie die liberalen Medien dies tun – ein für das Selbstverständnis der Kirche fundamentales Mysterium der Eucharistie, fügt auch deswegen der Kirche (von der sie glaubt, dass sie diese liebt) eine schwere Wunde zu. Ihre abschätzigen Urteile über die Gespräche in der kirchlichen Untersuchungskommission, das Verweigern der Unterschrift unter den Protokollen, ihre vielen Kommentare zur Sache und schlussendlich auch die Verweigerung der Annahme der Dekrete weisen bloß auf die Mentalität einer prinzipiellen Geringschätzung kirchlicher Autoritäten und kirchlicher Rechtsordnung hin. Es ist dies eine Mentalität, die sich der medialen Anerkennung sicher sein kann, eine Mentalität allerdings, die mit dem Anliegen echter Kirchenreform nichts zu tun hat. Inzwischen scheinbar auch mit dem Anliegen jener Kirchenreform für die die Plattform „Wir sind Kirche“ steht. Da die über Österreich hinaus gehende mediale Wahrnehmung des Falles Heizer, sie als Vorsitzende der Plattform: „Kirche sind wir alle“ präsentiert, legte ihr sogar der ehemalige Vorsitzender dieser Plattform Peter Hurka das Umdenken nahe, fürchtet er doch einen weiteren Akt der Diskreditierung der Plattform selbst. Seine umfassende Stellungnahme zeigt noch einmal deutlich, dass in der „causa Heizer“ theologische Argumente zu kurz greifen, weil hier die Eigenart der konkreten Person klar vor die Sache tritt. Darauf weist auch deutlich die Art und Weise, wie jener Vorfall zu Stande kam, der die Exkommunikation zur Folge hatte. Hurka bringt an die Öffentlichkeit das bisher unbekannte Faktum der Genese des ORF-Beitrags in dem Martha Heizer ihre Feier filmen ließ. Es war die Idee des ORF (!), eine derartige Feier „vielleicht im Kreise der Vorstandsmitglieder“ zu filmen. Derartiges Ansinnen wurde von ihm als dem damaligen Vorstand klar abgelehnt, weil er es zu Recht ablehnt, Eucharistie als „Kampfmittel oder Kampfplatz“ zu missbrauchen. Martha Heizer sei daraufhin von sich aus an den ORF getreten und angeboten „ihre“ Eucharistiefeier filmen zu lassen. Hurka macht weiters auch darauf aufmerksam, dass Martha mit ihren Aktionen die Plattform vereinnahmt, nicht zuletzt damit, dass sie eine persönliche Erklärung zur Exkommunikation auf der offiziellen Internetseite der Plattform veröffentlichte. „Damit ist eine Identifikation hergestellt, die über ein Solidaritätszeichen hinausgeführt und zur völligen Identifikation geführt hat.“ Da eine derartige Identifikation nicht gegeben ist, legt er Martha Heizer den freiwilligen Rücktritt als Vorsitzende nahe. Tritt sie nicht zurück, muss sich die Vollversammlung der Plattform mit der Situation befassen. Denn: „Wer demokratische Strukturen einfordert und den Dialog einmahnt darf nicht durch einseitige Akte Änderungen erzwingen, will er oder sie nicht die Glaubwürdigkeit verlieren.“ (vgl. Kathpress   Tagesdienst Nr 125 vom 26. Mai 2014, 7f.) Die Informationen und das Urteil bestätigen nur allzu deutlich jenes Urteil über diese verhängnisvolle Initiative, das ich bereits in meiner Stellungnahme als damaliger Dekan der Fakultät (vgl. http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/938.html) aufgrund jahrelanger Bekanntschaft mit Martha gefällt habe. Ich machte darauf aufmerksam, dass neben der theologischen Perspektive (die neuerdings Roman Siebenrock nach meiner Überzeugung bestens analysiert hat: http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/1045.html) in diesem Fall eine Perspektive ins Spiel kommt, die durch die Eigenart der „betroffenen Person“ bedingt ist und die dann auch die sachlich-theologische Perspektive zumindest für die Betroffene selbst als zweitrangig erscheinen lässt.

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Letztendlich zieht sie sich ja zurück auf ein Argument, das in einem theoretischen Disput kaum zu widerlegen ist, dem aber in bestimmten Traditionen theologischer Provenienz erstrangige Bedeutung beigemessen wird. In der Presseerklärung, das die „Presse“ am Sonntag, 25. Mai 2014 brachte sagte sie über ihre Praxis der privaten Eucharistiefeiern: “Das tut uns und unserem Glauben gut und ist schön. Es ist ein so wichtiger Teil in unserem Leben.“ Das subjektive Argument: “das tut uns gut” ist nicht nur in der jetzigen Debatte ihr letztes Kriterium für das Urteil über ihre Praxis, nach meiner Wahrnehmung war dieses Argument immer das Entscheidungskriterium bei ihrem Engagement. Im Konfliktfall erwartete sie halt immer, dass man sie in ihrer Eigenart - auch bei konsequent geübten Grenzüberschreitungen - ungefragt akzeptiert.

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Die Leitungsfunktion verlangt Entscheidungen. Bischof Scheuer gebührt – und dies ohne Wenn und Aber - Anerkennung dafür, dass er die Entscheidung getroffen hat. Den Schlusspunkt unter der Angelegenheit werden nun die Betroffenen setzen

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