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Trivialität und Zeugenschaft: Was darf Literatur?

Ein Gedanke anlässlich des Ingeborg-Bachmann-Wettbewerbs 2019. Von Clara Fischer

 

Bei den 43. Tagen der deutschsprachigen Literatur in Klagenfurt galten in diesem Jahr die hitzigen Debatten nicht den Siegertexten. Diese fallen vor allem in die Kategorien kann man so machen und schön.[1] Eine leidenschaftliche Kontroverse löste hingegen die Lesung Martin Beyers aus: Am Samstagnachmittag gab er als Letzter der Nominierten einen Auszug aus seinem Roman Und ich war da zum Besten, für den er von weiten Teilen der Jury blankes Entsetzen erntete.[2] Der Text, in dem ein Ich-Erzähler als Scharfrichtergeselle des NS-Henkers Johann Reichhart der Exekution von Mitgliedern der Weißen Rose beiwohnt und durch diese Erfahrung moralisch geläutert wird, spart in der Tat nicht mit trivialen Versatzstücken und Motiven. "Abziehbilder" bleiben, wie von der Jury moniert, neben den Geschwistern Scholl auch die Nazis und der Erzähler, ein Geworfener, der sich durch seine artige Reflexion der Geschehnisse in einer zwielichtigen Schuldloszone bewegt.

Ohne Umschweife verdammten die ansonsten recht verhalten debattierenden JurorInnen diesen Text ob seiner Instrumentalisierung und Verkitschung historischer Figuren. Derlei Kommentaren lässt sich nach Lektüre des Beyer’schen Textes leicht zustimmen, sie nehmen sich allerdings auch recht wohlfeil aus. Es ist eine vertraute, aber seltsame Frage, die da aufgeworfen wurde: Was darf Literatur?

Der einladende Michael Wiederstein reagierte auf die harsche Kritik seiner KollegInnen überrascht. Der Text gehe "hochredlich" mit seinem Gegenstand um. Eine Verunglimpfung der NS-Opfer kann man Beyer in der Tat nicht unterstellen, eher eine Verklärung. Klaus Kastberger und der Juryvorsitzende Hubert Winkels brachten ihre Meinungen hingegen recht schnell auf den Punkt: "Es ist ein Text, der so nicht geschrieben werden darf". "Man darf’s auch nicht nur hier nicht", setzte Kastberger hinzu, "sondern man darf’s beim Hanser-Verlag nicht und man darf’s gar nicht." Damit brachte er die wenige Monate zurückliegende Feuilletondebatte um Takis Würgers Roman Stella ins Spiel. Zu Beginn des Jahres war Würger in ähnlicher Weise dafür kritisiert worden, Opferschicksale aus dem Holocaust für einen trivialen Roman auszuschlachten. Darf Literatur das?

Seltsam ist diese Frage, weil sie die Folgefrage aufwirft, was aus einem derartigen Verdikt resultieren soll. Gehört Beyers Roman noch vor Auslieferung an den Buchhandel wieder eingestampft? Es ist leicht, einen Text moralisch zu verurteilen, aber schwer, daraus Folgen abzuleiten. Der literaturkritische Richtspruch über das im Herbst erscheinende Werk ist schon jetzt gesprochen. Dass daraus keine Klage, kein Verbot folgen wird, ist ebenfalls klar. In der Rede von einer Grenzüberschreitung klingt die Hoffnung an, dass die Öffentlichkeit durch kollektive Schmähung auf demokratischem Wege ihr Richtschwert schwingen wird. Ob dies jenseits der Feuilletons auch geschieht, ist jedoch fraglich. Würgers Roman fand trotz fast einhelliger Verdammung durch die Literaturkritik eine begeisterte Leserschaft, und seine Lesereise konnte der Autor fortsetzen, ohne dass er mit einem Publikumsstreik belegt worden wäre.

Die Kritik, so dürfe nicht über die NS-Zeit geschrieben werden, geht also an der Realität vorbei: So wird längst über die NS-Zeit geschrieben, und das lässt sich (zum Glück!) nicht verbieten. Die Texte von Würger und Beyer sind vielleicht eher Symptom als Ursache: Symptom davon, dass der Nationalsozialismus mit zunehmendem historischem Abstand zu einem vertrauten Teil der Geschichte wird, aus dem Motive und Figuren genauso zur stimmungsvollen Untermalung von Unterhaltungsliteratur herhalten müssen, wie dies bei zahllosen anderen historischen Ereignissen bereits der Fall ist.

Wütend stimmt daran wohl besonders, dass die NS-Opfer in ihrer Staffagefunktion eine offensichtlich banale Geschichte adeln sollen. In der Süddeutschen Zeitung bemerkte Lothar Müller zu Stella:

Und es wird ja nicht mit kritischen Kanonen auf einen harmlosen Spatzen geschossen, der einfach nur unterhalten will. "Takis Würger hat sich etwas Aberwitziges vorgenommen: das Unerzählbare zu erzählen", verspricht Daniel Kehlmann auf der Rückseite des Buches. Das greift in das höchste Register, in dem in der Nachkriegszeit über die Darstellbarkeit von Nationalsozialismus und Judenvernichtung gesprochen wurde, zum Topos, das Geschehene entziehe sich jeder Literarisierung. Dieser Topos hat die Literatur nicht gelähmt, sondern herausgefordert, nach Sprachen und Formen zu suchen, die ihn widerlegen. Indem er ihn zitiert, markiert der Roman "Stella" seine Fallhöhe.

Es ist diese Fallhöhe, der sich auch Beyers Beitrag zum Ingeborg-Bachmann-Preis stellen muss. Indem er an einem renommierten Literaturwettbewerb teilnimmt, reklamiert er für sich, jenseits des Trivialen zu operieren, und indem er trivial erzählt, gerät er in den Verdacht, seinen Text mit den Namen der Scholls aufwerten zu wollen. Es handelt sich also weniger um ein Problem des literarischen Verfahrens als um das einer Zuschreibung zu einem literarischen Feld: Der Unterhaltungsroman versucht sich durch seinen Stoff nach oben zu strecken. Dass dies nicht gänzlich erfolglos blieb, zeigt seine Nominierung für den Bachmann-Preis.

Es sollte nicht zur Debatte stehen, ob Literatur "das darf" oder nicht – natürlich darf sie das. Die NS-Zeit darf, solange Fakten nicht grob verfälscht und keine Verunglimpfung der Opfer betrieben werden, als Kulisse in Unterhaltungsliteratur dienen, sowohl weil es juristisch zulässig ist als auch weil über kurz oder lang durch die Distanz zu den Ereignissen der Einzug von Motiven in die Alltags- und Unterhaltungskultur nicht ausbleiben wird. Das kann man verurteilen und bedauern, ändern wird man es dadurch nicht. Mit seiner Kritik, der Text benutze das Leid, um Effekt zu erzielen, umschrieb Hubert Winkels faktisch die Verfahrensweise von Unterhaltungsliteratur. "Obszön", wie es die Jury nannte, ist dabei weniger das Verfahren als solches, sondern die Spekulation auf einen Reflex seitens der Leserschaft, Literatur, die ein bestimmtes historisches Ereignis zitiert, automatisch einen höheren Stellenwert beizumessen. Man gewinnt bei Beyers Text den Eindruck einer Falschetikettierung. Dies mag auch ein Grund für den Beißreflex der Jury sein.

In einem anderen Fall aber wurde die vom Text geforderte Rezeptionshaltung allzu willig eingenommen: Wie eine Kontrastfolie wirken Lesung und Diskussion des Texts Vierundsiebzig von Ronya Othmann, gelesen am zweiten Tag, der den Publikumspreis erhielt.[3] Eine literarturkritische Besprechung des autobiographisch angelegten Berichts über einen Genozid an den Jesiden im Jahr 2014 blieb fast gänzlich aus. Teile der Jury verweigerten sich einem solchen sogar aus Respekt vor der Zeugenschaft der Autorin: "Als Literaturkritikerin bleibe ich, glaube ich, da einfach still", bemerkte Hildegard Keller. Nora Gomringer schloss sich an. Von diesen Statements ausgehend, die den Beitrag als Reportage verstanden wissen wollten, müsste man sagen: Der Text war in Klagenfurt fehl am Platz.

Mehrfach versuchte Insa Wilke, die Othmann eingeladen hatte, eine Rettung: "Wir verdammen solche Texte zum Schweigen, wir schließen sie aus«" wenn aus Respekt vor autobiographischen Bezügen demütig geschwiegen werde.

Die Frage 'Können wir darüber literaturkritisch sprechen?' ist eine wichtige, sie begegnet mir in letzter Zeit immer wieder, wenn es um Texte geht, die von Brustkrebs handeln und von einer Autorin geschrieben werden, die Brustkrebs hatte, sie begegnet mir bei Texten, die aus Foltergefängnissen berichten, und eben auch bei Texten, wie Ronya Othmann ihn geschrieben hat.

Auf dieses Diskussionsangebot gingen Wilkes KollegInnen nicht ein und im Gespräch blieb die Betonung der Authentizität des Geschriebenen überpräsent.

Die Wirkung eines autobiographischen Texts unterschätzte allerdings auch Wilke mit ihrem Plädoyer, es müsse über derartige Texte gesprochen werden, "weil sie eine ureigene Frage der Literatur und auch der Kritik behandeln, nämlich: Wie davon erzählen?" Weniger der von Othmann oftmals variierte Unsagbarkeitstopos aber brachte die Jury zum Schweigen, sondern die persönliche Betroffenheit der Autorin, die eine Art verschämter Furcht auf Seiten der KritikerInnen hervorrief.

Eine Metakritik auf dem Podcast des Literaturcafés bringt es auf den Punkt: Die Diskutanten kommen zu dem Schluss, dass "eine potentiell interessante Diskussion von der Jury verweigert wurde". Der Text hätte in Klagenfurt als Literatur gelesen werden müssen.

Von den Diskussionen um die Texte Beyers und Othmanns bleibt der Eindruck zurück, dass eine ungute moralische Verzagtheit in der Literaturkritik herrscht: Wo die Autorin als Zeugin für das Geschilderte einsteht, wird aus Respekt (und aus Vorsicht?) geschwiegen, wo der Autor Leidensgeschichten trivial ausschlachtet, wird seinem Text die Existenzberechtigung abgesprochen. Damit wird man beiden Texten nicht gerecht. Die Frage ist nicht, ob Literatur »das darf«. Mit einem solchen letztlich hohlen und folgenlosen Verdikt verweigert sich die Literaturkritik wichtigeren Fragen, zum Beispiel denen, wie mit dem Einzug von trivialisierten Geschichten aus der NS-Zeit in die Unterhaltungsliteratur umgegangen werden kann und wie der unangenehmen Lage beizukommen ist, dass Opferschicksale offenbar erfolgreich (!) zur Aufwertung von Texten dienen. Was sagt das über die Leserschaft? Was sagt es aber auch über die Leserschaft, wenn sie sich zu einem Text mit autobiographischen Bezügen nicht mehr kritisch verhält?

Othmanns Text muss sich die Zumutung gefallen lassen, als Literatur und nicht als Erfahrungsbericht gelesen zu werden. Die Literaturkritik muss das Wagnis eingehen, ihren Betroffenheitsmodus abzulegen, der nicht zuletzt einem Bangen vor dem öffentlichen Shitstorm geschuldet sein dürfte, welcher bei der kalten Auseinandersetzung mit Texten solchen Inhalts schnell aufzukommen droht. Beyers Romanauszug hingegen war als simpel gestrickte Unterhaltungsliteratur in Klagenfurt fehl am Platz. Das darf man so sagen. Allerdings darf dieser Text auch so geschrieben werden, und selbstverständlich gelesen. Die Frage ist nicht, was Literatur darf, sondern wie man sie liest.

 


Anmerkungen:

[1] Zur Preisträgerin des Ingeborg-Bachmann-Preises, Birgit Birnbacher, und den weiteren Preisträgern: https://bachmannpreis.orf.at/stories/2987680/ (aufgerufen am 30.06.2019).

[2] Text, Lesung und Diskussion zu Martin Beyers Und ich war da unter: https://bachmannpreis.orf.at/stories/2978618/ (aufgerufen am 30.06.2019).

[3] Text, Lesung und Diskussion zu Ronya Othmanns Vierundsiebzig unter: https://bachmannpreis.orf.at/stories/2978634/ (aufgerufen am 30.06.2019).


 

Der vorliegende Text ist zuerst am 03.07.2019 auf ZfL Blog, dem Blog des Leibniz-Zentrums für Literatur- und Kulturforschung, Berlin, erschienen. Wir danken der Autorin Clara Fischer und der Blog-Redaktion für die Genehmigung zur Übernahme auf literaturkritik.at!

Abbildung: Cover von Martin Beyers Roman Und ich war da, der am 30.08.2019 bei Ullstein erscheint.