Betriebsvereinbarung regelt Einordnung der Lehrveranstaltungen

Am 7. August konnte die erste der für die Einführung des neuen Kollektivvertrages nötigen Betriebsvereinbarungen von Rektor Karlheinz Töchterle und dem Vorsitzenden des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal, Rüdiger Kaufmann, unterzeichnet werden. Gegenstand dieser Betriebsvereinbarung ist die Bildung von Lehrveranstaltungskategorien.
Rektor Töchterle und BR-Vorsitzender Kaufmann bei der Unterzeichnung der Betriebsvere …
Rektor Töchterle und BR-Vorsitzender Kaufmann bei der Unterzeichnung der Betriebsvereinbarung

„Neben der Schaffung von klareren und transparenteren Kriterien für die Einordnung der Lehrveranstaltungen in bestimmte Kategorien soll diese  Betriebsvereinbarung eine dem Arbeitsaufwand angemessene Bezahlung unserer Lehrenden sicherstellen“, erklärt Vizerektor Wolfgang Meixner.  „Für unsere wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergibt sich daraus keine finanzielle Schlechterstellung, die Universitätsleitung bewegt sich jedoch in einem angespannten finanziellen Rahmen, da der Kollektivvertrag von der Regierung nicht ausfinanziert wurde“, so Meixner.

 

Bezahlung nach Aufwand

„Diese Betriebsvereinbarung bildet die Grundlage für eine korrekte Einordnung der Lehrveranstaltungen. Auf Basis des mit den Lehrveranstaltungen verbundenen Aufwandes wird jeweils ein bestimmter Arbeitszeitfaktor zugeordnet“, zeigt sich Vizerektorin Margret Friedrich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. Aufgrund der Dringlichkeit wurde für das Studienjahr 2009/2010 eine auf ein Jahr befristete Übergangslösung beschlossen. Im Laufe des Studienjahres soll eine dauerhafte Regelung verhandelt werden.

 

Betriebsratsvorsitzender Rüdiger Kaufmann bestätigt ein gutes Verhandlungsergebnis. „Bei fairem Umgang mit den ausverhandelten Lehrveranstaltungskategorien stellt die Betriebsvereinbarung einen tragfähigen Kompromiss für das kommende Studienjahr dar. Um die Kosten nicht explodieren zu lassen, mussten wir hinnehmen, dass die meisten Lehrveranstaltungen für LektorInnen nicht zu 100 Prozent, sondern nur zu 85 Prozent abgegolten werden. Im Gegenzug hat sich die Universitätsleitung bereit erklärt, die Gehaltsvorrückungen nach 3-jähriger Lehrerfahrung sofort umzusetzen, obwohl sie dazu nach den Übergangsbestimmungen des Kollektivvertrages erst in 2 Jahren verpflichtet wäre. Insgesamt sollte sich damit die Bezahlung der externen Lehraufträge spürbar verbessern“, so Kaufmann.

(sr)

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