Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Open Access. Anregungen und Ideen für neue Fragen nehmen wir sehr gerne entgegen unter: open-access@uibk.ac.at
Mit Ausnahme von "Rechtliche Fragen" sind alle Inhalte der "Häufig gestellten Fragen (FAQ)" unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz lizensiert.
Die Grundidee von Open Access ist, wissenschaftliche Literatur kostenlos und für alle im Internet frei zugänglich zu machen, d.h. ohne finanzielle, rechtliche oder technische Barrieren, so dass sie von allen Interessierten und insbesondere von der wissenschaftlichen Fachwelt ohne Einschränkungen nachgenutzt werden kann. Als Definition von Open Access wird nach wie vor auf die Budapest Open Access Initiative von 2002 und die Berliner Erklärung von 2003 verwiesen.Im März 2017 hat sich auch die Universität Innsbruck mit der Verabschiedung einer Open Access Policy ausdrücklich zu Open Access Veröffentlichungen bekannt.
Die wichtigsten Vorteile von Open Access sind - neben kostenlosen Zugang - die maximale und beschleunigte Verbreitung wissenschaftlicher Informationen und die weltweite Auffindbarkeit über Suchmaschinen. Dies führt zur höheren Sichtbarkeit und in Folge zur größeren Zitierhäufigkeit von Open Access Publikationen. Durch die Vergabe von freien Lizenzen (siehe Rechtliche Aspekte: "Was versteht man unter Creative Commons"), wie sie in den Open-Access-Erklärungen empfohlen werden, ermöglicht Open Access eine bessere Nachnutzung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse.
Gold Open Access sind Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Werke, z.B. als Artikel in Open-Access-Zeitschriften, in Open-Access-Sammelwerken oder als Open-Access-Monografien.
Hybrid Open Access bezeichnet Artikel, die in Closed-Access-Zeitschriften, also subskriptionspflichtigen Zeitschriften, erscheinen und gegen Gebühr freigekauft und somit kostenlos zugänglich gemacht werden können. Mit vielen Verlagen bestehen Vereinbarungen, die Angehörigen der Universität Innsbruck kostenloses oder kostenreduziertes Open Access Publizieren ermöglichen.
Mit Green Open Access ist die Zweitveröffentlichung (im Englischen self-archiving) von bereits bei Verlagen publizierten Werken gemeint, die nach Ablauf einer entsprechenden Wartefrist in institutionellen oder fachlichen Repositorien verfügbar gemacht werden.
Die Article Processing Charge (APC) bezeichnet die Publikationsgebühr für die Finanzierung von Open Access Zeitschriftenartikeln. Diese werden von den AutorInnen beglichen, z.B. aus Forschungs- oder Projektgeldern, und können unter Einhaltung bestimmter Kriterien durch den Publikationsfonds der Universität Innsbruck (teilweise) abgedeckt werden. Für viele subskriptionspflichtige Zeitschriften sowie Open Access Journals gibt es spezielle Konditionen für Angehörige der Universität Innsbruck, kostenlos oder kostenreduziert Open Access zu publizieren.
Institutionelle Repositorien sind nicht-kommerzielle Publikationsserver, die z.B. durch Universitätsbibliotheken betrieben werden und Publikationen ohne Zugangsbeschränkung verfügbar machen. Ferner gibt es auch disziplinäre Repositorien, in denen institutionsübergreifend fachspezifische Inhalte bereitgestellt werden (z.B. arXiv für wissenschaftliche Publikationen u.a. aus der Physik, Mathematik und Informatik). Ein Verzeichnis von Open-Access-Repositorien finden Sie in OpenDOAR (Directory of Open Access Repositories).
Davon unterscheiden muss man kommerzielle Plattformen, wie die akademischen Netzwerke (SCN - scholarly collaboration network) ResearchGate oder Academia.edu, die nicht den Standards von Open Access Plattformen und Repositorien entsprechen. Mehr dazu unter "Darf ich meine Publikationen auf Plattformen wie ResearchGate oder Academia.edu veröffentlichen?" in "Fragen für Forschende".
Das institutionelle Repositorium für Publikationen der Universität Innsbruck dient als zentrale Plattform für die Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen ihrer Forschenden. Veröffentlichungen im Repositorium sind für alle Interessierten zugänglich, erhalten eine dauerhafte und zitierfähige Internetadresse und sind über internationale Suchsysteme (z.B. Base oder OpenAIRE) auffindbar. Außerdem gewährleistet das Repositorium eine sichere Archivierung der Publikationen an zentraler Stelle. Neben Zweitveröffentlichungen dient das Repositorium als zentraler Publikationsserver für alle Hochschulschriften, die im Rahmen eines Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums verfasst werden. Zudem bestärkt die Universität Innsbruck in ihrer Open Access-Policy Forschende, bereits veröffentlichte Publikationen im institutionellen Repositorium Open Access verfügbar zu machen.
Leider genügen nicht alle OA-Zeitschriften den hohen Ansprüchen wissenschaftlicher Qualitätssicherung, das kann von mangelhafter Qualitätskontrolle bis zu sogenannten Raubverlagen (auch als „Fake Journals“ oder „Predatory Journals“ bekannt) reichen. Bei der Auswahl einer geeigneten Open Access-Zeitschrift sollten daher folgende Punkte beachtet werden:
- Ist die Zeitschrift im DOAJ (Directory of Open Access Journals) gelistet?
- Ist das Journal in Web of Science gelistet (Zugang über DBIS)? Die Datenbank listet nur Journals, die gewisse Qualitätsmerkmale (u.a. Peer-Review) berücksichtigen.
- Nimmt die Zeitschrift einen Peer Review vor?
- Wie setzt sich das Editorial Board zusammen (sind unter den Herausgeberinnen und Herausgebern anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler)?
- Ist der Verlag Mitglied derOASPA (Open Access Scholarly Publishers Association) oder einer anderen anerkannten Branchenvereinigung?
- Sind die HerausgeberInnen Mitglieder von COPE (Committee Of Publication Ethics)
Zudem helfen auch Services wie think.check.submit bei der Wahl eines geeigneten Mediums.
Weitere Informationen zu Predatory Journals: https://www.uibk.ac.at/de/ulb/publikationsservices/predatory-publishing/
Der Publikationsfonds der Universität Innsbruck fördert ausschließlich Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften, die nicht im Rahmen von Projekten mit OA-Förderung verfasst werden. Zu den Vergabekriterien.
Open Access Artikel in subskriptionspflichtigen Zeitschriften werden bereits über Verträge mit Verlagen, die die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULBT) in Zusammenarbeit mit der Kooperation E-Medien Österreich (KemÖ) ausgehandelt hat, finanziert. Dadurch soll das sogenannte „double dipping“, also das gleichzeitige Bezahlen des Abonnements und der Freischaltung einzelner Artikel durch öffentliche Gelder vermieden werden.
Open-Access-Publikationen, die aus FWF-Projekten hervorgehen, werden ab 1. Jänner 2024 direkt über die Universität Innsbruck gefördert und können nicht mehr beim FWF beantragt werden. Gefördert werden Publikationen in reinen Open Access Zeitschriften sowie die Option Open Access in Subskriptionszeitschriften, sofern es eine Verlagsvereinbarung mit der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol gibt. Mehr dazu auf der Website des VR Forschung.
Außerdem bietet der FWF die Möglichkeit zur Förderung von Open-Access-Buchpublikationen, wie z.B. Monographien, Sammelbände, Proceedings sowie gesamte Special Issues. Weitere Information finden sich auf der Website des FWF.
Die aktuelle Auflistung der Verlage, mit denen die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULBT) in Zusammenarbeit mit der Kooperation E-Medien Österreich Vereinbarungen ausgehandelt hat, finden Sie hier.
Durch einen einfachen Upload des PDFs direkt im Webportal VIS (unter dem Reiter "Persönliche Daten" und „Meine Forschung“) gelangen die Volltexte über die FLD ins Repositorium. Voraussetzung ist, dass es bereits einen bestehenden FLD-Eintrag der betreffenden Publikation gibt (siehe Handbuch zu "Meine Forschung" und Anleitung zum Upload wissenschaftlicher Publikationen ab S. 13). Die PDFs können aber auch weiterhin über die FLD-Beauftragten hochgeladen werden. Siehe auch OA-Publizieren im Repositorium für Publikationen.
Über die FLD können Ausätze in Zeitschriften, Aufsätze in Sammelwerken und Monographien ins Repositorium hochgeladen werden. Grundsätzlich ist es auch möglich, andere Textsorten, z.B. graue Literatur in Form von Forschungsberichten usw., im Repositorium zu veröffentlichen. Sollte es dazu keinen FLD-Eintrag geben, melden Sie sich bitte unter open-access@uibk.ac.at oder DW 25401.
Ein Preprint (Submitted Version) entspricht der Manuskriptfassung, die bei einer Zeitschrift für eine Veröffentlichung eingereicht, jedoch noch nicht von Peers evaluiert und zur Veröffentlichung empfohlen wurde.
Ein Postprint oder die akzeptierte Manuskriptfassung (Author Accepted Manuscript) ist bereits begutachtet und zur Veröffentlichung angenommen, d.h. der Postprint enthält die Inhalte, nicht aber das Satzbild der Verlagsversion.
Die Published Version (oft auch Version of Record genannt) entspricht der finalen Version, die schließlich veröffentlicht wird.
Außerdem gilt es oft sogenannte Embargofristen einzuhalten. Das heißt, dass manche Verlage die Veröffentlichung von Artikeln über Repositorien erst nach einer gewissen Wartefrist (üblicherweise zwischen 12 und 24 Monaten) erlauben.
Das Einverständnis aller KoautorInnen, egal ob es sich um Angehörige der Universität Innsbruck oder externe Personen handelt, ist Voraussetzung für den Upload ins Repositorium. Durch die Einverständniserklärung beim Upload versichern Sie, keine Rechte Dritter zu verletzen.
Für Fachzeitschriften bietet Sherpa Romeo einen umfangreichen Überblick über die Richtlinien der Verlage in Hinblick auf die Zweitveröffentlichung inkl. Links zu den einzelnen Verlags-Policies. Da die Sherpa/Romeo-Datenbank keine rechtliche Autorität hat, empfehlen wir die Auskunft direkt mit den betreffenden Verlags-Policies bzw. mit dem Verlagsvertrag abzugleichen.
Bei Monographien oder Beiträge in Sammelwerken finden sich diese Informationen in vielen Fällen auf der Verlagshomepage oder im Autorenvertrag. Informationen zur Zweitveröffentlichung finden sich meist unter den Stichpunkten „Open Access Policy“, “Repository Policy”, “Self-archiving”, „Authors’ Rights“, „Copyright Transfer Statement“, „Copyright Transfer Agreement“, „Consent to Publish“, „Copyright – Permissions“, „Manuscript Guidelines“, „Ethics“, „Guidelines“ etc. Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen direkt beim Verlag nachzufragen. Die Open Access Koordinationsstelle unterstützt Sie gerne bei der Rechteklärung.
Die Datenbank Sherpa Romeo bietet neben Informationen zu den Verlagsrichtlinien von Fachzeitschriften in Bezug auf die Zweitveröffentlichung auch Angaben zu den Embargofristen und/oder Links zu der entsprechenden Verlagshomepage. Bei Monographien oder Beiträge in Sammelwerken finden sich diese Informationen üblicherweise im Autorenvertrag oder auf der Verlagshomepage unter den Stichpunkten „Open Access Policy“, “Repository Policy”, “Self-archiving”, „Authors’ Rights“, „Copyright Transfer Statement“, „Copyright Transfer Agreement“, „Consent to Publish“, „Copyright – Permissions“, „Manuscript Guidelines“, „Ethics“, „Guidelines“ etc.
Da akademische Netzwerke, wie z.B. ResearchGate und Academia.edu, kommerziell betrieben werden, wird der Upload von Publikationen auf diese Plattformen von Seiten der Verlage häufig gar nicht oder nur sehr eingeschränkt erlaubt. In vielen Fällen wird auch der Upload von Publikationen mit Lizenzen, die eine kommerzielle Nutzung ausschließen (z.B. CC BY-NC oder CC BY-NC-ND), nicht akzeptiert.
Daher sollte unbedingt geklärt werden, ob die Veröffentlichung auf ResearchGate oder Academia.edu verlagskonform ist. Wir empfehlen, derartige Plattformen zum akademischen Netzwerken zu verwenden und Ihre Publikationen in nicht-kommerziellen, offenen Plattformen wie das institutionelle Repositorium der Universität Innsbruck abzulegen.
Plattformen wie ResearchGate oder Academia.edu sind akademische Netzwerke und werden von vielen WissenschaftlerInnen auch für den Upload von PDFs bereits veröffentlichter (closed access) Beiträge genutzt. Dabei ist zu beachten, dass diese beispielhaft angeführten Plattformen kommerziell betrieben werden und nicht den Standards von Open Access Repositorien entsprechen, da sie keinen offenen Zugriff erlauben, keine Maßnahmen zur Sicherung oder Langzeitarchivierung treffen und aufgrund fehlender standardisierter Metadaten nicht von Open Access Suchmaschinen (z.B. BASE) indexiert und geharvestet werden können. Nutzen Sie für das Open-Access-Publizieren daher nicht-kommerzielle und offene fachspezifische oder institutionelle Repositorien wie das der Universität Innsbruck.
Die Open Access Koordinationsstelle ist die erste Anlaufstelle für Fragen rund um Open Access. Gegebenenfalls wird Ihre Anfrage an die entsprechenden Zuständigen weitergeleitet.
Universitäts- und Landesbibliothek Tirol
Bei Fragen zu den Vereinbarungen mit Verlagen, wenden Sie sich bitte direkt an:
Lisa Hofer, Tel: +43 (0) 512 507 - 25073
Erika Pörnbacher, Tel: +43 (0) 512-507 - 25070
Email: ulb-emedien@uibk.ac.at
Die Daten zu Ihrer Abschlussarbeit können über das Webformular erfasst werden. Die Erfassungsbestätigung und das PDF Ihrer wissenschaftlichen Abschlussarbeit können Sie anschließend beim zuständigen Prüfungsreferat einreichen. Detaillierte Informationen zum Upload und das Merkblatt zu Erfassung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten finden sich auf der Website der Bibliothek.
Nachdem Sie den Uploadvorgang abgeschlossen haben, werden Sie aufgefordert die Erfassungsbestätigung zu drucken. Durch den Button "Erfassungsbestätigung speichern" öffnet sich das Druckmenü, in dem Sie die Datenübersicht direkt drucken oder als PDF speichern können. Falls sich das Druckmenü nicht öffnet, besteht die Möglichkeit die Seite über den Browser zu drucken oder einen Screenshot der Seite zu machen. Bitte beachten Sie, dass die Erfassungsbestätigung nicht in der Bestätigungsemail enthalten ist. Die Bestätigung ist bei der Einreichung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit abzugeben.
Entsprechend den „Studienrechtlichen Bestimmungen“ § 27 (1) sind seit 1.11.2023 alle Studierenden eines Diplom-, Master- oder Doktoratsstudiums der Universität Innsbruck verpflichtet, ihre wissenschaftliche Arbeit elektronisch im Repositorium der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol zu veröffentlichen.
Nähere Details und Ausnahmeregelungen finden Sie auf der Informationsseite des Prüfungsreferats und in der "Richtlinie zur Teil-Veröffentlichung in elektronischer Form von wissenschaftlichen Arbeiten gemäß § 27 Abs. 2 Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen" der Universität Innsbruck".
Dissertationen der Medizinischen Universität Innsbruck werden nach wie vor in gedruckter und elektronischer Fassung abgegeben. Erfassen Sie bitte im Webformulardie Daten zu Ihrer Dissertation und geben Sie das PDF samt der Erfassungsbestätigung an der für Sie zuständigen Stelle ab. Bitte geben Sie dort bekannt, ob Sie Ihre Dissertation online verfügbar oder nicht zugänglich machen möchten.
Im Gegenteil, die CC Lizenzen (Namensnennung verpflichtend) bzw. das Urheberrecht schützen Ihre Arbeit. Gerade dann, wenn Sie Ihre Arbeit online frei verfügbar machen, könnte ein mögliches Plagiat durch Suchmaschinen und Plagiatssoftware leichter aufgedeckt werden. Da ein Plagiat gegen den Willen des/der UrheberIn geschieht, kann es auch rechtlich geahndet werden.
Enthält Ihre wissenschaftliche Arbeit Teile (z.B. Aufsätze), die Sie bereits publiziert haben oder zur Veröffentlichung eingereicht haben, müssen Sie die Auflagen des entsprechenden Journals bzw. Verlages beachten und gegebenenfalls die Zustimmung Ihrer MitautorInnen einholen.
Bei der Zweitveröffentlichung im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit über ein Repositorium müssen die Autor*innen darauf achten, welcher Version (die Verlage unterscheiden zwischen Preprints, akzeptierter Manuskriptfassung und dem Verlags-PDF) vom Verlag erlaubt wird und ob es eine Sperrfrist gibt. In jedem Fall muss die Erstpublikation korrekt zitiert werden (wo vorhanden mit DOI).
Wir empfehlen daher, sich bereits vor Einreichung Ihrer Abschlussarbeit, die Verlagsrichlinien zu prüfen bzw. sich das Recht auf eine Zweitverwertung einräumen zu lassen, damit die Abschlussarbeit (einschließlich der bereits publizierten Artikel) im Repositorium der Universität Innsbruck ohne Einschränkung veröffentlicht werden kann.
Wenn Sie Ihren Artikel Open Access mit einer freien CC Lizenz publiziert haben, behalten Sie die Verwertungsrechte und können als Rechteinhaber*in Ihren Aufsatz auch in weiteren Repositorien veröffentlichen.
Ist die elektronische Veröffentlichung von bereits publizierten Artikeln in der wissenschaftlichen Arbeit aus rechtlichen Gründen auch nach einer Sperrfrist nicht möglich, können diese entfernt und stattdessen auf die Artikel in den Zeitschriften verlinkt werden. Die Teil-Veröffentlichung gilt auch für Inhalte, die urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sind, für die wissenschaftliche Abschlussarbeit aber zwingend notwendig sind. Für detailierte Informationen, siehe Richtlinie zur Teil-Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten gemäß § 27 Abs. 2 Satzungsteil „Studienrechtlichen Bestimmungen“ der Universität Innsbruck.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich einerseits in den Verlagsverträgen, andererseits können die Richtlinien der Verlage in Hinblick auf die Selbstarchivierung über die Sherpa Romeo Datenbank abgefragt werden. Gerade für Dissertationen erlauben viele Verlage im Gegensatz zur üblichen Zweitveröffentlichung die Verwendung der publizierten Version.
Die Seite der TU Berlin sammelt Hinweise zur Nutzung von Artikeln in Dissertationen, u.a. Informationen darüber, ob die Dissertation schon vor Veröffentlichung des Artikels in einem Journal, publiziert werden darf.
Sie können auch nachträglich das Einverständnis des Verlags für eine Zweitverwertung für die Veröffentlichung der Dissertation einholen. Hier ein Beispiel für die Anfrage:
“I am contacting you regarding my publication xx at the University of Innsbruck.
I would like to publish the article as part of my thesis on the institutional repository of the University of Innsbruck (https://ulb-dok.uibk.ac.at/. The repository, as a non-commercial service for all researchers and students at the University of Innsbruck, is aiming at offering scientific publications open access.
The article would only be published within the thesis to illustrate my work effort and not outside of it.
For this purpose, I would like to use xxx (the final published pdf version) to ensure the connection to the original publication. Can I get your permission for this?
Additionally, I would like to ask if there is an embargo period that I have to comply with.”
Wenn Sie planen, Ihre Abschlussarbeit oder Teile daraus erst zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen, ist es ratsam vor der Veröffentlichung im Repositorium der Universität Innsbruck zu klären, wie sich diese auf eine eventuelle spätere Veröffentlichung, etwa in einem Journal oder als Monographie bei einem Verlag, auswirkt. Falls Sie bereits in Kontakt mit einem Verlag sind, lassen Sie sich das Recht auf eine Zweitverwertung einräumen bzw. räumen Sie dem Verlag „einfache Verwertungsrechte“ für die elektronische Publikation ein, damit Sie Ihre Arbeit parallel auch auf dem Repositorium der Universität Innsbruck bereitstellen können.
Falls sich die Veröffentlichung im Repositorium nachteilig auf eine geplante Veröffentlichung in einem Verlag oder Zeitschrift auswirken könnte, prüfen Sie, ob ein Sperrantrag möglich ist. Der Sperrbescheid muss spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung vorliegen. Nähere Details finden Sie auf der Informationsseite des Prüfungsreferats.
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
Verlage wie AV-Akademikerverlag, SVH-Verlag, GRIN oder Shaker Verlag u.ä. kontaktieren systematisch Absolvent*innen von Master- Diplom- und Doktoratsstudien und bieten ihnen an, die Abschlussarbeiten kostenlos zu publizieren. Diese Anfragen sind mit Vorsicht zu behandeln, denn die Arbeiten werden ungeprüft und ohne Gutachterverfahren gedruckt und zu hohen Preisen über Print-on-Demand vertrieben.
Beabsichtigen Sie eine wissenschaftliche Karriere anzustreben, sollten Sie nach Möglichkeit nicht bei den vorstehenden Verlagen publizieren, da aufgrund mangelnder Qualitätsmerkmale (z.B. Peer Review) keine wissenschaftliche Reputation erlangt wird. Zudem werden solche Werke kaum von Universitätsbibliotheken angekauft.
Eine nachträgliche Änderung der Zugriffsbeschränkung ist nur für Abschlussarbeiten möglich, die vor dem 1.11.2023 eingereicht wurden. Die Zurücknahme der Online-Veröffentlichung der Abschlussarbeit Ihrerseits ist zwar zulässig, aber nicht empfehlenswert, da Ihre Arbeit bereits einen persistenten Identifier erhalten hat, mit dem andere Ihre Arbeit theoretisch bereits zitiert haben könnten. Ihre Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt frei verfügbar zu machen, ist hingegen unproblematisch und jederzeit möglich. Es reicht eine E-Mail an ULB-digitale-Services@uibk.ac.at mit Angabe des vollen Titels der Arbeit und/oder des Links zu Ihrer Arbeit im Bibliothekskatalog Primo.
Eine nachträgliche Änderung der Metadaten ist nur in begründeten Fällen möglich. Das im Prüfungsreferat eingereichte und begutachtete PDF darf nicht mehr geändert werden.
Bitte beachten Sie, dass wenn das Formular zu lange geöffnet bleibt, die Sitzung abläuft und Ihre Daten nicht gespeichert werden können. Die Fehlermeldung "Stopped an illegal attempt to resend formdata that was already submitted previously!" bedeutet, dass Sie Ihre Daten nicht mehr absenden können, da die Sitzung abgelaufen ist. Das kann passieren wenn:
a) die Sitzung nach ca. 60 Minuten abläuft,
b) das Formular aus dem Browser-Cache heraus neu abgeschickt wird, wenn der Browser-Back-Button verwendet wird.
Füllen Sie das Upload-Formular bitte erneut aus, indem Sie die Seite mit dem Formular neu laden bzw. erneut öffnen.
Bei Fragen zum Upload von Hochschulschriften wenden Sie sich bitte an:
Universitäts- und Landesbibliothek Tirol
Abteilung Digitale Services
Manuela Lerch
Tel.: +43 (0)512 507 - 25404
Mail: ULB-digitale-Services@uibk.ac.at
Diese FAQ können weder eine professionelle Rechtsberatung ersetzen, noch können konkrete Einzelfälle zu individuellen Sachverhalten damit beantwortet werden. Die Informationen sind eine Hilfestellung zu diversen Rechtsfragen des österreichischen Rechts.
Das Zweitverwertungsrecht dient dem erleichterten Zugang zu wissenschaftlicher Fachliteratur im Sinne von Open Access. Diesem Gedanken folgen auch die institutionellen Repositorien, die zur Zweitverwertung wissenschaftlicher Publikationen eingerichtet wurden.
Das Zweitverwertungsrecht befreit wissenschaftliche Beiträge von vertraglich eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechten in Verlagsverträgen. Die AutorInnen dürfen ihre wissenschaftlichen Beiträge bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen im Internet bzw. auf Repositorien zweitverwerten.
AutorInnen die Angehörige des wissenschaftlichen Personals einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung sind und im Rahmen dieser Tätigkeit einen wissenschaftlichen Beitrag geschaffen haben.
Der wissenschaftliche Beitrag muss in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen sein und darf erst nach Ablauf von 12 Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Der Beitrag darf keinem gewerblichen Zweck dienen und für den Verlagsvertrag gilt österreichisches Recht.
Nein, Studierende sind keine Angehörigen des wissenschaftlichen Personals einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung, wie dies in der gesetzlichen Bestimmung verlangt wird.
Nein, es gibt kein international geltendes Zweitverwertungsrecht. Der Autor der eine Zweitverwertung vornehmen möchte, muss zum einen die konkreten Verlagsvertragsbedingungen berücksichtigen und zum anderen auf das Urheberrecht desjenigen Landes abstellen, in dem die Zweitverwertung erfolgen und verfügbar sein soll.
Ja, in Österreich gilt die Vertragsautonomie, d.h. ein Vertragsabschluss erfordert keine bestimmte Form, es herrscht Inhalts- Form- und Gestaltungsfreiheit und auch ein mündlich abgeschlossener Verlagsvertrag wäre gültig. HINWEIS: aus Gründen der Rechtssicherheit ist es ratsam Verlagsverträge immer schriftlich abzuschliessen.
Um sich Werknutzungsrechte zu sichern, besteht die Möglichkeit von Vertragszusätzen, Beispiele siehe unter Rechtliche Aspekte. HINWEIS: im Nachhinein vorgenommene Verlagsvertragsänderungen müssen, um Rechtsgültigkeit zu erzeugen, immer von allen Vertragsparteien (Verlag, AutorInnen) unterzeichnet werden.
Die ROMEO-Datenbank wird zwar laufend aktualisiert, hat aber keinen offiziellen Charakter. Sie dient aber als gute Auskunftsquelle. Letztlich gelten jedoch die Vereinbarungen im Verlagsvertrag.
Die AutorInnen (RechteinhaberInnen) denen eine Urheberrechtsverletzung zugefügt wurde, haben Anspruch auf Beseitigung, Unterlassung, Urteilsveröffentlichung, Schadenersatz. Primär erfolgt eine Abmahnung die Urheberrechtsverletzung zu beseitigen und sich schriftlich zu verpflichten, die Urheberrechtsverletzung künftig zu unterlassen. Bei Verweigerung kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Die unterlegene Partei hat sämtliche Rechtsanwaltskosten/Gerichtskosten und allenfalls auch Schadenersatz zu bezahlen.
Nein, das Urheberecht ist ein territorial beschränktes Recht, d. h., dass das Urheberrecht nur im Territorium des Staates Wirkung entfaltet, nach dessen Rechtsordnung es entstanden ist. Es gibt also zahlreiche nationale Urheberrechtsgesetze. In kollisionsrechtlicher Hinsicht gilt das Schutzlandprinzip. Danach sind das Entstehen, der Inhalt und das Erlöschen von Immaterialgüterrechten nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem die streitgegenständliche Benützungs- bzw. Verletzungshandlung erfolgt.
Es gibt 6 Standardlizenzverträge mit denen AutorInnen der Öffentlichkeit unterschiedliche Nutzungsarten an ihren Werken einräumen können (siehe dazu https://creativecommons.org/licenses/).
AutorInnen müssen RechteinhaberInnen ihrer verfassten Werke sein. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn man das wissenschaftliche Werk geschaffen hat und keine Rechte an Dritte (z.B Verlage) übertragen hat.
Unter Zugrundelegung der „Berliner Erklärung“ erfüllen nur die Lizenzen CC BY und CC BY-SA den Open Access Gedanken - einen offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen - zu ermöglichen.
Die CC BY Version 4.0 sieht nunmehr vor, dass die vorgenommenen Veränderungen am Ursprungswerk anzugeben sind (sh. dazu https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/).
Wenn persönlichkeitsrechtlich relevante Veränderungen vorgenommen werden, kann ein sogenannter urheberrechtlicher Entstellungsschutz fruchtbar gemacht werden.
Nein, mit einer CC-Lizenzierung verliert man keine Urheberrechte, sondern man vergibt einzelne Nutzungsrechte an Jedermann, die man auch weiterhin selbst behält. Die Urheberschaft an seinem eigenen Werk verliert man nicht.
Nein, die Verwertungsrechte bestehen weiterhin. Mit einer CC-Lizenz werden Nutzungsrechte an NutzerInnen (LizenznehmerInnen) vergeben, damit erfolgt eine Gleichstellung zwischen LizenzgeberIn und LizenznehmerIn hinsichtlich lizenzierten Rechten.
Im Nachhinein von einer restriktiveren Lizenz zu einer liberaleren Lizenz zu wechseln ist möglich. Nicht möglich ist im Nachhinein eine Änderung von einer liberaleren Lizenz auf eine restriktivere Lizenz. Es sollte daher vor Lizenzvergabe genau überlegt werden, welche Nutzungsrechte möchte ich frei geben.
Es ist dann möglich, wenn dem Verlag kein ausschließliches Werknutzungsrecht übertragen wurde, bzw. wenn sich die AutorInnen das Recht vorbehalten haben mittels Vertragszusatz, ihre Werke neben der Verlagspublikation unter einer freien Lizenz online verfügbar zu machen.