Nachhaltigkeit in unternehmerischen Lieferketten

Nachhaltigkeitsaspekte entlang unternehmerischer Lieferketten zu verankern, kann einen bedeutenden Beitrag dazu leisten, sowohl die Menschenrechtslage als auch den Klimaschutz weltweit zu fördern und zu verbessern. Unternehmen werden dazu angehalten, ihre Wertschöpfungsaktivitäten menschenrechts- und umweltkonform auszugestalten. Als unternehmerisches Ziel sollte damit nicht mehr allein die Gewinnerwirtschaftung, sondern vielmehr auch ein verantwortungsbewusstes, die Menschenrechte und den Umweltschutz achtendes Unternehmertum angestrebt werden. Im Rahmen der Erfüllung von Sorgfaltspflichten sollen Unternehmen Strategien und Praktiken entwickeln, welche menschenrechts- und umweltbezogene Verletzungen vorbeugen oder (wenn sie bereits eingetreten sind) diese abstellen bzw (zumindest) abschwächen.

Deutschland ist in diesem Zusammenhang bereits gesetzgeberisch aktiv geworden. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG), welches mit 01.01.2023 in Kraft tritt, werden deutsche Großunternehmen dazu verpflichtet, entlang der Lieferkette menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten umzusetzen. Die beiden Nachhaltigkeitsjuristen Univ.-Prof. Dr. Malte Kramme und Univ.-Ass. Mag. Emanuel Ponholzer durften hierzu bereits an einem einschlägigen Praxiskommentar des renommierten deutschen C.H. Beck Verlages mitwirken: Berg/Kramme, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: LkSG (ISBN:  978-3-406-78443-9.

  Poster in PDF-Form

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