Antrittsvorlesung Prof. Malte Kramme
Welche Qualität können Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, wenn sie Online-Suchmaschinen (zB Google) verwenden?
Seit Anfang dieses Jahres gelten EU-weit neue Regelungen zu Gewährleistungsrechten von Verbrauchern bei Verträgen über digitale Leistungen. Auch wenn man „nur“ mit seinen Daten „zahlt“, kann man im Gegenzug die gleiche Qualität der Leistungen erwarten, wie wenn man mit Geld bezahlt. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Folgen die neuen Regeln für Frage haben, welche Qualität Suchmaschinen aufweisen müssen.
Der Beitrag wurde in dem Sammelband Schmidt-Kessel/Möllnitz (Hrsg.), Grundfragen der Digitalvertragsrechts (Verlag Mohr Siebeck) veröffentlicht.