Für Studierende der Rechtswissenschaften (bzw. des Wirtschaftsrechts) gibt es zwei Möglichkeiten, ihre Ausbildung auf der Universität durch eine Praxis bei Gericht zu ergänzen bzw. zu vervollständigen, nämlich als
- RechtshörerIn während des Studiums, oder als
- RechtspraktikantIn nach Abschluss des Diplomstudiums.
Die dafür maßgeblichen Rechtsquellen (mit Anmerkungen) finden Sie hier:
Eine aktuelle Übersicht über die Organisation der Rechtsberufe in Österreich, die vom Bundesministerium für Justiz herausgegeben worden ist, kann hier abgerufen werden.