Rücktrittsrecht des Verbrauchers nach §§ 5e, 5f KSchG

Die Rücktrittsfrist für im Fernabsatz geschlossene Verträge oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung beträgt sieben Werktage

(Samstag zählt nicht als Werktag)

 

Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

 

Kommt der Unternehmer den Informationspflichten nach § 5d KSchG nicht nach, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab Erfüllung bzw. bei Dienstleistungen ab Vertragsabschluss

 

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträge über:

  • Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird,
  • Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
  • Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
  • Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
  • Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
  • Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
  • Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2)

 

Nach oben scrollen