Einbeziehung von elektronischen Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen:

  1. deutlicher Hinweis
  2. Zumutbarkeit der Kenntnisnahme

 

ad 1: Versteckter Linke irgendwo auf der Website genügt nicht

besonders auffallender Hinweis auf einer Seite, die vor einer Bestellung jedenfalls vom Kunden gesehen wird

Abruf- bzw. Speicherung oder Ausdruck muss einfach möglich sein (vgl. § 11 ECG)

 

ad 2: Mindestschriftgröße, Schriftbild leicht lesbar (sans-serife Schriftart) , nicht zu umfangreich

 

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