Einbeziehung von elektronischen Geschäftsbedingungen
Voraussetzungen:
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deutlicher Hinweis
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Zumutbarkeit der Kenntnisnahme
ad 1: Versteckter Linke irgendwo auf der Website genügt nicht
besonders auffallender Hinweis auf einer Seite, die vor einer Bestellung jedenfalls vom Kunden gesehen wird
Abruf- bzw. Speicherung oder Ausdruck muss einfach möglich sein (vgl. § 11 ECG)
ad 2: Mindestschriftgröße, Schriftbild leicht lesbar (sans-serife Schriftart) , nicht zu umfangreich