Altenrecht

Die zunehmende Veränderung der Altersstruktur in der Bevölkerung hat in den letzten Jahren zu beachtlichen rechtlichen Konsequenzen geführt. Im Juli 2004 ist das Heimvertragsgesetz, das die privatrechtliche Beziehung zwischen Heimträger und BewohnerInnen im Konsumentenschutzgesetz regelt,  in Kraft treten. Seit Juli 2005 wird darüber hinaus die Möglichkeit freiheitsbeschränkender Maßnahmen im Heimaufenthaltsgesetz geregelt. Mit dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 wurden umfassende Änderungen im Sachwalterrecht vorgenommen und Regelungen für Vorsorgevollmacht und Angehörigenvertretung geschaffen. Neben diesen Rechtsgebieten werden in der Vorlesung andere wichtige Bereiche des Altenrechts behandelt, das eine typische Mischmaterie zwischen privatem (zB Heimvertragsrecht, Persönlichkeitsrecht) und öffentlichem (zB Pflegegeld, Sozialhilfe) Recht darstellt.

 

Es besteht die Möglichkeit, eine Prüfung abzulegen.

Gäste sind willkommen.

Interviews aus Pflegeheimen

Im Sommersemester 2003 wurde erstmals an der Universität Innsbruck die Lehrveranstaltung „Altenrecht“ abgehalten, an der sich auch Praktiker aus verschiedenen Bereichen der Altenbetreuung beteiligt haben.

In diesem Zusammenhang wurden uns Interviews zur Verfügung gestellt, die die Situation von HeimbewohnerInnen und Pflegepersonal in verschiedenen Tiroler Pflegeheimen beschreiben. Diese werden hier für eine interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

 

UN-Behindertenrechtskonvention   

Materialien

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vom 13.12.2006 wurde in Österreich am 26.9.2008 ratifiziert. Beim Bundesbehindertenbeirat wurde anschließend gemäß Art. 33 ein Monitoringausschuss eingerichtet, der die Aufgabe hat, die Umsetzung der Konvention auf nationaler Ebene zu überwachen. Zentrales Ziel der Konvention ist die volle selbstbestimmte Teilhabe ("Inklusion") von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft.

 

Lehrveranstaltungsübersicht

Präsentationen:
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