Das
zivilgerichtliche Verfahrensrecht regelt das Verfahren vor den Gerichten
zur Feststellung und Durchsetzung zivilrechtlicher (bürgerlichrechtlicher)
Ansprüche. Es handelt sich also um formelles Recht,
das zur Feststellung und Durchsetzung des materiellen (Privat)Rechts
dient. Das (materielle) Privatrecht bliebe wirkungslos, könnten
die Betroffenen ihre (subjektiven) Rechte nicht mit staatlicher
Hilfe in einem rechtlich geordneten Verfahren durchsetzen. Effektiv
wird das dem Einzelnen zustehende (materielle) Recht somit erst
durch das Verfahrensrecht, in dem es eine notwendige und unverzichtbare
Ergänzung findet. | Materielles und formelles Recht |