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Kapitel 19
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D. Die zivilgerichtlichen Verfahrensarten
Von Peter G. Mayr
Das zivilgerichtliche Verfahrensrecht regelt das Verfahren vor den Gerichten zur Feststellung und Durchsetzung zivilrechtlicher (bürgerlichrechtlicher) Ansprüche. Es handelt sich also um formelles Recht, das zur Feststellung und Durchsetzung des materiellen (Privat)Rechts dient. Das (materielle) Privatrecht bliebe wirkungslos, könnten die Betroffenen ihre (subjektiven) Rechte nicht mit staatlicher Hilfe in einem rechtlich geordneten Verfahren durchsetzen. Effektiv wird das dem Einzelnen zustehende (materielle) Recht somit erst durch das Verfahrensrecht, in dem es eine notwendige und unverzichtbare Ergänzung findet.
Materielles und formelles Recht
Das Zivilverfahrensrecht gliedert sich in folgende Verfahrensarten, die nachfolgend im Überblick behandelt werden:
Verfahrensarten
• Zivilprozessrecht (ieS oder streitiges Erkenntnisverfahren) → Das streitige Verfahren (Zivilprozessrecht)
• Außerstreitverfahrensrecht → Das außerstreitige Verfahren
• Zwangsvollstreckungs- (bzw Exekutions-)recht → Exekutionsverfahren
• Insolvenzrecht → Insolvenzrecht
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