Zum Lehrbuch | |
Das Lehrbuch soll die Lehrveranstaltung begleiten, entlasten
und eine sichere und gute Vorbereitung und Wiederholung des Stoffs
ermöglichen. | |
A. „Grundzüge”
und Stoffaufteilung |
„Grundzüge” würden ihrer Aufgabe nicht gerecht,
wollten sie Vollständigkeit des Stoffs anstreben. (Das schafft kein Lehrbuch.
Die Lücken sind nur unterschiedlich verteilt.) Es wird daher darauf
hingewiesen, dass das Lehrbuch nicht alle Bereiche des Zivilrechts
behandelt und vor allem die behandelten keinesfalls immer gleich
umfassend darstellt. Das gilt auch für Schrifttum und Rspr, die
für diese Auflage bis etwa zur Mitte des Jahres 2003 nachgezogen
wurde. Die laufende Bearbeitung versucht aber kontinuierlich Lücken
zu schließen, was auch dieses Mal wieder geschehen ist. – Zudem
wird versucht, den dargebotenen Stoff nicht nur oberflächlich und
schematisch darzustellen. Der Stoffumfang ließ es aber nicht zu,
alle Kapitel so zu gestalten, wie dies vielleicht wünschenswert
gewesen wäre. | |
Das Lehrbuch,
dessen Buch- und Internetversion eine Einheit darstellen, besteht
aus unterschiedlich gewichteten – Groß- und Kleindruck! – Lerntexten,
Grafiken / Folien, Statistiken, Übersichten, Gerichtsentscheidungen
/ Urteilen, Hausaufgaben, Fällen und Kontrollfragen. – Zusammengenommen
soll es für JuristInnen und SoWis ein Studienbuch für die Grundzüge
des „Bürgerlichen Rechts/Privatrechts/Zivilrechts” und – Schritt
für Schritt – eine Einführung in die Rechtswissenschaft bilden. | Aufbau des Lehrbuchs |
Die Aufteilung
des Stoffs in Kapitel gestattet ein abschnittsweises Lernen. Querverweise sollen die
nötigen und wichtigen Zusammenhänge aufzeigen und Durchblicke erleichtern.
Die Rubrik „Beachte” bringt Klarstellungen / Verdeutlichungen
(für alle), aber auch weiterführende Ergänzungen für Interessierte.
– Allfällige (unverständliche) Abkürzungen sind
dem Abkürzungsverzeichnis zu entnehmen. Die Symbole für Literatur,
Lesetipps und Rechtsprechung finden sich in der Zeichenerklärung
am Beginn des Buches. Stichwort- und Normenverzeichnis erleichtern
das Auffinden bestimmter Begriffe und Paragraphen, die nicht immer
nur an einem Ort des Lehrbuchs behandelt werden. | Aufteilung des Stoffs |
Kaiser Justinian richtete im Jahre 533 n. C.
die „Institutionen” seines „Corpus Iuris
Civilis” an die nach Rechtskenntnis verlangende [studierende]
Jugend [„cupide legum iuventuti”].” Kaum vorstellbar, derartiges
heute zu machen! Oder fühlen auch Sie sich als cupidus/a legum?
– Nun gut, dann sind Sie die/der richtige Leser/in dieses Buchs,
mit und ohne Lateinkenntnissen. Das Lehrbuch erfordert nämlich auch
Einsatz, wirft aber dann wohl auch Ertrag ab. Justinian meinte über
sein Werk, erneut an die Studierenden gerichtet: | Justinian als
Vorbild |
„ ... So braucht ihr die Anfangsgründe des Rechts nicht
mehr aus veralteten Geschichten zu erlernen, sondern ihr könnt sie
einem glänzenden kaiserlichen Werk entnehmen, und eure Ohren und
euer Verstand werden nichts Unnützes und nichts Falsches mehr aufnehmen,
sondern nur das, was im Rechtsleben wirklich gilt. ...” | |
| |
| Abbildung 0.1: Akademiker in Europa |
|