Normen
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Inhaltsverzeichnis
SCHNELL GENAU UMFASSEND
Vorbemerkungen zum Studium
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D. Zum Lehrbuch
Das Lehrbuch soll die Lehrveranstaltung begleiten, entlasten und eine sichere und gute Vorbereitung und Wiederholung des Stoffs ermöglichen.
I. „Grundzüge” und Stoffaufteilung
„Grundzüge” würden ihrer Aufgabe nicht gerecht, wollten sie Vollständigkeit des Stoffs anstreben. (Das schafft kein Lehrbuch. Die Lücken sind nur unterschiedlich verteilt.) Es wird daher darauf hingewiesen, dass das Lehrbuch nicht alle Bereiche des Zivilrechts behandelt und vor allem die behandelten keinesfalls immer gleich umfassend darstellt. Das gilt auch für Schrifttum und Rspr, die für diese Auflage bis etwa zur Mitte des Jahres 2003 nachgezogen wurde. Die laufende Bearbeitung versucht aber kontinuierlich Lücken zu schließen, was auch dieses Mal wieder geschehen ist. – Zudem wird versucht, den dargebotenen Stoff nicht nur oberflächlich und schematisch darzustellen. Der Stoffumfang ließ es aber nicht zu, alle Kapitel so zu gestalten, wie dies vielleicht wünschenswert gewesen wäre.
Das Lehrbuch, dessen Buch- und Internetversion eine Einheit darstellen, besteht aus unterschiedlich gewichteten – Groß- und Kleindruck! – Lerntexten, Grafiken / Folien, Statistiken, Übersichten, Gerichtsentscheidungen / Urteilen, Hausaufgaben, Fällen und Kontrollfragen. – Zusammengenommen soll es für JuristInnen und SoWis ein Studienbuch für die Grundzüge des „Bürgerlichen Rechts/Privatrechts/Zivilrechts” und – Schritt für Schritt – eine Einführung in die Rechtswissenschaft bilden.
Aufbau des Lehrbuchs
Die Aufteilung des Stoffs in Kapitel gestattet ein abschnittsweises Lernen. Querverweise sollen die nötigen und wichtigen Zusammenhänge aufzeigen und Durchblicke erleichtern. Die Rubrik „Beachte” bringt Klarstellungen / Verdeutlichungen (für alle), aber auch weiterführende Ergänzungen für Interessierte. – Allfällige (unverständliche) Abkürzungen sind dem Abkürzungsverzeichnis zu entnehmen. Die Symbole für Literatur, Lesetipps und Rechtsprechung finden sich in der Zeichenerklärung am Beginn des Buches. Stichwort- und Normenverzeichnis erleichtern das Auffinden bestimmter Begriffe und Paragraphen, die nicht immer nur an einem Ort des Lehrbuchs behandelt werden.
Aufteilung des Stoffs
Kaiser Justinian richtete im Jahre 533 n. C. die „Institutionen” seines „Corpus Iuris Civilis” an die nach Rechtskenntnis verlangende [studierende] Jugend [„cupide legum iuventuti”].” Kaum vorstellbar, derartiges heute zu machen! Oder fühlen auch Sie sich als cupidus/a legum? – Nun gut, dann sind Sie die/der richtige Leser/in dieses Buchs, mit und ohne Lateinkenntnissen. Das Lehrbuch erfordert nämlich auch Einsatz, wirft aber dann wohl auch Ertrag ab. Justinian meinte über sein Werk, erneut an die Studierenden gerichtet:
Justinian als Vorbild
„ ... So braucht ihr die Anfangsgründe des Rechts nicht mehr aus veralteten Geschichten zu erlernen, sondern ihr könnt sie einem glänzenden kaiserlichen Werk entnehmen, und eure Ohren und euer Verstand werden nichts Unnützes und nichts Falsches mehr aufnehmen, sondern nur das, was im Rechtsleben wirklich gilt. ...”
Literaturquelle


Akademiker in Europa
Abbildung 0.3:
Akademiker in Europa
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