Vorbemerkungen
zum Studium | |
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B. Gesetzesausgaben,
Lehrbücher etc |
D. Zum Lehrbuch |
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C. Prüfungsstoff
„Privatrecht“ |
Ich halte mich für die LV-Einführungsprüfung für
Juristen/innen an den in meiner Einführungslehrveranstaltung
vorgetragenen Stoff, der natürlich nicht – wie der jeweils ausgeteilten
„Stoffübersicht” zu entnehmen ist – das gesamte
Buch umfasst, zumal das ursprüngliche „Arbeitsbuch” mittlerweile
zu einem „Grundriss des Privatrechts” samt einer „Einführung in
das Rechtsdenken” herangewachsen ist. | |
Für SoWis gilt: Der Stoff der Vorlesung
und der Übung/des Proseminars wird in der jeweils zu Semesterbeginn
in den Lehrveranstaltungen ausgeteilten „Stoffübersicht”
dargelegt. – VL und PS/UE bilden ein Ganzes, was sich in der (vom
SoWi-Prüfungsamt gebildeten) Gesamtnote ausdrückt. – Die jeweiligen
LV-Prüfungen werden aber getrennt durchgeführt und bewertet, wobei
sich die Bewertung nach der Stundenanzahl richtet. | |
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B. Gesetzesausgaben,
Lehrbücher etc |
D. Zum Lehrbuch |
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