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C. Prüfungsstoff „Privatrecht“
Ich halte mich für die LV-Einführungsprüfung für Juristen/innen an den in meiner Einführungslehrveranstaltung vorgetragenen Stoff, der natürlich nicht – wie der jeweils ausgeteilten „Stoffübersicht” zu entnehmen ist – das gesamte Buch umfasst, zumal das ursprüngliche „Arbeitsbuch” mittlerweile zu einem „Grundriss des Privatrechts” samt einer „Einführung in das Rechtsdenken” herangewachsen ist.
Für SoWis gilt: Der Stoff der Vorlesung und der Übung/des Proseminars wird in der jeweils zu Semesterbeginn in den Lehrveranstaltungen ausgeteilten „Stoffübersicht” dargelegt. – VL und PS/UE bilden ein Ganzes, was sich in der (vom SoWi-Prüfungsamt gebildeten) Gesamtnote ausdrückt. – Die jeweiligen LV-Prüfungen werden aber getrennt durchgeführt und bewertet, wobei sich die Bewertung nach der Stundenanzahl richtet.
 
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